Kurzbericht über meine Arbeit als Betreuungskraft nach §87b

*bina*

Junior-Mitglied
Registriert
09.02.2006
Beiträge
45
Beruf
exam. APH
Akt. Einsatzbereich
Altenheim
Funktion
zus. Betreuungskraft nach § 87b, SGB XI
Hallo!

Hier mal, für alle Interessierten, ein kleiner Einblick in meine tägliche Arbeit:
---------------------

Frühdienst beschützender Bereich:

7:45 Dienstbeginn

Frühstück vorbereiten

Frühstücksgruppe mit Tischgebet (9 Bew)

danach Gruppenstunde nach Wochenplan

ca 10:00 Zwischenmahlzeit ( nach Möglichkeit gibt es Obst welches die Bew selbst schälen und schneiden)

anschliessend helfe ich meiner Kollegin dabei 2 etwas unbeweglichere Bew zu mobilisieren

10-Min- Aktivierungen

11:15 Mittagessen vorbereiten

11:30 Mittagsrunde mit Tischgebet

anschliessend helfe ich meiner Kollegen wieder mit den beiden Bew (Toi-Gang und Mittagsruhe)

Dokumentieren

Einzelbetreunung (wenn gewünscht)

13:45 Dienstende

--------------------------

Frühdienst offener Bereich:

8:00 Dienstbeginn

Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme (ca 2 Bew)

Vorbereiten der Gruppenstunde

ca 8:45 Gruppenstunde

ca 9:45 Ende der Gruppenstunde

Dokumentieren

Einzelbetreuungen

11:30 Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme

ca 12:00 30 min Vorbereitungszeit für die nächste Gruppenstunde

12:30 - 14:00 Einzelbetreuungen

14:00 Dienstende
--------------------------

Spätdienst:

12:30 Dienstbeginn

12:30 - 14:15 EG (Einzelbetreuungen)

14:15 - 16:00 1. OG (Einzelbetreuungen)

16:00 - 18: 30 beschützender Bereich (Pausenvertretung, Einzelbetreuungen, Abendrunde, Essen eingeben, Dokumentieren)
-----------------------------

Anm:

Normalerweise sind täglich 2 Frühdienste im Haus und 1 Spätdienst (Ausser bei Frei usw... Am Wochenende gibt es nur 1 Frühdienst im beschützenden Bereich)

Wer irgend etwas genauer wissen möchte darf gerne fragen. Hab dies nur eben kurz vor der Arbeit geschrieben und freue mich über jeden Austausch!

LG und einen schönen Tag,
*bina*:daumen:
 
Hallo!

sehr interressant Dein Arbeitstag.
Hört sich wirklich nach entspannter Bezugspflege an oder täuscht das?
Habe merkwürdigerweise noch nichts von dieser Betreuungskraft nach § 87 b und würde gerne mehr davon erfahren.

MfG
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo!:wavey:

Info´s zu den zusätzlichen Betreuungskräften findest Du hier:

DRK Hessen :: Zusätzliche Betreuungskraft im Pflegeheim (§ 87b SGB XI)

Ja mein Alltag ist schon recht entspannt. :king:

Seit August konnte ich sehr gute Kontakte zu "meinen" Bewohnern knüpfen. Ich arbeite sehr Biografiebezogen und kenne sozusagen alle 78 Bew mit all Ihren Vorlieben und Abneigungen und Lebensgeschichten. Dieser Beruf gibt mir viel und ich würde nicht mehr in die "Pflege" zurückwollen.
Bei uns ist es auch möglich, im Rahmen der Betreuung, mit den Bew rauchen zu gehen oder TV zu gucken- Eben voll auf Ihre Vorlieben und Gewohnheiten abgestimmt.

Einzelbetreuungen beinhalten übrigens z.B. folgendes:

- Teilkörpermassagen
- Gespräche führen, rauchen gehen, TV sehen
- Vorlesen
- Kreuzworträtsel
- Gedächtnistraining
- Treppen steigen
- Spaziergänge im Haus und draussen
- Essen eingeben
- Gehübungen

In den Gruppenstunden legen wir viel Wert auf Kontinuität, so beginnt jede Stunde mit dem selben Begrüssungsgedicht und unserem "Guten Morgen"- Lied.

Zusätzlich gibt es die regelmässige Sturzprohylaxe (2x die Woche), Singstunden mit dem örtlichen Gesangsverein, Spielenachmittage und Diavorträge sowie Gottesdienste. Diese regelmässigen Veranstaltungen werden i.d.R. auch von einer der Betreuungskräfte begleitet.

Stationshilfen-Tätigkeiten verrichten wir nicht (wie Betten beziehen, Essen austeilen, usw) ausser im beschützenden Bereich- dort verrichten wir hauswirtschaftliche Tätigkeiten MIT den Bew!
Was wir schon machen ist "fitte" Bew auf ´s WC begleiten (wenn diese gerade betreut werden oder werden sollen) und auch mal Kollegen bei schwerfälligen Bew unterstützen.

Leider sehen uns einige Kolleginnen aber genau als das- als Stationshilfen und es kam und kommt leider manchmal zu reberein deswegen... Andere (die meisten) Kollegen sind aber froh das wir da sind weil die Bew viel ausgeglichener sind und uns als Anlaufstellen haben wenn sie sich einsam fühlen...

Soweit für den Moment, freue mich auf weitere Fragen,:fidee:
*bina*
 
Hallo !

Teilkörpermassagen

Bist Du Dir da wirklich sicher daß das gemacht werden darf ?
Wer vermittelt dafür die Kenntnisse ?

LG
 
Hallo!

Wir machen nur Hand- und Fußmassagen und wurden dafür von unserer Vorgesetzten (Altentherapeutin) geschult.:wink:

LG,
*bina*
 
hallo bina!

Seit wann gibt es solche Betreuungen?
Kenne sowas nur als Hilfskraft im Rahmen des 1 Euro Jobs!
Wie wird sowas vergütet?
Finde es an sich ganz prima und sehr unterstüzend da man das einfach nicht schafft im normalen Pflegealltag.
Tolle Arbeit die Du da machst.
Werde mal Dein Link dazu lesen.

MfG
 
Hallo canbe!:wavey:

Die zus. Betreuungskräfte werden, soweit ich weiss, seit letztem Jahr gefordert. Wir sind, glaub ich, schon aus dieser 1-€-Idee für Hartz4- Empfänger enstanden. Die Krankenkassen zahlen einem Teil von unserem Gehalt. Ich bekomme das selbe Gehalt wie vorher als APH, nur die Wechselschicht- und Nachtzulagen fehlen mir.

Als Mindesvoraussetzung benötigt man die Ausbildung die in meinem Link beschrieben ist. Meine Kolleginnen sind 1 HEP und 1 mit dieser Mindestausbildung- Ich bin APH.

Ich hatte echt ein Riesenglück mit dieser Stelle- Ich wurde aus einem privaten Altenheim mit miserablen Arbeitsbedingungen abgeworben und hab sofort JA gesagt!:up:

Freue mich auf weiteren Austausch,
*bina*:)
 
Hallo!
Bist Du als Pflegehelferin in einem Heim angestellt oder wie? Als Pflegehelferin oder bist Du examinierte Altenpflegerin? Wie und was musstest Du dafür machen ausbildungstechnisch? SChule, Kurse oder bist Du ganz als Neuling ohne Kenntnisse im Heim eingestiegen? Hört sich gut an was Du da machst, würde mich auch interessieren. :flowerpower: Wie stelle ich das am besten an, auch was in dieser Richtung zu machen? Komme aus Siegen und würde daher hier nach so was schauen. Gibt es hier so was? Habe eine Ausbildung zur Arzthelferin gemacht und bin 36 Jahre. In meinem Beruf habe ich seit der Ausbildung nicht mehr gearbeitet. Habe ich dann auch eine Chance so was mitzumachen ohne Arbeitsamt etc.Bin nicht arbeitslos, daher kann bei mir nichts über das Amt laufen
 
Hallo Urlauberin!

Wie ich schon schrieb ich bin exam. AltenPflegeHelferin, habe also eine 1jährige Ausbildung. :flowerpower: Da diese die Mindestanforderungen an eine zus. Betreuungskraft locker deckt konnte ich ohne weitere Schulungen direkt in die Betreuung einsteigen.

Als Mindestvoraussetzung musst Du den Kurs haben, der in meinem Link weiter oben beschrieben ist.

Du bist also in ungekündigter Stellung als Arzthelferin? Dann würde ich mal mit den AH in Deiner Umgebung sprechen ob die noch Betreuungskräfte brauchen. Wenn Du Aussicht auf eine Stelle hast (oder auch ohne) frag mal bei den Bildungswerken oder dem Roten Kreuz. Die bieten diese Kurse auch an- was so ein Kurs kostet kann ich Dir aber leider nicht sagen...

Allerdings ist der Stellenmarkt, zumindest, in Bayern z. Zt. gesättigt da die meisten Heime ihre Stellen ja frisch belegt haben als die zus. Betreuungskräfte Gesetz wurden.

Alles Gute,
*bina*:wavey:
 
Hallo!

Wir machen nur Hand- und Fußmassagen und wurden dafür von unserer Vorgesetzten (Altentherapeutin) geschult.:wink:

LG,
*bina*

Wow, da hat euch ja echt die Fachfrau geschult... :down:

Der Beruf der Altentherapeutin ist, IMO genauso überflüssig wie der der Betreuungskraft nach § XY.

Denn eine Altentherapeutin ist billiger als eine Ergotherapeutin und eine Betreuungskraft nach § XY ist eben billiger als eine Altenpflegerin. In ihrer Ausbildung erhält deine Vorgesetzte ca. 150 UE in Physio/Ergo/Logo speziell im Bereich Geriatrie. Und das bekräftigt sie wohl zum Multitalent und delegiert eigenständig Massagen, physiotherapeutische Bewegungsübungen/ Gangschulen ohne ärztliche Anordung, führt ergotherapeutische Gruppenbehandlungen und macht ADL-Training und macht am Ende vielleicht noch Sprach- und Schluckübungen mit Schlaganfall Pat.
 
Hallo Urlauberin!

Wie ich schon schrieb ich bin exam. AltenPflegeHelferin, habe also eine 1jährige Ausbildung. :flowerpower: Da diese die Mindestanforderungen an eine zus. Betreuungskraft locker deckt konnte ich ohne weitere Schulungen direkt in die Betreuung einsteigen.

Als Mindestvoraussetzung musst Du den Kurs haben, der in meinem Link weiter oben beschrieben ist.

Du bist also in ungekündigter Stellung als Arzthelferin? Dann würde ich mal mit den AH in Deiner Umgebung sprechen ob die noch Betreuungskräfte brauchen. Wenn Du Aussicht auf eine Stelle hast (oder auch ohne) frag mal bei den Bildungswerken oder dem Roten Kreuz. Die bieten diese Kurse auch an- was so ein Kurs kostet kann ich Dir aber leider nicht sagen...

Allerdings ist der Stellenmarkt, zumindest, in Bayern z. Zt. gesättigt da die meisten Heime ihre Stellen ja frisch belegt haben als die zus. Betreuungskräfte Gesetz wurden.

Alles Gute,
*bina*:wavey:
Hallo 'Bina
Danke für die nette Antwort. Nein ich bin nicht in ungekündigter Stellung. War die letzten Jahre Hausfrau,Mama und 400 Euro Kraft im Restaurant. Mache jetzt gerade einen Kurs von einem Pflegekreis (DRK) mit zur Betreuung
 
Guten Tag,
ja ich würde gerne noch etwas wissen.
Es geht darum. dass ich in diesem Bereich jetz auch einsteigen werde. Ab September bin ich für 1 Monat in Vollzeit bei der USS um das Zertifikat zu machen. Wenn ich das dann habe, kann ich mich in Seniorenheime als "Betreuungskraft nach § 87 b Abs. 3 " für einen Arbeitsplatz schon bewerben oder in den Seniorenheimen erst für eine Ausbildung zur Betreuungskraft nach § 87 Abs. 3 ? Oder wird das in dem Kurs als Ausbildung gelten gemacht, indem auch Praktikum für den jeweiligen Seniorenheim mit inbegriffen ist? Würde mir total weiterhelfen, wenn ich eine Antwort bekomme ! Vielen Dank lg !!!
 
Warum fragst Du nicht bei der USS nach ?

(Wer immer das sein mag. Bei mir kommt da "Enterprise" hintendran.)
 
Hallo bina,
mein Arbeitstag ist einbisschen anders strukturiert. Warscheinlich kommt es immer auf die Einrichtung an. Wenn es dich interessieren wird äußer dich.
Liebe Grüße dorothea
 
Wow, da hat euch ja echt die Fachfrau geschult... :down:

Der Beruf der Altentherapeutin ist, IMO genauso überflüssig wie der der Betreuungskraft nach § XY.

Denn eine Altentherapeutin ist billiger als eine Ergotherapeutin und eine Betreuungskraft nach § XY ist eben billiger als eine Altenpflegerin. In ihrer Ausbildung erhält deine Vorgesetzte ca. 150 UE in Physio/Ergo/Logo speziell im Bereich Geriatrie. Und das bekräftigt sie wohl zum Multitalent und delegiert eigenständig Massagen, physiotherapeutische Bewegungsübungen/ Gangschulen ohne ärztliche Anordung, führt ergotherapeutische Gruppenbehandlungen und macht ADL-Training und macht am Ende vielleicht noch Sprach- und Schluckübungen mit Schlaganfall Pat.

Hallo ich bin seit 2008 Betreuungskraft §87b, und ich fand diesen Beitrag recht interessant. Zumal ich mir in dieser Hinsicht auch etwas veralbert vorkomme. Eingestellt, damals unter dem hinsichtlichen Aufgabenbereich "nur ein wenig Alltagsbegleitung, wie "bina" hier auch aufgezählt hat! Ganz toll, mach ich gern, liegt in meinem Potenzial. Doch werden die Anforderungen von Jahr zu Jahr gehoben und immer ein bißchen mehr spezieller in Richtung Pflegefachwissen.
So habe ich langsam ein Problem und weiß nicht mehr, wo hören hier die Kompetenzen auf. Neulich bekam ich jetzt auch die Aufgabe erteilt, Schlaganfall und extrem unbewegliche BW/Patienten mit geziehlten Bewegungstherapien zu aktivieren.
Ich finde aber das dies eher geschultem Fachpersonal zusteht, die dafür entsrechende jahrelange Ausbildungen absolvieren.
Dabei meine ich nicht die Bewegungsbetreuung im Alltag, wie Spazieren oder Gymnastikrunden bei denen der BW aus eigenen Ermessen die Bewegungen unterstützend ausführen kann. Oder in Richtung basale Stimmulation mit Muskellockerungsmasagen.

Wie seht ihr das?
LG Katl66
 
Danke Katl66, !

Deine Erfahrung ist bezeichnend.
Körperliche Aktivierung von Apoplex- bzw. Kontrakturpatienten ist einwandfrei
eine Aufgabe des Fachpersonals.
Die Betreuung gem. §87B wird leider immer wieder benutzt, um den Mindestlohn
in der Pflege zu unterlaufen.

Die "Betüddelung" (entschuldige den Ausdruck) gem. §87B ist für das Pflege-
personal eine wirklich wertvolle Unterstützung.
Wenn aber eine Pflegeeinrichtung dabei geht, Pflege- durch Betreuungskräfte
zu ersetzen, bringt sie sich in`s Teufels Küche !
 
Ach ja ..................

Lasse Dir den Auftrag zur Krankengymnastik (!) schriftlich geben !
Falls dabei etwas passiert, bist Du sonst haftungsrechtlich am ............. !

Die Einrichtung wird im Ernst-/Haftungsfall alles abstreiten.
 
Danke Elfriede...das ist eine gute Idee...werde sie (Auftraggeberin) auffordern mir diese Anweisung noch mal per Mail zu ordern. Wenn sie das nicht macht weis ich, das es also nicht so koscher ist. Werde dann mal wieder bei Gelegenheit berichten wie es gelaufen ist. Da ich ja auch mehrere Berufe ausübe, bin ich immer der Meinung das Menschen nicht umsonst die Lehrbänke drücken. Allround ist schon schön, aber ein sehr oft ausgenutztes Talent.
Vielen Dank für deine Unterstützung
Hoffe du hattest ein schönes Ostern :-)
 
Die Antwortmail Deiner AG wird vermutlich fast wörtlich lauten:

"Da haben Sie mich leider völlig missverstanden."

Sie ist also gewarnt und wird vorsichtiger mit ihren Ansprüchen.
 

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