Kunde "darf" nicht in die Kurzzeitpflege!

Andrea46

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Bremen
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Kinderkrankenschwester
Wir haben einen 80-jährigen Patienten, der demnächst in die Kurzzeitpflege will, weil seine Nachbarin, die sich sonst um ihn kümmert, in Urlaub fährt. Jetzt hat diese Nachbarin ihm das verboten , es wäre viel zu teuer ( er hat Pflegestufe 1). Wir haben das Gefühl, sie hat Angst um sein ( ihr?) Geld, er hat keine Angehörigen, sie ist sein einziger Kontakt. Hat jemand eine Idee, was man tun kann ? Er kann nicht alleine zu Hause bleiben.Besagte Nachbarin ist übrigens eine sehr unangenehme Person, die verbal sehr aggressiv sein kann, wahrscheinlich kann er sich deswegen nicht durchsetzen.

Freue mich auf Tipps,
Andrea
 
Hat die Nachbarin irgendwelche Betreuungsvollmachten ?
 
Nein, sie ist nur eine Nachbarin, die sich mehr oder weniger um ihn kümmert.
 
Ich kann verstehen das es einem 80jährigem schwerfällt sich durchzusetzen aber leider muss man für seine Freiheit kämpfen und wenn er das nicht tut nichtmal mit deiner/eurer Rückenstärkung dann tut es mir leid für ihn....

Ich würde ihm anbieten ihn zu beraten wenn seine Pflegerin nicht vor Ort ist falls er das möchte.
Möchte sie das nicht hätte ich überhaupt kein Problem diese Person mit Einwilligung des Kunden auch der Wohnung zu verweisen für diesen Zeitraum, falls sie das nicht möchte --> Polizei

Kurzzeitpflege ist auch über die Verhinderungspflege zu bezahlen und kostet ihn damit fast nix wenn die Vorraussetzungen erfüllt sind.

Und nur weil jemand laut wird sollte man nicht zurück zucken schon garnicht vor Bekannten/Verwandten eines zu Betreuenden.


mfg
 
Ne, Plfegeheime können auch Verhinderungspflege abrechnen, Pflegedienste aber nicht Kurzzeitpflege - rechtliche Ungerechtigkeit...
Es gibt sogar Heime, die keinen Vertrag mit den Kassen zur Kurzzeitpflege haben, rechnen locker über Verhinderungspflege ab und wenn Du dann im Jahr irgendwann dem Pat. Verhinderungspflege anbieten möchtest, ist der Topf leer.
Leider schon so erlebt und nach Rücksprache mit entsprechender Kasse alles rechtens.:anmachen:

Ich würde grundsätzlich die Nachbarin als Pflegende (erschint sie im MDK-Gutachten als Pflegende??) beraten (kann man abrechnen, sie muss die Beratung unterschreiben), wie bei Überlastung oder Ausfall der Pflegenden geholfen werden kann. Auch wenn die Situation nicht in meiner Glaskugel erscheint, würde ich nicht gegen sie sondern mit ihr planen.
Bei der Kurzzeitpflege gibt es einen Satz, egal ob PflST I, II oder III, aber das werdet Ihr im Beratungegespäch mit ihr klären können. Wenn man sie ärgern will, könnte man eine gesetzliche Betreuung ins Spiel bringen.:boxen:

Pflegestufe I und kann nicht alleine bleiben? Wäre dann nicht eine Höherstufung sinnvoll :-?
 
Ich kann verstehen das es einem 80jährigem schwerfällt sich durchzusetzen aber leider muss man für seine Freiheit kämpfen und wenn er das nicht tut nichtmal mit deiner/eurer Rückenstärkung dann tut es mir leid für ihn....
Ich glaube dir ist nicht klar in welcher Zwangslage der Mann ist. Er wird vermutlich sehr unter Druck gesetzt. Kann es sein, dass diese Nachbarin Erbin ist? Das er ein entsprechendes Testament hat?

Hier wäre es sinnvoll, evtl. eine Betreuung anzuregen, die der Nachbarin ggf. einen Riegel vorschieben kann. Bei der Kurzzeitpflege muß man schon etwas zuzahlen. In der Regel reicht der Kurzpflegesatz nicht für die komplette Bezahlung aus. Dazu müßte man sich bei der Krankenkasse informieren.
 
Ne, Plfegeheime können auch Verhinderungspflege abrechnen, Pflegedienste aber nicht Kurzzeitpflege - rechtliche Ungerechtigkeit...
Es gibt sogar Heime, die keinen Vertrag mit den Kassen zur Kurzzeitpflege haben, rechnen locker über Verhinderungspflege ab und wenn Du dann im Jahr irgendwann dem Pat. Verhinderungspflege anbieten möchtest, ist der Topf leer.
Leider schon so erlebt und nach Rücksprache mit entsprechender Kasse alles rechtens.:anmachen:

Dann müssten sie das aber meines Erachtens dem Patienten und den Pflegepersonen transparent machen! Wenn das ohne Absprache passiert, ist das meiner Meinung nach unseriös.



Pflegestufe I und kann nicht alleine bleiben? Wäre dann nicht eine Höherstufung sinnvoll :-?

Das eine hat mit dem anderen nur bedingt was zutun. Ein permanenter Beaufsichtigungsbedarf begründet nicht zwangsläufig einen hohen Pflegebedarf....., dafür gibt es die Betreuungsleistungen

Gruß Ludmilla
 
Das eine hat mit dem anderen nur bedingt was zutun. Ein permanenter Beaufsichtigungsbedarf begründet nicht zwangsläufig einen hohen Pflegebedarf....., dafür gibt es die Betreuungsleistungen

... ist aber ein Einstieg zum Gespräch, meinte ich. Und wenn's ums Geld geht, bekommt man vielleicht schnell einen gemeinsamen Termin. Du brauchst ja einen Aufhänger, wenn Du mit beiden über die Lage sprechen willst. Und wie bekomme ich die Nachbarin an den Tisch? Indem ich bitte, dass sie auch ihren Aufwand beschreibt, um die Pflegeminuten zu überprüfen. wer schon das Dollarzeichen im Auge hat, hat schnell Zeit für eine Beratung. Bei hohem Pflegeaufwand und Betreuungsbedarf kann auch der PD mehr Hilfe anbieten, was langfristig gedacht ist. Irgendwann wird die Nachbarin ja wieder aus dem Urlaub kommen und dann soll sonst alles wieder so laufen wir vorher?
Leistungen bzgl. eingeschränkter Alltagstauglichkeit werden hier privat erbracht?

Über die Unseriösität der Abrechnungsmodalitäten möchte ich mich hier nicht weiter auslassen. Fakt ist, dass es passiert!
Mal hören, was Andrea46 so sagt...
 
@Andrea46
1. Wie bist du an die Information gekommen? Und woher weißt du, dass die Nachbarin es verboten hat? Hören-Sagen?
2. Die Nachbarin hat sicher Vorkehrungen getroffen und wird den Mann nicht ohne jegliche Versorgung zurück lassen. Warum ist das nicht legitim?

Elisabeth
 
Wenn meine Mom nicht in die Kurzzeitpflege wollte, würde sie auch behaupten, sie dürfte das wegen der
Kosten nicht....
( grrr)
Es gibt seltsame Dinge, die andere gesagt haben sollen, die als Argument benutzt werden, wenn meine Mom
etwas ablehnt und dagegen argumentieren möchte.

Wenn diese Info nicht aus erster Hand stammt, und ich die nicht mit eigenen Ohren gehört habe,
dann würde ich darum keinen Pfifferling geben.

Liebe Grüße Feli
 
Warum über Verhinderungspflege abrechnen?

Er hat Anspruch auf Kurzzeitpflege nach § 42 SGB 11 für 4 Wochen im Jahr.
 
Aber dieser Anspruch deckt nur die Pflegekosten ab; die "Hotelkosten" muss der Patient selbst stemmen. Kann er sich das leisten?
 

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