Kündigungsfrist DRK-Schwesternschaft

Issel

Junior-Mitglied
Registriert
04.02.2007
Beiträge
34
hallo leute!

hab da mal eine frage...
wenn man in einer DRK-schwesternschaft eingestellt ist und ca. etwas über 1 jahr im betrieb ist- wie ist da die kündigungsfrist??
ist mir etwas peinlich, aber in der verinbarung finde ich nix und bei kollegen möchte ich nicht nachfragen... zumal da noch nix fest steht...

lg issel
 
arbeitet hier niemand bei der schwesternschaft der mir weiterhelfen könnte?! :weissnix:
 
hallo nochmal!

hab mir doch nochmal ein herz gefasst und in der schwesternschaft mich über kündigungsfristen informiert und bin total geschockt-
man kann 3 monate zum quartalsende kündigen, heisst also wenn ich vom 1.4.-30.6. kündige, läuft die kündigung auf den 30.9. (!) hinaus!

wollte da so lange gar nicht mehr arbeiten :|

is das überhaupt rechtens? kann ich nichts dagegen tun?? :(
 
Hi....

Du kannst im internet mal die DRK-Richtlinien googeln,da findest Du sicher etwas zu den Kündigungsfristen.Ich hatte nach sechs Jahren eine Kündigungsfrist von vier Monaten.
Hast Du vielleicht schon mal über einen Auflösungsvertrag nachgedacht,bzw.nachgefragt?????

Lieber Gruss
 
Gibt es den bei der Schwesternschaft?
 
Ja,den kann man beantragen...allerdings muss deinen Leitung dem zustimmen,was bei mir leider nicht der Fall war und ich meine Kündigungszeit einhalten musste...
 
ehm okay... und wie verfasst man sowas?!
also in etwa so:
"hiermit bite ich um die auflösung meines arbeitsvertrages zum wähle ich ein datum aus? wenn ja. wie weit "darf ich dabei gehen"? oder einfach nur "nächstmöglichen zeitpunkt?!
und muss ich gründe darin verschriftlichen weswegen ich da schneller raus möchte?!

habt ihr vllt. eine etwatige vorlage?!

@mutters kind: wer muss denn mit diesem aufhebungsvertrag einverstanden sein? die schwesternschaft oder der personalrat vom krankenhaus?!
 
Bist du Mitglied der Schwesternschaft oder Angestellte des DRK?
 
Einen Auflösungsvertrag gibt es eigentlich überall und er wird in der Regel auch nicht vom Arbeitgeber verweigert. Wenn ein Mitarbeiter nicht mehr dort arbeiten möchte, hat der Arbeitgeber meißtens sowieso nicht mehr viel " Freude" an dem Mitarbeiter. Das DRK kenne ich persönlich in solchen Belangen die Mitarbeiter betreffen nur als sehr human. Ich hatte noch nie Schwierigkeiten mit denen. Auch als ich in der Ausbildung zum Examen hin damals schwanger wurde, hätten die gerne auf einer Weiterbeschäftigung nach dem Examen bestanden, weil man im 5. Monat schwanger sehr schlecht einen anderen Arbeitsvertrag bekommt und auch ohne Anerkennungsjahr hätte man auf dem Arbeitsmarkt schlechtere Chancen gehabt.. Ich wollte damals aber eigentlich 1 Jahr aussetzen mit dem Kind.- Ansonsten hätte das DRK diese Situation getragen und unterstützt. obwohl die das nicht hätten anbieten müssen. Mein Vertrag lief ja mit der Ausbildung damals erstmal aus. Natürlich war ich damals etwas entsetzt, daß die sich Gedanken gemacht hatten, als wäre ich eine ledige Mutter. Wäre ich das damals wirklich gewesen, so hätte mir das tatsächlich sehr weitergeholfen. Mein Kind war damals geplant, ich bin aber um einige Monate früher schwanger geworden, als wir gedacht hätten. Dh. Ich hätte eigentlich das Examen gemacht und danach ausgesetzt, weil wir uns ein Kind wünschten. Es war nicht geplant im Examen dann schon mit Bäuchlein zu sitzen, aber schlimm war das für uns damals nicht, eher erfreulich. Wir hatten damals gerechnet, daß das mit dem Baby bekommen einige Monate dauern könne.;-)))

Auch Mitarbeiter die im DRK als außerordentliche Mitglieder geblieben sind, haben nach Jahren zum Berufseinstieg schnell eine Chance bekommen. Die haben dort wirklich sehr viel für ihre Mitglieder getan, muß ich sagen. Ich bin nach ca 10 Jahren bei öffentlichen Arbeitgebern dahin zurückgekehrt und nun wieder ca 15 Jahre im DRK. Sicherlich hat sich die Arbeitsmarktsituation geändert und die können leider auch nicht zaubern. Aber in der Regel bin ich immer gut mir denen gefahren, auch wenn man vielleicht manchmal den Eindruck hat, daß die etwas altmodisch und "verschroben" sein könnten. Die haben uns auch beim Klinikverkauf recht gut vertreten und mußte dabei sicherlich große Zugeständnisse machen und sich bewegen. Rede doch ganz einfach mal mit der Oberin. Die hat vielleicht mehr Verständnis für Deine Situation, als Du denkst. Liebe Grüße Fearn
 
@ narde: ehm ich denke ich bin mitglied?! xD wo steht n des was man ist??? lol peinlich, sorry aber ich wurd über sowas absolut nicht aufgeklärt... aber ich weiss dass ich jeden monat 10 euro von meinem gehalt an die überlasse als beitrag, also denke ich ist man mitglied ?!

@fearn: ja finde die schwesternschaft an sich ja auch nicht schlecht nur das klinikum als arbeitsplatz möchte ich nicht mehr... würde in der schwesternschaft selber vllt. sogar mitglied an sich bleiben wenn es gehen würde...
hab da mittlerweile voll bedenken wg. diesem auflösungsvertrag.. wenn mutters kind da auch schon ablehnung von denen erfahren hat... :(

aber weiss vllt. noch jemand rat auf meine letzte gestellten fragen:
ehm okay... und wie verfasst man sowas?!
also in etwa so:
"hiermit bite ich um die auflösung meines arbeitsvertrages zum wähle ich ein datum aus? wenn ja. wie weit "darf ich dabei gehen"? oder einfach nur "nächstmöglichen zeitpunkt?!
und muss ich gründe darin verschriftlichen weswegen ich da schneller raus möchte?!

habt ihr vllt. eine etwatige vorlage?!

@mutters kind: wer muss denn mit diesem aufhebungsvertrag einverstanden sein? die schwesternschaft oder der personalrat vom krankenhaus?!
 
da du Mitgliedsbeiträge an die Schwesternschaft entrichtest, bist du wohl eher ordentliches Mitglied der Schwesternschaft, deshalb ist in all deinen Belangen die Schwesternschaft und nicht die Klinik für dich zuständig.

Bei der Schwesternschaft handelt es sich um das Vereinsrecht und nicht das Arbeitsrecht...

Issel, wieso weisst du nicht ob du Mitglieder der Schwesternschaft bist? Du hast doch mal was unterschrieben, auf diesem Papier sollte auch stehen um was es sich für einen Vertrag handelt.:-?

Wenn du Mitglied der Schwesternschaft bist, wirst du entweder mittels Gestellungsvertrag an eine Klinik ausgeliehen oder in einer RK-eigenen arbeiten.
 
Hallo Issel,

in meinem Fall musste meine Stationsleitung und meine Klinikpflegedienstleitung damit einverstanden sein.....
Das DRK hat sich danach gerichtet und ich konnte leider nichts tun,um eher das Arbeitsverhältnis zu beenden...Schön war die Zeit danach nicht,aber sie ging um:klatschspring:
 
mit wem hast Du denn Deinen Arbeitsvertrag geschlossen?
Der müßte dann ja beim DRK geschlossen worden sein, wenn Du beim DRK angestellt bist. Liebe Grüße Fearn
 
ja bin bei der schwesternschaft und bin mitglied :P:engel:

oh man wenn die stationsleitung und die pflegedienstleitung einverstanden sein müssen- prost mahlzeit!!!
blöd ists natürlich nur, wenn ich da evtl. um ne vorzeitige kündigung "bettel", die des aber net machen und der eventuelle neubetrieb keine 6 monate wartet dann steht man da auch wie der letzte depp :/ quasi hat man es sich auf der alten arbeit verscherzt und hat nix neues :(
doofe situation :cry1:
 
Für den Arbeitsvertrag zuständig ist eigentlich der Arbeitgeber und nicht die PDL oder Stationsleitung. In Deinem Falle würde ich mich an die zuständige Oberin wenden.-
Wenn Du einen neuen Arbeitgeber hast, was wollen die denn machen, wenn Du einfach nicht mehr zum Dienst erscheinst? Mit dem Militär holen lassen? Die können Dich dann eigentlich nur noch rauswerfen. Allerdings würde ich mir überlegen, ob ich das Arbeitszeugnis nicht doch irgendwann brauchen würde und einen Aufhebungsvertrag vorziehen.
Liebe Grüße Fearn
 
Für den Arbeitsvertrag zuständig ist eigentlich der Arbeitgeber und nicht die PDL oder Stationsleitung. In Deinem Falle würde ich mich an die zuständige Oberin wenden.-
Wenn Du einen neuen Arbeitgeber hast, was wollen die denn machen, wenn Du einfach nicht mehr zum Dienst erscheinst? Mit dem Militär holen lassen? Die können Dich dann eigentlich nur noch rauswerfen. Allerdings würde ich mir überlegen, ob ich das Arbeitszeugnis nicht doch irgendwann brauchen würde und einen Aufhebungsvertrag vorziehen.
Liebe Grüße Fearn

Hallo,

sorry, wenn ich dir in diesem Fall ganz energisch widerspreche:

1.) Schwestern bei der DRK-Schwesterschaft sind keine Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes, sondern Mitglieder. Daher sind weitgehend alle Schutzgesetzte für Arbeitnehmer (z.B. Kündigungsschutzgesetz) nur sehr begrenzt gültig.
2.) Als "Mitglied" der Schesterschaft richtet sich die Kündigungsfrist nach der dort gültigen Satzung (auf Basis des Vereinsrechts).
3.) vom "Dienst fernbleiben" kann daher nicht nur den Verlust des Arbeitsplatzes bedeuten, sondern evt. erhebliche Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.

Gruß

medsonet.1
 
Das ist richtig, Medsonet, daß das so gehandhabt werden könnte.-
Es ist aber auch möglich, daß die Schwester in der Schwesternschaft als außerordentliches Mitglied bleiben könnte, und daß sie mit ihrer Oberin eine andere Regelung finden könnte. Sie kann sich zb. auch an eine andere Schwesternschaft überweisen lassen, falls sie einen Ortswechsel vor hat und meist hat die betreffende Schwesternschaft auch noch andere Institutionen und Gestellungsverträge, sodaß sie den Arbeitsplatz auch innerhalb der Schwesternschaft wechseln könnte. Dh. man muß gar nicht immer selbst aktiv werden und auf eigene Faust einen anderen Arbeitgeber suchen,- sondern man kann sich auch innerhalb der Schwesternschaft nach einem neuen Einsatz oder Aufgabengebiet umsehen. Insofern bietet sich ein Gespräch mit der Oberin in jedem Fall zunächst an, wenn man vor hat zu wechseln, weil es manchmal auch andere Lösungen gibt, die man selbst noch gar nicht ins Auge gefaßt hat. Oftmals lohnt es sich das anzuhören, was die Schwesternschaft anzubieten hätte.
Liebe Grüße Fearn
 
Hallo,

die schwestern bei der DRK Schwesternschaft sind quasi kein Arbeitsnehmer von dem Krankenhaus, wo sie arbeitet, sondern Mitglied im Verein. Aber falls DRK Schwestern doch mit der Stationschwester Konflicht hätte, und bevor sie das Krankenhaus bzw die Arbeitsgeber, in diesem Fall, natürlich der DRK Schwesternschaft. Hat sie trotzdem Recht auf eine Kopie von derm Zeugnis bzw die Beurteilung haben, bevor sie unterschreibt?????
oder sogar mit nach Hause nehmen, um noch mal die klausel im Ruhe durch zu lesen.
Gruß
Mecky
 

Ähnliche Themen