Kündigung vor Ausbildungsantritt

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Steffi92

Gast
Hallo,

ich muss nun eine Kündigung schreiben und weiß nicht wie.
Ich habe den Ausbildungsvertrag unetrschrieben gehabt und hätte am 1.9 angefangen, doch ich habe nun abgesagt. Jetzt soll ich schriftlich eine Kündigung schreiben.
Ich habe aber noch nie eine geschrieben, kann mir jemand helfen?
 
Relativ formlos:

Adresse Azubi
Adresse Betrieb
Ort/Datum

Kündigung in der Probezeit

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich mein Ausbildungsverhältnis nach § 22 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz in der Probezeit zum ________ (Datum).

Mit freundlichen Grüßen,

____________ (Unterschrift Azubi)


Du kannst innerhalb der Probezeit (oder auch vor Antritt der Ausbildung) ohne Angabe eines Grundes kündigen.

Nur eine mündliche Kündigung ist ein bisl zu "Wischiwaschi" für deinen (ehemaligen) Arbeitgeber. Um sich abzusichern ("Was, ich? Gekündigt? Neeein..Niiieee!") und aus formellen Gründen benötigen sie es in kurzer Schriftform.

LG Honey.
 
Hey,

danke für die Vorlage! Ich hab es nun hinbekommen. =)
 
Hallo,

da das BiBiG für die Krpflg. keine Gültigkeit besitzt, würde ich mich jetzt darauf nicht berufen.

Ausserdem wieso in der Probezeit?

Kündigung, dazu müsstest du ja überhaupt erst angetreten sein.
Probezeitkündigung - dazu müsstest du die Stelle ja erst antreten, sonst befindest du dich ja nicht in der Probezeit?

Sehr ....

ich teile ihnen mit, dass ich den Aub.platz zum nicht Antreten werde.
Danke für Ihre Bemühungen.

Vielleicht noch ein bißchen Ausschmücken mit,

es tut mir leid ihnen mitteilen zu müssen ...
sicherlich werden sie diesen Ausb. an einen anderen Bewerber vergeben können ...
oder ich hoffe ...
Schicke ihnen den Ausb.vertrag zurück

etc.
 
Jap ich hab das auch etwas umgeschrieben gehabt und so in der Art geschrieben.
 
Hey, vllt hät ich meine Quelle mit angeben sollen.
Und mein Vorschlag war auch nur ein Vorschlag auf die Schnelle dank Google.

Frage mich nur, warum das Berufsbildungsgesetzt bei der KrPfl nicht greift?

Hier btw noch nachträglich meine Quelle:

Azubi & Azubine - Die Probezeit in der Ausbildung

Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden (§ 22 Berufsbildungsgesetz). Die Kündigung in der Probezeit muss aber schriftlich erfolgen. Bevor der Azubi die Kündigung ausspricht, sollte er sich folgendes überlegen:
LG Honey :)
 
Frage mich nur, warum das Berufsbildungsgesetzt bei der KrPfl nicht greift?
Weil es im Krankenpflegegesetz so festgehalten wurde.

Abschnitt 7
Anwendungsvorschriften
§ 22 Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes
Für die Ausbildung zu den in diesem Gesetz geregelten Berufen findet das
Berufsbildungsgesetz keine Anwendung.

Hat allerdings nichts mit Steffis Frage zu tun. Die Probezeit beginnt erst, wenn das Ausbildungs- und Arbeitsverhältnis angetreten wird. Und das ist hier ja noch nicht geschehen.
 
Ah... ok, danke! :)

Stimmt gilt nicht für sie. Hatte ich auch übersehen das mit der Probezeit. Aber intressiert hats mich dennoch ;-)

LG
 

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