Für den Rettungswagen muß sie/er mindestens Rettungssanitäter sein. Auf dem RTW muß mindestens ein Rettungsassistent sein. (Rettungsassistent liegt über dem Ausbildungsniveau des Rettungssanitäters).
Für einen Krankenwagen (Krankentransport, keine Notfallrettung) muß man als zweite Person normalerweise mindestens Rettungshelfer sein (liegt unter dem Ausbildungsniveau des Rettungssanitäters).
Ich meine mich zu erinnern, dass eine examinierte Krankenschwester eine verkürzte Ausbildung zum Rettungssanitäter oder Rettungsassistent einschlagen kann.
Die Ausbildung im Rettungsdienst umfasst logischerweise einige Themen, die in der Krankenpflege nicht gelehrt werden. (Funk, Rettungsmittel & Rettungstechniken, Einsatztaktik, Gefahrgutunfälle, Großschadenseinsätze, Zusammenarbeit mit Feuerwehr, Polizei, Bergwacht, Recht,......usw.).
Ob eine Krankenschwester als Ersatz eines Rettungshelfers auf dem KTW eingesetzt werden kann weiß ich allerdings nicht.