Chrissylgg
Senior-Mitglied
- Registriert
- 07.11.2009
- Beiträge
- 118
- Beruf
- Seit 1.10.10 Azubi zur GKP
Bissle OT, aber kurz noch...
Wann hast du denn vor rueber zugehen? Wenn du nicht "spontan" heiratest dauert K1 ja auch seine Weile. Drueben beantragst du dann AOS (GC + EAD (Arbeitserlaubnis) + AP (Travel Erlaubnis). Je nachdem kann das wenige Wochen bis zu einem Jahr dauern (bis GC in Haenden). Mit der Erhoehung bald duerfte sich alles wieder nach hinten schieben.
Ein "Recht" auf EAD hat man nach 90 Tagen nach Einreichen der Unterlagen (hatte meine nach 108 Tagen, meine erste GC nach knapp 9 Monaten. War allerdings 05.). Theoretisch darfst du auch schon vorher arbeiten solange du innerhalb von 90 Tagen eine Arbeitserlaubnis zeigst. Allerdings sagen da nicht viele Arbeitgeber ja, aber vielleicht findest ja ein Krankenhaus das es mitmacht.
Wann hast du denn vor rueber zugehen? Wenn du nicht "spontan" heiratest dauert K1 ja auch seine Weile. Drueben beantragst du dann AOS (GC + EAD (Arbeitserlaubnis) + AP (Travel Erlaubnis). Je nachdem kann das wenige Wochen bis zu einem Jahr dauern (bis GC in Haenden). Mit der Erhoehung bald duerfte sich alles wieder nach hinten schieben.
Ein "Recht" auf EAD hat man nach 90 Tagen nach Einreichen der Unterlagen (hatte meine nach 108 Tagen, meine erste GC nach knapp 9 Monaten. War allerdings 05.). Theoretisch darfst du auch schon vorher arbeiten solange du innerhalb von 90 Tagen eine Arbeitserlaubnis zeigst. Allerdings sagen da nicht viele Arbeitgeber ja, aber vielleicht findest ja ein Krankenhaus das es mitmacht.