Krank während der Ausbildung

KRZBRG

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Hey!

Ich befinde mich seit einiger Zeit in der Ausbildung bei der DRK Schwesternschaft. Angeblich darf ich innerhalb der 3jährigen Ausbildung nur 30 Fehl-/Krankheitstage im praktischen Teil haben. Ansonsten würde sich die Ausbildungszeit verlängern. Stimmt das wirklich und ist das rechtlich in Ordnung?
Laut dem Deutschen Gewerkschaftsbund gilt ein Richtwert von ca. 10%, bevor es Probleme geben kann (Links siehe unten).

Vielen Dank für die Hilfe


Quellen: DGB-Jugend ~ Pflichten des Azubis
BBiG - Einzelnorm
 
Hey!

Ich befinde mich seit einiger Zeit in der Ausbildung bei der DRK Schwesternschaft. Angeblich darf ich innerhalb der 3jährigen Ausbildung nur 30 Fehl-/Krankheitstage im praktischen Teil haben. Ansonsten würde sich die Ausbildungszeit verlängern. Stimmt das wirklich und ist das rechtlich in Ordnung?
Laut dem Deutschen Gewerkschaftsbund gilt ein Richtwert von ca. 10%, bevor es Probleme geben kann (Links siehe unten).

Vielen Dank für die Hilfe


Quellen: DGB-Jugend ~ Pflichten des Azubis
BBiG - Einzelnorm
Ausgehend von einem 7,7 Stunden Arbeitstag und 250 maximalen Fehlstunden kommt man auf 32 Fehltage...das haut schon ungefähr hin! Und bitte aufpassen beim zitieren von Einzelnormen: für uns gilt NICHT das BBiG!
 
Hallo Lillebritt,

irgendwie verstehe ich deine Rechnung nicht.
Wie kommst du auf 250Fehlstunden?
Das wären ja nur 2500Gesamtstunden?

Pro Jahr fallen aber ca. 1650Arbeitsstunden an.
Das wären aber x3 in 3Jahren 4950 Arbeitstunden.
Bei 2100Unterrichtsstunden sind 10% 210Std. ca. 26/27 Arbeitstage/Fehltage
Rest 2850 Praxisstunden sind 10% 285Std. ca. 36/37 Arbeitstage/Fehltage
Je nachdem ob 8 oder 7,7 Stundentag

Heißt zusammen ca. 60Fehltage, wie im alten Gesetz.

Wenn du NUR den theoretischen Teil meinst hast du Recht.
Wobei ich keine Schule kenne, die 2500Std. theoretischen Unterricht anbietet.
 
Hallo, dem TE ging es um den praktischen Teil! Von daher sind es 250 Stunden in der Praxis....bei einem 7,7 Stunden Tag 32 Fehltage. Die Fehlstunden werden nach den gesetzlich festgeschriebenen SOLL-Stunden (2100 + 2500) berechnet ...nicht nach dem tatsächlich angebotenen.
 
Hallo Lillebritt,

ja wer Lesen kann ist eindeutig in Vorteil.

Wobei wir die 10% Regelung im Praktischen in Anwendung bringen bei guten Schülern, um den unterschiedlichen Auslegungen zwischen Soll und Ist Rechnung zu Tragen um einem evtl. Rechtstreit aus dem Wege zu gehen.

Das KPflG positioniert sich in §7 nicht eindeutig dazu.

Im Umkehrschluss würde das auch theoretisch Bedeuten.
Wenn ich 2500Std. prakt. Ausbildung absolviert hätte, ohne einen Fehltag, dann könnte ich die darüber hinaus ca. 350Std. AU sein, unbeschadet der Zulassung zur Prüfung?

Dies hat der Gesetzgeber sicher nicht beabsichtigt.

Unser Justiziar positioniert sich dazu ebenfalls nicht eindeutig und empfiehlt eben die 10% Regelung in Anwendung zu bringen.
Was auch von der Regierung regelmäßig positiv beschieden wird.
 
Genau- diese Lücke mit verschiedenen Auslegungsmöglichkeiten ist das Problem. In Hessen hat sich das RP klar dazu positioniert, die 10 % (210 +250 Stunden) ganz klar als Grenze heranzuziehen - bei minimaler Überschreitung und guten (!) Leistungen des Schülers wird die Härtefallregelung angewendet. Letztendlich bleibt es eine Einzelfallentscheidung und diese ist der übergeordneten Behörde vorbehalten....ich persönlich denke auch, dass es ein Unterschied ist, ob es sich ein Schüler mit eher schlechten Leistungen und vielen Einzelfehltagen oder um einen Schüler mit guten Leistungen und zusammenhängenden Fehltagen (aufgrund schwerer Krankheit, OP, Unfall etc.) handelt.
 
Genau- diese Lücke mit verschiedenen Auslegungsmöglichkeiten ist das Problem. In Hessen hat sich das RP klar dazu positioniert, die 10 % (210 +250 Stunden) ganz klar als Grenze heranzuziehen - bei minimaler Überschreitung und guten (!) Leistungen des Schülers wird die Härtefallregelung angewendet. Letztendlich bleibt es eine Einzelfallentscheidung und diese ist der übergeordneten Behörde vorbehalten....ich persönlich denke auch, dass es ein Unterschied ist, ob es sich ein Schüler mit eher schlechten Leistungen und vielen Einzelfehltagen oder um einen Schüler mit guten Leistungen und zusammenhängenden Fehltagen (aufgrund schwerer Krankheit, OP, Unfall etc.) handelt.

Genau. Es kommt ja auch immer auf den Fall an. Wenn irgdnwie doch ersichlich ist, dass das "Kranksein" eher ein "ich habe heute keine Lust" ist, dann wird keiner Verständnis für die Person aufbringen können. Wenn nun aber jemand ernsthaft unter einer bestiommten Krankheit leidet bzw. etwas schlimmes passiert ist, wird doch sicherlich jeder Verständnis dafür aufbringen können.
 

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