Hey!
Ich befinde mich seit einiger Zeit in der Ausbildung bei der DRK Schwesternschaft. Angeblich darf ich innerhalb der 3jährigen Ausbildung nur 30 Fehl-/Krankheitstage im praktischen Teil haben. Ansonsten würde sich die Ausbildungszeit verlängern. Stimmt das wirklich und ist das rechtlich in Ordnung?
Laut dem Deutschen Gewerkschaftsbund gilt ein Richtwert von ca. 10%, bevor es Probleme geben kann (Links siehe unten).
Vielen Dank für die Hilfe
Quellen: DGB-Jugend ~ Pflichten des Azubis
BBiG - Einzelnorm
Ich befinde mich seit einiger Zeit in der Ausbildung bei der DRK Schwesternschaft. Angeblich darf ich innerhalb der 3jährigen Ausbildung nur 30 Fehl-/Krankheitstage im praktischen Teil haben. Ansonsten würde sich die Ausbildungszeit verlängern. Stimmt das wirklich und ist das rechtlich in Ordnung?
Laut dem Deutschen Gewerkschaftsbund gilt ein Richtwert von ca. 10%, bevor es Probleme geben kann (Links siehe unten).
Vielen Dank für die Hilfe
Quellen: DGB-Jugend ~ Pflichten des Azubis
BBiG - Einzelnorm