Krank ohne Schein

Tobias

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03.05.2004
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783
Beruf
Fachkrankenpfleger A&I
Akt. Einsatzbereich
PDMS Team
Moin,
kennt jemand die rechtlichen Grundlagen zum Thema: Krank ohne Schein bzw. ärztl. Attest" in Beziehung mit TÖvD?
Wann und wie viel kann man das nutzen? Welche Einschränkungen gibt es?

Danke vor ab!
LG Tobias
 
Frage : Wieso willst du das ausnutzen???

LG, Monika
 
Hi Monika,
habe das "aus" gelöscht! Hast recht! :ccol1:
 
Hallo Tobias,

kranke ohne Schein gibt es im Tarifrecht nicht.
Grundsätzlich hat sich da nichts geändert in Bezug auf die Vorlage einer ärztl. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die der AG im begründeten Fall durchaus bereits ab 1. Krankheitstag anfordern kann.
Im TVoeD steht nur der Anspruch auf Entgeltfortzahlung, dort dann im Entgeltfortzahlungsgesetz allerdings in §5 die rRegeln der Anzeigepflicht:
§ 5
Anzeige- und Nachweispflichten
(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
Summa summarurum: Nix neues bezüglich deiner Fragestellung!
 
Hallo,

also cih steh dazu das ich schon mal Krank ohne Schein genommen habe!
Bin die ganze Nacht auf dem WC gewesen und hab mich dann KO gemledet. Und das ist bei uns auch kein Problem!

GrußTinaG.
 
Ich finde das sowohl aus MA- als auch aus Leitungssicht gut, dass es diese Möglichkeit gibt. Wie oft passiert es, dass ein MA sagt, mir gehts heute so mies, das geht heut gar nicht. Aber ich hab dann zwei Tage frei, danach bin ich wieder fit. Selber bin ich auch schon mit einer Bärenmigräne aufgestanden, da weiß ich, morgen geht es wieder. Aber, wenn ich dann auch noch zum Arzt soll??? Kritisch wirds nur, wenn MA versuchen, das auszunutzen und KoS montags oder freitags anmelden. Dann sollte die Leitung im Wiederholungsfalle mal einen früheren Arztbesuch erbitten. Ist mir aber in 9 Jahren Leitung erst einmal passiert, die MA gehen eher kritisch damit um und beobachten auch untereinander kritisch.
 
Hallo,
im BAT gab es wohl mal so eine Möglichkeit.
Da uns das gefallen hat, aber doch manchmal (Ärzte) ausgenutzt wurde, haben wir im Haus per DV 3 Tage pro Jahr festgeschrieben.
Damit können alle gut leben.
Somit ist die DV die rechtliche Grundlage.
MfG
rudi09
 
Moin,
meine Chefin will jetzt von allen vor einem und nach einem freiem Wochenende einen Arztbesuch sehen, was ich für völlig übertrieben sehe, da wir ja nicht alle schwarze Schafe sind.
Habe mal über die Regelungen des KOS gelesen, finde es aber nicht mehr.
Wahrscheinlich muss sich das mal der Betriebsrat anschauen. :o

LG Tobias
 

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