Krank an freien Tagen

Steffi1984

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622
Ort
Regensburg
Beruf
Gesundheits-und Krankenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
FKS für Onkologie, Praxisanleiterin, aktuell Weiterbildung "Fachwirt im FSG"
Hab mal gehört, das man sich im Frei trotzdem krank schreiben lassen kann und dann die Tage später bekommt. Stimmt das?Is natürlich wieder eine andere Frage, ob man das dann auch macht
 
Urlaub ja, Überstunden oder freie Tage wegen 5,5 Tage Woche oÄ nicht...
 
Hallo Steffi,

wenn deine Aussage zutrifft, würde es aber auch bedeuten, dass du die Tage nacharbeiten musst an denen du krank bist.
Soweit ich informiert bin, gelten die Stunden die du geplant bist, also wenn du im Dienstfrei bist, hast du Pech gehabt. Wenn du im Urlaub krank bist, bleibt dir dieser erhalten.
Wenn ich also in der "ersten Zeile" des DP mit Dienst geplant bin und ich werde krank, gilt diese auch wenn ich in der "zweiten Zeile" als Überstundenfrei geplant bin, umgekehrt allerdings auch. Sollte ich im geplanten Frei einspringen und werde ich in dieser Zeit krank, gilt ebenfalls die "erste Zeile".

Sonnige Grüsse
Narde
 
@Narde,

könnte auch gut möglich sein, ich kenn mich da nicht so aus, vielleicht auch deswegen weil i so gut wie nie krank bin:-)
 
Hallo

Ich arbeite in der ambulanten Pflege, mir hat man gesagt, ich lag Ostern im KH das ich WE und Feiertage nicht angerechnet bekomme!! Aber Freie Tage ja, bei 38,5 und 5 Tage Woche wäre das so. Beispiel, ich habe Sa + So dienst eingetragen, MO + Di Frei, Sa So krank, Minunstunden, bekomm ich nicht bezahlt, Mo Di krank, bekomme ich bezahlt.
Weiß jemand wie es gesetzlich geregelt ist und wo ich nachlesen kann??

lg Nicole
 
Aber bekommst du deine beuiden freien Tag, also Mo und Di dann wieder?

Sprich wenn du Mittwoch wieder gesund wärst und FD hättest, brauchst dann Mi und Do nicht kommen weil du dann die freien Tage nimmst?

Denn das war ja hier gefragt...
 
Wenn ich also in der "ersten Zeile" des DP mit Dienst geplant bin und ich werde krank, gilt diese auch wenn ich in der "zweiten Zeile" als Überstundenfrei geplant bin, umgekehrt allerdings auch. Sollte ich im geplanten Frei einspringen und werde ich in dieser Zeit krank, gilt ebenfalls die "erste Zeile".
Jetzt muss ich mal nachfragen: Wir planen in der ersten Zeile immer 154 Stunden für 4 Wochen. Sämtliches geplantes zusätzliches Frei aus Mehr-/Überstunden wird immer in der 2. Zeile eingetragen. Ein solch geplanter DP geht dann zur PDL, die ihn genehmigt.
Ebenso ist es mit dem Nachtdienst der "Nicht-Dauernachtwachen". In der ersten Zeile plane ich normalen Dienst, in der zweiten Zeile plane ich den Nachtdienst. Selbiges Verfahren bei urlaub, steht auch bei uns immer in der 2. Zeile. Alle diese Dienste sind immer geplant!
NAch Deinen Angaben würde dann jemand, der im ND krank wird, nicht seine Mehrarbeitsstunden erhalten, weil dieser ja in der 2. Zeile steht. Ebenso würde derjenige, der im gelanten Mehrarbeitsfrei (ebenfalls in der 2. Zeile stehend) immer noch seine Mehrarbeitsstunden behalten, weil es in der 2. Zeile steht.
Nicht, dass ich schon seit etlicher Zeit denke, dass da irgendwie falsch geplant wird, aber bei PDL und Perso komme ich da nicht weiter.
Es wäre geradezu gigantisch, wenn Du mir hierfür relevante Quellen nennen könntest für meine Argumentationen.

Be
 
Hallo zusammen,

ich kenn die Regelung nur folgendermaßen.
Der geplante Dienst (oder auch geplantes Frei) zählt auch bei Frei. Also die auch geplante Änderung ist bei uns verbindlich.
Ist man im Frei krank, hat man leider Pech gehabt. Anders sieht das aus, wenn man geplant über längere Zeit krank ist und man dies bereits Wochen vorher absehen kann. Alsö wenn man weiss, dass ein Mitarbeiter auch über den nächsten Planungszeitraum krank ist, darf man ihm nicht seine Überstunden in diesem Zeitraum abbauen....

Gruß
Tildchen
 
NAch Deinen Angaben würde dann jemand, der im ND krank wird, nicht seine Mehrarbeitsstunden erhalten, weil dieser ja in der 2. Zeile steht. Ebenso würde derjenige, der im gelanten Mehrarbeitsfrei (ebenfalls in der 2. Zeile stehend) immer noch seine Mehrarbeitsstunden behalten, weil es in der 2. Zeile steht.
Hallo Sigrid,
deine Art des Planens kenne ich nicht, ich kann leider nur für unser Haus sprechen, hier ist es üblich, den kompletten Dienst in der "ersten Zeile" zu planen. In der "zweiten Zeile" werden nur Änderungen geplant - also Diensttausch, Krank und Einspringen oder kurzfristiges Überstunden abbauen.

Ich kann dir leider keine Quellen nennen, aber unsere Betriebsratsmitglieder im Forum wissen hierzu sicherlich mehr.

Schönen Abend
Narde
 
Hallo zusammen,

kenne es auch nur wie Narde beschreibt. Wir haben eine EDV-unterstützen Dienstplan. (Orbis)
In der ersten Spalte ist der komplette geplante Dienst einzutragen. In der zweiten Spalte (die nennt sich Arbeitszeit), der tatsäch gearbeite Dienst. Dann gibts noch eine Spalte mit Fehlzeit und eine Spalte mit Mehrarbeit.

Liebe Grüße Brady
 
Ich kann dir leider keine Quellen nennen, aber unsere Betriebsratsmitglieder im Forum wissen hierzu sicherlich mehr.
Hallo narde,
schade und ich hatte gehofft jetzt endlich mal Argumentationshilfen zu erhalten. Ich hoffe sehr, dass sich das alles mit dem elektronischen DP ändert.
 
ich habe grad ein ähnliches Problem.

Bin krank geworden und meine PDl hat meinen DP so geändert, das ich in der Woche wo ich krank war ein geplantes frei hatte.
Ursprünglich hatte ich in der Woche aber zwei tage Urlaub und drei FD. Super nun habe ich 30 Minusstunden. Is`t das rechtens? Und wenn nicht, wie kann ich da vor gehen?

Danke Di
 
Hallo di21,

der Plan wurde nachträglich geändert, nachdem du dich krank gemeldet hast?

Dies ist in meinen Augen nicht rechtsgültig. Sprich mit deiner PDL und solltet ihr einen Betriebsrat haben sprich auch mit dem. Sollte es nicht fruchten würde ich mich an einen Anwalt wenden.

Viel Glück
Narde
 
Wie narde schon sagte, das ist nicht rechtes. Ein genehmigter Dienstplan darf ohne Deine Zustimmung nicht geändert werden.
 

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