Schulgeld
Von Studierenden HF mit Wohnsitz im Kanton Zürich (Mindestaufenthaltsdauer zwei Jahre) wird kein Schulgeld erhoben. Schulgeld entrichten müssen ausserkantonale oder noch nicht seit mindestens zwei Jahren im Kanton Zürich wohnhafte Studierende, deren Wohnkanton die Interkantonale Fachschulvereinbarung nicht unterzeichnet hat. Verantwortlich für die entsprechende Abklärung und allenfalls Anfrage um Kostenübernahme an den Wohnkanton ist die/der Studierende. Aus dem Ausland stammende Studierende, die nicht mindestens seit zwei Jahren in der Schweiz ihren Wohnsitz haben, müssen ebenfalls ein Schulgeld bezahlen.
Schulgeld Fr. 6500.- pro Semester
Praktikumsentschädigung
Für die dreijährige Ausbildungszeit steht eine Praktikumsentschädigung von insgesamt rund Fr. 40 000.- zur Verfügung. Die Auszahlung erfolgt monatlich, jedoch nur während der Praktikumseinsätze.