Keine 14 Tage Urlaub am Stück?

Pezi

Newbie
Registriert
30.05.2010
Beiträge
4
Halli Hallo!

Brauche dringend Eure Hilfe / Rat !!!

Habe im Februar eine Stelle in einem Altenheim angetreten! Meine Probezeit ist nun auch so gut wie rum und nun habe ich heute meine WBL nach meinem Urlaub gefragt. Ich hatte im Juni einfach so 5 Tage Urlaub obwohl ich den gar nicht beantragt habe. Nun hatte ich ja noch einige Tag übrig! Heute wurde mir gesagt das ich in dem einen Monat mal paar Tage hab dann wieder im Folgemonat paar Tage usw.

Meine Frage wäre: Habe ich kein Recht darauf auf 14 Tage am Stück? (nur weil ich erst nach der Urlaubsplanung eingetreten bin?)

Würde mich gerne über Antworten und hilfereiche Tipps freuen.

Schon mal vielen Dank im vorraus!
 
Das Bundesurlaubsgesetz kann Dir helfen: §7 Abs. 2

Hier habe ich Dir mal den ganzen §7 reinkopiert (Hervorhebung durch mich):
(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt.
(2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.
(3) Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden. Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist ein nach § 5 Abs. 1 Buchstabe a entstehender Teilurlaub jedoch auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen.
(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.
Letztens hat mir noch ein Personalratsvorsitzener von einem großen Uniklinikum erzählt, dass man das Wochenende vor und/ oder nach dem Urlaub auch mit auf dem Urlaubsschein eintragen soll und dafür keinen Urlaubstag eintragen soll. Das zusätzlich eingetragene WE soll seiner Meinung nach unter dem besonderen Schutz des BUrlG stehen. Demnach ist das eingetragene WE auch dienstfrei. Habe ich aber bisher aus Zeitmangel noch nicht näher überprüft, ob dies wirklich zutreffend ist. Deshalb für diese Aussage keine Gewähr!
 
Kommt nur noch die Persönliche Frage hinzu, wie du das deinem AG beibringen willst. Der kennt mit Sicherheit die Gesetzeslage, beachtet dir bei dir schonmal vorsetzlich nicht.

Vielleicht wäre es gut, den Betriebsrat nach Ablauf deiner Probezeit damit zu konsultieren? (Natürlich nur, wenn vorhanden).

lg
 
Also stehen mir definitiv 14 Tage am Stück zu? Egal ob ich zu der Urlaubsplanung schon eingestellt war oder nicht?

Probezeit ist in einem Tag bestanden! Mir geht es nur darum, das ich das mal mit Direktorin besprechen will. Weil WBL mir mitgeteilt hat, sie kann immer nur 1 examinierte und 1 Hilfskraft in den Urlaub stecken. Das Problem is, das seit ich dort arbeite, aber schon 3 Leute aufgehört haben.

Also noch einmal die Frage:

Mir stehen definitiv 14 Tage Urlaub am Stück zu?


Wenn JA werd ich das bei Direktorin vorbringen!
 
Es stehen (wie Narde bereits gemarkert hat) dir 12 zusammenhängende Werktage zu

Werktage sind die Tage von Montag bis Samstag. Was deine WBL machen kann, ist dich noch den Samstag zur Arbeit holen, danach muß sich dich 14 Kalendertage + den Sonntag Urlaub nehmen lassen. Ab dem Montag kann Sie dich dann wieder einteilen.

Das selbe geht streng genommen auch, wenn Sie dich von Dienstags (letzter Arbeitstag) bis den Mittwoch zwei Wochen später (Erster Arbeitstag) Urlaub gewährt. Dadurch würde Sie sich ein Wochenende sparen.

Soltest du in der 5 Tage Woche arbeiten stehen dir demnach 10 Urlaubstage am Stück zu.

Der Einwand des Personalmangels gilt erst, wenn du mehr als zwei Wochen Urlaub nehmen willst. Sonst ist dieser nichtig. (laut Urlaubsgesetz soll ja der komplette Urlaub am Stück genommen werden, nur wenn es personelle Einwände gibt, kann dieser geteilt werden, aber auch dann stehen dir die zwei Wochen am Stück zu).

Allerdings können diese zwei Wochen auch aus Betrieblichen Gründen in eine unaktraktive Jahreszeit, beispielsweise November verlegt werden.

Davon mal abgesehen: Du bist doch auch schon 6 Monate da, also hatte deine WBL genug Zeit, diese zwei Wochen einzuplanen. Find ich schon hart, das diese Diskusion erst zwei Tage vor Ende der Probezeit aufkommt.

viel Erfolg.

lg
 
Also stehen mir definitiv 14 Tage am Stück zu? Egal ob ich zu der Urlaubsplanung schon eingestellt war oder nicht?

Probezeit ist in einem Tag bestanden! Mir geht es nur darum, das ich das mal mit Direktorin besprechen will. Weil WBL mir mitgeteilt hat, sie kann immer nur 1 examinierte und 1 Hilfskraft in den Urlaub stecken. Das Problem is, das seit ich dort arbeite, aber schon 3 Leute aufgehört haben.

Also noch einmal die Frage:

Mir stehen definitiv 14 Tage Urlaub am Stück zu?


Wenn JA werd ich das bei Direktorin vorbringen!

Hallo,

deine Frage kann eindeutig mit einem klaren JA beantwortet werden. Nach Bundesurlaubsgesetz muß der Urlaub zusammenhängend gewährt werden, wenn du also 3 Wochen am Stück Urlaub mnachen möchtest, muß dir der Arbeitgeber dies auch ermöglichen. Das Problem ist nur, wenn man zum Zeitpunkt der Urlaubsplanung noch nicht im Unternehmen war, kann man nicht unbedingt auf den genauen Zeitpunkt bestehen, denn dein Urlaubswunsch darf ja nicht dazu führen, daß einer anderen Kollegin der Urlaub gestrichen wird, denn sie evt. sogar schon gebucht hat.
Wenn du vom Zeitpunkt flexibel bist, gehe zu deinem Arbeitgeber und lasse dir einen Zeitraum nennen, an dem du diesen zusammenhängenden Urlaub in diesem Jahr nehmen kannst.

Im übrigen bestimmst grundsätzlich nur du selbst, wann du Urlaub nehmen möchtest. "Zwangsurlaub" im Rahmen eines Dienstplanes ist unzulässig!

Gruß

medsonet.1
 
Im übrigen bestimmst grundsätzlich nur du selbst, wann du Urlaub nehmen möchtest. "Zwangsurlaub" im Rahmen eines Dienstplanes ist unzulässig!

Gruß

medsonet.1


Wo wir gerade beim Thema Zwangsurlaub sind: Kann ich den Urlaub vorgeschrieben bekommen, wenn ich diesen nicht rechtzeitig einreiche? So habe ich zu.B. noch eine Woche Urlaub dieses Jahr nicht angegeben. Mein AG möchte nun, das ich diese Woche im November "abfeiere" und begründet dies damit, das ich den Urlaub nicht rechtzeitig beantragt habe.

Darf er das? Oder darf ich mir auch jetzt noch aussuchen, wann ich diesen nehmen möchte?

sorry fürs offtopic

lg
 
§ 7
Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs.​

(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt.

(2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.
§ 7 BUrlG Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs

Ich sehe eigentlich keinen Diskussionsbedarf. Das Gesetz regelt hier eindeutig.

Der AG kann nicht einseitig, sondern nur in Absprache mit dem AN den Urlaub gewähren. Die Eintragung von Urlaub im Dienstplan im Sinne eines Überraschungseffektes ist also net möglich.

Elisabeth
 
Im übrigen bestimmst grundsätzlich nur du selbst, wann du Urlaub nehmen möchtest. "Zwangsurlaub" im Rahmen eines Dienstplanes ist unzulässig!
Elisabeth hats grad zitiert:
(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange ( "im Rahmen eines Dienst/Jahresplanes)oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen
 
Wo wir gerade beim Thema Zwangsurlaub sind: Kann ich den Urlaub vorgeschrieben bekommen, wenn ich diesen nicht rechtzeitig einreiche? So habe ich zu.B. noch eine Woche Urlaub dieses Jahr nicht angegeben. Mein AG möchte nun, das ich diese Woche im November "abfeiere" und begründet dies damit, das ich den Urlaub nicht rechtzeitig beantragt habe.

Darf er das? Oder darf ich mir auch jetzt noch aussuchen, wann ich diesen nehmen möchte?

sorry fürs offtopic

lg

Ich glaube, der AG kann darauf bestehen, dass der Urlaub für 2010 auch im jeweiligen Kalenderjahr genommen wird. Das "Hinüberziehen" ins nächste Jahr ist meines Wissens eine Kulanz des AGs, er ist dazu nicht verpflichtet.

Wenn Du also noch eine Woche Urlaub hast und der nur noch im November möglich wäre (weil im Dezember bereits Urlaubsanträge anderer Mitarbeiter vorliegen o.ä.), kann der AG auf diesen Zeitraum bestehen.
 
Nach Bundesurlaubsgesetz muß der Urlaub zusammenhängend gewährt werden, wenn du also 3 Wochen am Stück Urlaub mnachen möchtest, muß dir der Arbeitgeber dies auch ermöglichen.



Ich kenne nicht eine/n Kollegen/in, der/die 3 Wochen am Stück bekommt.
Habe ich selbst auch NOCH NIE gehabt.

Das Problem ist hier wie immer der Passus "...Es sei denn, betriebliche Gründe und so weiter..." *tiefseufz*
 
(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange ( "im Rahmen eines Dienst/Jahresplanes)oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen

Grade gestern erst hatte ich mit einem befreundeten Pärchen ein Gespräch darüber, dass wir doch mal zusammen Urlaub machen könnten.
Ziemlich frustriert bemängelten die aber, dass sie als Singles ohne Kind nie in den Ferien Urlaub bekämen.

Unter diesem Aspekt finde ich dann die soziale Berücksichtigung auch wieder fragwürdig, auch wenn ich insofern von ihr profitiere, dass ich mit schulpflichtigen Kindern wenigstens 2 Wo. in den So.ferien bekomme.
 
Im Übrigen wäre noch zu erwähnen, dass du nicht mal Anspruch auf Frei an WE's vor und nach deinem Urlaub hast. Wenn du Pech hast, kriegst du also max. 12 Tage Urlaub.
Wird bei uns so praktiziert. Womit man bei vielen Urlaubsanbietern schlechte Karten hat, weil An- und Abreisetage immer im 7-Tage-Rhythmus sind. ... :-?
 
Ich glaube, der AG kann darauf bestehen, dass der Urlaub für 2010 auch im jeweiligen Kalenderjahr genommen wird. Das "Hinüberziehen" ins nächste Jahr ist meines Wissens eine Kulanz des AGs, er ist dazu nicht verpflichtet.

Wenn Du also noch eine Woche Urlaub hast und der nur noch im November möglich wäre (weil im Dezember bereits Urlaubsanträge anderer Mitarbeiter vorliegen o.ä.), kann der AG auf diesen Zeitraum bestehen.

Hallo,

genau richtig, dies ist das Problem, der Urlaub muß "normalerweise" im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Darauf kann der Arbeitgeber bestehen! Sollte dies allerdings aus betrieblichen Gründen nicht möglich sein, muß der Arbeitgeber den Urlaub mind. bis zum 31.03. des Folgejahres (oder später, je nach Tarifvertrag) gewähren.
Da wir jetzt erst August haben, sollte jedoch noch ein anderes Zeitfenster in diesen Jahr möglich sein, daß nicht unbedingt im November liegt.
Also sinnvollerweise dem Arbeitgeber Vorschläge unterbreiten, wann diese Woche Urlaub gewünscht wird!

Gruß

medsonet.1
 
Hallo,

genau richtig, dies ist das Problem, der Urlaub muß "normalerweise" im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Darauf kann der Arbeitgeber bestehen! Sollte dies allerdings aus betrieblichen Gründen nicht möglich sein, muß der Arbeitgeber den Urlaub mind. bis zum 31.03. des Folgejahres (oder später, je nach Tarifvertrag) gewähren.
Da wir jetzt erst August haben, sollte jedoch noch ein anderes Zeitfenster in diesen Jahr möglich sein, daß nicht unbedingt im November liegt.
Also sinnvollerweise dem Arbeitgeber Vorschläge unterbreiten, wann diese Woche Urlaub gewünscht wird!

Gruß

medsonet.1

Danke, das brngt mich doch mal wieder weiter.

lg
 
Im Übrigen wäre noch zu erwähnen, dass du nicht mal Anspruch auf Frei an WE's vor und nach deinem Urlaub hast. Wenn du Pech hast, kriegst du also max. 12 Tage Urlaub.
Wird bei uns so praktiziert. Womit man bei vielen Urlaubsanbietern schlechte Karten hat, weil An- und Abreisetage immer im 7-Tage-Rhythmus sind. ... :-?

Jetzt muß ich dir aber mal wiedersprechen.

Wenn es sich um 12 Werktage handelt (Gesetzespflicht) so hast du auf jedenfall zwei 7 - Tage - Rythmen frei. Die Werktage schließen den Samstag ein. Und da der Sonntag zwischen den Werktagen ja nicht als frei gilt, sondern ein Teil des Urlaubs ist hast du Anspruch darauf, zumindest den Sonntag vor oder nach dem Urlaub als Frei zu bekommen (Sonst haben wir die berühmten drei gearbeiteten Sonntage hintereinander)

Dies gilt übrigens auch, wenn der Urlaub auf die 5 - Tage - Woche umgerechnet wird. In diesem Fall muß der AG dir entweder das WE vor oder nach dem Urlaub frei geben.

@Pezi

Wie ist dein Gespräch ausgegangen?

lg
 
..... Und da der Sonntag zwischen den Werktagen ja nicht als frei gilt, sondern ein Teil des Urlaubs ist hast du Anspruch darauf, zumindest den Sonntag vor oder nach dem Urlaub als Frei zu bekommen (Sonst haben wir die berühmten drei gearbeiteten Sonntage hintereinander)
.....
Dies gilt übrigens auch, wenn der Urlaub auf die 5 - Tage - Woche umgerechnet wird. In diesem Fall muß der AG dir entweder das WE vor oder nach dem Urlaub frei geben.
Wo kann ich das hieb- und stichfest nachlesen, dass es ein MUSS ist?
Bei 12 zusammenhängenden Werktagen geht mein tatsächliches Frei von Montag bis zur kommenden Woche Samstag. Wo steht jetzt, dass der Sonntag danach oder davor auch frei sein muss?
Im Übrigen nimmt man einfach den freitag davor oder den Montag danach noch Urlaub und schon habe ich das entsprechende WE auf jeden Fall frei.
 
Wo kann ich das hieb- und stichfest nachlesen, dass es ein MUSS ist?
Bei 12 zusammenhängenden Werktagen geht mein tatsächliches Frei von Montag bis zur kommenden Woche Samstag. Wo steht jetzt, dass der Sonntag danach oder davor auch frei sein muss?

Nirgends. Im Bundesurlaubsgesetz steht nur, dass Montag bis Samstag Werktage sind. Die Berufsgruppen, die auch am Sonntag arbeiten müssen, werden nicht gesondert erwähnt.

Die "berühmten drei Sonntage hintereinander" gibt's übrigens auch nicht. Erstens sind lediglich 15 freie Sonntage im Jahr vorgeschrieben, zweitens werden Urlaubstage zwar wie Arbeitstage bezahlt, aber ansonsten nicht wie Arbeitszeit behandelt. Wär ja auch Quatsch. "Ich hatte gerade sieben Tage am Stück Urlaub, also darf ich jetzt nur noch soundsoviel Tage am Stück arbeiten..."

Hausinterne Regeln kann's natürlich geben.
 

Ähnliche Themen