2 Jahre keine Berufserlaubnis und nun hab ich den Salat

bellkadse

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15.09.2016
Beiträge
8
Beruf
GuK
Akt. Einsatzbereich
Alterstraumatologie
Hallo,
vorab: Ich weiß selber, dass ich selbst dran Schuld bin und möchte hier bitte keine Standpauke, sondern Hilfe oder Ratschläge.
Ich habe im September 2019 meine Ausbildung zur GuK abgeschlossen und arbeite seitdem in dem Haus, wo ich gelernt habe. Ich habe es bis dato versäumt, meine Berufserlaubnis zu beantragen und einzureichen, weil ich privat einiges um die Ohren und es schlicht ergreifend vergessen habe. In der Pflegeschule wurde und schon angekündigt, dass das Gehalt dann irgendwann auf das eines Krankenpflegehelfers gekürzt wird. Nun habe ich aber den Antrag eingereicht und habe heute eine Antwort der Behörde erhalten, dass alles seinen Gang geht, ABER gleichzeitig ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen mich laufen wird, was mich bis zu 3000€ kosten kann, da ich ja höchst wahrscheinlich 2 Jahre ohne Berufserlaubnis gearbeitet habe. Das kann ich bestätigen oder mit Begründung widerlegen. Ich gehe damit morgen zum Leiter meiner Personalabteilung und frage, ob man mit dem gekürzten Gehalt irgendwie begründen kann, dass ich nicht offiziell als GuK gearbeitet habe. Wenn das allerdings nicht funktioniert (wovon ich auch eigentlich ausgehe), möchte ich euch fragen, ob weitere Schludriane hier gibt, denen es auch so erging wie mir und die mir sagen können, was (vor allem auch finanziell) auf mich zukommt.
LG
 
Berufserlaubnis? Gibts in der Krankenpflege nicht.
Meinst du die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung?
Diese braucht auch nicht gesondert beantragt, geht gleichzeitig mit der Anmeldung zum Examen, dafür zahlst du die 20Euro.
Nach bestandenem Examen wird diese automatisch ausgehändigt, wenn man nichts angestellt hat.

Deshalb ist mir unverständlich warum du die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung nicht bekommen haben solltest?
 
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Berufserlaubnis? Gibts in der Krankenpflege nicht.
Meinst du die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung?
Diese braucht auch nicht gesondert beantragt, geht gleichzeitig mit der Anmeldung zum Examen, dafür zahlst du die 20Euro.
Nach bestandenem Examen wird diese automatisch ausgehändigt, wenn man nichts angestellt hat.

Deshalb ist mir unverständlich warum du die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung nicht bekommen haben solltest?
Also in Sachsen muss man sich selbst nach bestandenem Examen darum kümmern. Das ist eigentlich auch alles im Krankenpflegegesetz festgelegt.
 
Das ist eigentlich auch alles im Krankenpflegegesetz festgelegt.
Das Krankenpflegegesetz gilt bundesweit, da steht dergleichen also nicht drin. Dennoch kann es länderspezifische Unterschiede geben. In Baden-Württemberg bekamen wir sowohl Zeugnis als auch Urkunde von der Prüfungsvorsitzenden, die zur mündlichen Prüfung gekommen war, überreicht. Ich weiß, dass es in anderen Bundesländern mit der Post zugesandt wird.

Bist Du Mitglied in einem Berufsverband? Dann könntest Du Dich an deren Rechtsberatung wenden.

Mich würde auch interessieren, ob nicht Dein Arbeitgeber ebenfalls Konsequenzen zu befürchten hat - immerhin hat er Dich auch ohne die Erlaubnis beschäftigt.
 
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Das Krankenpflegegesetz gilt bundesweit, da steht dergleichen also nicht drin. Dennoch kann es länderspezifische Unterschiede geben. In Baden-Württemberg bekamen wir sowohl Zeugnis als auch Urkunde von der Prüfungsvorsitzenden, die zur mündlichen Prüfung gekommen war, überreicht. Ich weiß, dass es in anderen Bundesländern mit der Post zugesandt wird.

Bist Du Mitglied in einem Berufsverband? Dann könntest Du Dich an deren Rechtsberatung wenden.

Mich würde auch interessieren, ob nicht Dein Arbeitgeber ebenfalls Konsequenzen zu befürchten hat - immerhin hat er Dich auch ohne die Erlaubnis beschäftigt.
Dann habe ich mich vielleicht unklar ausgedrückt. Ich wollte damit sagen, dass man laut Krankenpflegegesetz die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung braucht und bis zu 3000€ Bußgeld zahlen muss, wenn man sie nicht hat.

Und diese musste man an meiner Krankenpflegeschule selbst organisieren, indem man Zeugnis, Führungszeugnis, eine Einschätzung vom Arzt, dass man zur Ausübung des Berufes in der Lage ist und einen formlosen Antrag mit Unterschrift an den kommunalen Sozialverband Sachsen schicken. Daraufhin muss man noch eine Gebühr bezahlen und bekommt die Erlaubnis per Einschreiben zugeschickt. Das alles habe ich aber versäumt und muss jetzt wegen Fehlen dieser Erlaubnis ein Bußgeld bezahlen.

Ob mein Arbeitgeber zu befürchten hat, frage ich mich auch. Allerdings wurde mein Gehalt, wie gesagt, auf Krankenpflegehelfer runter gestuft. Damit ist mein Arbeitgeber ja vielleicht aus dem Schneider.
 
Ich bin nicht sicher, ob das Gehalt entscheidend ist - was war Deine Tätigkeit? Welche Berufsbezeichnung steht in Deinem Arbeitsvertrag?
 
Dann sieh zu, dass du diese Erlaubnis bald hast und wenn noch nicht tritt einem Berufsverband oder einer Gewerkschaft bei, die unterstützen dich und bei der Gewerkschaft hast du auch eine Rechtsberatung!
 
Beim Berufsverband hat sie auch Rechtsberatung.
 
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Hallo Bellkadse,

blöde Geschichte.
Wie ist es denn ausgegangen?
Bei der Wahl Gehaltsverzicht oder Bussgeld würde ich mich intuitiv für das Bussgeld entscheiden, 3000 ist ja das maximus, was eigentlich nicht verhängt wird.

LG, Pinguin
 

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