Japanische Krankenschwester

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Y

Yoko

Gast
Hallo,

ich lebe seit Anfang 2004 in 83052 Bruckmühl und habe vor einer Woche alle Papiere, in der Regierung Oberbayern zur Anerkennung ausländischer Pflegekräfte, abgegeben.

Es war wirklich sehr mühsam alle gewünschten Papiere aus Japan zu bekommen und diese übersetzen zu lassen.

Als ich heute telefonisch nachgefragt hatte, konnte ich keine Auskunft bekommen, nur das wahrscheinlich ein Praktikum, etc. erforderlich sein wird und alle Papiere nach Bonn gesanft worden sind.
Wie lange dauert so ein Praktikum, muss man das selber bezahlen, bekommt man ein Gehalt, wer bezahlt Versicherung?

Ohne Krankenschwestertitel ist es mir also unmöglich in Deutschland als solche zu arbeiten?

Wie sieht es in einer nichtstaatlichen Klinik aus? Oder ist der Titel für die Ausübung zwingend? Haftung?


Vielleicht kann mir jemand helfen?!?!?

Grüße
Yoko
 
Hallo yoko,

tatsächlich, es ist so, das du in Deutschland unter der Berufsbezeichnung "Krankenschwester" jetzt "Gesundheits- und Krankenpflegerin" nur mit entsprechender staatlicher Erlaubnis arbeiten darfst.
Bei der Regierung wird die Gleichwertigkeit deiner Ausbildung mit der deutschen Ausbildung überprüft, und ggf. muss man ein Anpassungspraktikum / Anpassungsprüfung machen.
Die Bezahlung in einem Praktikum ist in den Krankenhäusern unterschiedlich geregelt, bei manchen bekommst du garnichts, bei anderen ein Taschengeld.
Du solltest bei der Bundesagentur für Arbeit auch wegen Unterstützung nachfragen.
Ohne die Berufzsbezeichnung kannst du in D nur als Pflegehelferin arbeiten, was dann allerdings eine niedrigere Bezahlung zur Folge hat.

Wie läuft denn die Krankenpflegeausbildung in Japan?? Magst du vielleicht das hier mal ein wenig schildern???
 
Hallo Yoko

würde mich interessieren, wo Unterschiede sind in der Pflege in Japan zu Europa. Habe zwei japanische Freundinnen, von denen eine ein Kind in Japan entbunden hat und das zweite in Deutschland. Habe leider nicht so viel herausbekommen, wie sie die Pflegeunterschiede empfunden hat, da sie bis dahin noch nicht so gut deutsch sprach.
Gibt es Kompetenzunterschiede, wie ist die Ausbildung strukturiert. Halt alles Wissenswerte.

Du kannst mir auch eine PN schicken.

Gruss

Ute S.
 
Hilfe!!!??? Frustriert!

flexi said:
Hallo yoko,

tatsächlich, es ist so, das du in Deutschland unter der Berufsbezeichnung "Krankenschwester" jetzt "Gesundheits- und Krankenpflegerin" nur mit entsprechender staatlicher Erlaubnis arbeiten darfst.
Bei der Regierung wird die Gleichwertigkeit deiner Ausbildung mit der deutschen Ausbildung überprüft, und ggf. muss man ein Anpassungspraktikum / Anpassungsprüfung machen.
Die Bezahlung in einem Praktikum ist in den Krankenhäusern unterschiedlich geregelt, bei manchen bekommst du garnichts, bei anderen ein Taschengeld.
Du solltest bei der Bundesagentur für Arbeit auch wegen Unterstützung nachfragen.
Ohne die Berufzsbezeichnung kannst du in D nur als Pflegehelferin arbeiten, was dann allerdings eine niedrigere Bezahlung zur Folge hat.

Wie läuft denn die Krankenpflegeausbildung in Japan?? Magst du vielleicht das hier mal ein wenig schildern???
Hallo flexi,

erst mal sorry, dass ich so spät antworte, aber ich war zwischenzeitlich in Japan (zu Hause).
Vielen Dank für die Informationen, es war sehr hilfreich.
Ich habe auch schon Nachricht von der Regierung bekommen, es fehlt eine "Lizenz zur selbständigen Ausübung als Krankenschwester", ich weiß gar nicht ob und wo ich das bekomme in Japan.8O
Sollte ich das organisiert bekommen, dann kommt die nächste Hürde. Ich muss entweder die staatliche Prüfung wiederholen, was sich als unmöglich, wegen der Sprachkenntnisse (hier schreibt mein Freund für mich, ok mein Deutsch ist nach 1 Jahr einigermaßen) und der geforderten Gesetzeskenntnisse erweist. Oder ich mache ein Praktikum bei einem Krankenhaus aus der Liste der Regierung. Berufsbegleitend auch noch die Berufsfachschule besuchen und nach 6 Monaten noch eine Prüfung absolvieren. Alles sehr nett!8O

Denkst Du wirklich, dass die Bundesagentur für Arbeit mir Unterstützung gewährt?
Das nächste Problem ist, dass ich ab 15.01.05 keine Krankenversicherung mehr habe und mich als arbeitslose Heim-Deutsch-Studentin auch noch privat versichern muss, da ich weder Job (ohne Krankenschwestertitel) noch im Praktikum versichert sein werde.
Was mache ich wenn das einzige Krankenhaus, auf der Liste der Regierung welches in der Nähe ist, mich ablehnt? Soll ich kostenlos 6 Monate lang 100km oder mehr fahren?:verwirrt:

Wieso werden ausländische Krankenschwestern, obwohl solcher Mangel herscht, dermassen behindert?:motzen:

Über die Krankenschwesterausbildung in Japan werde ich einen extra Bericht nachstellen.

Trotzdem noch vielen lieben Dank für die Hilfe
Yoko
 
Hallo Yoko,

nein, von der "Bundesagentur für Arbeit" bekommst du nichts. Vor ein paar Jahren wäre noch was rausgesprungen, aber der Staat ist pleite. Ich arbeite selbst "gratis"; noch nicht mal Fahrtkosten werden mir bezahlt.

Wenn du nicht mit einem Deutschen verheiratet bist, musst du dich selbst versichern.

In Deutschland herrscht kein Mangel an Krankenschwestern. Viele meiner Kollegen und Kolleginnen arbeiten für wenig Geld (hoffentlich bekomme ich 2005 etwas Lohn). Gesucht werden vor allem Krankenschwestern/-pfleger mit Führerschein - aber wie soll ich einen Führerschein bezahlen, wenn ich kein Geld kriege...

Gruß
Svitlana
 
Svitlana Brumma said:
Hallo Yoko,

nein, von der "Bundesagentur für Arbeit" bekommst du nichts. Vor ein paar Jahren wäre noch was rausgesprungen, aber der Staat ist pleite. Ich arbeite selbst "gratis"; noch nicht mal Fahrtkosten werden mir bezahlt.

Wenn du nicht mit einem Deutschen verheiratet bist, musst du dich selbst versichern.

In Deutschland herrscht kein Mangel an Krankenschwestern. Viele meiner Kollegen und Kolleginnen arbeiten für wenig Geld (hoffentlich bekomme ich 2005 etwas Lohn). Gesucht werden vor allem Krankenschwestern/-pfleger mit Führerschein - aber wie soll ich einen Führerschein bezahlen, wenn ich kein Geld kriege...

Gruß
Svitlana
Hallo Svitlana,

danke für die Nachricht, aber das dachte ich mir bereits, dass ich vom Deutschen Staat nichts zu erwarten habe.

Hast Du keinen Führerschein aus dem Land von dem Du kommst? Normalerweise muss Dir der Führerschein auch hier ausgestellt werden. Wenn Du einen internationalen Führerschein aus Deiner Heimat vorlegen kannst, müsste das ausreichen.

Wenn Du "gratis" arbeitest, machst Du ein Praktikum? Besuchst Du auch eine Schule? Vielleicht kannst Du mir etwas darüber erzählen?

Wie ist es denn im rechtlichen Sinn, falls mich jemand einstellen möchte, als Pflege ohne dt. Titel, hat das irgendwas zu sagen?

Viele Grüße
Yoko
 
Recht der selbständigen Ausübung Krankenschwester

Hallo zusammen,

jetzt habe ich Nachricht von der Regierung Oberbayern bekommen. Alle Papiere sind ausreichend in Ordnung, es fehlt nur eine "Recht der selbständigen Ausübung als Krankenschwester".

Was soll das denn? Kann mir da jemand helfen?

Viele Grüße
Yoko
 
Hallo Yoko,

nein, einen Führerschein habe ich bisher nicht gemacht :-(

Ja, ich mache seit einem halben Jahr ein Praktikum in einer Unfallklinik. Schule mache ich keine. Die Krankenhausleitung hat mir gesagt, das ich die Prüfung im KH machen kann - das wäre in Kürze, habe aber noch keinen Termin.
Das KH hat mir einige Bücher zum Lernen gegeben (musste ich bezahlen, aber die kann ich ja wieder an andere verkaufen).

Zu deinen weiteren Fragen (sowie "Recht der selbständigen Ausübung als Krankenschwester") kann ich dir leider nicht helfen. Bin erst zwei Jahre in Deutschland und hier verheiratet. Die Rennerei bei den deutschen Behörden hat schon über ein Jahr gedauert, bis ich mal Auskunft hatte, das ich ein Praktikum machen muss.
Habe schon zehn Jahre Erfahrung als Krankenschwester (in Russland). Diese Zeit wird aber hier nicht anerkannt, trotz guter Zeugnisse und Deutschstudium.

Nun, ich beiß die Zähne zusammen und mach alles noch mal...

Grüße
Svitlana
 
Praktikum! Wer bestimmt was, wann, wo?

Svitlana Brumma said:
Hallo Yoko,

nein, einen Führerschein habe ich bisher nicht gemacht :-(

Ja, ich mache seit einem halben Jahr ein Praktikum in einer Unfallklinik. Schule mache ich keine. Die Krankenhausleitung hat mir gesagt, das ich die Prüfung im KH machen kann - das wäre in Kürze, habe aber noch keinen Termin.
Das KH hat mir einige Bücher zum Lernen gegeben (musste ich bezahlen, aber die kann ich ja wieder an andere verkaufen).

Zu deinen weiteren Fragen (sowie "Recht der selbständigen Ausübung als Krankenschwester") kann ich dir leider nicht helfen. Bin erst zwei Jahre in Deutschland und hier verheiratet. Die Rennerei bei den deutschen Behörden hat schon über ein Jahr gedauert, bis ich mal Auskunft hatte, das ich ein Praktikum machen muss.
Habe schon zehn Jahre Erfahrung als Krankenschwester (in Russland). Diese Zeit wird aber hier nicht anerkannt, trotz guter Zeugnisse und Deutschstudium.

Nun, ich beiß die Zähne zusammen und mach alles noch mal...

Grüße
Svitlana
Hallo Svitlana,

kannst Du nicht einen Führerschein aus Russland bekommen? Hattest Du dort keinen?

Wie bist Du an das Praktikum gekommen? Wer bestimmt, was Du alles machen musst um den deutschen Krankenschwestertitel zu bekommen? Mir wurde was von Schule erzählt. Du kannst die Prüfung im Krankenhaus ablegen? Wie funktioniert denn sowas? Wird das anerkannt?

Das mit der Lizenz haben die deutschen Beamten einfach aus Osteuropa übernommen, denn dort gäbe es sowas öfters. Als ich entgegnete, dass es sowas in Japan nicht gibt, da meinte sie nur, dann solle ich eine Bestätigung aus Japan anfordern, das es so etwas dort nicht gibt.:angryfire:

Das finde ich sehr gut, dass Du nicht aufgibst!:)

Grüße
Yoko
 
Hallo Yoko,

wie schon gesagt, einen Führerschein habe ich weder in Russland noch in DE gemacht. Ich möchte auch nicht zurück nach RU - ich bin froh dass ich hier abends mal einen Spaziergang machen kann. In RU kann man das nicht. Aber das gehört in ein anderes Forum.

Deine Fragen: Wie bin ich an das Praktikum gekommen? Nun, nachdem ich mehrere deutsche Ämter gefragt hat, hat man mich vor über einem Jahr an die Regierung von Oberbayern in München verwiesen. Dort wurden meine russischen Zeugnisse (die ich vorher in Deutsch übersetzt lassen habe) geprüft, und mir die Anerkennung meines Berufes verweigert (weil die Ausbildung in RU nicht dem deutschen Standard entspricht... bla bla bla).
Im amtlichen Schreiben wurde mir die Möglichkeit eingeräumt, an einer Unfallklinik ein Praktikum zu machen. Damit ging ich auf Praktikumssuche. Die meisten Kliniken hat das nicht interessiert. Aber dann habe ich doch einen Platz gefunden; wie schon gesagt ohne Bezahlung und ca. 200 Stunden Schichtdienst im Monat, ohne Vertrag, ohne Versicherungsschutz.
Schule könnte ich auch machen, ist aber nicht Pflicht (laut Schreiben der Regierung, sowie Aussage der Klinik).

Nun, die Prüfung steht kurz bevor. Das soll mündlich und praktisch sein. Habe noch keinen Termin, so dass ich nicht weiss, wie und wo das stattfindet.
Ich hoffe doch sehr, dass man meinen Beruf, meine Prüfung, dann anerkennt. Wäre unschön, wenn ich sechs Monate umsonst gaerbeitet hätte.

Bis dann und liebe Grüße

Svitlana
 
Hallo Yoko und Svitlana,
ich weiß es ist nun schon einige Jahre her, seit eurem letzten Beitrag. Jedoch würde ich gerne erfahren, ob es bei eurer Annerkennung geklappt hat? Dürft ihr jetzt in D als Annerkannte Krankenschwester arbeiten?
lg Ines:)
 
Hallo Yoko,

Ich versuchen auch gerade für meine Freundin aus Japan als Krankenschwester anerkennen zur lassen. Aber es ist sehr kompliziert und LAGeSo gibt auch keine genaue Auskunft. Kannst du uns vielleicht da bei helfen ?

Mit besten Grüßen

Sahayog
 
Hallo,
das LABeSo wird dir da nicht weiterhelfen können.
Für die Anerkennung der ausl. Bildungsabschlüsse ist immer die Schulaufsichtsbehörde zuständig.
Ich würde mich deshalb in Berlin dahin wenden
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Startseite - Berlin.de

Abschlüsse, Zeugnisse, Nachweise etc. ins Deutsche übersetzen lassen und dort einreichen. Je detaillierter die Nachweise und Auflistungen sind und dem deutschen KrPflG und der APrV nahe kommen desto eher besteht die Chance der Anerkennung ohne noch weiteren größeren Aufwand betreiben zu müssen.

Sollte es in Berlin größere Hürden geben würde ich mal nachdenken nach Bayern (Oberbayern) zu gehen und dort zu versuchen. Da ist der Pflgpers.mangel höher wie in Berlin. Da wird eher großzügiger Entschieden.
 

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