Ich kündige in der Probezeit

Kätchen

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61
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Hessen
Beruf
Krankenschwester
Akt. Einsatzbereich
ambulante Pflege
Hallo, bin seit 1.8. in einem Pflegeheim mit 5 Tagewoche als 5o% Kraft angestellt. Möchte jetzt so schnell wie möglich kündigen. Habe aber noch gar keinen Arbeitsvertrag sondern lediglich eine schriftliche Anstellungszusage in der über Kündigung nichts steht. Welche Frist muß ich einhalten, bzw. zu welchem Datum kann ich kündigen?:besserwisser: LG Kätchen PS.: Wäre für schnelle Antworten dankbar.:P
 
Tut mir leid, dass ich mit meiner Antwort nicht helfen kann, aber:
Auf was für Ideen kommen die Leute?? Arbeiten ohne Arbeitsvertrag...:schraube:
 
Frag Deinen Arbeitgeber.
 
warum möchtest du kündigen,wenn ich fragen darf?
 
Theoretisch: Kein Vertrag, keine Kündigungsfrist, allerdings auch kein Entgelt für geleistete Arbeit. Ist denn mündlich etwas vereinbart worden? z.B. Stundenlohn etc?

Nach Treu und Glauben: Gemäss BGB § 622 in der Probezeit ist eine Frist von 2 Wochen vorgegeben. Nach Treu und Glauben muss dein AG dich dann auch entlohnen für die geleistete Arbeit.

Ansonsten hätte ich ohne Vertrag dort gar nicht erst angefangen.
 
Also, um das mal zu erklären, ich habe eine schriftliche Einstellungszusage, in der Arbeitszeit, Gehalt und Urlaub drinsteht. Allerding nichts über Kündigungsfristen. Als Probezeit ist ein halbes Jahr vereinbart. Ghe davon aus, das ich problemlos zum 1. 10 kündigen kann.
Nun zum warum. Da könnte ich jetzt für einen gearbeiteten Monat bereits reihenweise Gründe anführen. Nur kurz, habe den verbindlich herausgegebenen und unterschriebenen Dienstplan vom September(kam am 25. August auf Station) kopiert, weil mein Mann seine Nachtarbeit nach meinem Dienstplan einteilt. Am 3.9. ruft meine Nachtdienstkollegin an und sagt mir die PDL ist in Urlaub gefahren und der Dienstplan wurde von Ihr komplett geändert. Statt 2x 5 Nächten hätte ich jetzt 1x8 und 1x7 und das auch noch in der jeweils nicht geplanten Woche. Soviel zum verbindlichen Dienstplan:angryfire: und zur Absprache mit dem Mitarbeiter bei Änderung, war übrigens im Augustplan(da hab ich angefangen) schon genauso.
Nächster Punkt in meinem Nachtdienst versorge ich 45 Bewohner mit über 60% Pflegestufe 3 und bekomme bei schlechter Besetzung nochmal eine Station mit 25 Kurzzeitpflegeplätzen dazu. Habe in einer Nachtdienstwoche 5 Sturzprotokolle geschrieben ( finden die Kollegen normal) ich nicht. Habe die Verantwortung abgelehnt, da ich unmöglich überall gleichzeitig sein kann und meiner Ansicht nach eine extra gewünschte "kompetente Fachkraft" unter solchen Bedingungen nicht arbeiten kann. So und das war die Kurzfassung. Habe zum 1.10. eine neue Stelle.Tut mir leid wenn ich da vielleicht wieder mal blauäugig war, bin aber auch nach 23 Jahren im Job und immer noch Optimist.:flowerpower:
 
Gesetzliche Kündigungsfristen hast du da wahrscheinlich

Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Kopiert aus dem Arbeitsrecht.de

Kündige doch zum nächstmöglichen Zeitpunkt, das wäre dann zum Ende des Monats.
Dann melden sie sich schon.
Schreib da rein fristgerecht zum........ und wenn das nicht paßt melden die sich schon.
 
Bei Kündigungen in der Probezeit (!):

Bei einem freien nicht tarifgebundenem Arbeitsvertrag bleibt es schon dann bei den Regelungen des BGB § 622, "mit einer Frist von 14 Tagen"..

Die Anwendung eines anderslautenden Tarifvertrages ist hier nicht gegeben, vobei der TVöD "14 Tage zum Monatsende" vorsieht, der AVR hingegen "Während der Probezeit kann das Dienstverhältnis beiderseits ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden."
 
Theoretisch: Kein Vertrag, keine Kündigungsfrist, allerdings auch kein Entgelt für geleistete Arbeit. Ist denn mündlich etwas vereinbart worden? z.B. Stundenlohn etc?

Nach Treu und Glauben: Gemäss BGB § 622 in der Probezeit ist eine Frist von 2 Wochen vorgegeben. Nach Treu und Glauben muss dein AG dich dann auch entlohnen für die geleistete Arbeit.

Ansonsten hätte ich ohne Vertrag dort gar nicht erst angefangen.

Hallo,

hier muß ich dir aber widersprechen:

Liegt kein schriftlicher Arbeitszeitvertrag vor, gilt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis als geschlossen!!!
Selbstverständlich besteht der Anspruch auf Entgelt, der Arbeitgeber ist in diesen Fällen verpflichtet, dir innerhalb eines Monats schriftlich die wesentlichen Informationen (Gehalt, Urlaub, ...) mitzuteilen.

Zum Thema Probezeit hast du recht, es gelten in diesem Fall 2 Wochen gemäß BGB, sofern kein Tarifvertrag greift, der etwas anderes regelt.

Bitte eine evt. Kündigung "schriftlich" einreichen, auch wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt!

Gruß

medsonet.1
 

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