Ich bin desorientiert - Möchte mich weiterbilden aber seh vor lauter Bäumen den Wald nicht...

Sani20

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08.09.2004
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67
Ort
Baden-Württemberg
Beruf
Gesundheits- und Krankenpflegerin - WB zur Leitung einer Pflege- und Funktionseinheit-Praxisanleiter
Akt. Einsatzbereich
Geschlossene Gerontopsychiatrische Station
Hallo mein Name ist Sani.

Ich arbeite seit 4 Jahren als Krankenschwester und liebe meinen Beruf so sehr das ich mich auch darin qualifziert weiterbilden möchte. Ich hege seit mehreren Monaten den innigen Wunsche ein Pflegestudium zu beginnen. Leider befinden sich viele Unis/FH´s momentan in der akkreditierungsphase (Umstellung auf Bachelor) und bieten momentan keine Studiengänge mehr an. Erst ab nächstem Jahr wieder.

Nun kommt aber mein eigentliches Problem. Ich besitze "nur" die Mittlere Reife. Ich würde gerne die Fachhochschulreife nachholen, nur kann ich dies hier in meinem Umkreis nur Vollzeit. bzw. in Form von einer Abendschule. Dies ist für mich persönlich schlecht mit meinem 100% Job bzw. meiner Familie zu vereinbaren, zumal ich meinen Job nicht aufgeben will sondern wenn, mich berufsbegleitend weiterbilden möchte.

Da manche Hochschule auch den Zugang mit einer Fortbildungsprüfung ermöglichen (z.B. Weiterbildung als PDL etc.) habe ich mich entschieden nun diesen Weg zu gehen. Ich erhoffe mir dadurch in den 2 Jahren Weiterbildung evtl. ein paar Vorkenntnisse zu erwerben und natürlich nach 4 Jahren Schulpause auch wieder ins "Lernen lernen" hineinzukommen.

Aber hier liegt der Hund begraben, ich habe § gewälzt und hunderte von Seiten, Weiterbildungsinstituten, Akademien etc. gegoogelt und ich sehe vor lauter Bäumen den Wald nicht.

Die Anforderungen, Stundenanzahlen, Berufsbezeichnungen und sogar die Inhalte der Weiterbildungen unterscheiden sich teilweise enorm. Z.B. wozu bin ich in der Lage wenn ich eine Weiterbildung zur staatlich geprüften Fachkraft zur Leitung einer Pflege- und Funktionseinheit bin?

Reichen die 960 Theoriestunden heutzutage in der BRD um mich PDL zu nennen? Oder müssen es mindestens 720h sein? Bei all der Akademisierungen der Pflege und den hohen Qualitätsansprüchen heutzutage.

Ist eine Weiterbildung für 1500 € genauso gut wie eine für 12.000 €?
Oder steht das in keiner Relevanz zueinander.

Was ist der Unterschied zwischen:

- Leitung von Stationen oder Pflegeeinheiten
- Verantwortliche Pflegekraft nach §71 SGB XI
- Leitung des Pflegedienstes / Pflegemanagement in der stationären Altenhilfe und in ambulanten Diensten
- Fachwirt im Sozial-und Gesundheitswesen
- Verantwortliche Pflegefachkraft
- Leitung des Pflegedienstes / Pflegemanagement nach der DKG Richtlinie

Oder ist das objektiv gar nicht zu unterscheiden sondern subjektiv von den Anforderungen/Ansprüchen des Pflegedienstes, Heim oder Krankenhaus abhängig?

Puuhhh, ihr seht ich habe viele Fragen die bisher noch unbeantwortet sind. Ich hoffe jemand von euch kann mir vielleicht die ein oder andere Frage beantworten und ein wenig Licht ins Dunkle bringen.

Ganz liebe Grüße Sani
 
[SIZE=-1][FONT=Helvetica, Arial, sans-serif] Liebe Sani,
prinzipiell ist ein Studium immer gut. In fast allen Bundesländern kann über die berufliche Qualifizierung der direkte Hochschulzugang, z.B. durch eine Zugangsprüfung an der Hochschule erworben werden. Wie Sie richtig schreiben, genügt manchmal auch der Nachweis einer Weiterbildung mit mindestens 720 Std. z.B. erfolgreichen Abschluss einer Weiterbildung zur Pflege in der Onkologie, Intensiv, OP, Reha usw.


Über die Zugangsberechtigung entscheidet immer die Hochschule entsprechend der Landesgesetzgebung selbst.
Die oben genannten Weiterbildungen sind über ein Weiterbildungsgesetz des Landes geregelt oder es liegen die Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) zugrunde wie z.B. in Bayern.
Die Weiterbildung zur Stationsleitung (veralteter Begriff, heißt nach der letzten Änderung der DKG-Empfehlung jetzt "Pflegerische Leitung einer Versorgungseinheit im Krankenhaus und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens" ist ebenfalls über die DKG geregelt und umfasst 720 Stunden. Diese Weiterbildung kann innerhalb eines Jahres absolviert werden. Die Weiterbildung zur Pflegedienstleitung war früher ebenfalls auf einer Empfehlung der DKG mit ca. 1500 Std. über zwei Jahre berufsbegleitend organisiert und ist fast nahtlos durch das Studium zum Pflegemanager/-in abgelöst worden. Ich würde Ihnen diese Weiterbildung nicht mehr empfehlen, hier ist ein Studium langfristig effizienter und flexibler in der beruflichen Entwicklung verwertbar.

Um die Qualität einer Weiterbildung zu beurteilen reicht ein alleiniger Vergleich der Kursgebühren nicht aus: Hier muss das Ziel, die Inhalte, der Stundenanteil in Theorie und Praxis, die Prüfungssituation und die Begleitung/Beratung genau angeschaut und verglichen werden. In Zeiten der Zertifizierung ist immer auch eine zertifizierte Weiterbildung zu empfehlen.

Die unterschiedlichen Bezeichnungen sind wirklich verwirrend. Ich hoffe, ich kann zur Klärung betragen:
Die Leitung von Stationen oder Pflegeeinheiten kann im Krankenhaus oder in Pflegeheimen eingesetzt werden, i.d.R. mit Weiterbildung nach der [/FONT][/SIZE][SIZE=-1][FONT=Helvetica, Arial, sans-serif]DKG-Empfehlung "Pflegerische Leitung einer Versorgungseinheit im Krankenhaus und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens" oder auf Grundlage eines Weiterbildungsgesetzes für die Pflege mit 720 Stunden. Eine Leitung ist dann i.d.R. für das Personal einer Station, eines Funktionsbereiches oder anderen überschaubaren Bereich zuständig.

In der letzten Zeit gibt es in Krankenhäuser und Großkliniken auch die sogenannte Bereichsleitung. D.h. mehrere Stationen werden zusammengefasst und unter eine Bereichsleitung gestellt. Häufig werden hier berufliche erfahrene Stationsleitungen mit Zusatzqualifikation eingesetzt, auch zunehmend Absolventen von Hochschulen (Pflegewirte/Pflegemanager/Pflegemanagerinnen auf Bachelorebene).

Die Leitung des Pflegedienstes/Pflegemangement in der stationären Altenhilfe oder in ambulanten Diensten muss mindestens eine Qualifikation nach SGB XI § 71/ 80 als "Verantwortliche Pflegekraft" mit ca. 500 Std. nachweisen. In einem ambulanten Dienst muss mindestens eine Person eine solche Qualifizierung nachweisen. Die Qualifizierung kann auch im Rahmen einer Weiterbildung zur "Pflegerischen Leitung .." erfolgen, wenn die Unterrichtsinhalte entsprechen der Regelung [/FONT][/SIZE][SIZE=-1][FONT=Helvetica, Arial, sans-serif]"Verantwortliche Pflegekraft" [/FONT][/SIZE][SIZE=-1][FONT=Helvetica, Arial, sans-serif]nachgewiesen und so dann anerkannt werden können. Häufig ist es so, dass die "Verantwortliche Pflegekraft" in ambulanten Diensten als Pflegemanagerin oder als Leitung des Pflegedienstes (kleiner Bereich) eingesetzt wird. Im Krankenhaus und in Altenheimen reicht diese Qualifizierung i.d.R. nicht aus, hier wird ein Studium Pflegemanagement vorausgesetzt.In kleineren Altenheimen wird mind. eine Weiterbildung zur Pflegedienstleitung (verantwortlich für das gesamte Pflegepersonal) erwartet.

Der Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen kann allgemein auf eine Führungsaufgabe vorbereiten, wird aber häufig im Rahmen der Zertifizierung von Unternehmen im Gesundheitswesen nicht anerkannt, weil es ja spezifische Angebote für den Ambulanten Dienst, das Krankenhaus oder der Altenpflege gibt.

Ich hoffe wir konnten Ihnen weiterhelfen. Bei Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.

[/FONT][/SIZE]Sandra Bunke-Diegel
Leitung der Fort- und Weiterbilung
&
[FONT=Arial,Helvetica,Geneva,Swiss,SunSans-Regular]Rosi Wagenhäuser
Kursleitung
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