Hilflose Person alleine gelassen

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Zockervogel

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Lohn- und Finanzbuchhalter
Hallo,

meine Mutter ist vor längerer Zeit gestürzt und erlitt einen Oberschenkelhalsbruch.

Es war zu sehen, dass das rechte Bein nach "rechts" Abstand. Meine Mutter konnte sich nicht mehr bewegen.

Die Pflegerin ist dennoch nicht bei meiner Mutter geblieben. Sie hatte eine Kollegin angerufen, dass diese innerhalb von 30 Minuten da wäre.

Wie ist hier die Lage. Darf eine Pflegerin eine hilflose Person überhaupt alleine lassen. Angeblich hätte meine Mutter einen Arzt abgelehnt. Meiner Meinung nach darf man auch in einem solchen Fall eine hilflose Person nicht alleine lassen.

Wenn das so ist gibt es da ein "Gesetz" oder "Anweisung".

Zockervogel
 
Hallo Zockervogel,
war die Pflegerin von einem Pflegedienst? Du sagst, Deine Mama sei gestürzt - hat die Pflegerin sie am Boden liegen lassen? Wer ist die zweite Pflegerin?
Um die Situation einigermaßen beurteilen zu können, müsstest Du noch einige Angaben machen.
 
Ja, für weitere Informationen wäre ich auch sehr dankbar.

Grundsätzlich würde ich aber sagen:
Sollte deine Mutter klaren Verstandes sein und einen Arzt, einen RTW oder auch sonstige Versorgungen abgelehnt haben und durch mich eine, meiner Ausbildung entsprechende, Aufklärung zum Sachverhalt erhalten haben, würde ich dies so dokumentieren und es mir von ihr gegenzeichnen lassen.
Allerdings würde ich trotzdem den Rettungsdienst anrufen und diese können sich eine entsprechende Verweigerung ebenfalls notieren....sicher ist sicher.

Die Frage ist auch, wie definiert man allein gelassen?
Ich finde jemanden (und hoffe die Situation wird noch näher beschrieben), der alle meine Empfehlungen ablehnt, ab wann lasse ich ihn denn alleine?
Sitze ich bis die von mir diagnostizierte Fraktur abgeheilt ist, welche ich eigentlich ja gar nicht diagnostizieren darf oder fahre ich irgendwann nach Hause?

Die Situation finde ich jedoch dahingehend merkwürdig, dass die eine "Pflegekraft" eine andere anruft und dann die Patientin verlässt, dass halte ich schon für eine ungeeignete Maßnahme, wenn ich noch jemanden hinzuziehe, tue ich es aus einem bestimmten Grund und dabei einfach das Feld verlassen ist sicher nicht sachdienlich.
Das ist ja so unsinnig wie, ein RTW Team fordert einen Notarzt an und fährt dann zurück zur Wache .....

Gruß
Dennis
 
Meine Mutter stürzte beim aufmachen der Tür, da die Pflegerin wieder mal den Schlüssel vergessen hatte.

Die Pflegerin soll eine ausgebildete Krankenschwester sein. Sie ist von einem Pflegedienst. So auch die dann noch angerufene "Kollegin". (wir haben uns zwischenzeitlich von dem Pflegedienst getrennt)

In den Akten wurde dokumentiert, dass die Pflegerin meine Mutter nur mit großen Schwierigkeiten auf das Sofa hochheben konnte. Schmerzen oder weitere Probleme wurden nicht vermerkt !?

Meine Mutter hat dann auf dem Sofa gesessen und konnte nicht mehr aufstehen, bzw. sich richtig bewegen. Telefon war in ihrer Nähe. Tür aufmachen und z.B. auf die Toilette gehen war undenkbar. (also wäre die andere Pflegerin nie zu meiner Mutter gekommen da diese vor der Türe hätte stehen müssen)

Da das Außentor von der Wohnung geöffnet werden muss, ging die Pflegerin in den 1. Stock zur Vermieterin um sich das Tor aufmachen zu lassen. Nur dieser Tatsache ist zu verdanken, dass die Vermieterin stutzig wurde und sofort mit zu meiner Mutter runter gegangen ist. Diese hat dann auch sofort meine Schwester verständigt. Die war dann innerhalb von 10 Minuten da und hat dann sofort einen Krankenwagen angefordert.

Angeblich hätte meine Mutter der Pflegerin verboten einen Arzt bzw. Krankenwagen zu holen. Schmerzen hatte sie nur im Knie wo sie draufgefallen war.

Ich finde das Vorgehen dieser (beim Pflegedienst) angestellten "Krankenschwester" sehr fraglich.

Welche Angaben braucht ihr noch

Zockervogel
 
M.E.n. fast unterlassene Hilfeleistung, trotz Informieren einer anderen Krankenschwester.
Es bestand evtl Gefahr in Verzug. Es ist allgemeinwissen einer Krankenschwester, dass alte Frauen, die stürzen, beinahe grundsätzlich Oberschenkelhalsfrakturen erleiden.

Die Einblutungsgefahr ist enorm hoch. Deswegen Gefahr in Verzug.
Desweiteren: Garantenpflicht der Krankenschwester.

MfG
Tool
 
Hallo zusammen!

Also, so wie ich es im Moment in der ambulanten Pflege gelernt habe, ist das unterlassene Hilfeleistung und grob fahrlässig. Auch wenn die Pat das hinzuziehen eines Arztes/RTW ablehnt, hätte die Schwester MINDESTENS die Angehörigen vertändigen müssen und bis zu deren Eintrffen dort bleiben müssen. NIEMALS eine hilflose Person alleine lassen! Wenn die Schwester weg muss, um eventuell z.B. Diabetiker etc spritzen muss, so hat sie eine Kolegin zu informieren, die das dann übernimmt. Aber unter keinen Umständen einfach wegfahren! Die Schwester kann von Glück reden, dass nichts schlimmeres passiert ist... sonst wär sie auf jeden Fall ihren Job los und eventuell sogar im Gefängnis (hängt natürlich von der Situation ab).

LG

Max
 
Es ist nicht nur Unterlassene Hilfeleistung, sondern der Passus der "Aussetzung" möglich. Bedeutet, das trotz schon genannter Garantenstellung, die PK die Kundin (Dienstleistung fachgerechte Pflege und Betreuung eben auch in nicht klar definierten Notsituationen) ohne Aufsicht gelassen hat und damit billigend eine Verschlechterung des Zustandes (wie auch schon benannt) in Kauf genommen hat - bis hin zum erneuten Sturz.
Ganz klar - Strafrecht .... Selbst bei Ablehnung des Arztes hätte die PK den Hausarzt informieren können - zur eigenen Sicherheit - mindestens Angehörige.
Also ich würde da den Pflegedienst wechseln. Geht - wenn die Sachlage sich nachweisbar so gestaltet - sofort. Auf jeden Fall würde ich die Kranken-/Pflegekasse informieren.
 
Diese ganze, von den Vorrednern verlangte "Informiererei" von Angehörigen etc. verlangt m.E. eine Schweigepflichtsentbindungserklärung und die eigentlich schriftlich. Wer hat mir erlaubt, Angehörige anzurufen und von Sturz und Verletzung zu berichten?
Ich hätte RTW und NA alarmiert, ohne die Patientin vorher zu fragen und wenn dann der Transport abgelehnt wird, ist es nicht mehr mein Problem. Und in den diversen Erste-Hilfe-Kursen, die ich besucht habe, wurde unterrichtet, daß man keinen Verletzten bewegt, ohne sich vorher einen Überblick über das Ausmaß der Verletzungen verschafft zu haben. Der Transfer Boden-- Sofa hätte also m.E. unterbleiben müssen.
 
Noch eine weitere Frage. Der Pflegedienst hatte ja Schlüssel, die dieser jedes Mal benutzen sollte. Da die Schlüssel auch an diesem Tag nich dabei waren klingelte die Pflegerin (sogar mehrmal), sodass meine Mutter in Hektik geriet. Meiner Meinung nach hat der Pflegedienst eine (große) Mitschuld, dass es überhaupt zu diesem Unfall gekommen ist. Ich werde auf alle Fälle gegen die Pflegerin vorgehen. Sollte man auch den Pflegedienst anzeigen. Peter
 
Hallo Zockervogel,

eine Rechtsberatung für dein weiteres Vorgehen, kann dir dein Anwalt geben.

Wir kennen die Sachlage auch nur aus deiner Schilderung und können uns nur eines sehr eingeschränkte Meinung dadurch bilden.

Bitte habe Verständnis, dass wir hier keine Rechtsberatung leisten können und dürfen.

Ich bin wie meine MitschreiberInnen der Meinung, dass man jemanden nicht alleine lassen darf und der Rettungsdienst hätte verständigt werden sollen, wenn die Situtation so war wie du es geschildert hast.

Schönen Tag
Narde
 
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