Hallo Ihr!
Ich schreibe gerade meine Examensarbeit für die mündliche Prüfung. Ich beschäftige mich unter anderem mit dem Thema Anleitung der Insulininjektion. Bei dem rechtlichen Teil behandle ich rechtliche Rahmenbedingen. Also, wer hat die Dürchführungsverantwortung, wer die Anordnungsverantwortung etc. Dabei stoße ich auf ein Problem:
Wer trägt die Verantwortung, wenn der Patient in Rahmen einer Anleitesituation eine Selbstinjektion durchführt?
Wäre schön, wenn ihr mir helfen könntet?
Liebe Grüße!
Ich schreibe gerade meine Examensarbeit für die mündliche Prüfung. Ich beschäftige mich unter anderem mit dem Thema Anleitung der Insulininjektion. Bei dem rechtlichen Teil behandle ich rechtliche Rahmenbedingen. Also, wer hat die Dürchführungsverantwortung, wer die Anordnungsverantwortung etc. Dabei stoße ich auf ein Problem:
Wer trägt die Verantwortung, wenn der Patient in Rahmen einer Anleitesituation eine Selbstinjektion durchführt?
Wäre schön, wenn ihr mir helfen könntet?
Liebe Grüße!