Hallo,
ich habe eine relativ kurze Anfrage zur Gründung des ambulanten Pflegedienstes:
Reicht es für die Pflege-/Krankenkassenzulassung einen PDL und stellv. PDL von einer GmbH einzustellen? Oder müssen bereits bei der Zulassung (nach SGB XI) mehr, als diese zwei Angestellte, verfügbar sein?
Dabei sind die Gesellschafter/Geschäftsführer der GmbH keine Fachleute in diesem Bereich, sollte aber keine Hürde darstellen, bin ich soweit richtig informiert?
Eine Gewerbeanmeldung ist in diesem Falle auch nicht mehr notwendig, oder?
(wenn Handelsregister Eintrag der GmbH vorhanden).
Danke!
Gruß
ich habe eine relativ kurze Anfrage zur Gründung des ambulanten Pflegedienstes:
Reicht es für die Pflege-/Krankenkassenzulassung einen PDL und stellv. PDL von einer GmbH einzustellen? Oder müssen bereits bei der Zulassung (nach SGB XI) mehr, als diese zwei Angestellte, verfügbar sein?
Dabei sind die Gesellschafter/Geschäftsführer der GmbH keine Fachleute in diesem Bereich, sollte aber keine Hürde darstellen, bin ich soweit richtig informiert?
Eine Gewerbeanmeldung ist in diesem Falle auch nicht mehr notwendig, oder?
(wenn Handelsregister Eintrag der GmbH vorhanden).
Danke!
Gruß


