Gründung eines ambulanten Pflegedienstes

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Hallo,


ich habe eine relativ kurze Anfrage zur Gründung des ambulanten Pflegedienstes:

Reicht es für die Pflege-/Krankenkassenzulassung einen PDL und stellv. PDL von einer GmbH einzustellen? Oder müssen bereits bei der Zulassung (nach SGB XI) mehr, als diese zwei Angestellte, verfügbar sein?

Dabei sind die Gesellschafter/Geschäftsführer der GmbH keine Fachleute in diesem Bereich, sollte aber keine Hürde darstellen, bin ich soweit richtig informiert?

Eine Gewerbeanmeldung ist in diesem Falle auch nicht mehr notwendig, oder?
(wenn Handelsregister Eintrag der GmbH vorhanden).

Danke!

Gruß
 
Ein Blick ins Gesetz:

§71 Abs.1 SGB XI
Ambulante Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste) im Sinne dieses Buches sind selbständig wirtschaftende Einrichtungen, die unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft Pflegebedürftige in ihrer Wohnung pflegen und hauswirtschaftlich versorgen.

Die weitere Definition, was eine ausgebildete Pflegefachkraft ist, wird in dem Absatz 3 ausgeführt (u.a. Anzahl der Jahre Berufserfahrung).
Auf deine Frage bezogen: Die fachfremden Geschäftsführer reichen nicht für die Zulassung als Pflegedienst aus.

Welche Gesellschaftsform am günstigsten ist, kann Dir ein Rechtsanwalt / Steuerprüfer / einer vom Berufsverband / etc. am Besten beantworten.
 
So Leute... gerade habe ich vor mir liegend den Antrag auf SGB V und gleich eine ganz wichtige Frage dazu:

Hier heißt es:

"Erklärung zum örtlichen Einzugsbereich:
Hinweis: Das Versorgungsgebiet darf vom Betriebssitz des Pflegedienstes 15 Entfernungskilometer nicht überschreiten"

So, was heißt es nun genau?
Betriebssitz = Geschäftsräume/Büro?
Wie genau werden diese Kilometer berechnet und dürfen diese bis zu einer gewissen Entfernung überschritten werden (sprich Toleranzen)?

Die Frage ist nicht einfach so entstanden... der Grund ist, dass wir eigentlich ursprünglich eine Ortschaft versorgen wollten, die vom geplanten Betriebssitz ca. 20 km entfernt ist.
Ist so etwas dann strickt verboten? Oder noch im Rahmen?

Danke!

Gruß
 
Hallo,

darf ich mal nachfragen wie Du nun deinen Pflegedienst gegründet hast?

Habe nämlich derzeit das selbige Problem. Das heißt mir fehlen die dafür notwendigen PDL`s.

Hast du einen Tipp für mich? würde mich freuen von Dir ( private Nachricht ) zu hören.

Vielen Dank schon mal
und schöne Grüße
Umanita

:weissnix:
 
PDL`s sind warhaftig nicht mehr so viele zu bekommen.
Wende dich an die Stellen, die PDL ausbilden und mach dann dort eine Stellenanzeige an das schwarze Brett. (kann Tel. mit den Ausbildungsstellen besprochen werden)
Wenn die Auszubildenden noch keine Stelle als PDL haben, dann suchen sie natürlich auch eine.
Aber wie gesagt, wer schnell ist hat die Wahl.
Da aber die Gehaltsvorstellungen heute deutlich über dem liegen was ein mittelgroßer Pflegedienst verdienen kann, denk auch darüber nach die Ausbildung (gibts als Fern oder Abendkurse) selber zu machen.
Wird Staatlich gefördert und rechnet sich in jedem Fall.
Und, sobald du in der Ausbildung angemeldet bist, kannst du den Kostenträgern den Nachweis über eine PDL liefern.
 
Anmeldung für die Ausbildung zur PDL reicht meines Wissens aktuell nicht mehr aus um die begehrte Zulassung der Kassen zu bekommen. Eine abgeschlossene Ausbildung mit einem Stundenumfang von mind. 460 Stunden muss bei der Antragstellung nun vorliegen. Bei einem laufenden Betrieb verhält es sich so, wenn die verantwortliche Pflegefachkkraft ausscheidet, es nicht mehr ausreicht eine Krankenschwester/Altenpfleger einzustellen die dann den PDL Kurs paralell absolviert sondern Sie/ER muss ebenfalls über eine abgeschlossene Weiterbildung verfügen.
Seit dem 01.07.2008 müssen Pflegeeinrichtungen gemäß § 71 SGB XI über eine leitende Pflegekraft mit einer 460 Stunden Weiterbildung verfügen.
Die Weiterbildung ist gesetzliche Voraussetzung zur Eröffnung und zum Betrieb einer Pflegeeinrichtung.

Das Gesetz: http://dejure.org/gesetze/SGB_XI/71.html
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo,


ich habe eine relativ kurze Anfrage zur Gründung des ambulanten Pflegedienstes:

Reicht es für die Pflege-/Krankenkassenzulassung einen PDL und stellv. PDL von einer GmbH einzustellen? Oder müssen bereits bei der Zulassung (nach SGB XI) mehr, als diese zwei Angestellte, verfügbar sein?

Dabei sind die Gesellschafter/Geschäftsführer der GmbH keine Fachleute in diesem Bereich, sollte aber keine Hürde darstellen, bin ich soweit richtig informiert?

Eine Gewerbeanmeldung ist in diesem Falle auch nicht mehr notwendig, oder?
(wenn Handelsregister Eintrag der GmbH vorhanden).

Danke!

Gruß


Laut Auskunft des Gewerbeamts muss man für Heil- und Hilfsberufe kein Gewerbe anmelden. Es reicht, wenn der Steuerberater eine USt-Nummer beim Finanzamt beantragt. Kann man auch selber. Formelle Mitteilung an das Finanzamt genügt.

LG
nellifoss
 
Hallo
ich wünsche allen die noch den Mut haben einen Pflegedienst aufzubauen viel erfolg und viel kapital.

Ich hatte vor 10 Jahren ebenfalls die Absicht dies zu tun.

Forderung der Pflegekasse
1 PDL 480 Stunden
1 stv. PDL
3 weitere Pflegekräfte
1 - 2 Hauswirtschaftlerinnen

Ich selbst war PDL Stud.

Das Genehmigungsverfahren dauerte 6 Monate, es durfte während des Genehmigungsverfahrens nicht gearbeitet werden aber die Lohn - und Nebenkosten waren immens.

Nach dem die endgültige Genehmigung erteilt wurde war ich insolvent.

Wie gesagt viel Erfolg, Geduld und Kapital.

:verwirrt::verwirrt:
 
Am einfachsten ist es, einen Insolventen Pflegedienst einfach aufzukaufen. Dann sind alle Genehmigungen bereits vorhanden. Oder erstmal eine Kooperation mit einem anderen Pflegedienst eingehen, bis man finanziel gesichert ist.

Ich wünsche allen viel Erfolg
 
Am einfachsten ist es, einen Insolventen Pflegedienst einfach aufzukaufen. Dann sind alle Genehmigungen bereits vorhanden. Oder erstmal eine Kooperation mit einem anderen Pflegedienst eingehen, bis man finanziel gesichert ist.

Ich wünsche allen viel Erfolg

Das liest sich jetzt irgendwie gemein:dudu:
 
Ich habe auch nie behauptet, das es besonders fair ist.

Im Geschäftsleben geht es leider nie fair zu. Und einen Insolventen Pflegedienst aufzukaufen rettet wenigstens die Arbeitsplätze sowie den Patienten ihr vertrautes Personal.

Ansonsten "least" du dich halt erstmal in einen anderen Pflegedienst mit allen Genehmigungen ein, bis du groß genug bist um alleine zu existieren. So hast du die Personellen und fachlichen Anforderungen erstmal erfüllt und drückst dafür einen gewissen Prozentsatz an den "Vermieter" ab. Wenn du dann genug Kunden und Personal hast, sorgst du für eine eigende PDL und eröffnest mit deinen Kunden selber.

Wie hawe schon schrieb: Auf normalem Wege ist das nicht zu schaffen, leider.

lg
 
Hallo,


ich habe eine relativ kurze Anfrage zur Gründung des ambulanten Pflegedienstes:

Reicht es für die Pflege-/Krankenkassenzulassung einen PDL und stellv. PDL von einer GmbH einzustellen? Oder müssen bereits bei der Zulassung (nach SGB XI) mehr, als diese zwei Angestellte, verfügbar sein?

Dabei sind die Gesellschafter/Geschäftsführer der GmbH keine Fachleute in diesem Bereich, sollte aber keine Hürde darstellen, bin ich soweit richtig informiert?

Eine Gewerbeanmeldung ist in diesem Falle auch nicht mehr notwendig, oder?
(wenn Handelsregister Eintrag der GmbH vorhanden).

Danke!

Gruß

Die benötigst du nur wenn du SGB V mit machen willst
LG Peter
 
Die benötigst du nur wenn du SGB V mit machen willst
LG Peter


Leider nicht ganz. Die Regelung steht sogar in Verträgen mit den Pflegekassen nach SGB XI. Wird daher auch bei MDK Prüfungen geprüft. Allerdings brauchst du kein examiniertes Personal für die Durchführung der Pflege, nur für die Dokumentation.

lg.
 
ich suche ambulant zu versorgende Patienten (Erwachsene oder auch Kinder) in der 24 Std.- Pflege, Heimbeatmung oder palliative Begleitung im eigenen Zuhause oder in einer bereits vorhandenen neu gegründeten ambulant betreuten Wohngemeinschaft (max. 4 Appartments)

biete Pflegedienst-Beteiligung 50% als: Co-Geschäftsführung, Pflegedienstleitung, mit Fachweiterbildung Anästhesie-und Intensivmedizin

auf regen Austausch freut sich edwina
 
Hallo edwina,

ich bin derzeit PDL eines großen Pflegedienstes, Fachpfleger für A + I und auf der Suche nach einer Beteiligung an einem eigenen Pflegedienst in oder bei Hamburg...
 
Mal ne dumme Frage. Was hat an dem Genehmigungsverfahren denn 6 Monate gedauert?
Muss ich außer mir noch 2 Vollzeitkräfte zur Pflegedienstgründung einstellen, oder kann ich auch erstmal 2 mit 5 oder 6 Std. einstellen?
 
Für diese Information musst du dich mit den Vertragsabschließenden Krankenkassen in Verbindung setzen welche Anforderungen in deinem Bundesland Vorraussetzung sind für SGB 5 und SGB 11 jeweils


mfg
 
Hallo, ycassyy,
mich würde sehr das von Dir angesprochene Modell des "Einleasens" in einen bestehenden Pflegedienst interessieren. Hast Du diesbezüglich nähere Infos oder Quellen, bei denen ich mich näher informieren könnte?

Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße aus HL!
 
Hi....... Dein Eintrag ist etwas älter......
hat es geklappt?????
würde mich sehr freuen etwas zu hören.
lg...
 

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