Gleicher Lehrer im mündlichen Examen?

tanja_k

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hey möchte mich hier mal etwas schlau machen... vielleicht kann mir ja jemand helfen!?!?
also ich habe das examen 2008 im schriftlichen mit 3,0 und im praktischen mit 1,0 bestanden.. nur mündlich bin ich in einem themenbereich durchgefallen und das obwohl seit 20 jahren niemand mehr in unserem haus ducrhgefallen ist von einen hausexternen lehrer, der jetzt gleich 5 leute hat in einem themenbereich im mündlichen durchfallen lassen...
aber egal ich komm mal zur sache...

es wurde uns mitgeteilt, dass dieser besagte lehrer uns wieder im selben themenbereich prüfen soll.... darf er das überhaupt und kann man dagegen irgendwie vorgehen?
wäre nett wenn sich jemand meldet, hab nämlich echt schon alpträume vor diesem mann
 
Moment, das Mündliche nimmt doch nicht nur ein Lehrer ab?

Davon abgesehen das es idR noch viel mehr leute sind, die alle ihren FAchbereich haben, so muss doch zumindest jemand vom Kreis den Vorsitz des prüfungsausschusses (ist der Plural so richtig?) übernehmen.

Also ist dort auf jeden Fall nicht nur ein Lehrer. Und der Lehrer wird auch nicht die Note festlegen, er kann höchstens seinen Teil dazu beitragen.

Das heisst für dich: DU musst die Antworten auf die Fragen, bzw die Aufgabe haben, dann kannst du auch nicht durchfallen.
 
Moment, das Mündliche nimmt doch nicht nur ein Lehrer ab?

Davon abgesehen das es idR noch viel mehr leute sind, die alle ihren FAchbereich haben, so muss doch zumindest jemand vom Kreis den Vorsitz des prüfungsausschusses (ist der Plural so richtig?) übernehmen.

Also ist dort auf jeden Fall nicht nur ein Lehrer. Und der Lehrer wird auch nicht die Note festlegen, er kann höchstens seinen Teil dazu beitragen.

Das heisst für dich: DU musst die Antworten auf die Fragen, bzw die Aufgabe haben, dann kannst du auch nicht durchfallen.
es reicht aber schon dass es wieder der gleiche lehrere ist und ich will nicht wissen wie tiefgründig er diesmal geht.. zudem ich ohne bestimmten grund durchgefallen bin konnte alle fragen beantworten und ich kriege auch nicht gesagt was falsch war mir wird immer nur gesagt dass das wissen nicht ausreichend war.. mehr net
 
Ich verstehe nicht ganz, wieso man durch das Mündliche Examen als Ganzes durchfällt, wenn man ( offenbar ) in nur einem Themenbereich schlecht abgeschnitten haben sollte.
Woher weisst Du eigentlich, dass Dein Scheitern explizit auf die Fragen des externen Lehrers zurückzuführen sind und nicht auf Jene anderer Themenbereiche, von anderne Prüfern (Lehrern ) gestellt? Wenn Du alles beantworten konntest, nicht weisst, was genau falsch oder unzureichend beantwortet wurde und Dir Niemand sagt, wo genau " der Wurm drin " war, kannst du doch eigentlich gar nicht sicher sein, dass es an den Fragen dieses externen Lehrers gelegen haben muss. Oder sehe ich hier was grundsätzlich falsch, da mündliche Examen heute vermeintlich völlig anders ablaufen als noch vor ca 7 Jahren ?????
 
Wie schon gesagt worden ist...der Lehrer sitzt nicht alleine vor dir.
 
Ich verstehe nicht ganz, wieso man durch das Mündliche Examen als Ganzes durchfällt, wenn man ( offenbar ) in nur einem Themenbereich schlecht abgeschnitten haben sollte.
Woher weisst Du eigentlich, dass Dein Scheitern explizit auf die Fragen des externen Lehrers zurückzuführen sind und nicht auf Jene anderer Themenbereiche, von anderne Prüfern (Lehrern ) gestellt? Wenn Du alles beantworten konntest, nicht weisst, was genau falsch oder unzureichend beantwortet wurde und Dir Niemand sagt, wo genau " der Wurm drin " war, kannst du doch eigentlich gar nicht sicher sein, dass es an den Fragen dieses externen Lehrers gelegen haben muss. Oder sehe ich hier was grundsätzlich falsch, da mündliche Examen heute vermeintlich völlig anders ablaufen als noch vor ca 7 Jahren ?????


japp das ist ganz anders als vor 7 jahren... denn wenn du in einem themenbereich eine 5 bekommst egal wo bist du durchgefallen...
und zur info in den anderen themebereichen hatte ich 2 und 2 aber ist ja egal hab damit meine frage eigentlich net wirklich beantwortet bekommen.. wir haben ja die noten direkt danach gesagt bekommen
 
:knockin:werden bei den Mündlichen Prüfungen nicht die ganzen Noten zusammen gerechnet um auf eine Note zu kommen???

Dachte ich zumindestens!!!!
 
:knockin:werden bei den Mündlichen Prüfungen nicht die ganzen Noten zusammen gerechnet um auf eine Note zu kommen???

Dachte ich zumindestens!!!!

nein ist nicht mehr so.. eine 5 und du bist weg vom fenster es gibt doch jetzt das neue krankenpflegegesetz.. jeder themebereich wird als eigenständiger bereich angesehen und da geht leider nix mehr mit ausgleichen
 
nein ist nicht mehr so.. eine 5 und du bist weg vom fenster es gibt doch jetzt das neue krankenpflegegesetz.. jeder themebereich wird als eigenständiger bereich angesehen und da geht leider nix mehr mit ausgleichen

Aber man bekommt doch trotzdem EINE mündliche Note!

Und wenn da ein Lehrere sagt "ABer ich fand die Reha-Ausführungen von Fr X bescheiden", dann macht dir das keine 5 mit der du durchfällst, sondern wertet dich etwas in deiner mündlichen Note ab!

NOchmal: EIN Lehrer alleine kann dich nicht durch die mündliche rasseln lassen!
 
Aber wie kommt man dann zu einer Mündlichen Note?

:knockin::knockin::knockin:
 
Allgemein, da ich noch Examen nach dem alten " Gesetz" gemacht habe verstehe ich das nicht das Tanja durchfällt obwohl sie mit den 2 ern in den anderen Themen ausgleichen kann.
:knockin:
 
Hallo zusammen,

das alte Gesetz ist Geschichte!

Gültig sind die Prüfungsbestimmungen des neuen Gesetzes:

KrPflAPrV - Einzelnorm

und dort steht:
Aus den Noten der Fachprüferinnen oder Fachprüfer bildet die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses im Benehmen mit den Fachprüferinnen oder Fachprüfern die Note für den jeweiligen Themenbereich. 5Aus den Noten der Themenbereiche bildet die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses die Prüfungsnote für den mündlichen Teil der Prüfung. 6Der mündliche Teil der Prüfung ist bestanden, wenn jeder Themenbereich mindestens mit "ausreichend" benotet wird.
 
Hallo,

genau so ist es übrigens auch im schriftlichen Examen ... es werden 3 Aufsichtsarbeiten geschrieben (TH 1, 2, 6+7). Wer in einem der drei Bereiche eine 5 kassiert hat es leider nicht geschafft ...

Eine schlechte Teilleistung führt damit zum "nicht bestehen" der kompletten schriftlichen Prüfung und kann nicht ausgeglichen werden.

Allerdings ist es dafür auch so, dass nur der nicht bestandene Teil wiederholt werden muss (also z.B. nur TH 6+7) und nicht mehr die komplette schriftliche Prüfung!

Auch im mündlichen muss daher nur der Teilbereich wiederholt werden, in welchem die Note schlechter als "ausreichend" war.
 
Auch im mündlichen muss daher nur der Teilbereich wiederholt werden, in welchem die Note schlechter als "ausreichend" war.

Aber da die mündlichen PRÜfungen immernoch sehr unterschiedlich auf allen Schulen laufen, dürfte das doch recht schwierig werden.

Bei uns ist es ja, wie erwähnt, so, dass der Schüler sich einen reellen Patient raussucht und über den komplett referiert. Fragen kommen nachher nur zu dem Patient und seinen Krankheitsbildern.

Die mündliche Note bewertet dann den Vortrag.

Ich glaube(!) nicht, dass dann nachher gesagt wird: Mündlich müssen sie nur die Rehabilitation wiederholen.


Aber kann ja sein das dem so ist :)
ISt das denn schonmal irgendwo so vorgekommen?

Also wenn beispielsweise nur 5 Prüfer da sitzen würde, könnte ja doch einer alleine entscheiden ob der Prüfling besteht?!
 
Hallo Maniac,

das, was du beschreibst, ist unter Verweis auf
§ 14 Mündlicher Teil der Prüfung schlichtweg Rechtsbeugung.
Dort ist exakt und in relativ klarer Sprache das Vorgehen vorgeschrieben.
Wenn es dort anders ist und läuft, dann wünsche ich fröhliche Prozesse vor dem Verwaltungsgericht.
 
Was meinst du jetzt?

Ich lese dort keinen genauen Ablauf...!

(Btw: Zu den Einzelnoten, das war mir tatasächlich nicht bekannt. Also 3 Einzelnoten, die zu einer Gesamtnote gefasst werden. Thx...)
 
Was meinst du jetzt?

Ich lese dort keinen genauen Ablauf...!

(Btw: Zu den Einzelnoten, das war mir tatasächlich nicht bekannt. Also 3 Einzelnoten, die zu einer Gesamtnote gefasst werden. Thx...)
Vielleicht solltest du in deiner Schule doch mal die realen Prüfungsvorgänge abfragen, bevor du darüber wertest...

Ende der off-topic-Diskussion.

@ tanja_k
Du hast du die Möglichkeit, das Prüfungsprotokoll der entsprechenden Prüfung einzusehen, aus dem klar hervorgehen muss, welche Fehler zu der Benotung geführt haben. Hast du das schon getan?
Du kannst das bei deiner Prüfungsbehörde tun, ruf dort an und mach einen Termin.
Wenn du deinen prüfenden Lehrer für befangen und falsch wertend hältst, musst du übe deine Schulleitung einen Befangenheitsantrag an den Prüfungsvorsitzenden stellen. Dieser muss dann natürlich auch klare Begründungen haben.
 
Vielleicht solltest du in deiner Schule doch mal die realen Prüfungsvorgänge abfragen, bevor du darüber wertest...

Ende der off-topic-Diskussion.

@ tanja_k
Du hast du die Möglichkeit, das Prüfungsprotokoll der entsprechenden Prüfung einzusehen, aus dem klar hervorgehen muss, welche Fehler zu der Benotung geführt haben. Hast du das schon getan?
Du kannst das bei deiner Prüfungsbehörde tun, ruf dort an und mach einen Termin.
Wenn du deinen prüfenden Lehrer für befangen und falsch wertend hältst, musst du übe deine Schulleitung einen Befangenheitsantrag an den Prüfungsvorsitzenden stellen. Dieser muss dann natürlich auch klare Begründungen haben.



@flexi dankeschön ich werde es probieren, glaube ich fall nämlich gleich um wenn er mich nocheinmal prüfen sollte.... werde es probieren und hoffe ich habe erfolg.. und meine begründung ist einfach, dass es nicht sein kann dass 5 leute im examen durchfallen aber alle im selben themenberecich im mündlichen.. also alle beim selben lehrer und sonst wegen nichts
 
meine begründung ist einfach, dass es nicht sein kann dass 5 leute im examen durchfallen aber alle im selben themenberecich im mündlichen.. also alle beim selben lehrer und sonst wegen nichts

Du solltest deinen Befangenheitsantrag etwas konkreter begründen können, fürchte ich. So, wie Du's schreibst, klingt's albern.
 

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