Geschützte Berufsbezeichnung?

lucky1810

Newbie
Registriert
23.04.2009
Beiträge
4
Hallo,

ich arbeite als Krankenschwester in einer arbeitsmedizinischen Abteilung.
Mein neuer Chef hatte die Idee, seitdem wir einen jungen Rettungsassistenten einstellten, unsere Namensschilder alle in eine gleiche Berufsbezeichnung zu ändern, sprich Assistent/-in.
Gewundert haben wir uns, jetzt der Hit:
In der letzten Teamsitzung hat der Chef uns mitgeteilt, daß wir nun einen Leitenden Assistenten haben, der nun auch zeichnungsberechtigt ist (wir nun nicht mehr...).
Nun meine Frage, abgesehen von dem unschönen Zug unseres Chefs, durch die geschützte Berufsbezeichnung Krankenschwester könnte ich doch eigentlich drauf bestehen, bzw. mich wehren ein Assistenntinnen-Schild zu tragen, wer weiß Rat.
Geht es überhaupt rechtlich eine solche neue Stellungbezeichnung zu erfinden?
Ja, so bekommt man schnell noch einen zweiten Chef der gerade mal seine Probezeit hinter sich hat.
Bitte um reichlich Antworten, wer weiß Rat??
Danke:gruebel:
 
Hallo Lucky,

als was wurdest du eingestellt? Was steht in deinem Arbeitsvertrag?

Ich habe mir erlaubt den Beitrag in einen eigenen Thread zu packen.

Liebe Grüsse
Narde
 
Hallo,

toll, dass schon eine Antwort kommt, bin hier ganz neu und mein Sohn musste mir erstmal zeigen wie ich etwas einstelle.
Im Arbeitsvertrag steht:

Werksschwester
innerhalb der Abteilung 'Gesundheitsdienst' des
Zentralbereichs 'Personal und Recht'.

Dies ist der Originalwortlaut.:nurse:
 
Hi,

demnach bist du nicht als Krankenschwester eingestellt worden und dein Arbeitgeber darf dich als Assistentin bezeichnen.
Werkschwester ist leider auch keine geschützte Berufsbezeichnung.

Weiterhin viel Spass im Forum.

Liebe Grüsse
Narde
 
Hallo,

na das ist ja toll, so schnell kann man die Bezeichnung des erlernten Berufes verlieren, und auch noch einen Leitenden Assistenten vorgesetzt bekommen.
Sehr traurig.
Das Team von gerade mal 4 Mitarbeitern/-innen ist jetzt natürlich hochmotiviert.

Liebe Grüße
von Lucky1810:cry:
 
So mal langsam.
Habt Ihr einen Betriebsrat? Wenn ja gebt Ihr das Ganze mal an diesen weiter.

Änderung von Namesschildern, das passiert ja bei Euch mit der Umbezeichnung, fallen unter die erzwingbare Mitbestimmung des BR (§87 Abs.1 - Fragen zur Ordnung im Betrieb).
Dann kann sich Eurer Chef erst mal mit der Interessenvertretung rumplagen. Die wird dann sicher mit Euch sprechen und Eure Meinung zum Thema wissen wollen.
Ohne den Fall weiter zu kennen, verletzt der Chef da mit Sicherheit auch andere mitbestimmungsrelevante Paragraphen im BetrVG. Das weis der BR aber und wird da auch reinstechen.

Also net so schnell den Kopf in den Sand stecken und alles als Wort Gottes sehen was die Chefs so den lieben langen Tag erzählen.
 
Joerg, du musst aber zustimmen, dass eine Werkschwester nun mal keine geschützte Berufsbezeichnung ist, oder?
 
Ich fürchte, daß an der vom Arbeitgeber vergebenen Bezeichnung nicht viel zu ändern ist. Du hast Deine Berufsbezeichnung nicht verloren, sondern hast sie nur nicht auf dem Namensschild stehen.
Als bei uns Betriebsausweise eingeführt wurden, sollten sie dazu dienen, Personal kenntlich zu machen, hieß es. "Pflegedienst" steht drauf. Hätte da "Krankenpfleger" gestanden, müßte auf etlichen Ausweisen "Krankenpflegehelfer" stehen und das sollte wohl vermieden werden, munkelte man. (Ein KPH hat sich prompt darüber aufgeregt, daß ein Kollege versehentlich "Krankenpfleger" auf dem Ausweis stehen hatte.)
 
Joerg, du musst aber zustimmen, dass eine Werkschwester nun mal keine geschützte Berufsbezeichnung ist, oder?

Das habe ich doch auch net behauptet, oder?
Ich habe doch nur gezeigt, dass der AG net einfach nach gut dünken irgendwelche seit Jahren (ich gehe jetzt mal einfach davon aus) laufenden Dinge einfach so ändern kann.
Wenn ein BR da ist, ist er in der Mitbestimmung. In diesem Fall kann der BR den AG sogar dazu zwingen mit ihm zu verhandeln. In diesem Fall hat der BR sogar ein Initiativrecht, er könnte dem AG im Gegenzug Vorschläge machen wie Namenschild (um beim Thema zu bleiben) auszusehen hat. Der AG muss einfach mit dem BR darüber verhandeln, tut er das nicht kann der BR den AG vor den Kadi ziehen. Punkt.

Das berührt natürlich nicht die ungeschützte Berufsbezeichnung einer "Werksschwester".
Wenn der AG diese Bezeichnung, warum auch immer, weg haben will und die KollegInnen aber exam. Krankenschwestern sind, würde ich als beauftragter BR aber darauf bestehen das die geschützte Berufsbezeichnung "Krankenschwester" auf das Namensschild kommt.
 
Hallo,

wir müssen hier verschiedene Punkte unterscheiden:

1.) geschützte Berufsbezeichnungen, Berufsbezeichnungen im Arbeitsvertrag und spezifische Berufsbezeichnungen bei Namensschildern oder Visitenkarten sind 3 verschiedene "paar Schuhe"!

2.) jedes Unternehmen kann durchaus innerbetrieblich Positionen mit "frei entschiedenen" Funktiontiteln bezeichnen.
z.B. ist es in vielen Unternehmen üblich, daß eine Sekretärin als "Assistentin der ..." bezeichnet wird, in amerikanisch geprägten Unternehmen hat fast jeder 2. Mitarbeiter den Titel "Manager .. ", u.s.w.
Hier ist der Arbeitgeber relativ frei in seiner Gestaltungsmöglichkeit, solange er nicht wirklich gegen eine geschützte Bezeichnung verstößt.

3.) Joerg hat zu Recht schon darauf hingewiesen, daß hier teilweise mitbestimmungspflichtige Vorgänge vorliegen. Die Personalvertretung kann zwar wenig gegen diese "Funktionsbezeichnungen" ausrichten, jedoch besteht ein Mitbestimmungsrecht, wenn Namensschilder getragen werden sollen.

Gruß

medsonet.1
 
Hallo,

eine Lösung wird schwer werden, aber ich bin auch der Meinung, dass ein Chef nicht alles umkrempeln kann, wenn man bedenkt, diese Assistenten-Geschichte hat er ja ganz bewußt nur aus einem Grund angeleiert:
Ein leitender Assistent wurde so erfunden.
Abgesehen davon, dass ich gerne weiter 'Krankenschwester' auf meinem Namensschild hätte, ist das noch viel ärgerlicher so einfach einen neuen Vorgesetzten zu erfinden.
Leider glaube ich nun, dank eurer Infos, dass man dagegen wohl nichts machen kann, aber unser eh gestörtes Verhältnis zum Chef wird nicht verbessert werden.,
Vielen Dank und liebe Grüsse
lucky1810:cry:
 
3.) Joerg hat zu Recht schon darauf hingewiesen, daß hier teilweise mitbestimmungspflichtige Vorgänge vorliegen. Die Personalvertretung kann zwar wenig gegen diese "Funktionsbezeichnungen" ausrichten, jedoch besteht ein Mitbestimmungsrecht, wenn Namensschilder getragen werden sollen.

Das Mitbestimmungsrecht bezieht sich doch nicht nur auf die Frage ob Namensschilder getragen werden oder nicht, sondern auch auf die Frage, wie sehen diese Schilder aus, was steht genau drauf (Vor- und Zuname, oder nur der Zuname, Funktion etc.), oder lege ich jetzt das MBR zu sehr aus?
Ich kann mich an mein BR3 Grundseminar erinnern wo wie diese Frage, genau auf diese Gesichtspunkte hin erörtert haben.
 
Hallo,

eine Lösung wird schwer werden, aber ich bin auch der Meinung, dass ein Chef nicht alles umkrempeln kann, wenn man bedenkt, diese Assistenten-Geschichte hat er ja ganz bewußt nur aus einem Grund angeleiert:
Ein leitender Assistent wurde so erfunden.
Abgesehen davon, dass ich gerne weiter 'Krankenschwester' auf meinem Namensschild hätte, ist das noch viel ärgerlicher so einfach einen neuen Vorgesetzten zu erfinden.
Leider glaube ich nun, dank eurer Infos, dass man dagegen wohl nichts machen kann, aber unser eh gestörtes Verhältnis zum Chef wird nicht verbessert werden.,
Vielen Dank und liebe Grüsse
lucky1810:cry:

Habt Ihr nun einen Betriebsrat oder nicht?
Das ist die entscheidende Frage. Ich denke eine Firma, die sich eine arbeitsmedizinische Abteilung leistet hat einen BR, oder?
Den beauftragt Ihr und die Sache wird geprüft.

Auch das "erfinden" einen neuen Vorgesetzten würde ich prüfen lassen.
Das sind Sachen die unter die Mitstimmung des BR fallen.
Also nicht gleich aufgeben. Gucken was man machen kann. Wieso stecken Pflegekräfte immer gleich den Kopf in den Sand wenn es ungemütlich wird?
 
Bravo Joerg, auf welchem BR-Seminar hat man gelernt Beziehungsprobleme durch Rechthaberei, so sehr sie auch rechtlich irgendwo grundgelegt ist, zu lösen?
Lucky scheint mirn eben der Berufsbezeichnung eher ein Problem damit zu haben das eine "ungelernte Kraft", scheinbar ein dahergelaufener irgendwas auf einmal ihr die Zeichnungsberechtigung (=Ansehen, Status, Rang) wegnimmt und ihr gegenüber weisungsbefugt ist.
Ein PR/BR sollte hier wohl besser versuchen zu vermitteln, wieso und warum es zu dieser Veränderung kam sowie Unsicherheiten hinsichtlich des Umgangs mit eventuell unsinnigen Anweisungen auszuräumen, als mit § zu kommen.
LG
Pinguin
 
Bravo Joerg, auf welchem BR-Seminar hat man gelernt Beziehungsprobleme durch Rechthaberei, so sehr sie auch rechtlich irgendwo grundgelegt ist, zu lösen?
Lucky scheint mirn eben der Berufsbezeichnung eher ein Problem damit zu haben das eine "ungelernte Kraft", scheinbar ein dahergelaufener irgendwas auf einmal ihr die Zeichnungsberechtigung (=Ansehen, Status, Rang) wegnimmt und ihr gegenüber weisungsbefugt ist.
Ein PR/BR sollte hier wohl besser versuchen zu vermitteln, wieso und warum es zu dieser Veränderung kam sowie Unsicherheiten hinsichtlich des Umgangs mit eventuell unsinnigen Anweisungen auszuräumen, als mit § zu kommen.
LG
Pinguin

Ich habe doch nicht geschrieben, dass man mit dem AG nicht reden sollte.
Nur ist ein AG, der seinen BR ignoriert, wenn es in dem Fall einen BR gibt, wurde er ignoriert, muss man dem AG schon mal sagen auf welcher Grundlage er mit einem reden muss. Sonst ignoriert er den BR doch weiter.

Seine Rechte durchzusetzen, auch gegen große Wiederstände der AG's lernt man auf jedem BR-Seminar, dafür sind sie da. In den meisten Fällen muss man aber mit § jonglieren und den AG's damit kommen.
 

Ähnliche Themen