Fragen zum Infektionsschutzgesetz

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Hallo....also ich bin noch ganz neu hier und lese mir gerne im Nachtdienst eure beiträge durch und kann dadurch immer nur dazu lernen :weissnix:
Jetzt ist es so, dass ich zum 1.06. eine neue arbeitsstelle antrete und meine PDL gemeint hat, ich soll doch bitte das Infektionsschutzgesetz mitbringen!?:gruebel:hmm und da habe ich gefragt was sie damit meint, weil das gesetz hat ja jede einrichtung selbst..und da meinte sie, das sei ein heft oder ein buch oder ein vordruck den ich haben müsste...wollte ja nicht als blöd dastehen und habe gesagt, ich schau danach! aber ganz ehrlich, keine ahnung was das sein soll! kann mir jemand helfen???
dankeschön :nurse:
 
Hallo lockenkindchen!

Vielleicht ist ja auch eine Bescheinigung über die "Unbedenklichkeit des Einsatzes als Pflegeperson" (also, daß Du von deiner Gesundheit her ohne Einschränkungen eingesetzt werden kannst) (Betriebsärztliche Untersuchung) gemeint?

Schönen Gruß, Gego.
 
hmm, okay, das klingt logisch....da habe ich nur nie einen Schein gekriegt, dachte ich...außer vor ausbildungsbeginn! Ich glaube ich muss einfach nochmal fragen!:knockin: Vielen Dank Gego!

Gruß
 

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