Frage zum Ambulanten Pflegedienst

Schnabel

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Gesundheits- und Krankenpflege
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Forensik
Unter welchen Kriterien kann man einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen???
 
Hallo Schnabel

diejenige Person sollte eingestuft sein in Pflegestufe, oder der Hausarzt schreibt eine Verordnung für medizinische Leistungen.

Was willst du genau wissen?

Gruß Oldtimer
 
Wir müssen für die Schule einige Themen ausarbeiten.
Darunter ist auch die Frage "Unter welchen Kriterien kann man einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen".
Wir haben darüber diskutiert.
Im Internet konnte ich auch nicht viel darüber finden.
Mal ein Beispiel
Angenommen meine Oma hat viel Geld und hat Probleme sich morgens alleine zu pflegen.
Müsste meine Oma dann in einer Pflegestufe sein, damit der ambulante Pflegedienst kommen würde oder geht das auch wenn man aus eigener Kasse bezahlt.
Verstehst du worauf ich hinaus will?
 
Du kannst einen Pflegedienst jederzeit in Anspruch nehmen, auch wenn du keine Pflegestufe hast, dann mußt du aber selbst bezahlen, dass ist gar kein Problem.

Bei Einstufung wird sonst mit der Krankenkasse abgerechnet.


Gruß Oldtimer
 
weißt du auch zufällig wie die kosten so sind? ;)
 
Das ist von Pflegedienst zu Pflegedienst verschieden, auch ist es Länder abhängig je nachdem, welches Bundesland.

z.B Große Toilette Pflegefachkraft 21.33 ca. 30 Minuten

Kl. Toilette Pflegefachkraft 14.23 ca. 20 Minuten


Es kommen dann noch Investitionskosten und Wegepauschale dazu, jenach dem.

Es gibt viele Leistungspakete.


Gruß Oldtimer
 
Such mal bei GOOGLE unter Leistungspakete Pflegedienst, da wirst du einiges finden!

Oldtimer
 
super danke =)
 
nochmal eben ne andere Frage,
wenn die Krankenkasse das bezahlt, reicht dann schon Pflegestufe 1?
 
Ja, dann zahlt die Krankenkasse, sollte die Leistung , die der Pflegedienst mehr bringt teuerer sein als die Pflegekasse übernimmt, muß der Patient den Rest selbst drauf zahlen.

Gruß Oldtimer
 
Hallo Schnabel,
du musst zwischen Krankenkasse und Pflegekasse unterscheiden.
die Anspruchsvoraussetzungen für Leistungen der häuslichen Krankenpflege (ärztlich verordnete Injektionen, Verbände usw.) = SGB V findest du hier:
http://www.bad-ev.de/download/RL-Haeusliche-2005-02-15.pdf
Die Voraussetzungen für Leistungen der Pflegeversicherung = SGB XI z.B. hier:
gilead ambulant pflegen zu Hause Pflegeversicherung
Lehnt beispielsweise die Pflegekasse eine Eingruppierung in Pflegestufe 1 ab, können u.U. die Pflegeleistungen auch über den Sozialhilfeträger abgerechnet werden.
Gruß
Valentina
 

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