Fotodokumentation

scilla33

Newbie
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18.02.2007
Beiträge
28
Wir wollen bei einem Patienten eine Fotodokumentation der Wunde erstellen. Was muss in der Einwilligungserklärung des Patienten alles drin stehen?
 
Dass er mit dem Foto einverstanden ist und wofür es gedacht ist.
Solltest du damit auf Vorträge gehen wollen, so muss er auch damit einverstanden sein.
 
z.B.
Patientenname :____________________________________
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
um Ihre Wunde im Verlauf besser beurteilen zu können und die Fortschritte
während der Behandlung zu dokumentieren, fertigen wir mit Ihrem Einverständnis Fotos Ihrer Wunde an. Die Fotos werden mit Ihren anderen Unterlagen auf dem Computer gespeichert.
Wir bitten Sie, uns Ihr Einverständnis hierzu schriftlich zu geben.
Bitte streichen Sie, wozu Sie keine Einwilligung geben
- - Ich bin mit der Fotodokumentation meiner Wunde / meiner Wunden
einverstanden.
- - Ich bin damit einverstanden, dass meine Wundfotos - ohne Nennung
meiner Person - für wissenschaftliche Arbeiten und Veröffentlichungen
verwendet werden können.
- Ich bin damit einverstanden, dass die Wundfotos und die
Wunddokumentation auf Verlangen der Krankenkasse / dem Medizinischen Dienst vorgelegt werden dürfen. ____________________ _______________________________
Ort, Datum Patient / Betreuer
 
Wenn ich auf einem Kongress einen Vortrag halte oder im Unterricht und dort Bilder zeige, so brauche ich die Genehmigung für das Bild. Ich kann und darf nicht ohne diese Einwilligung ein Bild zeigen.
 

- - Ich bin damit einverstanden, dass meine Wundfotos - ohne Nennung
meiner Person - für wissenschaftliche Arbeiten und Veröffentlichungen
verwendet werden können.

so z.B., denn ohne diese Einwiligung kannst Du noch nicht mal in einem Wundzirkel oder einer AG die Fotos Kollegen zeigen.

"Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten." §22 Kunsturhebergesetz,

und

§ 201a Strafgesetzbuch (StGB) („Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“) in Kraft[SUP][24][/SUP], der unter bestimmten Umständen schon für das bloße Erstellen eine Kriminalstrafe vorsieht
 
Ich hab dazu auch mal ein Formular erstellt nach einigen Tipps zusammengebastelt und erweitert. Könnt es gerne unter diesem LinkDownloads - Sonstiges herunterladen. Ich finde es auch ganz praktisch, gerade wenn Fotos im Rahmen von Schulungen oä gezeigt werden sollen.