Oberflächlicher Riss in der Analfalte: Fotodokumentation für MDK erforderlich?

mimifutzi

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Hallo ich bin neu hier. ich wollte folgendes Wissen:

Ich arbeite in einem Pflegeheim und bin seit kurzen Wundbeauftragter. (nach 2 Tagesseminar')

Wir haben eine Bewohnerrin die hat einen kleinen ca. 1,5 cm lange Riss in der Analfalte,0,2 cm tief dierekt überm After. So Ich habe dort Wunddokumentation angelegt und Verordnung vom Hausarzt. ist auch vorhanden. Wundversorgung mikt Hydrokolloidfolie von Coloplast comfeel. Muss ich da eine Fotodokumentation machen. Sonst haben die das bei uns in der Einrichtung nicht gemacht. Natürlich fotografieren wir sonst alle zugelegten Wunden.

Weil das ist meist wieder in 3 Tagen verheilt. und die stelle ist doof zu fotografieren?

mfg Danke
 
habt ihr für die fälle, die nicht in die kategorie "meist in 3 tagen" fallen, eine kristallkugel?
 
na ja so meinte ich das nicht. wollt halt wissen. ob da ein foto gemacht werden muss. weil manche jeden kleinen roten Pickel fotografieren. Bisher haben die das so gehandhabt dass dort nur Wunddokumentation gemacht wurde. d.h so beschrieben, und die hausärzte verordnen in der regel bei bedarf die anwendung von hydrokolloidplatten. oder bei tiefen rissen diese allevynplatten(Hydropolymer mit kleberand, meist bei BG Patienten).
 
du hast kollegInnen, die pickel fotografieren?
 
ich hab halt im krankenhaus gelernt das bei oberflächigem Riss in der Analfalte keine fotodokumentation gemacht wurde nur bei dekubiti, postop wunden ulcus cruris und co.
 
mit pickel ist gemeint.: Bsp. Bewohner mit Hauterkrankung hat 3 offene kleine Stellen am Rücken. Arzt verordnete 1x täglich einreiben mit speziell angemischter salbe bis diese verheilt sind. Da zeichne ich im behandlungsnachweis Einreibung mit Dermatika ab und lege ein Wundverlaufsbogen an wo links verordung steht und rechts wundverlauf. Dort tragen wir ein wie die stellen aussehen bis verheilt ist dann wird es abgesetzt vom arzt.
 
Es muss doch eine konkrete Vorgabe geben. Eventuell musst beim MDK nachfragen... und dann ggf. das Denken ausschalten. Die Bürokratie braucht nun mal Futter.

Elisabeth
 
Gesetzlich vorgeschrieben ist ein Foto nicht. Aus der Wunddokumentation muss aber "hieb und stichfest" erkennbar sein, in welchem Stadium sich die Wunde befindet und nicht nur als "2 cm langer Riss in der Analfalte" stehen.
Stimmt der Bewohner/Betreuer dem Bild überhaupt zu?

Wenn es darum geht eine MDK-Prüfung gut zu bestehen bedarf es beidem, dem Bild und der Dokumentation.
 
Moin,
ich möchte zum einen Nardes Beitrag unterstützen: es gibt KEINE gesetzliche Vorgabe zur Fotodokumentation! Auch der MDK darf kein Foto verlangen, sondern muss sich rein rechtlich aus dem geschriebenen Wort (gedanklich) selbst ein Bild machen. Informationen hierzu findest Du auf der Seite von Werner Sellmer oder googelst Kerstin Protz, die schon mehrfach Publikationen hierzu herausgegeben hat.
(Nebenbei: die KK darf kein Foto verlangen, damit ein Schreibtischfuddel eine VO genehmigt oder auch nicht; eine Wunddoku darf nur mit Genehmigung des Pat. an die KK, rechtlich korrekt ist es, die Wunddokumentation bei Anfrage der KK direkt an den MDK zu schicken, aber das nur am Rande..)

Widersprechen muss ich bei dem Satz zur Prüfung: das Ergebnis der MDK-Prüfung ist nicht abhängig von bunten Bildern. Auch hier darf der MDK nur die geschrieben Worte bewerten, da es für die Fotodokumentation eben keine rechtliche Grundlage gibt. Wenn aber eine Fotodokumentation ergänzend vorgelegt werden kann, muss sie einige Kriterien erfüllen, z.B. nach hauseigenem Standard durchgeführt sein und bedarf der Einwilligung des Pat. bzw. dem gesetzlichen Vertreters. Also Achtung!! Die Fotodokumentation wackelt in diesen Bereichen häufig und könnte dann wiederum negativ bewertet werden.

Zum Ausgang: Riss in der Analfalte. Mal ehrlich, muss das fotografiert werden?? Hier handelt es sich doch sicherlich um eine Feuchtwunde und nicht um einen Dekubitus. Wozu sollte das Foto gut sein, wenn die Dokumentation gut ist, reicht es aus. Auch sollte das Schamgefühl berücksichtigt werden, was übrigends auch so dokumentiert werden kann: aus Rücksicht ... wird auf eine Fotodokumentation verzichtet (könnte sogar in den hauseigenen Standard für die Fotodokumentation aufgenommen werden - man muss ich das Leben ja nicht schwer machen).
 
Britta, das mag im ambulanten Bereich anders sein, ich hatte jetzt in der Klinik eine MDK-Prüfung (die findet immer erst einige Zeit nach der Entlassung des Patienten statt). Die Prüfer vom MDK meinten, na ja, Dekubitus Kategorie 3, das wird halt ein "roter Fleck" gewesen sein, nach dem wir die Bilder aus der Akte gezeigt hatten war die Meinung gewandelt. Unsere Wunddokubögen wurden schon als sehr gut bezeichnet, aber das Bild sagte eben mehr als 1000 Worte. Der Fall brachte uns 3000 Euro mehr ein. Dafür kann ich schon Bögen und Bilder (in Einverständnis mit dem Patienten) anlegen.
 
Hi Narde,
für den Klinikbereich, insbesondere die Abrechnung, gebe ich Dir Recht, da ist alles etwas anders.

Die TE arbeitet im PH, da ist die Abrechnung anders als im KH und die MDK-Prüfungen sind ähnlich zu denen in den PD. Für die Transparenzprüfung des MDK (und das ist das, was auf die Kollegen im Heim jährlich zukommt) gibt es klare Regelungen. Hier wird die Wunddokumentation verlangt, aber keine Fotodokumentation. Mehr Geld gibt es nach der Prüfung nicht, nur mehr oder weniger Auflagen und eine öffentliche Zensur...
 
Da stimme ich dir voll und ganz zu. Übrigens, eine Analfissur durch eine IAD würden wir auch nicht Fotodokumentieren, solange diese nicht ungewöhnlich ist.
Bei einer 2 cm langen Fissur im Analbereich würde diese in den SIP's beschrieben und wäre auch nicht kodierfähig.
 
Danke fuer eure antworten. Meine frage ist damit voll u. Ganz beantwortet. Ich mache das naehmlich mit den wundmangement noch nicht so lange. Und im krankenhaus war das anders da wurden alle wunden meist fotodokumentiert. Aber mehr wegen pflegefehler vorzubeugen. Zwecks beweispflicht.