Forensik - was haltet ihr davon?

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waldbrand

Gast
Was haltet ihr allgemein von der Forensik?

Habt ihr schon Unterschiede erlebt?
z.B. von Aufnahmestation zu weiterführenden Stationen?

Wie fühlt ihr euch wenn ihr im Dienst seid/ auf Station arbeitet?
 
Was haltet ihr allgemein von der Forensik?
*Finde es gut das es so was überhaupt gibt. Man muß auch dazu sagen das die Forensischen Abteilungen aus allen Nähten platzen und dieser Zweig auf alle Fälle weiter ausgebaut wird. Wie sagen meine Kollegen "Forensik hat grad einen Boom" Früher war der 63er Bereich (Pat. mit §63) der ausgeprägte "Zweig", mittlerweile stehen die 64er (Pat. mit §64)nicht mehr hinten dran sondern haben aufgeholt.
Habt ihr schon Unterschiede erlebt?
z.B. von Aufnahmestation zu weiterführenden Stationen?
*Was meinst Du genau damit?
Wie fühlt ihr euch wenn ihr im Dienst seid/ auf Station arbeitet?
*mir gefällt meine Arbeit und ich mach sie sehr gerne,
Sollte ich mich anders fühlen weil ich im MRV arbeite?:gruebel:

Wie siehst Du denn das ganze? Arbeitest ja selbst in der Forensik lt. Profil.
 
Hallo Leann,

zur kurzen Erklärung. Ich arbeite im 63er Bereich auf einer "sogenannten" Aufnahmestation mit angeschlossener Longstayunit.

Ich arbeite dort noch nicht lange, aber hab auch schon einiges erlebt.
Aber irgendwie merke ich, dass die Station nicht so das richtige für mich ist.

Was würdest du in einer solchen Situation machen?
Wie halte ich mich dabei schadlos und riskiere nicht gleich gekündigt zu werden?

Danke für eure Ratschläge.

LG Waldbrand:gruebel:
 
Kommt jetzt darauf an was Du mit "erlebt" meinst.:gruebel:
Die Station und Ihr Stationskonzept? Anhand der Patienten?
Ich kenn ja jetzt nicht das konkrete Problem an sich, was Du hast, mit Deiner Arbeit anhand 63er Patienten. In so fern weiß ich nicht was ich Dir jetzt Raten soll.
Wie gesagt ich arbeite auf der Station mit Patienten mit dem §64. Bei uns geht es "anders" zu als bei uns im Nebengebäude die nur die Patienten mit §63 haben.
Generell werden Patienten mit Status auf Sicherheitsverwahrung von uns zu einer entsprechenden Einrichtung verlegt, da wir keiner Dauerpatienten im Forensischen Bereich haben.

Warum bist Du in der Forensik? Hast Du Dich dafür beworben?
Habt Ihr nur Forensik oder auch andere Psychiatrische Abteilungen (Akut Psychiatrie/Kinderpsychiatrie ect)? Wenn ja kannst Du Dich ja für eine andere Station bewerben. Wenn Dir der Zweig generell nicht liegt evtl über ein komplett Wechsel nach denken.
 
Wie geht es denn bei Euch anders zu als bei den §63er Patienten?

Werd wohl erstmal probieren, auf eine Staion mit mehr Therapiemöglichkeiten zu kommen, wo man mit dem Patienten auch mal etwas mehr arbeiten kann.

Die meisten Pat. auf unserer Station haben zu nichts Lust und denken sich immer neue Späße für das Personal aus. Dies endet dann teilweise auch mit Aggression und Gewalt. Der Patient als Feind des Personals. Ist das bei euch teilweise auch so?
 
Wie geht es denn bei Euch anders zu als bei den §63er Patienten?
Naja schon alleine das die 63er Patienten eine Unterbringung in einem psych Krankenhaus haben und die 64er Patienten in einer Entziehungsanstalt untergebracht sind sagt ja schon mal viel.
Bei uns sind Patienten mit Sucht zu finden meist mit dem Delikt "Handel mit Drogen, Verstoß gegen das BTMG und diverse andere Delikte"
Die Lockerungen sind bei uns schon mal anders als bei den 63er Patienten. Bei uns wird alle 6 Monate geprüft zwecks Maßregel bei den 63ern alle 12 Monate.
Wir haben keine Medikamente die auszugeben sind außer diverse Mittelchen bei Kopfweh, Bauchweh ect, selten haben wir Psychopharmaka zur Ausgabe.

Werd wohl erstmal probieren, auf eine Staion mit mehr Therapiemöglichkeiten zu kommen, wo man mit dem Patienten auch mal etwas mehr arbeiten kann.
Therapiemöglichkeiten...nun ja dafür haben wir die AT, Musiktherapie ect Soziale-Kompetenz Training, Suchtgruppe (machen wir Pflegekräfte), Psychiologen Gespräche von der Pflegerischen Seite her sog. Pflegegespräche. Wir als Pflegekräfte machen in dem Sinne keine Therapie.
Die meisten Pat. auf unserer Station haben zu nichts Lust und denken sich immer neue Späße für das Personal aus. Dies endet dann teilweise auch mit Aggression und Gewalt. Der Patient als Feind des Personals. Ist das bei euch teilweise auch so?
Naja Bierernst geht es hier auch nicht zu aber Respekt und einen gewissen Umgang pflegen wir hier schon.
Der Patient ist für uns Patient und kein Feind.
Bei Euch ist halt auch nicht zu verachten die Psych. Erkrankungen und Ihre Eigenheiten. Ihr habt einen anderen Stationsablauf/Regeln als wir im 64er Bereich.
Das sie zu nichts Lust haben liegt mit auch an Eurer Motivation und Eurem Behandlungskonzept.Wie reagiert Ihr auf solche Späße die oft entarten in Gewalt/Agression? Außerdem ist nicht zu verachten wie verhält sich Euer Team? Patienten merken sofort wenn das Team uneins ist. Darum ist unser Motto WIR sind EIN Team dazu zählen wir ALLE von dem Pflegehelfer im Sicherheitsdienst, Krankenpflegehelfer, Schwester/Pfleger, Psychologe, Stationsärztin, soz. Pädagogin, Oberärztin. So lange die Patienten merken man kann keinen Abspalten und auf seine Seite ziehen gibt es keinen Angriffspunkt aufs Team.

Fragen von mir:
~Seit wann arbeitest Du in der Forensik?
~Wie war Deine Einarbeitung?
~Unterschiede von §63 zu §64 wurde Dir das erläutert?
~Wie reagieren die Patienten auf Dich?
~Was passiert bei Euch mit den Patienten die Gewalt ausüben?

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
was sind 63er und 64er pat?
 
Es handelt sich dabei um die §§ 63 und 64 aus dem Strafgesetzbuch:
§ 63
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus Hat jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20) oder der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21) begangen, so ordnet das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, daß von ihm infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist.
§ 64
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
Hat eine Person den Hang, alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen, und wird sie wegen einer rechtswidrigen Tat, die sie im Rausch begangen hat oder die auf ihren Hang zurückgeht, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil ihre Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so soll das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt anordnen, wenn die Gefahr besteht, dass sie infolge ihres Hanges erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird. Die Anordnung ergeht nur, wenn eine hinreichend konkrete Aussicht besteht, die Person durch die Behandlung in einer Entziehungsanstalt zu heilen oder über eine erhebliche Zeit vor dem Rückfall in den Hang zu bewahren und von der Begehung erheblicher rechtswidriger Taten abzuhalten, die auf ihren Hang zurückgehen.
 

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