Fiktiver Fall...

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P

Piratte

Gast
Folgende fiktive Situation:

Eine Normalstation mit 34 Betten wird von zwei 3jährig examinierten
Pflegekräften im Spätdienst betreut.
Pflegekraft 1 hat die Betten 1-17, die andere 18-34.
Es handelt sich um Bereichspflege, jeder hat also eigentlich seinen eigenen
Zuständigkeitsbereich.
Lediglich Arbeiten wie auf die Glocke gehen, Essen austeilen oder
aufräumen werden gemeinsam gemacht.

Nun ist PK1 vorbildlich fleißig usw und schaut alle 2 Stunden in die Zimmer 1-17
und bei Problempatienten öfter.

PK2 hingegen liest Zeitung, schreibt Emails oder ähnliches.

Beim Essenausteilen am Abend stellt eine der PKs fest, dass ein Patient der Zimmer
18 - 34 tot ist, bereits abgekühlt, jedenfalls nicht mehr reanimationsfähig.
Jedenfalls definitiv schon länger tot.
Oder es wird ein Zustand festgestellt, der z.B. bedingt durch eine Verlegung der
Trachealkanüle oder einer massiven Blutung zu Sauerstoffmangel mit nicht
wieder herstellbaren Hirnschäden führt (wie sich in der weiteren Behandlung herausstellt)

Reanimationsmaßnahmen werden sofort eingeleitet, führen aber
zum o.g. Ergebnis.

Nun ist die Frage: Welche PK ist schuld?
Wie sind die Konsequenzen des Dienstgebers bzw der Staatsanwaltschaft.

(Mal abgesehen davon, dass sich im Zweifelsfall beide PK gegenseitig decken)


Ach ja, noch die Anmerkung, PK1 verfügt über 4 Jahre Berufserfahrung,
PK2 über >10 und ist länger auf der Station und wäre demnach Schichtleitung.

PS: Den Fall kenne ich nicht wirklich, aber diese Art der Arbeitsaufteilung
ist bei der Zusammenarbeit mit bestimmten Kollegen "normal"
und ich befürchte, irgendwann wird so etwas passieren...

Meinungen?
 
Hallo
Dieser Fall hört sich ja sehr realistisch an, wie er geschildert ist.
Nun noch meine Frage an Piratte: "Welche Art der Zusammenarbeit ist normal"

So ein Fall wird zum Aufklären sehr schwierig sein. PK2 hat mit Sicherheit seine Pflichten als Arbeitsnehmer verletzt. Ist ist klar geregelt, wer für welchen Bereich zuständig ist ? Wenn ja dann wird bestimmt PK 2 in die Pflicht genommen.
Ganz ehrlich in so einem Fall würde ich einen Arbeitskollegen nicht decken. Wer einen ähnlichen Fall schon mal mit der Kriminalpolizei mitgemacht hat, wird dies vielleicht auch verstehen.

Patrick
 
Hi,

also ich würde sagen verantwortlich ist die für das Zimmer eingeteilte PK. Dafür gibt es ja die Einteilungen... Sofern sie nachweislich fahrlässig gehandelt hat (sprich Zeitung lesen, eMails schreiben etc...) und sich somit nicht um die ihr anvertrauten Patienten gekümmert hat, kann dies bis zur fahrlässigen Tötung ausgereift werden... je nach Todesursache.
Kann allerdings auch sein (traurigerweise) das überhaupt keine Konsequenzen gezogen werden, da es dann vielleicht heißen mag, kurz vor Todeszeitpunkt wäre eine PK im Zimmer gewesen und da war alles noch in Ordnung. Spätestens nach zwei Stunden hätte das dann aber auffallen sollen...

Wie die Konsequenzen von Arbeitgeberseite wären, ist, denke ich, unterschiedlich. Wie gesagt, wenn eine Fahrlässigkeit nachzuweisen wäre, sicherlich mit fristloser Kündigung, weiterhin käme es wohl zum Entzug der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung und einer Anzeige (wenn die nicht sogar schon von den Angehörigen erstattet wurde)...
Andererseits kann es auch sein, daß gar nichts passiert und der AG zu seiner PK hält...
Ich denke hier gäbe es viele Variationen.
 
Im www.recht.de Forum wurde die Frage gestellt, inwieweit die Zuständigkeiten
in Bezug auf die Bereichspflege geregelt sind.
Wie ist das bei euch?
Ich persönlich kümmere mich gar nicht um die Patienten der anderen Seite,
außer in den o.g. Fällen.
Manchmal schaue ich aus Interesse rein, bzw. wenn ich das Gefühl habe,
dass sich PK2 nicht ausreichend kümmert und ich irgendwie ein ungutes Gefühl habe.
 
Ich komme aus einer Generation in der die Stationen oft nur 15-20 Betten hatten. Es gab eine Stationsschwester die alle Geschicke lenkte: Funktionspflege war die Arbeitsstruktur. Nie wäre ich auf die Idee gekommen meine Kollegin auf der Nachbarstation zu kontrollieren- jeder hatte seine Station, seine Patienten, seine Aufgaben.

Jetzt sind die Stationen größer. Um die Pflege zu optimieren gibt es Bereichspflege. Warum sollte ich eine examinierte Kollegin kontrollieren?

Mir erscheint die Frage wie ein verkappter Versuch die Rückkehr zu alten Arbeistmustern- der Funktionspflege- zu untermauern.

Elisabeth
 
Mir erscheint die Frage wie ein verkappter Versuch die Rückkehr zu alten Arbeistmustern- der Funktionspflege- zu untermauern.

Bevor ich anfange, meine Frage zu rechtfertigen möchte ich erst mal,
dass du mir den zitierten Satz erklärst.
 
Funktionspflege als überholtes Arbeitsmuster

Keiner ist verantwortlich, da angeblich alle die Verantwortung tragen. Konkret trägt die dienstführende Fachkraft aber die Verantwortung. Sie teilt ein, wer wann welche Tätigkeiten macht.

Bereichspflege

Es erfolgt eine Einteilung (wie von dir beschrieben). Für den Bereich zeichnet dann die eingeteilte Fachkraft alleine verantwortlich. Das bedeutet, dass diese Fachkraft dann auch zur Verantwortung gezogen wird, wenn in dem Bereich was passiert. Es gilt dann nicht: geteiltes Leid ist halbes Leid.

In deinem Beispiel würde ich darauf achten, dass die Einteilung eindeutig erfolgt und auch irgendwo (Dienstplan?) verzeichnet ist.

Problem ergibt sich, wenn die gute alte Manier der Schichtschwester genutzt wird. dann ist die Einteilung hinfällig und die Schichtschwester ist für ihren Bereich und den Bereich der Kollegin zuständig. Die Schichtschwester ist sozusagen die Vertretung der Stationsschwester. In manchen Häusern versucht man so die Verantwortlichkeiten zu klären weil man der Meinung ist das einfache Fachkräfte keine Verantwortung übernehmen können/ wollen.

Elisabeth
 
Die Lösung ist ganz einafch: Das eine Forum hattest du oben empfohlen, beim anderen Forum bin ich Mitglied und werde informiert über neue Beiträge.

Übrigens gibt es noch ein Forum wo du sicher kompetente Antworten erwarten kannst- zumindest schätze ich das so ein: http://www.wernerschell.de/.
Meine Erfahrungen in diesem Forum: die dortigen Fachleute stecken in der Marterie und beantworten die Fragen in der Regel mit konkreten Angaben zur Rechtslage und ggf. auch Urteilen zu dem Thema.

Elisabeth
 
Dass du Mitglied im Medizinforum bist weiß ich und dass ich oben einen Link gepostet hab weiß ich auch.

trotzdem verstehe ich den Sinn nicht, die Links hier zu posten.

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Worum es mir geht?
Das steht ja im Post.
Die Situation mit einigen Kollegen ist genau so wie oben beschrieben.
Und irgendwann wirds so passieren.
Bisher haben wir immer irgendwas fallen gehört, wenn Leute umgekippt sind.
Unsere Reanimationserfolge sind ziemlich gut, das wird auch vom REA Team
so gesehen.

Ich stelle mir nur die Frage, was könnte passieren, wenn...

Ich glaube übrigens nicht, dass es Konsequenzen geben würde.
 
Es wird nie eine hundertprozentige Absicherung auf einer peripheren Station geben können. Egal wie groß sie ist, wieviel Kollegen dort arbeiten, wie ihre Arbeitsstruktur ihre Arbeitseinstellung ist. 100% Sicherheit sind nur zu erreichen bei einer kontinuierlichen 1:1 Betreung.
Obwohl: Jemand der ebend noch quietschvergnügt am Stationszimmer vorbeigeht kann im nächsten Moment eine Lungenembolie bekommen. Glück wenn du es mitbekommst- Pech wenn der Thrombus ungünstig liegt.

Ich erinnere mich an viele Begebenheiten, wo wir "zu spät" kamen. Wann der Schlaganfall ganz konkret war kann man nur sagen, wenn man danebensteht. Dieses Glück hatte wir nur sehr selten.

Elisabeth

PS Deine Phantasie verwundert mich. Wie kommt man auf solche Konstruktionen?
 
Ich gehe mit dir insofern konform, dass es unmöglich ist eine hundertprozentige Sicherheit herzustellen. Aber geht es dir wirklich darum?

Für so eine Frage bedarf es m.E. nicht der Beschreibung der versorgenden Pflegekräfte.
Die "Biographien" der PK finde ich mehr als diskriminierend: Junge PK1 verfügt über 4 Jahre Berufserfahrung und ist die Fleißige da ja noch jung und dynamisch.
PK2 über >10 Jahre im Beruf und schon etwas arbeitsmüde vertreibt sich die Zeit mit Zeitung lesen u.ä.. Dazu kommt noch der traditionelle aber nicht ausgesprochene Anspruch als Schichtleiterin.

Für mich bewegt sich dieser fiktive Fall auf zwei Ebenen:
1. das Sicherheitsproblem
2. die Arbeitseinstellung von Jungen und Alten
Und wahrscheinlich ärgert mich gerade der zweite Punkt mit seiner klischehaften Darstellung in dieser Fragestellung. Deshalb die Frage ob der Fall wirklich fiktiv ist.

Aber wie immer ist Wahrnehmung ja subjektiv und du hast es gar net so gemeint, wie ich es verstanden habe.

Elisabeth