Einleitung eines PsychKG`s in diesem Fall richtig?

Jack Haze

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08.12.2007
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geschlossene Akut-Psychiatrie
Folgender imaginärer Fall:

Ein Patient wird nach einer suizidalen Äußerung auf freiwilliger Basis auf einer geschlossenen Station aufgenommen.
Er distanziert sich im Lauf des Tages von Suizidalität und möchte wegen der Unruhe und den sehr unangenehmen Mitpatienten gern entlassen werden.

Nun meine Frage:

- Ist es rechtens, dass der AvD ein PkG wegen Suizidalität einleitet, da der Arzt den Patienten nicht kennt und somit nicht einschätzen kann ? Oder muß der Arzt für das Einleiten eines PkGs von der Suizidalität überzeugt sein ?
 
Pat. Z.n. Suizidversuch distanzieren sich öfter binnen kürzester Zeit von ebenjenem, nur um dann wenig später einen neuen Versuch zu unternehmen.

In deinem Fall besteht ja nur die Äußerung eines Suizids, und das ganze findet unter Freiwilligkeit statt. Aber ich denke, der Arzt würde das PKG nicht einleiten, wenn er nicht davon überzeugt wäre, dass eine Selbstgefährdung weiterbesteht.
 
es gibt ja immer wieder patienten die nach suizidversuch kommen und sich auf Station recht schnell davon distanzieren. Und 100% sicher kann man sich ja auch nicht sein (als Arzt etc)

Wir hatten letztes jahr leider ein Suizid auf der nachbarstation und bei uns auf der station eine junge Frau (etwa 20 jahre) die sich von Suizid distanzierte, wir (arzt und Pflegepersonal) uns da nicht sicher waren und da sie nicht bleiben wollte, wurde ein PsychKG gemacht. der Richter entschied anders und sie konnte gehen.

Als Arzt würde ich vielleicht auch ehr ein PsychKG machen, als den jenigen, weil ich ihn/sie nicht richtig einschätzen konnte irentwo tot finde oder jemand anders)
 
Die Frage ist halt, ob ein begründeter Verdacht bestehen muß um ein PsychKG einzuleiten, oder ob eine Unsicherheit eines Arztes reicht um Freiheitsentziehende Maßnahmen zu begründen.

Dass der Arzt besser schlafen kann wenn der Pat. unter Beobachtung steht ist klar.

Wenn ich Patient wäre, würde ich die Sache aber anders sehen.
Eine geschlossene Unterbringung per PsychKG ist ein mehr als harter Eingriff in die Persönlichkeitsrechte eines Menschen; dies sollte nicht ohne Beweis (also auf Verdacht) seiner Notwendigkeit geschenen dürfen.
 
Hallo,

der Arzt muss sich m. E. absichern und das PsychKG einleiten. Würde er es nicht tun und der Patient zu schaden kommen, hätte unser Doc. ein Problem. So liegt der "schwarze Peter" beim zuständigen Amtsrichter!

Matras
 
Er distanziert sich im Lauf des Tages von Suizidalität und möchte [...] entlassen werden.
Wenn ich Patient wäre, würde ich die Sache aber anders sehen.
Eine geschlossene Unterbringung per PsychKG ist ein mehr als harter Eingriff in die Persönlichkeitsrechte eines Menschen; dies sollte nicht ohne Beweis (also auf Verdacht) seiner Notwendigkeit geschenen dürfen.

Ich denke nicht, dass man innerhalb von ein paar Stunden den Gedanken an einen Suizid völlig verwerfen kann - in dem Sinne, das er einem nicht wieder in den Sinn kommt.

Von daher hat der Pat arge Probleme, sit akut gefährdet und muss vor sich selbst geschützt werden

Meiner einer, ist das mehr als ein Verdacht!
 

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