- Registriert
- 08.12.2007
- Beiträge
- 4
- Beruf
- Krankenpfleger
- Akt. Einsatzbereich
- geschlossene Akut-Psychiatrie
Folgender imaginärer Fall:
Ein Patient wird nach einer suizidalen Äußerung auf freiwilliger Basis auf einer geschlossenen Station aufgenommen.
Er distanziert sich im Lauf des Tages von Suizidalität und möchte wegen der Unruhe und den sehr unangenehmen Mitpatienten gern entlassen werden.
Nun meine Frage:
- Ist es rechtens, dass der AvD ein PkG wegen Suizidalität einleitet, da der Arzt den Patienten nicht kennt und somit nicht einschätzen kann ? Oder muß der Arzt für das Einleiten eines PkGs von der Suizidalität überzeugt sein ?
Ein Patient wird nach einer suizidalen Äußerung auf freiwilliger Basis auf einer geschlossenen Station aufgenommen.
Er distanziert sich im Lauf des Tages von Suizidalität und möchte wegen der Unruhe und den sehr unangenehmen Mitpatienten gern entlassen werden.
Nun meine Frage:
- Ist es rechtens, dass der AvD ein PkG wegen Suizidalität einleitet, da der Arzt den Patienten nicht kennt und somit nicht einschätzen kann ? Oder muß der Arzt für das Einleiten eines PkGs von der Suizidalität überzeugt sein ?