Fehlzeiten

@g0ny

Newbie
Registriert
18.03.2003
Beiträge
18
Ort
Bochum
Beruf
Fachkrankenpfleger für Onkologie
Akt. Einsatzbereich
Onkologie
Funktion
Praxisanleiter
Hallo zusammen!

Bevor das nun falsch verstanden wird: Ich hab nicht vor, während der Ausbildung (und danach auch nicht :) ) zu fehlen.

Aber ich würde schon gerne wissen, ob es irgendwelche Grenzen für Fehlzeiten (z.B. durch Krankheit) gibt, bei denen man Probleme mit der Ausbildung bekommt. Man weiß ja nie, was passiert...

Bis dann dann,
@g0ny
 
HI
Ich glaub du darfst wärend der ganzen Ausblildung 12 wochen fehlen. bin mir aber nicht sicher ob das stimmt. Aber hab das glaub ich mal gelesen.

Gruss Heather :flowerpower:
 
Hallo zusammen,
Heather hat recht, es sind 12 Wochen = 84 Kalendertage in drei Jahren.
Anzumerken ist hier allerdings, das hier KALENDERTAGE gezählt werden!
(Beispiel: Fr-Mo einschl Krank bei freiem WoEnde = 4 Tage !!!)

Ehrlicher erscheint mir eine andere Version der Berechnung:
Bei 5-Tage-Woche 12 Wochen=60 Tage
(gezählt werden dann nur Arbeitstage)

Es gibt ca 5 Varianten der Berechnung, alle sind sie für sich gesehen, richtig. Das Gesetz hat nur "Wochen" genannt, nicht Kalenderwochen und auch nicht Arbeitswochen.

Übrigens, für die Entgeldfortzahlung und die Krankenkassen werden auch Kalendertage gezählt!!!

Im Neuen Gesetz ab 01.01.2004 liegt die Grenze bei 10 % der Theoriestunden(= 210) und 10 % der Praxisstunden(=250) .
 
Hallo Flexi,

diese 12 Wochen sind auf drei Jahre "verteilt", oder wird auch jährlich gerechnet (sprich max. 4 Wochen/ Jahr) ?

LG
urmel
 
Nein das gilt für die drei Jahre
 
Hallo Urmel,
auch die Umrechnung auf 60 Tage bezeiht sich natürlich auch auf insgesamt 3 Jahre.

Die Verteilung auf 4 Wochen je Ausbildungsjahr war im Referentenentwurf mal angedacht, ist jedoch wie oben gefasst worden.
 
Danke für die schnellen Antworten :) Da ich am 01.10.03 anfange, greift dann bei mir wohl die 12 Wochen-Regel.
 

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