Fehlzeiten - unverständlich

chris.b

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Pflegefachkraft
Akt. Einsatzbereich
ITS
Ich habe eine Frage zu den Fehlzeiten gem. PflBG sowie PflAPrV.

Gem. § 13 Abs. 1 Nr. 2 PflBG darf die Fehlzeit in Praxis und Theorie je 10% betragen. Also bei etwa 2500h 250h über die gesamte Zeit.

Gem. § 1 Abs. 4 PflAPrV dürfen die Fehlzeiten je Einsatz jedoch nur 25% betragen.
Also muss man grundsätzlich beides beachten.

Nun wurde uns aber gesagt, dass die 25% Fehlzeiten nicht nur Krankheiten, sondern auch Urlaub umfassen.
Jedoch finde ich das nicht plausibel und das kann ich aus dem Wortlaut nicht ableiten.

Die Gesetzeskommentierung dazu ist eigentlich auch eindeutig.
Hat jemand etwas Ahnung mit den Gesetzen?
Was soll ich sonst sagen?
 
Wird euer Urlaub nicht außerhalb der Praxiseinsätze im Voraus von der Schule festgelegt? Wir hatten keinen einzigen Tag selbst zu verplanen, da gab es dieses Problem nicht.
 
Wir müssen selber den Urlaub planen. Aber da wir erst im April angefangen haben, ist das jetzt schon etwas knapp, wenn dann tatsächlich der Urlaub als Fehlzeit zählt.

Exit:

Sorry, falsch gelesen. Freie Tage in der Theorie gibt's ja gar nicht, bzw. das ist ja nur das WE.
 
Ihr plant euren ganzen Urlaubszeiträume in der Ausbildung selbst?
Ich weiß nicht ob ich das gut oder schlecht finden soll. Einerseits ist man flexibler, andererseits kann man es sich dann auch schwer machen. Wenn man 2 Wochen Urlaub haben, und dann in dem Zeitraum gerade die 2 Wochen Pädiatrie sein sollten.


Ich kenne es in der Pflegeausbildung nur so, dass der Urlaub von der Schule vorgegeben wird und man höchstens noch ein paar Tage selbst zur Verfügung hat.
 
Wir haben freie Wahl beim Urlaub in der Praxis. Dazu dann die azv Tage, die halt nur Quartalsweise genommen werden dürfen.

Ja. Ich habe etwa jetzt direkt die erste Woche Orientierungseinsatz frei genommen. Ist aber normal so scheinbar.
Nun ist halt dennoch die Frage, ob die 25% auf Urlaub zu beziehen sind. Ich denke nicht.
Damit könnte man tatsächlich seinen ganzen Urlaub in einen Einsatz legen. Wobei 100h (25%) auch schwer zu erreichen sind.
Nach der Schulleitung ist der Einsatz aber nicht erfüllt, wenn man 70h Urlaub nimmt und dazu dann 40h krank ist.
 
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Nach dem Gesetz ist der Urlaub ja dazu nicht weiter relevant. Zumindest nicht für die 25% Regelung. Oder woher soll man was anderes ableiten?
 
Der Urlaub hat mit den 10% der Fehlzeiten nichts zu tun. Aber Du musst auf eine bestimmte Anzahl an Stunden pro Fachbereich kommen, sonst kannst Du nicht zum Examen zugelassen werden.

Die Schule ist für die Erreichung der Pflichtstunden zuständig und muss Eure Einsätze so organisieren, dass Ihr alles Notwendige abdeckt. Daher wird es häufig so gehandhabt, dass die Schule die Urlaubszeiten der Azubis einplant, damit es da nicht zu Schwierigkeiten kommt. Wenn es bei Euch nicht so ist, müsst Ihr wohl in Absprache mit der Schule selbst darauf achten, dass Ihr in einem notwendigen Fachbereich nicht zu viele Stunden versäumt.
 
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Ja... Es sind nach der Schule aber die 25% für den Urlaub relevant.
Die angesprochenen Sachen sind ja alle klar. Es geht um die angesprochenen Normen.
Das ganze dürfte ja für viele relevant sein denke ich.
 
Es gibt insgesamt Bereiche die du durchlaufen haben musst. Sei es Chirurgie oder Pädiatrie oder Ambulante Pflege. Und da müsst ihr selbst natürlich darauf achten, dass ihr euren Urlaub so plant, dass am Ende alle Mindeststunden auch erreicht werden. Es gilt also nicht pro Station, sondern pro Fachgebiet. Meist ist man ja viel in der Inneren oder in der Chirurgie. Da gilt es dann eben den Haupturlaub zu nehmen.
Lass dir also am besten eine Übersicht geben, wie viele Stunden in welchem Fachbereich mind. abgeleistet werden muss und plane deinen Urlaub dann schon mal im voraus. Die Schule würde es nicht anders machen, kann euch dazu also sicher beraten.

Andere Schulen geben den gesamten Zeitraum für Urlaub daher vor, andere Azubis dürfen 10 Tage selbst schieben, wenn sie möchten. Aber Urlaub kann natürlich nur im Einsatz genommen werden.
 
Eine kleine Anmerkung am Rande. Chris.b schreibt vom Pflegeberufegesetz, also nach der neuen Gesetzeslage.
Da ist das mit den Einsätzen in den Fachgebieten nicht mehr so wie bisher. Es gibt den Einsatz in der stationären Akutpflege, Pädiatrie, Ambulanten Pflege etc. Die Unterscheidung nach Innere, Chirurgie und so gibt es nicht mehr.
 
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Wäre halt nett, wenn sich hier jemand Mario richtig mit den (neuen) Regelungen auskennen würde.
Auf die Vorschrift ist noch keiner eingegangen
 
Die Regelung ist neu, dementsprechend gibt es bis jetzt auch keine Erfahrungswerte, anhand derer man eine Aussage treffen kann.

Und warum ist für dich nicht ersichtlich, dass der Urlaub in den Einsatzzeit zu den 25% angerechnet werden kann?

(4) 1Fehlzeiten können nach § 13 Absatz 1 Nummer 2 des Pflegeberufegesetzes angerechnet werden, soweit diese einen Umfang von 25 Prozent der Stunden eines Pflichteinsatzes nicht überschreiten. 2Urlaub ist in der unterrichtsfreien Zeit zu gewähren. 3Die Erreichung des Ausbildungsziels eines Pflichteinsatzes darf durch die Anrechnung von Fehlzeiten nicht gefährdet werden.

Wenn Urlaub nur in der unterrichtsfreien Zeit zu gewähren ist, so findet dieser während der praktischen Ausbildung statt und zählt somit als Fehl.

Was im Umkehrschluss bedeutet, dass du den größten Teil eines Einsatzes nicht mit Urlaub verplanen kannst, sondern jenen so auf die Einsätze verteilen musst, dass die 25% des Fehlens nicht erreicht werden.

Mit anderen Worten: wenn ein Einsatz nur eine Dauer von 171h hat, kannst du keinen Urlaub von 10 Tagen verplanen, da der restliche Einsatz nur noch knappe 12 Tage dauern würde.
Damit ist der Einsatz als nicht bestanden zu werten und die Fehlzeit beträgt fast die Hälfte des Einsatzes.

Es wird dir in der Zukunft nach dem Examen selten gelingen 4 Wochen am Stück Urlaub zu erhalten
Willkommen in der Pflege.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nach dem PflBG zählt Urlaub ja erstmal nicht zur Fehlzeit.
Aber der Absatz den du zitiert hast (also Fehlzeiten von bis zu 25%) umfasst ja dem Wortlaut nach nur Krankheiten (dafür der Verweis ins PflBG).
Satz 2 ist ja dann ein neuer Gedanke und wiederholt an der Stelle nochmal das PflBG.



"Wenn Urlaub nur in der unterrichtsfreien Zeit zu gewähren ist, so findet dieser während der praktischen Ausbildung statt und zählt somit als Fehl"

Damit ist der erste Teil klar. Nur die Schlussfolgerung kann man da mMn nicht rauslesen. Es wird ja wie gesagt gerade auf die Fehlzeiten aus Nr.2, also nur die Krankheiten bezogen.
 
Hier nochmal die Erläuterung dazu aus der BT Drucksache (19/2707):

Zu Absatz 4
Absatz 4 konkretisiert die Fehlzeitenregelung in § 13 PflBG und gibt vor, dass Fehlzeiten bei der Absolvierung
eines Pflichteinsatzes in der praktischen Ausbildung 25 Prozent der für diesen Pflichteinsatz gemäß Anlage 7
vorgesehenen Stundenzahl nicht überschritten werden dürfen. Dadurch wird sichergestellt, dass genügend Anteile
für einen erfolgreichen Abschluss des betreffenden Pflichteinsatzes absolviert wurden. Urlaub ist in der unter-
richtsfreien Zeit zu gewähren, um eine kontinuierliche Teilnahme am theoretischen und praktischen Unterricht
sicherzustellen. Allgemein dürfen Fehlzeiten nicht dazu führen, dass ein Praxiseinsatz soweit verkürzt wird, dass
das für diesen Praxiseinsatz nach dem auf den schulinternen Curriculum abgestimmten Ausbildungsplan vorge-
sehene Ausbildungsziel nicht mehr erreicht wird.

Also damit kann ich zumindest die Auslegung verstehen. Denn dort wird nicht wie in der Norm nur auf Nr. 2 Bezug genommen und damit kann man Fehlzeiten weiter verstehen.

Nur ist die Formulierung im Gesetz damit äußerst verunglückt und dürfte für einige Auseinandersetzungen sorgen.


In einer Gesetzeskommentierung steht dazu nämlich:

Abs. 4 Satz 1 betrifft die Anrechnung von Fehlzeiten nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 PflBG.
[...]
Allerdings sieht § 13 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b – der hier nur relevant ist und auf den konkret hätte verwiesen werden können – nur eine Anrechnung bis zu zehn Prozent der praktischen Ausbildungsstunden, also insgesamt 250 Stunden vor.

Quelle: Heinz Haage,
Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
1. Online-Auflage 2019, RN 5

Dort wird nämlich die fehlende Verweisung auf Nr. 2b, also krankheitsbedingte Fehltage in der Praxis, kritisiert.
Und zuvor wird eben eindeutig geschrieben, dass Abs. 4 der Prüfungsordnung nur in Fällen von Paragraph 13 Abs. 1 Nr.2 des PflBG relevant ist.


Alles in allem also definitiv verunglückt, bzw. der Gesetzgeber wusste wohl selbst nicht was er wie regeln wollte.
 
Zu deinem mit anderen Worten nochmal.

Vom Prinzip her gebe ich dir Recht. Nur gehen Gesetz und Verordnung idR Hand in Hand.
Und auf die gesamte Ausbildungszeit mit den 10%, wird Urlaub ja auch nicht relevant.
Dass dieses Prinzip in der Verordnung umgekehrt wird, wäre in jedem Fall zumindest Mal überraschend.
Wenn dann aber Fehlzeiten alles erfassen soll, aber konkret nur auf die Krankheiten verwiesen wird, dann klafft da eine Logiklücke.

Ich hoffe das ist verständlich erläutert. Nach dem Auszug aus der Drucksache bin ich ganz bei dir. Aber nicht nach dem Gesetzeslaut.
 
10% auf die gesamte Ausbildungsdauer und 25% pro Einsatz dürfen nicht überschritten werden? Parallelanwendung zweier Vorgaben?
Nun wurde uns aber gesagt, dass die 25% Fehlzeiten nicht nur Krankheiten, sondern auch Urlaub umfassen
...ob die 25% auf Urlaub zu beziehen sind. Ich denke nicht.
Wer hat das gesagt und was sagt der-/diejenige zu den Fragen? Da muss es doch jemanden an der Ausbildungsstätte geben, der das neue Gesetz mit der Auslegung schlüssig zusammenbringen kann?
Wobei 100h (25%) auch schwer zu erreichen sind. Nach der Schulleitung ist der Einsatz aber nicht erfüllt, wenn man 70h Urlaub nimmt und dazu dann 40h krank ist.
110 Std Fehlzeit sind 10 mehr als die erlaubten 100 Std.. Wer in der Praxis fehlt, der fehlt und kann das Lernziel nicht erreichen. Ist eigentlich, wie in der "normalen" Schule ... wer im Unterricht mehr als die maximale Fehlzeit abwesend ist, hat das Klassenziel (in dem Fach) nicht erreicht. Da zählt quasi auch der Urlaub mit. Deshalb gibt es in der Schule nur in absoluten Ausnahmefällen, die Genehmigung für (wenige Tage) Urlaub ausserhalb der Ferienzeit.

Ich habe mir zu Beginn meiner Ausbildung keine Gedanken über die Höchstzahl meiner möglichen Fehlstunden gemacht. Mein Plan war möglichst nicht zu fehlen und somit auch nicht in eine derartige "Schieflage" zu geraten in der ich auf "Auslegungen" bzw. "good will" angewiesen sein könnte. Ich finde es richtig und nachvollziehbar, dass eine gewisse Anzahl von Stunden erbracht sein muss, um den Einsatz angerechnet zu bekommen. Es gibt ja Pflicht - Einsätze, die nur einmalig und verhältnismässig kurz in der Ausbildung sind ... irgendwie ist da doch logisch, dass in einem z.B. 6 Wochen Einsatz nicht 3 Wochen Urlaub genommen werden sollten.
 
10% auf die gesamte Ausbildungsdauer und 25% pro Einsatz dürfen nicht überschritten werden? Parallelanwendung zweier Vorgaben?

Das sind Vorschriften aus je verschiedenen Rechtstexten. Die Verordnung konkretisiert das Gesetz und legt eben die 25% bezogen auf die einzelnen Einsätze fest.

Wer hat das gesagt und was sagt der-/diejenige zu den Fragen? Da muss es doch jemanden an der Ausbildungsstätte geben, der das neue Gesetz mit der Auslegung schlüssig zusammenbringen kann?

Es wird nur auf die Fachabteilung verwiesen, die ich nicht heran ziehen kann. In der Schule selbst wird nur weitergeleitet; eine genauere Diskussion bzw. Austausch ist somit nicht unbedingt möglich.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wenn es dem Schutz eines Erwachsenen Mannes gedient wäre, der sich wie ein Kind vor den Konsequenzen seiner Tat fürchtet, dann wäre es sinnvoller gewesen den Thread gelöscht zu belassen.


In unserem Berufsfeld gibt es keine safe-places für Snowflakes wie auf einem Campus. Es gibt keine Professoren die man um ein paar Tagen der Verlängerung für den Abgabetermin einer Facharbeit anbetteln kann.
Wie in jedem Beruf muss man als Erwachsener mit den Konsequenzen für seine Handlung leben.

Und wer seine Fehlzeiten auf das maximal mögliche ausreizen möchte, der tut es nicht im Kampf für die Verbesserung der Arbeitsumstände, sondern handelt aus rein egoistischen Beweggründen zu Lasten seiner Kollegen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe hier vielmehr das Gefühl, dass viele sehr verbittert sind.
Anders kann ich mir nicht erklären, wieso man immer und immer weiter herumstacheln muss!?
1. Jeder Mensch ist egoistisch. Das liegt in der Natur der Sache.
2. Dieses, die Ausbildung ist so hart und es wird nichts verziehen Gerede stimmt so nicht und trägt ein gar nichts zum Inhalt des Threads bei!
3. Das jeder muss mit den Konsequenzen leben ist Bullshit, sorry. Oder willst du sagen, dass du nach einer Fehlmedikation eben nichts mehr unternimmst und deinen "Mann stehst" und den anderen ohne Verhinderung von weiteren Schäden sterben lässt? Nichts anderes hast du hier geschrieben.
4. Und hier wieder offensichtlich das Thema der Löschung anzusprechen ist unterste Schublade und asoziales Kindergartenverhalten.

Aber danke, dass du das über dich Preis gibst. Dann weiß man ja wie es hier um einige bestellt ist.
Und wie kann man bitte ernsthaft sagen, dass es feige ist, wenn man zu eigenen Fehlern steht?
Einfach nur peinlich
 

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