- Registriert
- 12.09.2019
- Beiträge
- 190
- Beruf
- Pflegefachkraft
- Akt. Einsatzbereich
- ITS
Ich habe eine Frage zu den Fehlzeiten gem. PflBG sowie PflAPrV.
Gem. § 13 Abs. 1 Nr. 2 PflBG darf die Fehlzeit in Praxis und Theorie je 10% betragen. Also bei etwa 2500h 250h über die gesamte Zeit.
Gem. § 1 Abs. 4 PflAPrV dürfen die Fehlzeiten je Einsatz jedoch nur 25% betragen.
Also muss man grundsätzlich beides beachten.
Nun wurde uns aber gesagt, dass die 25% Fehlzeiten nicht nur Krankheiten, sondern auch Urlaub umfassen.
Jedoch finde ich das nicht plausibel und das kann ich aus dem Wortlaut nicht ableiten.
Die Gesetzeskommentierung dazu ist eigentlich auch eindeutig.
Hat jemand etwas Ahnung mit den Gesetzen?
Was soll ich sonst sagen?
Gem. § 13 Abs. 1 Nr. 2 PflBG darf die Fehlzeit in Praxis und Theorie je 10% betragen. Also bei etwa 2500h 250h über die gesamte Zeit.
Gem. § 1 Abs. 4 PflAPrV dürfen die Fehlzeiten je Einsatz jedoch nur 25% betragen.
Also muss man grundsätzlich beides beachten.
Nun wurde uns aber gesagt, dass die 25% Fehlzeiten nicht nur Krankheiten, sondern auch Urlaub umfassen.
Jedoch finde ich das nicht plausibel und das kann ich aus dem Wortlaut nicht ableiten.
Die Gesetzeskommentierung dazu ist eigentlich auch eindeutig.
Hat jemand etwas Ahnung mit den Gesetzen?
Was soll ich sonst sagen?