Expertenstandard für chronische Wunden

emmilotte

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Krankenschwester
Hallo :wavey:,

Ich bin Krankenschwester und arbeite in einer Sozialstation. Nun soll ich im Rahmen einer internen Fortbildung einen Vortrag über die Expertenstandards chronischer Wunden halten.

Ich bin noch nicht sehr lange in der Sozialstation und habe das auch noch nicht gemacht.
Jetzt meine Frage: Sind die Expertenstandards von Station zu Station verschieden oder gibt es gesetzlich festgelegte Standards, die für alle gelten???

Ich hoffe, mir kann hier jemand helfen!

LG emmilotte
 
Das ist ein umfangreiches Gebiet.

1. Würde ich mich ersteinmal damit befassen, was Expertenstandards überhaupt sind und was sie wollen.
2. Welche Expertenstandards gibt es überhaupt?
3. Welche gesetzlichen Grundlagen liegen der Anwendung zugrunde? Das ist nicht freiwillig, sondern durch das SGB 11 geregelt, dem stimmen ambulante Pflegedienste durch die Versorgungsverträge zu.
4. Wenn man diese Grundlagen weiß, dann gilt es den jeweiligen Standard der eigenen Station anzupassen, da die Expertenstandards nur eine Aussage über Struktur, Prozess und Ergebnissqualität machen. Das sind Begriffe aus dem Qualitätsmanagement, mit denen man sich auch auseinander setzen muss.
Die Standards sagen aus, dass etwas gemacht sein muß, aber sie sagen nicht detailliert wie. Das muß die Station an den Betrieb anpassen.

Persönlich würde ich zu einer Weiterbildung zum Thema Expertenstandards raten und wie man sie implementiert.
 
Hallo emmilotte,
auch wenn Du erst neu in der ambulanten Pflege bist: der älteste nationale Expertenstandard (Dekubitusprophylaxe) ist nun 13 Jahre alt und gilt für alle Einrichtungen (ambulant und stationär). Der über die Pflege von Menschen mit chronischen Wunden ist von 2009, also auch nicht mehr der Jüngste. (nur mal so nebenbei... :)

Ich glaube, es wird schwer, wenn Du selbst noch keinen Plan hast, darüber eine Fortbildung zu halten. Bist Du denn für die chronischen Wunden bei Euch zuständig? Habt Ihr eine Fachexpertin an der Hand?
 
Danke für eure Antworten!

Bei uns ist es so Nordlicht, daß jeder af seiner Tour an akuten und chronischen Wunden arbeitet. Expertenstandards kenne ich ja schon länger, habe ja vorher stationär im Krankenhaus gearbeitet, aber das so zum Ausdruck bringen zu müssen finde ich schon etwas schwierig, weil ich eigendlich lieber mache als drüber rede...
Fachexpertin? Wir haben von verschiedenen Sanitätshäusern Wundschwestern, die Verlaufskontrollen machen, bzw dafür sorgen, daß genügend Material da ist.
Ich weiß ja, was ich zu beachten habe, habs ja mal gelernt, nur wußte ich nicht, ob es einen generell/(inter)national gültigen Expertenstandard gibt, oder ob für die Station noch speziell ein eigener existieren muß...

LG emmilotte
 
Jede Einrichtung sollte die Expertenstandard's herunterbrechen und diese umsetzen.
Zusätzlich zum Expertenstandard zur Pflege von Menschen mit chronischen Wunden gibt es seit Juli 2012 die S3 Leitlinie zur Versorgung von chronischen Wunden. Im Gegensatz zum Expertenstandard, kannst du dir diese kostenlos im Netz herunterladen.
 
[Ich weiß ja, was ich zu beachten habe, habs ja mal gelernt, nur wußte ich nicht, ob es einen generell/(inter)national gültigen Expertenstandard gibt, oder ob für die Station noch speziell ein eigener existieren muß...

Im SGB 11 § 113 a heißt es, dass die Expertenstandards anzuwenden sind. Jede ambulante Pflegestation, die einen Versorgungsvertrag unterschrieben hat, muß sich daran halten.
Das wird ja auch in den MDK Prüfungen als Teil der Qualitätsprüfrichtlinien geprüft.

Ihr müßt also einen Expertenstandard haben, der ist in der Regel im QM Handbuch zu finden. Auch ein solches müßtet ihr eigentlich haben, denn Qualitätsmanagement ist geforderter Anspruch des SGB 11 für Pflegeeinrichtungen.

Seid ihr nicht geschult über eure Expertenstandards? Das wird doch jedes Jahr geprüft und jeder Mitarbeiter sollte darüber Bescheid wissen.

Hier findest du alles zum gesetzlichen Hintergrund:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/BJNR101500994.html#BJNR101500994BJNG004200308
 
Im Gegensatz zum Expertenstandard, kannst du dir diese kostenlos im Netz herunterladen.

....wobei nicht außer acht gelassen werden darf: es ist eine Leitlinie (also noch unter Richlinie, dann Gesetz hierarchisch gesehen), während die NES schon einen anderen Stellenwert haben.

Ich will da nix mit Korinthen anfangen :cheerlead:, erst recht nicht zwischen DGfW und ICW, könnte mir aber vorstellen, wenn die Aufgabenstellung die Vorstellung des NES Pflege von Menschen mit chronischen Wunden hieß, kommt man hier durcheinander :verwirrt:.

Die S3 Leitlinie hat sehr schöne Formulierungen und Definitionen.
 
Nun ja, ich dachte zum Einlesen wäre die S3 Leitlinie schon mal ganz nett, bis der Expertenstandard zur Pflege von Menschen mit chronischen Wunden bestellt und geliefert ist...

Ich denke mal der Stellenwert dürfte identisch sein, allerdings für die Pflege hat der Expertenstandard natürlich eine höhere Bedeutung. Die S3 Leitlinie gilt ja dann eher für den der die Auflagen verordnet. Das ist ja nicht die Pflege, sondern der Arzt.
 
Der Arzt hat in der ambulanten Krankenpflege nicht so eine große Bedeutung, wie in der Klinik, was Wundversorgung betrifft.

In der Regel ( es gibt auch Ausnahmen) verordnet er, was die Pflege bestellt. Also obliegt es im Grunde der Pflege eine geeignete Wundauflage auszusuchen.

Die Tendenz (zumindest hier in meiner Region) geht dahin, dass die Ärzte das sehr gerne an uns abgeben oder noch lieber an die fortgebildeten Wundexperten, weil sie selbst einfach zu wenig damit zu tun haben. Außerden sehen sie die Wunden selten und verlassen sich auf unsere Einschätzungen.
 
Wir kommen jetzt allerdings vom Thema doch deutlich ab.

Was bei der DGfW jeder TN lernt, dass er zwar sein Wissen deutlich erweitert, aber nicht seine Kompetenzen in Bezug auf Verordnung, egal ob Klinik oder ambulante Pflege. Wenn der Arzt das so verordnet wie ich es vorschlage, dann ist es fein er muss aber nicht.

Nach dem Exkurs, zurück zum Expertenstandard Pflege von Menschen mit chronischen Wunden...
 
schön wärs, wenn unsere Ärzte uns das verordnen würden, was wir haben wollen...
im gegenteil, wir müssen teilweise betteln, wenn wir sterile Kompressen haben wollen!!
 
Das ist mir schon klar, deshalb habe ich dir auch noch zusätzlich die S3 Leitlinie zur Versorgung von chronischen Wunden empfohlen.
Eine S3 Leitlinie entspricht sozusagen dem "Goldstandard" für Ärzte, dennoch kann sich jeder Arzt auf seine Therapiefreiheit berufen und eine Wunde so versorgen wie er will.
Für dich bleibt dann deine Remonstrationspflicht.
 
Ach so, ok, jetzt hats klick gemacht!
Das ist ja das, was wir sowieso schon immer und immer wieder machen! ;)
 
auch schriftlich, nehme ich an, oder?
 
ja klar, sowohl als auch! vor allem erstmal persönlich! als ich da angefangen habe, habe ich beide hände über dem kopf zusammen geschlagen, das habe ich vorher nicht gesehen, war ja immer nur stationär tätig...... war ne richtige umstellung in der häuslichkeit... vorallem, wenn man dann noch solche patienten hat, die mit penatencreme und ihren ungewaschenen fingern in ihren offenen beinen rumwurschteln...
 

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