Bitte beachten: Es gilt die durchschnittliche Wochenarbeitszeit, bezogen auf 52 Wochen im Kalenderjahr. Einzelne Wochen dürfen durchaus mehr Arbeitsstunden enthalten (bei Arbeit am Wochenende ist das selten anders machbar), wenn sich das übers Jahr wieder ausgleicht.
Ebenfalls beachten: Eine Pause gilt nicht als Arbeitszeit, auch nicht, wenn ich dadurch länger als 10 Stunden an meiner Arbeitsstelle bin.
Nur Vergütung nach oder Anwendung der Regelungen des BAT auf das Arbeitsverhältnis? Im zweiten Fall muss man die Regelungen nicht mehr gesondert im Arbeitsvertrag aufführen. (Wäre allerdings in diesem Fall unwahrscheinlich, da der TVöD den BAT abgelöst hat.)
Warum ist die Arbeitsbelastung in den letzten zwei Monate angestiegen? Besteht Aussicht darauf, dass es sich im neuen Jahr bessert?
Ohne Betriebsrat: Beratung durch Gewerkschaft oder Berufsverband in Anspruch nehmen, so jemand von Euch bereit war, sich einer solchen Organisation anzuschließen.