Elternzeit - Darf ich auch ausser Teilzeit auf 400 Euro Basis arbeiten?

monika13

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Intensiv
Hallo!!!
Die Frage steht ja schon oben!!!
Muss der Arbeitgeber es zustimmen, oder kann ich es einfach dazu noch machen???

danke für jede ANTWORT!!!
 
Hallo
Ich weiß ja nicht wie es heute mit der Elternzeit aussieht, aber damals vor 15 Jahren waren die Stunden die ich während meines Erziehungsurlaubes arbeiten durfte begrenzt. Mir wurde damals gesagt wenn ich meine wöchentliche Stundenzahl überschreite, dann würde mir das Elterngeld gestrichen und ich würde die Freistellung für den Erziehungsurlaub aufs Spiel setzen.
Wo bzw bei wie vielen Arbeitgebern ich diese Stunden abarbeite war egal.
Alesig
 
Könntest du konkreter werden mit deiner Anfrage?

Teilzeitarbeit bei deinem AG? vs. 400 € Job bei einem anderen AG?
oder
Teilzeitarbeit bei deinem AG auf der Grundlage von 400 € Job?
oder
???

Elisabeth
 
Hallo Elisabeth!!!

Ich werde bei meinem Arbeitgeber mit 3 Nächten am Wochenende anfangen( alle 2 Wochen)- Teilzeit!

Dazu wollte ich was auf 400 Euro Basis in der Woche was machen.

Im prinzip könnte ich bei mir auf der Arbeit die Stunden aufstocken....die Arbeitszeiten sind aber für uns ungünstig.....ich hätte keine betreung für mein Kind.
Bei uns fängt der Spätdienst um 12:30 an...und ich könnte erst ab 15 Uhr einen Job annehmen...
Danke
Monika
 
Teilzeittätigkeit und Elternzeit
- §15 BEEG –
Während der Elternzeit ist eine Erwerbstätigkeit bis zu 30 Stunden wöchentlich zulässig. Sind beide Eltern gemeinsam in der Elternzeit, können beide eine Erwerbstätigkeit von jeweils bis zu 30 Wochenstunden ausüben. Väter und Mütter sind also nicht gezwungen, ihre Erwerbstätigkeit zu unterbrechen, und können trotzdem die Betreuung ihres Kindes selbst übernehmen.

Wenn die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber einverstanden ist, kann man auch bei einer anderen Arbeitgeberin oder einem anderen Arbeitgeber oder als Selbstständige bzw. Selbstständiger Teilzeitarbeit bis zu 30 Stunden wöchentlich leisten. Ist die Arbeitgeberseite mit dieser Absicht nicht einverstanden, kann sie die Zustimmung nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen.

Eltern, die zwischen 15 und 30 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten möchten, müssen dies der Arbeitgeberseite spätestens sieben Wochen vor der geplanten Aufnahme der Teilzeittätigkeit schriftlich mitteilen. Die Eltern müssen in der Mitteilung den Beginn und Umfang der gewünschten Arbeitszeit nennen. Um eine bessere Planbarkeit zu ermöglichen, soll auch die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit im Antrag enthalten sein.

Die Verringerung der Arbeitszeit kann während der Gesamtdauer der Elternzeit höchstens zweimal von jedem Elternteil beansprucht werden.

Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze von 30 Wochenstunden ausgeübt, kann diese Teilzeitbeschäftigung ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden.

Ausführliche Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen und der Durchsetzung des Anspruchs sind in der Broschüre "Elterngeld und Elternzeit" zu entnehmen.

Elternzeit - die neuen Vorschriften seit 2007

Ergo: Antrag beim AG auf Nebentätigkeit stellen. Achtung: Es darf die Wochenarbeitszeit von 30 Stunden insgesamt nicht überschritten werden, da sonst das Elterngeld entfällt.

Wie ist das eigentlich steuerlich geregelt? 2 Arbeitsverhältnisse?

Elisabeth
 
Danke für die Antwort Elisabeth!!!!!!!!!
Ich stehe zur Zeit i n einem Arbeitsverhältnis, bei meinem Arbeitgeber.
Mfg von Monika
 
Und das angestrebte 2. Arbeitsverhältnis?

Elisabeth
 
Soviel ich weiß, bekommst Du bei einem zweiten Arbeitsverhältnis einen zweite Lohnsteuerkarte, auf der Du dann mit Klasse sechs besteuert wirst (und dabei bleibt praktisch nichts vom Gehalt übrig).

Aber ich habe keine Erfahrungen bzgl. der Elternzeit.

Claudia
 
Das ist auch in der Elternzeit nicht anders. Aber wie ist es bei 400 € Jobs?

Elisabeth
 
Ich habe gerade google zu Rate gezogen. Für 400,- Euro-Jobs gilt das anscheinend nicht (mehr):

"Der Anstieg der Doppelbeschäftigten lässt sich mit dem neuen Geringfügigkeitsgesetz begründen. Durch dieses gelten die Regelungen für den Minijob (für Arbeitgeber und -nehmer deutlich reduzierte Sozialabgaben) ebenso bei denjenigen, die ihn als Zweitjob nutzen. Dies macht den Minijob auch für diejenigen interessant, die bereits über ein festes Einkommen durch eine Vollzeit- oder Teilzeitstelle verfügen" (Quelle: quu.de - Nachrichten » Stärkerer Trend zum Zweitjob )
 
@ Elisabeth- ich habe noch keinen zweiten Arbeitsvertrag..bin auf der Suche ;-)
 

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