Dienstzeiten bei unter 18 Jährigen

heida

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27.08.2006
Beiträge
5
Ort
Rheinland-Pfalz
Beruf
ex. Krankenschwester
Funktion
stellv. Stationsleitung
Hallo,

wir haben auf Station eine 17 jährige Praktikantin. Unser regulärer Spätdienst geht bis 20.30 Uhr. Darf sie den Dienst machen oder nur bis 20 Uhr?
Danke für eure Antworten.:P
 
Nachzulesen im Jugenarbeitsschutgesetz:

§ 14 Nachtruhe
(1) Jugendliche dürfen nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden.
(2) Jugendliche über 16 Jahre dürfen
1. im Gaststätten- und Schaustellergewerbe bis 22 Uhr,
2. in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr,
3. in der Landwirtschaft ab 5 Uhr oder bis 21 Uhr,
4. in Bäckereien und Konditoreien ab 5 Uhr
beschäftigt werden
 
Hallo Flexi,

danke für die Antwort. Da wir ja, wie ich denke, als Krankenhaus ein mehrschichtiger Betrieb sind, kann die Praktikantin bis 20.30 Uhr arbeiten, oder?
LG Heida
 
Hallo heida,

bei uns dürfen Schüler wie Praktikanten unter 18 Jahren nur zwischen 6 - 20 Uhr arbeiten.

lg
 
Hallo, bei meinem Praktikum musste ich arbeiten wie jeder andere auch. entweder früh spät oder mit einverstämdniss meiner eltern auch ab und zu mal ne nacht schicht(nicht alleine!;nur zum gucken)
als ich dann den betreuungslehrer fragte wie das ist meinte dieser nur das ich arbeiten dürfte wie ich wollte wenn meine eltern das schriftlich erlauben.
 
hallo,

bei uns dürfen minderjährige auch nur zwischen 6.00 und 20.00 uhr.
müssen auch mind. 1h pause machen.

lg
 
... oder mit einverstämdniss meiner eltern auch ab und zu mal ne nacht schicht...
als ich dann den betreuungslehrer fragte wie das ist meinte dieser nur das ich arbeiten dürfte wie ich wollte wenn meine eltern das schriftlich erlauben.
Na toll, und ich dachte immer, daß einem in der Schule auch die Beachtung gesetzlicher Vorschriften nahegebracht wird. Auch elterliche Erlaubnis kann eine zwingende gesetzliche Vorschrift nicht ausser Kraft setzen.
Mit dem gleichen Argument könntest du nämlich sonst auch mit
elterlicher Erlaubnis ohne Führerschein im Alter von 16 o.ä. Auto fahren...
 
...
Mit dem gleichen Argument könntest du nämlich sonst auch mit
elterlicher Erlaubnis ohne Führerschein im Alter von 16 o.ä. Auto fahren...

da gebe ich dir vollkommen recht.
mir kam damals recht, wer sollte da auch kontrollieren... der Pflegedienstleitung war das auch recht egal....

LG Verena
 
Hallo,

also ich habe heute nochmal Rücksprache mit jemanden aus der Personalabteilung gesprochen, dieser meint die Praktikantin darf den Dienst machen. Er beruft sich auch auf die Ausnahmen vom Jugendarbeitsschutzgesetz. LG
 

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