Dienstplangestaltung geplantes Plus

Kätchen

Junior-Mitglied
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15.12.2008
Beiträge
61
Ort
Hessen
Beruf
Krankenschwester
Akt. Einsatzbereich
ambulante Pflege
Hallo und guten Morgen,
habe da nochmal eine Frage, wir bekommen als volle Stelle einen Pflegehelfer, der eigentlich zusätzlich sein sollte, nun wird aber dafür eine Vollkraft auf eine andere Station versetzt und ich soll (trotz 90 Überstunden vom letzten Jahr) im Februar schon wieder 25 Überstunden machen weil sich das im Dienstplan nicht anders machen läßt. Was soll ich davon halten? Gruß Kätchen:gruebel:
 
Sprich mal den Betriebsrat, wenn vorhanden, darauf an. Eine Versetzung von mehr als 3 Wochen ist zustimmungspflichtig. Ansonsten trotzdem beim BR beschweren, denn die Dienstpläne unterliegen ebenfalls der Mitbestimmung des BR, dieser sollte sich dann dazu schon äußern und ggf. Gegenmaßnahmen unternehmen.
 
Hallo Jörg, leider haben wir im Haus weder Betriebsrat noch sonst eine Personalvertretung, demzufolge haben wir da wohl keinen Einfluß.:cry: Gruß Kätchen
 
Hallo,

ohne Betriebsrat sieht es natürlich erstmal schlecht aus, denn dann must du diese Anlegenheiten selber mit deinem Arbeitgeber ausfechten.
Wenn es Dauerzustand wird mit den Überstunden, solltest du im Gespräch mit deinen Vorgesetzen klären (am besten schriftlich vereinbaren), wie du diese Stunden im Laufe des Jahres wieder abbauen kannst durch Freizeitausgleich, Auszahlung oder ähnliches.
Ferner kann ich euch nur dringend raten, einen Betriebsrat zu gründen. Denn sowohl die Anordnung von Überstunden wie auch die monatlichen Dienstpläne sind mitbestimmungspflichtig!

Gruß

medsonet.1
 
Vielen Dank für die Nachricht, die Betriebsratsgründung ist bereits geplant, allerdings werde ich gemeinsam mit anderen Kollegen erst ab März damit beginnen den Wahlvorstand zu wählen, da laut Ver.di die Wahl bei einem erstmalig gewählten Betriebsrat für 5 Jahre gilt. Zudem bin ich erst neu in die Gewerkschaft eingetreten und habe erst ab März Rechtsschutz. Kann mir jemand Tips für die Betriebsratsgründung geben? Habe die Unterlagen von Ver.di schon erhalten, muß mich da aber noch intensiv einarbeiten um keine formalen Fehler zu machen. Gruß Kätchen
 
Erst einmal Glückwunsch und großen Respekt dass Ihr den Schritt geht und einen BR gründet. Ganz wichtig ist eine gute und intensive Zusammenarbeit mit Eurem Gewerkschaftssekretär.

Ansonsten kann man Euch nur viel Glück und echt starke Nerven wünschen, denn es ist sicher zu erwarten das Euch die Geschäftsleitung viele Steine in den Weg legen wird, Euch bei den Kollegen mies machen wird und immer und immer wieder erwähnen wird, dass Eure BR-Arbeit zu lasten der Pat. und der Kollegen geht.
Ich habe bis lang von vielen Kollegen, aus unterschiedlichen Branchen, gehört was diese für Schwierigkeiten bei der Gründung ihres BR hatten, aber sie haben es gegen alle Unwegsamkeiten durchgesetzt und sind dadurch zu einem richtig starken Gremium zusammengewachsen, was die Arbeit deutlich erleichtert.
Wäre schön, wenn Du uns hier vieleicht auf dem Stand halten würdest, was Eure BR-Gründung angeht.
 
Hallo,

ich schließe mich den Glückwünschen zu eurem Schritt an.
Ich gehe davon aus, daß die Gewerkschaft, die du gewählt hast, euch tatkräftig unterstützen wird.
Für Einzelfragen zur Wahl kannst du natürlich auch mich in diesem Forum jederzeit ansprechen. Wenn der Wahlvorstand komplett aus "Neulingen" besteht, ist auf alle Fälle eine Schulung sinnvoll.

Gruß

medsonet.1
 
Ob eine Versetzung zustimmungspflichtig ist oder nicht, müsste von der gestaltung des Arbeitsvertrages abhängen.
In älteren Verträgen ist oft festgeschrieben, auf welcher Station die Pflegekraft eingesetzt ist, in neueren steht im gegensatz dazu oft, dass der Mitarbeiter im haus arbeitet und der Dienstherr festlegt, wo genau er eingesetzt wird.
In diesen Fällen müsste eine Umsetzung problemlos ohne die Zustimmung des MA möglich sein.

Zum eigentlichen Problem von medsonet:
Welche Überstundenregelung gibt es bei euch im Haus?
bei uns ist es so, dass ein Arbeitszeitkonto besteht, dafür wiederum gibt es eine Ampelregelung.
Mit einer Abweichung von x Prozent von der Sollarbeitszeit ist man im grünen Bereich (alles super) , wenn es mehr wird, ist man im gelben Bereich (Differenz istinnerhalb einer festgelegten zeitspanne auszugleichen), im roten Bereich muss umgehend etwas am Dienstplan geändert werden.
das gilt sowohl für plus, als auch für Minusstunden udn ist auch so im dienstplanprogramm hinterlegt (die +/- Stunden erscheinen in der jeweiligen farbe), es ist also auf einen Blick ersichtlich, welcher Mitarbeiter zu viel/zu wenig gearbeitet hat.
 
Soweit ich weiß gibt es bei uns keinerlei Überstundenregelung. Gruß Kätchen:cry:
 
Ob eine Versetzung zustimmungspflichtig ist oder nicht, müsste von der gestaltung des Arbeitsvertrages abhängen.
In älteren Verträgen ist oft festgeschrieben, auf welcher Station die Pflegekraft eingesetzt ist, in neueren steht im gegensatz dazu oft, dass der Mitarbeiter im haus arbeitet und der Dienstherr festlegt, wo genau er eingesetzt wird.
In diesen Fällen müsste eine Umsetzung problemlos ohne die Zustimmung des MA möglich sein.

Hallo,

da muß ich dir leider widersprechen:
- wenn ein Betriebsrat existiert, ist jede Versetzung mitbestimmungspflichtig!!!
- wenn im Arbeitsvertrag der Arbeitsort (Pflegestation) festgeschrieben wurde, kann eine Versetzung nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers ausgesprochen werden, da eine Änderung des Vertrages erforderlich ist (selbstverständlich muß auch der Betriebsrat zustimmen).

Gruß

medsonet.1
 
Soweit ich weiß gibt es bei uns keinerlei Überstundenregelung. Gruß Kätchen:cry:

Hallo,

in deinem Fall (ohne einen existierenden Betriebsrat) must du den Ausgleich selbst mit deinem Arbeitgeber verhandeln. Wichtig für dich ist, daß du einen klaren schriftlichen Nachweis über diese Stunden hast, sonst hast du im "schlimmsten FAll" noch nicht mal einen gesetzlichen Anspruch auf Ausgleich.

Gruß

medsonet.1
 
Da der Dienstplan nach unterschrift von Stationsleitung und PDL ja verbindlich ist, sollte das als Nachweis für die Überstunden (dort sind sie aufgeschrieben) ja ausreichen, oder? Gruß Kätchen:gruebel:
 
Da der Dienstplan nach unterschrift von Stationsleitung und PDL ja verbindlich ist, sollte das als Nachweis für die Überstunden (dort sind sie aufgeschrieben) ja ausreichen, oder? Gruß Kätchen:gruebel:

Eigentlich solltet Ihr nach Abschluss des Dienstplans, also in dem Moment in dem er zur Abrechnung an die PDL oder Verwaltung gegeben wird, einen Nachweis über Eure gebrachten Stunden erhalten.
Da müssten dann, logischer Weise, die Überstunden drin stehen.
 
muss da nur die MAV zustimmen, oder auch der MA? Bei uns werden MA nicht gefragt. Nicht schön, aber gängige Praxis, wurde schon x mal "umstrukturiert".
Wieso sollte der Ag verpflichtet sein, den MA zu fragen, ob er wo anders arbeiten möchte, wenn in seinem Vertrag gar nicht steht, in welchem bereich er arbeitet, sondern dort nur steht, dass er im haus x angestellt ist?

Bei mir steht in einem älteren Vertrag beispielsweise:

Die Mitarbeiterin wird ab dem soundsovielten als Krankenschwester in der soundso-gGmbH. Als Arbeitsorte gelten die Einrichtungen der soundso-gGmbH.

Das klingt doch nicht, als hätte ich einen Anspruch darauf, auf einer bestimmten Station eingesetzt zu sein? Da müssten ja auch bei Rotationen immer alle gefragt werden, das würde ja seltenst klappen, die meisten MA begrüßen sowas ja eher nicht?
Hast du da irgendwas schriftliches, ich finde nichts im Netz.
 
medsonet.1 hat doch geschrieben, dass der BR oder eben die MAV zustimmen muss. Der Mitarbeiter selbst nur wenn in seinem Arbeitsvertrag nicht das ganze Haus sondern eine bestimmte Abteilung steht.
Das der BR mitzubestimmen hat leitet sich aus §99 Betriebsverfassungsgesetz ab. Das BetrVG kommt allerdings bei MAV's nicht zum Zuge, die gehen nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz.
 
das widerspricht meinem posting dann allerdings nicht. ich hab über den BR nichts geschrieben, nur über den MA.
Und deshalb habe ich bei medsonet nachgefragt.
 
das widerspricht meinem posting dann allerdings nicht. ich hab über den BR nichts geschrieben, nur über den MA.
Und deshalb habe ich bei medsonet nachgefragt.

Die MAV hat bei Personellen Angelegenheiten ebenfalls mitzubestimmen.
Wenn ich nicht ganz falsch liege ist es §74 des MVG.

edit: Upps, jetzt habe ich statt MA MAV gelesen, naja dann ist der Punkt aber auch angerissen.

Ansonsten ja, der MA muss nicht zwangsläufig gefragt werden.
 
Eigentlich solltet Ihr nach Abschluss des Dienstplans, also in dem Moment in dem er zur Abrechnung an die PDL oder Verwaltung gegeben wird, einen Nachweis über Eure gebrachten Stunden erhalten.
Da müssten dann, logischer Weise, die Überstunden drin stehen.

Hallo Joerg, bei uns erhält man keinerlei Nachweis über geleistete Stunden, es kommt in der Regel ca. 2 Monate später ein Blatt auf Station, wo die Überstunden und Urlaubstage aller Mitarbeiter draufstehen, wenn man da vorher nicht mitgeschrieben hat, lässt sich das aber schlecht kontrollieren. Zudem müsste soweit ich weiß der Mitarbeiter auch von genehmigten Urlaubsanträgen etc. eine Kopie erhalten, oder? Gruß Kätchen
 
Hallo Joerg, bei uns erhält man keinerlei Nachweis über geleistete Stunden, es kommt in der Regel ca. 2 Monate später ein Blatt auf Station, wo die Überstunden und Urlaubstage aller Mitarbeiter draufstehen, wenn man da vorher nicht mitgeschrieben hat, lässt sich das aber schlecht kontrollieren. Zudem müsste soweit ich weiß der Mitarbeiter auch von genehmigten Urlaubsanträgen etc. eine Kopie erhalten, oder? Gruß Kätchen

Das man sich seine Überstunden selbst mitnotiert ist eigentlich klar. In diesem Fall würde ich nicht mal der nettesten SL oder PDL über den Weg trauen, denn es geht um mein Geld und meine Freizeit. Dass Ihr den Zettel mit dem Nachweis bekommt ist gut, denn dann ist es schriftlich notiert und kann notfalls eingeklagt werden.

Eigentlich nicht. Es wird ja bei Euch sicher eine JAhrenurlaubsplanung geben bei der der Urlaub verbindlich fest gelegt wird. Weiterhin erscheint der Urlaub ja dann auf dem entsprechenden Dienstplan.
Bei uns wird so eine Kopie nur auf Wunsch des Kollegen ausgeben, oder unser Chef hat Zeit und druckt es für alle von sich aus aus. Aber es gab bei uns auch noch nie Probleme was das Thema Urlaub angeht.
 
muss da nur die MAV zustimmen, oder auch der MA? Bei uns werden MA nicht gefragt. Nicht schön, aber gängige Praxis, wurde schon x mal "umstrukturiert".
Wieso sollte der Ag verpflichtet sein, den MA zu fragen, ob er wo anders arbeiten möchte, wenn in seinem Vertrag gar nicht steht, in welchem bereich er arbeitet, sondern dort nur steht, dass er im haus x angestellt ist?

Bei mir steht in einem älteren Vertrag beispielsweise:

Die Mitarbeiterin wird ab dem soundsovielten als Krankenschwester in der soundso-gGmbH. Als Arbeitsorte gelten die Einrichtungen der soundso-gGmbH.

Das klingt doch nicht, als hätte ich einen Anspruch darauf, auf einer bestimmten Station eingesetzt zu sein? Da müssten ja auch bei Rotationen immer alle gefragt werden, das würde ja seltenst klappen, die meisten MA begrüßen sowas ja eher nicht?
Hast du da irgendwas schriftliches, ich finde nichts im Netz.

Hallo,

die Personalvertretung (BR oder MAV) muß immer bei einer Versetzung zustimmen.
Der Mitarbeiter muß nur zustimmen, wenn eine Änderung seines Arbeitsvertrages erforderlich wird, z.B. weil der Arbeitsort genau festgelegt wurde und sich jetzt ändert.
In der Regel sind allerdings die meisten Arbeitsverträge so allgemein formuliert, daß man einen Mitarbeiter "universell" für alles an jedem Ort einsetzen kann.

Gruß

medsonet.1
 

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