Hallo,
weiss jemand von Euch vielleicht Bescheid, wieviel Recht man als Krankenschwester/Krankenpfleger bei der Dienstplangestaltung hat? Bei uns auf Station gibt es zwar 3 Tage, die man sich als sicheres Frei nehmen kann, wie ist es aber rechtlich, wenn die STL diese Tage nicht berücksichtigt?
Muss man an Weihnachten (26.12) und Sylvester (31.12. und 01.01) arbeiten, obwohl man sich im sog. "Wunschplan" eingetragen hat als nur Weihnachten (bei 30 Std. Woche 25.12/26.12 -- was vom Plan her gut gegangen wäre)
Vielen Dank
Gruss
Gamona
weiss jemand von Euch vielleicht Bescheid, wieviel Recht man als Krankenschwester/Krankenpfleger bei der Dienstplangestaltung hat? Bei uns auf Station gibt es zwar 3 Tage, die man sich als sicheres Frei nehmen kann, wie ist es aber rechtlich, wenn die STL diese Tage nicht berücksichtigt?
Muss man an Weihnachten (26.12) und Sylvester (31.12. und 01.01) arbeiten, obwohl man sich im sog. "Wunschplan" eingetragen hat als nur Weihnachten (bei 30 Std. Woche 25.12/26.12 -- was vom Plan her gut gegangen wäre)
Vielen Dank
Gruss
Gamona