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Phoenix79
Gast
Hallo liebe Kollegen.
Folgende Situation: Eine befreundete, noch sehr junge Kollegin rief mich vorhin in Tränen aufgelöst am Telefon an und berichtete mir, sie habe gestern in ihrem Frei einen Anruf erhalten, dass sie an zwei Tagen, an denen sie frei hat und nicht da ist, arbeiten soll. Man habe ihr die Dienste bereits eingetragen und die Weiterbildung, die sie eigentlich an einem der beiden Tage gehabt hätte, über ihren Kopf hinweg abgesagt.
Nun hat sie sich natürlich auf ihr Recht berufen und gesagt, dass sie in ihrem Frei nicht verpflichtet ist zu arbeiten und auch gar nicht arbeiten kann, weil sie nicht da ist.
Ihr wurde dann gesagt, die Dienste stehen und bleiben so stehen und dies stünde auch nicht zur Diskussion.
Sie hat dann wohl versucht, ihre zuständige PDL zu erreichen, die aber Urlaub hat.
Die vertretende PDL hatte keinen Einblick in die Situation und meinte dann, sie würde sich aber kümmern.
Nun hat meine Freundin durch Zufall von einer anderen Kollegin erfahren, dass wohl geplant ist eine Diestanweisung herauszugeben, die sie zwingen soll, an diesen beiden Tagen zu arbeiten, weil niemand anderes verfügbar sei, wegen der Personalknappheit, Krankheit, Urlaubszeit und sich die Situation dann anders darstelle und der AG in dieser "Notsituation" das Recht habe, eine Dienstverpflichtung auszusprechen und eine Zuwiderhandlung, Konsequenzen hätte.
Ich habe nun versucht sie zu beruhigen und ihr zu erklären, dass selbst per Dienstanweisung, keiner verlangen kann, dass sie arbeitet, wenn sie eigentlich frei hat. Schließlich hat keiner ein Recht, über das geplante Frei eines anderen zu verfügen, wie es ihm gerade gefällt.
Ich habe doch recht oder?
Ich habe in den Gesetzestexten nichts eindeutiges zu dieser Situation gefunden und würde die "kleine" gerne beruhigen und etwas aufmuntern.
Ich finde das eine bodenlose Frechheit!
Folgende Situation: Eine befreundete, noch sehr junge Kollegin rief mich vorhin in Tränen aufgelöst am Telefon an und berichtete mir, sie habe gestern in ihrem Frei einen Anruf erhalten, dass sie an zwei Tagen, an denen sie frei hat und nicht da ist, arbeiten soll. Man habe ihr die Dienste bereits eingetragen und die Weiterbildung, die sie eigentlich an einem der beiden Tage gehabt hätte, über ihren Kopf hinweg abgesagt.
Nun hat sie sich natürlich auf ihr Recht berufen und gesagt, dass sie in ihrem Frei nicht verpflichtet ist zu arbeiten und auch gar nicht arbeiten kann, weil sie nicht da ist.
Ihr wurde dann gesagt, die Dienste stehen und bleiben so stehen und dies stünde auch nicht zur Diskussion.
Sie hat dann wohl versucht, ihre zuständige PDL zu erreichen, die aber Urlaub hat.
Die vertretende PDL hatte keinen Einblick in die Situation und meinte dann, sie würde sich aber kümmern.
Nun hat meine Freundin durch Zufall von einer anderen Kollegin erfahren, dass wohl geplant ist eine Diestanweisung herauszugeben, die sie zwingen soll, an diesen beiden Tagen zu arbeiten, weil niemand anderes verfügbar sei, wegen der Personalknappheit, Krankheit, Urlaubszeit und sich die Situation dann anders darstelle und der AG in dieser "Notsituation" das Recht habe, eine Dienstverpflichtung auszusprechen und eine Zuwiderhandlung, Konsequenzen hätte.
Ich habe nun versucht sie zu beruhigen und ihr zu erklären, dass selbst per Dienstanweisung, keiner verlangen kann, dass sie arbeitet, wenn sie eigentlich frei hat. Schließlich hat keiner ein Recht, über das geplante Frei eines anderen zu verfügen, wie es ihm gerade gefällt.
Ich habe doch recht oder?
Ich habe in den Gesetzestexten nichts eindeutiges zu dieser Situation gefunden und würde die "kleine" gerne beruhigen und etwas aufmuntern.
Ich finde das eine bodenlose Frechheit!