Dienstanweisung: Arbeiten im Frei

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Phoenix79

Gast
Hallo liebe Kollegen.

Folgende Situation: Eine befreundete, noch sehr junge Kollegin rief mich vorhin in Tränen aufgelöst am Telefon an und berichtete mir, sie habe gestern in ihrem Frei einen Anruf erhalten, dass sie an zwei Tagen, an denen sie frei hat und nicht da ist, arbeiten soll. Man habe ihr die Dienste bereits eingetragen und die Weiterbildung, die sie eigentlich an einem der beiden Tage gehabt hätte, über ihren Kopf hinweg abgesagt.

Nun hat sie sich natürlich auf ihr Recht berufen und gesagt, dass sie in ihrem Frei nicht verpflichtet ist zu arbeiten und auch gar nicht arbeiten kann, weil sie nicht da ist.
Ihr wurde dann gesagt, die Dienste stehen und bleiben so stehen und dies stünde auch nicht zur Diskussion.
Sie hat dann wohl versucht, ihre zuständige PDL zu erreichen, die aber Urlaub hat.
Die vertretende PDL hatte keinen Einblick in die Situation und meinte dann, sie würde sich aber kümmern.
Nun hat meine Freundin durch Zufall von einer anderen Kollegin erfahren, dass wohl geplant ist eine Diestanweisung herauszugeben, die sie zwingen soll, an diesen beiden Tagen zu arbeiten, weil niemand anderes verfügbar sei, wegen der Personalknappheit, Krankheit, Urlaubszeit und sich die Situation dann anders darstelle und der AG in dieser "Notsituation" das Recht habe, eine Dienstverpflichtung auszusprechen und eine Zuwiderhandlung, Konsequenzen hätte.

Ich habe nun versucht sie zu beruhigen und ihr zu erklären, dass selbst per Dienstanweisung, keiner verlangen kann, dass sie arbeitet, wenn sie eigentlich frei hat. Schließlich hat keiner ein Recht, über das geplante Frei eines anderen zu verfügen, wie es ihm gerade gefällt.
Ich habe doch recht oder?
Ich habe in den Gesetzestexten nichts eindeutiges zu dieser Situation gefunden und würde die "kleine" gerne beruhigen und etwas aufmuntern.

Ich finde das eine bodenlose Frechheit!
 
Mir ist das auch mal passiert, dass ich nicht zur Fortbildung konnte, weil alle krank wurden. Ob das rechtens ist weiß ich nicht, der AG hat mir diese Fortbildung zu einem anderen Termin angeboten insofern war ich dann ja zufrieden:deal:.
 
@phönix :

Sie soll sich das
ver.di: Mein Frei ausdrucken .
Ansonsten wenn es wirklich die "Dienstanweisung" geben sollte darauf bestehen das
diese schriftlich niedergelegt wird .Allein bei dieser Anforderung hat schon so mancher
AG seine Drohungen fallen gelassen.
 
Korrekt. Wenn eine "Dienstanweisung" im Raum steht, soll sie darauf bestehen, dass diese schriftlich ist und von der PDL oder eben deren Stellvertretung unterschrieben ist.
Wollte der Arbeitgeber dann so leichtfertig sein und diese Anweisung aufsetzen, dann gleich zum Anwalt damit, der freut sich bestimmt.
Fakt ist, Deine Freundin hat Frei und dabei bleibt es. Wenn es dem AG net passt, kann sie ihm ja anbieten, sich eine neue Mitarbeiterin suchen, ich denke mal, dass das bei der momentanigen Situation auf dem Stellenmarkt sicher ein Zuckerschlecken wird.
 
Danke an euch. Ich hatte eben noch mal ein Telefonat mit ihr und hab ihr das so gesagt und ihr aber auch erst mal geraten zum Arzt zu gehen und dann um Versetzung in ein anderes Team zu bitten denn Sachen wie: "Ich kann nicht mehr. Ich fühl mich total ausgepowert, seit Wochen schlaf ich schlecht. Bei der kleinsten Kleinigkeit breche ich in Tränen aus. Irgendwie hab ich das Gefühl alles geht schief. ich krieg gar nichts mehr auf die Reihe. Ständig kreist die Arbeit in meinem Kopf, selbst wenn ich frei habe ..."

klingen bei mir verdammt nach einem beginnenden Burn Out.

Ich finde es ne Schande, wie manche Kollegen miteinander umgehen und wie man manchmal verheizt wird und wie versucht wird, einen zu erpressen, wenn man ausnahmsweise mal auf seiem Recht besteht.

Edit: In dem Link steht:
. Der Schichtplan ist verbindlich, wenn er unterschrieben ist oder Ihnen ausgehändigt wird.
Da genau liegt der hase im Pfeffer. In unserer Firma werden die Dienstpläne immer erst Ende des Monats unterschrieben, es liegt zwar immer ein Dienstplan im Team aus, dieser aber immer mit dem Zusatz: unter vorbehalt.
Ich als TL erstelle den DP zwar, aber es gibt für mich keine Spalte zum unterschreiben sondern nur für die PDL, der ich dann zwar ein Kopie faxe, die aber wie gesagt erst Ende des Monats, einen unterschriebenen DP zurückschickt (nämlich den mit sämtlichen Änderungen, die in diesem monat stattgefunden haben). Der DP der an unserer Pinnwand hängt ist also immer ununterschrieben.
 
In unserer Firma werden die Dienstpläne immer erst Ende des Monats unterschrieben, es liegt zwar immer ein Dienstplan im Team aus, dieser aber immer mit dem Zusatz: unter vorbehalt.

Das wäre mal ein guter Einwand für den Betriebsrat.

Und was deine Freundin angeht: Nicht unterkriegen lassen, notfalls mit Schadensersatz drohen, sofern deine Freundin die Kosten für die Weiterbildung selber getragen hat.

Sollte der AG allerdings die Fortbildung bezahlt und deine Freundin dafür freigestellt haben, sieht die Sache wieder ganz anders aus.

lg
 
Das wäre mal ein guter Einwand für den Betriebsrat.

Und was deine Freundin angeht: Nicht unterkriegen lassen, notfalls mit Schadensersatz drohen, sofern deine Freundin die Kosten für die Weiterbildung selber getragen hat.

Sollte der AG allerdings die Fortbildung bezahlt und deine Freundin dafür freigestellt haben, sieht die Sache wieder ganz anders aus.

lg
Was für ein Betriebsrat? sowas gibts bei uns nicht: Privates Unternehmen. Was die WB angeht: Das ist unsere jährliche Pflicht-WB, die der AG bezahlt und für die es dann mehrere Termine gibt, für die man nicht frei gestellt wird, sondern die man an einem freien Tag wahr nimmt. Und ich finde es einfach unverschämt, dass sich ein TL herausnimmt, über den Kopf der Kollegin eine WB abzusagen, damit sie arbeitet. Meiner Meinung nach, ist das ein Eingriff in ihre Persönlichkeitsrechte, schließlich hat sie an dem Tag frei.
Wo ich aber noch dazu sagen muss, das das der Notfallkurs ist und auf diesen freut sich bei uns eigentlich jeder, weil der wirklich immer sehr interessant ist und wir dort auch gut untergebracht und verpflegt werden.
 
Was die WB angeht: Das ist unsere jährliche Pflicht-WB, die der AG bezahlt und für die es dann mehrere Termine gibt, für die man nicht frei gestellt wird, sondern die man an einem freien Tag wahr nimmt.

Bitte???
Pflichtweiterbildungen an freien Tagen...:wut::wut::wut::boxen::boxen::boxen:
Bei uns gibts für jede Pflichtstunde Ersatz!!!
Wofür hat jeder Mitarbeiter jedes Jahr auch 5 Tage für Weiterbildung...

LG angiemaus0511
 
Hab ich da was überlesen? Pflichtweiterbildung an freien Tagen? Dann ist der Tag nicht frei. Ergo könnte der Arbeitgeber per Dienstanweisung doch den Ablauf des Tages anders planen? Das hier einiges nicht ok ist, ist mir klar. Aber könnte man da nicht einen Strick draus drehen für den AN weil aufgrund der Pflichtweiterbildung kein freier Tag vorhanden ist?

Andere Frage: Ist das überhaupt eine Pflichtweiterbildung? Oder eine freiwillige Aktion der AN?
 
Hab ich da was überlesen? Pflichtweiterbildung an freien Tagen? Dann ist der Tag nicht frei. Ergo könnte der Arbeitgeber per Dienstanweisung doch den Ablauf des Tages anders planen? Das hier einiges nicht ok ist, ist mir klar. Aber könnte man da nicht einen Strick draus drehen für den AN weil aufgrund der Pflichtweiterbildung kein freier Tag vorhanden ist?

Andere Frage: Ist das überhaupt eine Pflichtweiterbildung? Oder eine freiwillige Aktion der AN?
Kannst du nicht lesen?
Es ist eine Pflichtweiterbildung, auch wenn die meisten bei uns damit kein Problem haben, weil es sehr interessant ist. Aber im Dienstplan steht dieser Tag immer als Frei, so ist das in jedem Team, nur in der Spalte für Bemerkungen steht dann, das ein WB gemacht wird - zur Information. Ergo: Es bleibt Frei und der Ag hat meiner Meinung kein Recht darüber zu verfügen wie es ihm beliebt.
Das mit der WB läuft immer so: Man sucht sich einen Termin aus, der TL meldet dann den MA an und schreibt den ins Wunschbuch Frei: wegen WB
 
Es ist eine Pflichtweiterbildung. Auch im Dienstplan steht dieser Tag immer als Frei, so ist das in jedem Team, nur in der Spalte für Bemerkungen steht dann, das ein WB gemacht wird - zur Information.


Meine Güte....was lasst ihr alles mit euch machen....:wut:
 
Meine Güte....was lasst ihr alles mit euch machen....:wut:
Das Thema wurde schon wo anders diskutiert. Im übrigen, ist diese Klausel, für diese eine Pflicht-WB und das es dafür keine Arbeitszeit gibt, Bestandteil unseres Arbeitsvertrages. Wem das nicht passt, der muss ja nicht hier anfangen zu arbeiten.

Im übrigen: sämtliche AG die ich vorher hatte (es sind insgesamt 7 darunter 2 Krankenhäuser und der Rest ambulante Pflege), haben auch Pfleichtweiterbildungen gehabt (Hygiene, Arbeitsschutz, Erste Hilfe), für die es kein Arbeitszeit gab.
 
@phoenix:
Warum reagierst du so aufgebracht?
Die Kollegen wollen dir doch damit nur sagen, dass sie eine solche Klausel im Vertrag nicht akzeptieren würden und ich bin auch der Meinung, dass das ganz schön Sch***** ist.:wut:
Unsere Pflichtfortbildungen finden alle während der Arbeitszeit statt. Und wenn diese Fortbildung über mein Dienstende hinausgeht, bekomme ich sogar Überstunden gutgeschrieben.

Selbst unsere externen Wahlfortbildungen werden als Arbeitstag angerechnet, auch wenn sie am Wochenende sind.

Ich war zwar noch nicht in 7, aber auch schon in 4 Häusern gewesen und überall war es so, dass Fortbildungen Arbeitszeit war.

Saublöde Klausel in eurem Vertrag:deal:, Aber damit kann der AG doch mit euch machen, was er will:wut:, wie willst du da auf Persönlichkeitsrechte pochen. Da :rofl: der doch nur drüber.

LG opjutti
 
Hallo Leute,

würde mich interessieren, ob die Regelung bezüglich Arbeiten im Frei auch für Österreich gilt.
Wäre für Infos sehr dankbar. (Hab im Internet nichts darüber gefunden..)

Liebe Grüße :hippy:
 
Hallo zusammen

Also erstmal kann ich mir gut vorstellen wo deine Freundin arbeitet...Ganz genau die selbe Situation hatte ich auch, auch in der ausserklinischen Intensivpflege.
Nur mit dem Unterschied, dass ich das nicht hab mit mir machen lassen. Ich hab gesagt: Nein, ich habe keine Zeit, ich habe private Termine.
Dies wurde so nicht akzeptiert, 3 Tage drauf hatte ich meine Kündigung. War mir aber ehrlich gesagt wurst, ich hätte Ende dieser Woche eh gekündigt, denn ich lass mich nicht ausnutzen und behandeln wie der letzte Dreck. Ich hatte schon woanders eine STelle.
Frei ist frei! So ist es und so bleibt es. Die Dienstanweisung würde ich selbst dann in dem Fall nicht befolgen, wenn sie schriftlich wäre. Sondern damit würde ich gleich zum Anwalt gehen!
Und für eine Pflichtfortbildung muss man eigentlich die Stunden bekommen. Wenn das so in eurem Arbeitsvertrag steht und ihr das so mit euch machen lasst, dann kann man auch nicht mehr helfen. Sorry.
 
Wenn Phönix und Kolleginnen das mit sich machen lassen, ok, wo kein Kläger, da kein Richter. Aber auch ich würde das nicht machen.

Zurück zu der Frage, ob die TL das machen darf: Klares Nein! Wenn deine Kollegin mit frei steht, dann steht da frei, und ohne ihr (unerzwungendes) Einverständnis darf sie nicht zur Arbeit herangezogen werden.

lg.
 
Dienstpläne "unter Vorbehalt" würde ich nicht akzeptieren. Ich kann mir auch nicht das Recht vorbehalten, zur Arbeit zu kommen, oder nicht.
 
Irgendwie, scheint der AG aber doch machen zu können was er will, solange es keinen Tarifvertrag gibt der das regelt, oder wie habe ich das zu verstehen?
Tzbfg §12
Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt.
Der Arbeitgeber darf grundsätzlich in Ausübung seines Weisungsrechts, das Zeit, Ort und Art der Arbeitsleistung umfasst, bestimmen, welche Art von Leistung der Arbeitnehmer zu erbringen hat. Er darf auch entweder Rufbereitschaft oder Überstunden anordnen und ist auch berechtigt, die in einem Dienstplan im Voraus getroffene Anordnung zu ändern. Gebunden ist der Arbeitgeber bei seiner Entscheidung nur durch Gesetz, Kollektiv- und Einzelarbeitsvertragsrecht. (BAG 26.11.1992 – 6 AZR 455/91)
Ohne eine konkrete Notlage dürfen Vorgesetzte nicht kurzfristig die Dienstpläne ändern. Vier Tage sind eine angemessene Ankündigungsfrist.
(LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 12.10.2005, AZ: 22 Ca 3276/05)

Würde dann heißen meine Freundin müsste arbeiten, weil es ihr vier Tage voher gesagt wurde.
Das kann doch net sein?
 
Phoenix79: Folgende Situation: Eine befreundete, noch sehr junge Kollegin rief mich vorhin in Tränen aufgelöst am Telefon an und berichtete mir, sie habe gestern in ihrem Frei einen Anruf erhalten, dass sie an zwei Tagen, an denen sie frei hat und nicht da ist, arbeiten soll. Man habe ihr die Dienste bereits eingetragen und die Weiterbildung, die sie eigentlich an einem der beiden Tage gehabt hätte, über ihren Kopf hinweg abgesagt.

Phoenix79: Würde dann heißen meine Freundin müsste arbeiten, weil es ihr vier Tage voher gesagt wurde.
Das kann doch net sein?
Doch, es wurde doch schon s. o. entschieden.

Claudia B.
 
Das heißt also der AG kann nach belieben freie Tage streichen, solange er es nur rechtzeitig ansagt?
Und alles was dann da geplant ist, hat hinten anzustehen?

Wozu gibts dann überhaupt Dienstpläne, wenn die nach gutdünken einfach mit der Begründung "ich hab's dir vier Tage vorher gesagt" geändert werden können? :schraube:
 

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