Dafür ist man Fachkraft!

Birdee

Newbie
Registriert
02.12.2009
Beiträge
4
Ort
Schönefeld
Beruf
exam. Gesundheits- u. Krankenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
Innere
Funktion
Mentor
Hallo an ALLE,

ich bin neu hier, verfolge dieses Forum aber schon länger und hab auch gleich ne Frage. Ick hab vor nem Jahr mein Examen gemacht und arbeite seit dem recht glücklich in der häuslichen Pflege. Vor ein paar Tagen, im Spätdienst nun folgender Fall: Ältere Kundin (über 80, bettlägerig, Diabetikerin, wird vom Sohn gepflegt....recht komischer Mann!), sie erhält von uns zweimal täglich eine Insulin injektion (Langzeit), an dem Tag wurde bei allen Blutzucker gemessen, ihr Wert war abends leicht erhöht = 15,8 mmol/L, sie hat sonst recht stabile Werte (schwanken zwischen 7-9mmol/L), meine Reaktion = alles noch im Rahmen, hab wie ärztlich Angeordnet 12 IE Langzeit Insulin gespritzt, der reichte ihr dann später Abendbrot, und ich hab beim zweiten Einsatz nochmal gemessen, ca. zwei Stunden später, verändert hat sich nix, Blutzucker war dann 16,7mmol/L, so ich mir dann gedacht, mhh spritz 2-4 IE nach. So nun meine eigentliche Frage: Ich kenn es so, dass ich es mir vom Arzt absegnen lassen muss, zwecks der Dokumentation, habs dann auch gemacht und alles war gut. Hab es dann später meinem Kollegen erzählt welcher mich komisch angrinste und meinte, dass ich da keinen Arzt fragen muss, dafür wäre ich ja Fachkraft!
Vielleicht ist es ja etwas übertrieben aber von der rechtlichen Seite?? weiß jemand wie das geregelt ist?? Kann ich sowas selbst entscheiden?? Aber was dokumentiere ich dann?? Würde mich über Antworten freuen.

Dankeschön
 
Hallo,
ich würde im Zweifel auch nachfragen. Aber meist haben die Leute doch einen " Spritzenplan" wieviel Insulin sie spritzen sollen und auch was nachgespritzt werden soll wenn der Blutzucker recht hoch ist.
 
Hallo Miezekatze,

sowas hat sie nich (frag mich grad warum nich?? guter tipp :wavey:, mir gings auch wirklich eher darum ob ich dass selber entscheiden kann?? kam mir richtig doof vor als mein Kollege so reagierte?? Hab dann noch geantwortet, dass er die BZ-Werte ja dokumentieren muss, da meinte er nur: ja, wenn se da stehen ist doch gut, dann warn se halt ma höher! und ich dann wieder: ja aber man würde doch dann anhand der Doku janich erkennen wie dann deine Reaktion darauf war??!! Jetz verlaufsmäßig. Da hat er nur gegrinst?? :-? Ich bin und war verwirrt???!!
 
Sprich doch den Arzt einfach mal auf so ein Spritzenschema an.
1. kannst du bei hohem BZ gleich reagieren
2. bist du auf der sicheren Seite
Gruss Mietze-Katze
 
Nein, du kannst das leider nicht selbst entscheiden. Denn in Deutschland dürfen Examinierte KS keine Anordnungen bezüglich Medikamentierung wo ja auch das Insulin dazu gehört, treffen. Meist können wir das zwar besser einschätzen, da wir wissen wie der Patient ißt, sich bewegt und auf das Insulin reagiert, aber das steht nicht zur Diskussion.
Das heißt wenn du die Insulindosis eigenmächtig ohne Anordnung änderst und es passiert etwas oder der MDK kommt mal kontrollieren und sieht in der Doku: Dosisänderung ohne dazugehörige schriftliche Anordnung - dann bekommst du ziemliche Probleme.

Mein Vorschlag wäre auch, lasst euch vom Arzt einen Spritzenplan geben, dann seit ihr auf der sicheren Seite und könnt die Insulindosis dem Blutzuckerwert anpassen.
 
Hallo Pheonix79,

hab ichs doch gewusst!! genau das ist auch das Problem, ich finde in der häuslichen fällt viel zu viel (nicht bei allem Einrichtungen) unter den Tisch! viele denken es ist ne art interpretationssache, aber gut.
 
Würde ich, eigenes Handeln, ohne ärztliche Anordnung des Arztes, bei meinen Mitarbeitern feststellen, wäre das für mich eine klare Abmahnung. Auch eine Pflegefachkraft hat nicht das Recht eigenständig Medikamentengaben zu ändern. Ein Tipp: Sollte einmal soetwas noch einmal vorkommen und es ist weder ein Spritzenplan vorhanden, noch der behandelne Arzt erreichbar sein, gibt es die Möglichkeit den Kassenärztlichen Notdienst anzurufen und sich mit einem Arzt verbinden zu lassen. Den Sachverhalt schildern, eventuelle Anordung entgegennehmen und sich den Namen des Arztes, Telefonnummer und die Adresse der Praxis, wo er praktiziert geben lassen. Aber dies bitte wirklich nur im allerhöhsten Notfall in Erwägung ziehen.
 
OffTopic: Da gehst du dann davon aus das die Abmahnung was bringt oder ändert?
Ich hab auch schon eine: Weil ich mich geweigert habe einen Port anzustechen (ist nicht meine Aufgabe und darf ich auch garnicht).
Ich hab erst überlegt zum Anwalt zu gehen, vllt mach ich es auch noch, aber im Endeffekt, was is schon eine Abmahnung: Stück Papier das ich zum Notizzettel verarbeiten kann, denn erst die dritte hat Konsequenzen in Form von Kündigung (da ich sowieso bald von mir aus kündige auch egal) und wenn im Arbeitszeugnis landet ... wen interessiert das schon, keiner der Pflegedienste in denen ich bisher gearbeitet habe, hat die Arbeitszeugnise auch nur überflogen.
OffTopic ENDE
 
Lantus nach Wert ist, so ganz nebenbei, aber schon ne komische Umsetzung...

Wirkdauer 24h (+-) ... kann ins Auge gehen...
 
sie erhält von uns zweimal täglich eine Insulin injektion (Langzeit), an dem Tag wurde bei allen Blutzucker gemessen, ihr Wert war abends leicht erhöht = 15,8 mmol/L, sie hat sonst recht stabile Werte (schwanken zwischen 7-9mmol/L), meine Reaktion = alles noch im Rahmen, hab wie ärztlich Angeordnet 12 IE Langzeit Insulin gespritzt, der reichte ihr dann später Abendbrot, und ich hab beim zweiten Einsatz nochmal gemessen, ca. zwei Stunden später, verändert hat sich nix, Blutzucker war dann 16,7mmol/L, so ich mir dann gedacht, mhh spritz 2-4 IE nach.

Beschäftige mich z.Z. auch mit solchen Dingen, Langzeit 20-30 h, ältere Pat , BZ rel. stabil und eingestellt , Nahrungsaufnahme diätisch unkritisch usw., verstehe aber die kurzfristige Nachapplikation nur dann, wenn diese bei BZ Schwankungstoleranzen nach oben und trotz geringer Ausprägung ausdrücklich Pat individuell indiziert und ärztlich angeordnet sind.
 
Aus der Lebenserfahrung:
Wenn kein Arzt greifbar ist (ambulantePflege) immer auf Nachspritzschema bestehen!!
Was nützt mir auch sonst der Diensthabende, der die Klientin nicht kennt!?

Nebenbei, 15.8mmol = leicht erhöht?
 
Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen, auch wenn ich aus der Praxis ganz andere Haarsträubende Beispiele kenne. Am besten ist es bei jedem Insulinpflichtigen Patienten auf einen Spritzenplan oder mindestens auf eine Bedarfsmedikation bestehen.

könnte Murphys Gesetz sein: Sollche Zwischenfälle ereignen sich immer Mittwochs abends oder am Wochenende.

lg Cassy
 

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