Urlaub am Dienstwochenende - dafür zusätzliches Wochenende arbeiten

SrSa

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14.04.2005
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128
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NRW
Beruf
Gesundheits- und Krankenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
Augenklinik im Krankenhaus
Hallo zusammen,

ich hoffe, dass mir jemand helfen kann. :weissnix:

Ich habe für eins von meinen Dienstwochenende im Juni Urlaub eingereicht (Freitag und Samstag, Sonntag zählt ja nicht).

1. er wurde genehmigt, aber nur der Freitag, das WE sollte ich tauschen, weil es ja mein Dienst WE, was daraus folgen würde das ich 21 Tage durcharbeite.
Wofür reiche ich Urlaub ein, damit ich zig Tage durchmalochen kann????:verwirrt:

2.Jetzt wurden die beiden Tage genehmigt, aber dafür muß ich darauf das WE was ich eigentlich frei habe auch arbeiten.

3. Habe zwar vor diesem zusatzlichen WE zwei Tage frei, aber das gibt mir nicht mein WE wieder her.

Bin total sauer, da werde ich quasi bestraft, weil ich Urlaub einreiche.:angry:

Kann ich mir sowas gefallen lassen?????:cry:
 
Hi!

Ob du das kannst weiß ich nicht, aber ich weiß das du es musst, es sei denn du willst dich ernsthaft mit der Pflegedienstleitung anlegen (wobei du dann doch verlierst, denn das ist völlig regelkonform...)

Den moralischen Aspekt lassen wir mal weg :-)
 
Hallo Maniac,

wohl oder übel werde ich es hinnehmen, aber da mich die Arbeit da so ank..... und dann auch noch so was da drehe ich voll am Rad.
Ich kann es ja verstehen, das es an Leuten fehlt, aber was kann ich denn dafür,
:cry: :cry: :cry: :cry: :cry:

Heut´zu Tage muß man es über sich ergehen lassen, wenn man ein Job haben will.
 
Hallo SrSa,

ich glaube du hast wenig Chancen was dagegen zu machen. Du hast dein Ausgleichsfrei bekommen, auch wenn es für dich nur schwer verständlich ist, dass du das WE arbeiten musst.

Wenn du das WE Urlaub nimmst, kann es sein, dass an dem WE auch jemand arbeiten muss, der sonst frei hätte?

Liebe Grüsse
Narde
 
Allerdings darfst du laut Arbeitszeitgesetz nur maximal 19 Tage am Stück
arbeiten, wenn du Montags anfängst.
 
Hi,

umgangen hättest Du das ganze wenn Du Urlaub bis einschl. Montag beantragt hättest. Je nachdem wie sich Dein vertrag gestaltet, hast Du die 5-Tage-Woche (?), dann werden Urlaubstage nur von Mo - Fr gerechnet, sprich Sa & so nicht, so wie Du gesagt hast, bei einem genehmiggten Urlaub bis einschl. Montag hättest Du das WE ohne Anrechnung von Urlaubstagen frei. Das Folgewochende ist so eine Sache, prinzipiell ist es rechtens, wenn Du dafür dein Ausgleichsfrei bekommst, was ja (so wie ich es verstehe) der Fall ist. Wären die 21 Tage dann ab dem Samstag ? Wenn ja, ist das nicht zulässig.
Im Zweifelsfall wende Dich mal an euren Betriebsrat (denke ja mal das ihr einen habt :anmachen: )
LG
Capper (Kai)
 
wie kann dabei die wöchentliche Höchstarbeitszeit eingehalten werden, wenn 19 Tage am Stück gearbeitet wird?:-?
 
@ eiseule

Indem nicht die wöchentliche, sondern die Monatsgesamtarbeitszeit gerechnet werden...
Wichtig ist, das man im Endeffekt nicht über die Sollstunden des Monats kommt. Ich selbst, habe es noch nicht erlebt, daß man in Krankenhäusern definitiv monatlich auf seine 38,5 Stunden / Woche kommt. Entweder ist es mal mehr oder mal weniger... Aber die Monatssumme ist die ausschlaggebende.
Wobei mir die 19 Tage sehr lang vorkommen. Bin der Meinung es sind max.12 - 14 Tage die man am Stück arbeiten darf - aber da müsst ich jetzt nochmal nachlesen...

Gruß
Capper
 
Also von so einer Regelung hab ich noch nie was gehört.

Das letzte was ich kenne ist das Arbeitszeitschutzgesetz, was aber nur etwas über die tägliche Arbeitszeit und die Wochenarbeitszeit (glaube maximal 60h) aussagt.

Kann aber durchaus sein das das veraltet ist, habe mit google jetzt aber auch nichts dazu gefunden :-/

Übrigens ist es ja häufig das mal 2 Wochenende, also 3 Wochen, durchgearbeitet wird, das sind bei ner 6tage Woche ja 18 Tage.
Und kein Einzelfall, glaube nicht das das so oft gemacht würde wenn es nicht mit rechten Dingen zugehen würde.
Aber das nur als Anmerkung.
 
:verwirrt: hab jetzt doch noch mal ein bischen gewühlt und folgendes gefunden:


Zitat von Randy Andy aus einem anderen Thread
Höchstgrenze von 48 Wochenstunden gilt auch für Alt-Tarifverträge



Nach § 7 Abs. 1 Nr. 1a des Arbeitszeitgesetzes vom 24. Dezember 2003 kann in einem Tarifvertrag eine werktägliche Arbeitszeit von mehr als zehn Stunden vorgesehen werden, wenn in die Arbeitszeit in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt. Werden solche verlängerten Arbeitszeiten tariflich zugelassen, muss gemäß § 7 Abs. 8 ArbZG gewährleistet sein, dass die Arbeitszeit einschließlich Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst im Durchschnitt von zwölf Monaten 48 Wochenstunden nicht überschreitet. Eine Ausnahme gilt auch nicht für Alt-Tarifverträge. Zwar bleiben nach § 25 Satz 1 ArbZG Tarifverträge, die am 1. Januar 2004 bereits galten, von der Einhaltung bestimmter gesetzlicher Höchstgrenzen bis zum 31. Dezember 2006 unberührt. Entgegen einem weit verbreiteten Verständnis wird aber von dieser Übergangsregelung die 48-Stunden-Grenze nicht erfasst. Das ergibt die gebotene europarechtskonforme Auslegung der Vorschrift.
Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat deshalb - anders als das Arbeitsgericht - den Spruch einer betrieblichen Einigungsstelle für wirksam erachtet, der Schichtzeiten von durchschnittlich nicht mehr als 48 Wochenstunden vorsieht. Die Einigungsstelle durfte die darüber hinausgehenden Möglichkeiten der Arbeitszeitverlängerung im Tarifvertrag für die Beschäftigten des Deutschen Roten Kreuzes in seiner Fassung vom 9. Juni 1999 nicht ausschöpfen.
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 24. Januar 2006 - 1 ABR 6/05 -
Arbeitsgericht Osnabrück, Beschluss vom 24. November 2004 - 4 BV 5/04 -





Somit können keine 21 Tage am Stück gearbeitet werden, mal ganz davon abgesehen, dass ich das eh unter aller Würde finde. Wir bauen bei "Tauschgeschichten" einen freien Tag ein.​

 
@ maniac

Ich sagt ja nicht, daß das eine offizzielle Regelung ist, aber so wird im großen und ganzen gerechnet...
:anmachen:
 
Nur aus Neugier : ist das zusätzlicher Urlaub zum bestenden Urlaubsplan oder im Plan vorgesehene Tage?
Bei uns wäre es auch ein großes Problem zusätzliche Tage am WE zu bekommen
da das ganze Jahr verplant ist und ich müßte mir ziemlich sicher einen Kollegen suchen der mit mir " tauscht ".
Ich weiß nicht wie in andere Häusern ist aber bei uns plant jede Station den Urlaub selbst und reicht den fertigen Plan zur Genehmigung bei der Abteilungsleitung ein. Es bleibt , vor allem in der Haupturlaubszeit , kein Spielraum für zusätzliche Tage.

Bette
 
bette schrieb:
Nur aus Neugier : ist das zusätzlicher Urlaub zum bestenden Urlaubsplan oder im Plan vorgesehene Tage?

Hallo Bette,

das ist ja das gemeine. Hätte ich gestern gesagt ich will da Urlaub dann könnte ich das ja verstehen, aber die Wissen es seit Dezember 2005 das ich da Urlaub haben will. KEin Zusätzlicher oder so.:verwirrt:

Ich weiß grad nicht wer es egschrieben hat, aber einen Betriebsrat habe ich bei uns noch nicht gefunden,obwohl der private Betrieb recht groß ist.:-?

Selbst wenn ich den Montag auch Urlaub geplant hätte, wäre das bestimmt das gleiche Theater, da bin ich mir sicher.

schöne Pfingsten euch allen
 
DAS ist gemein.
Wie ist dein Frei WE denn im Dienstplan dokumentiert? Als frei und dann zusätzlich
Dienste eingetragen? Dann könnte man sich noch weigern zu kommen, kann aber natürlich mit Ärger auf der Station verbunden sein.Wenn es von vornheren als Dienst geplant ist kannst du eigentlich nichts dagegen unternehmen.
Wer hat das einspringen angeordnet? Pdl oder Stl ?
Gruß Bette

 
Halle Bette,

ich arbeite in der amb. Pflege. Als am 31.5 der Dienstplan für Juni kam:angry: stand mein gewünschter Urlaub an Ort und Stelle. Und an meinem freien WE stad ein "D" für Dienst.
Da ich eh so stinkig bin auf den Job da bin werde ich es über mich ergehen lassen müssen und ich suche eh schon was schöneres.

Zufällig habe ich eine Schwester den Diensplan am Telefon durchgeben und dann schümpfte sie laut los warum sie an ihrem freien WE arbeiten muß. Habe ein paar Spalten später gesehen das es mein Urlaub ist, wo sie einspringen muß. Sie wurde auch nicht gefragt ob es ok ist, sie Kind
und Mann und das finde ich echt gemein. Habe ihr gesagt wo dran es zu 99%liegt.

Man muß froh sein heutzutage einen Job zu haben, so schwer es auch manchmal fällt an diesen Satz zu denken, wenn man sauer ist.

Schöne Pfingsten noch
 
*jetztetwasverwirrtbin*

Du willst Urlaub haben am WE... bedauerst denjenigen der dann für dich einspringen soll??? oder hab ich da jetze was falsch verstanden?

Wie hätte deiner Meinung nach die optimale Lösung ausgesehen?

Elisabeth
 
Hi!
Habt Ihr einen Jahresdienstplan oder wie weißt Du, welches Dein freies WE ist, wenn der Plan noch nicht steht? Bei uns ist das ganz normal, dass man mal zwei WE hintereinander arbeitet und dann hat man auch mal wieder zwei hintereinander frei bzw. nimmt die Stunden während der Woche, vor allem in der Urlaubszeit!
Überhaupt, wie kommt´s, dass Ihr Euren Dienstplan erst am 31.5. für Juni bekommt? Bei uns ist der Stichtag der 8.(oder so) des Vormonates!

Gruß K.
 
Karoschmi schrieb:
Habt Ihr einen Jahresdienstplan oder wie weißt Du, welches Dein freies WE ist, wenn der Plan noch nicht steht?
In meinem Vertrag steht alle zwei Wochenenden arbeiten. Jeder hat sein festest WE, außer wenn so ein durcheinander ist, sowie diesen Monat.


Überhaupt, wie kommt´s, dass Ihr Euren Dienstplan erst am 31.5. für Juni bekommt? Bei uns ist der Stichtag der 8.(oder so) des Vormonates!

Ja das frag ich mich auch. :verwirrt:Habe den Plan auch schon erst am dritten des laufenden Monat bekommen und das dann das Arbeiten keinen Spaß mehr macht ist doch klar, weil man seine Freizeit nicht andeutungsweise planen kann.



Hallo Elisabeth,
habe ich irgendwas davon gesagt das ich sie bedauere?????????
Mir ist doch egal wer da arbeitet, finde es nur doof (ist allg. bei uns so) das man nicht gefragt wird. Und das finde ich doof.
Ich springe auch ein, mache mal eben andere Dienste obwohl ich was vor habe. Ich bin die letzte die sich da quer stellt, aber ich würde doch gerne gefragt werden. Was wäre wenn an dem WE was geplant wäre?? Dann hätten die wieder alles umtauschen müssen.
Ach was soll ich mich hier rechtfertigen:cry1:

Meine perfekte Lösung???: Aushilfen einsetzen die sind doch immer so scharf auf WE, von wegen Geld. Aber TZ oder VZ Kräfte die eh ständig da sind ohne zu fragen einsetzen, das spricht nicht grad für ein tolles Arbeitsklima. Meine Meinung.
 
Na Klasse! Wird glaub ich Zeit, dass Ihr euch mal zusammentut was den Dienstplan angeht. Unseren Abteilungsleiter würden wir in der Luft zerreissen:streit: .

Ich bin aber der Meinung, dass es da irgendeinen Paragraphen gibt, der den Zeitpunkt der Dienstplanherausgabe regelt :-? . Meine das schon gelesen zu haben. (Muss am Dienstag mal meine Kollegen fragen.)

Ansonsten, Kopf hoch und das Gespräch suchen. Wird wohl nicht anders gehen!

Schönes Pfingsten noch!

Gruß K.
 

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