Möchte mich hier mit diesem Statement ausklinken.
Ich nicht, zumindest so lange hier Dinge falsch dargestellt werden!
Du kannst unmöglich Bayern auf Restdeutschland übertragen!
Auch wenn manche der FH nen Zusatz bekommen oder den Namen ändern, ändert das nicht das System.
Falls Du es immer noch nicht bemerkt hast - es gibt keine Fachhhochschulen mehr, bei der das dort erworbene Diplom noch mit den Zusatz "FH" gekennzeichnet werden muss. Das System hat sich bereits geändert!
Ob sie Fachhochschulen heißen oder Hochschulen, sie bieten eine praxisorientierte akademische Ausbildung an, der mit Bachelor oder Master endet.
Die Universitäten sind dagegen rein wissenschaftlich orientiert, was nicht heißt das die Hochschulen nicht forschen. Die sind recht aktiv in der Forschung.
Aber auch an einer Universität endet das Studium mit dem Abschluss Bachelor oder Master!
Der Bachelorabschluss ist ein Bachelorabschluss ist, und der Masterabschluss ein Masterabschluss, egal ob universitär erworben oder an einer Hochschule!
Stichwort Hochschulrahmengesetz!
Der Bachelor ist der erste akademische Grad, der Master der zweite. Daraufhin folgt nur noch der Doktortitel - einzig alleine das kann und darf nicht an einer Fachhochschule erworben werden, das Promotionsrecht liegt bei den Universitäten.
In BaWü gab es bisher an einer Universität keine Ausbildung zur Lehrkraft für Pflegeberufe! Ich sehe momentan auch kein ernsthaftes Bestreben der Universitäten hier im Ländle das zu tun. Im Ländle liegt und lag dies bei den Hochschulen Esslingen, Ravensburg und Freiburg. Alle drei Hochschulen bieten außerdem einen Masterabschluss an.
Nochmals: die Gesetzeslage in BaWü erlaubt bisher ohne weiteres das Pflegepädagogen mit Bachelorabschluss an Schulen der Pflegeausbildung außerhalb des Schulgesetzes in BaWü arbeiten dürfen. Ich kann mich ohne weiteres an einer Krankenpflegeschule oder Berufsfachschule für Altenpflege bewerben, solange sie nicht dem Schulgesetz unterliegt. Das sind alle Schulen in freier Trägerschaft und das ist gut die Mehrzahl der Pflegeschulen in BaWü.
In Bayern mag das anders aussehen, genauso wie in Hessen, Rheinland-Pfalz und alle anderen Bundesländer.
Du hast die Theorie, ich erlebe die tägliche Praxis und glaube mir, da liegen die Bundesländer nicht allzuweit auseinander.
Ich war an einer Brufsfachschule für Altenpflege im Praxissemester tätig die gerade im Aufbau begriffen ist, beinahe täglich überwacht vom Regierungspräsidium zwecks der anstehenden stattlichen Anerkennung in diesen Wochen. Ich kenne die Forschungsarbeit der HS Ravensburg und HS Esslingen zum Verbleib der bisher akademisch ausgebildeten Pflegepädagogen mit Bachelor oder Diplom.
Ich kenne also beides und weiß daher was in BaWü aktuell möglich ist.
Ich weiß auch aufgrund meines bisherigen Studiums, das dies in anderen Bundesländern anders ist.
Das Alten- und Krpflgges ist ein Bundesgesetz und wird NOCH großzügig mangels "Master- und Lehramtsabsolventen" ausgelegt.
Das KUMI in Bayern sieht in Zukunft nur noch die Lehramtsabsolventen im beruflichen Schulsystem, wobei ich das auch als etwas fernere Zukunft ansehen würde, obwohl lt. KUMIberechnungen sollten für alle BFSen Krppflg. in München max. 15 Lehramtsabgänger ausreichend sein, der fachprakt. Unterricht wird durch BA und er aussterbenden Gattung Unterrichtspfleger/schwester abgedeckt.
Nicht die Bundesländer verlangen den Master für die Fachtheorie, sondern das Gesetz.
Viel Erfolg
Und im Bundesgesetz steht Hochschulabschluss - und nicht ob es eine ehemalige FH war oder Universität. Das Hochschulrahmengesetz unterscheidet nicht wo der Bachelor oder Master erworben wurde. Die Landesgesetze entscheiden letztendlich darüber wo es tatsächlich einen Master braucht und wo der Bachelor ausreicht.
Und in BaWü reicht der Bachelor für alle Pflegeschulen aus, die nicht dem Landesschulgesetz unterstehen, sich also in freier Trägerschaft befinden.
Wie gesagt, die Zukunft mag so für BaWü vermutlich genauso aussehen, wie es in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hessen oder sonstwo bereits gehandhabt wird. Das wird sich aber alles zeigen, wenn das neue Ausbildungsgesetz mit der Generalisierung kommt. Wenn es denn kommt....
Bis dahin müssen wir akzeptieren, das jedes Bundesland eben eigene Vorgaben hat und jeweils individuell umsetzt. Und das muss eben jeder in seiner Karriereplanung berücksichtigen.