Chancen auf Studienplatz Pflegepädagogik

O.k. jetzt bin ich endgültig verwirrt. Bisher dachte ich eigentlich das fachtheoretisch heißt "Das Fach betreffende Theorie" und fachpraktisch "Das Fach betreffende Praxis". So wie Renje es darstellte, wirkte es aber dann anders. :gruebel:

Ich glaube, es macht wenig Sinn Bayern und BW zu vergleichen.

In BW kann ich mit meinen Bachelor später jederzeit an einer Berufsfachschule arbeiten, die meinem Studienabschluss bzw Fach entspricht. (Nix mit z.B. Berufsfachschule für Metallbearbeitung....) Ich kann dort jedes Fach unterrichten, das ich gewillt bin (ob geeignet ne andere Frage)

Was ich nicht kann, ist an einer Berufsschule, Berufskolleg oder Sekundärstufen arbeiten. Dazu benötige ich mind. den Master und das zweite Lehrfach.
In bestimmten Fälen ist wohl auch ein Seiteneinstieg möglich:

Ich glaub mein Hirn ist noch in den Semesterferien....
 
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@HHS
ich spreche nur von dem beruflichen Zweig BFS
das hat nichts mit unterschiedlichen Schulformen zu tun, ich spreche von den Unterrichtsfächern.

Ganz grob für BFS:
fachpraktischen Unterricht erteilen die klassischen Unterrichtsschwestern und Pfleger und jetzt auch Bachelor, das ebenfalls PA einbezieht.
fachtheoretischen Unterricht die Ärzte, Psychologen, Soziologen, Verwaltungsleute mit Uniabschluss, Deutschlehrer, Master, Lehrer im Gesundheitswesen (Lehramt).

Ich kann dort jedes Fach unterrichten, das ich gewillt bin
die Praxis wird dich was anderes Lehren.
 
Renje:
die Praxis wird dich was anderes Lehren.
Das ist mir bewusst. Ich wollte damit verdeutlichen, das es hier in BW dazu keine ausreichend rechtlichen Regelungen gibt.

Der fachtheoretische Unterricht ( Anatomie und Physiologie, Psychologie) kann somit auch von der klassischen Unterrichtsschwester, weitergebildeten Lehrkraft oder Bachelor an einer BerufsFACHschule geleistet werden. So schon gesehen, bzw. selber erlebt in der eigenen Ausbildung.

Ob das gut ist, darüber lässt sich streiten.

Für andere Schulformen sieht es anders aus. Und darauf reite ich ja die ganze Zeit herum: es gibt in BW eben BerufsFACHschulen und Berufsschulen. Beide verschiedene Schulformen, beide haben unterschiedliche Regelungen. Mit einem bloßen Bachelor darf ich nicht an einer Berufsschule unterrichten.
 
Der fachtheoretische Unterricht ( Anatomie und Physiologie, Psychologie) kann somit auch von der klassischen Unterrichtsschwester, weitergebildeten Lehrkraft oder Bachelor an einer BerufsFACHschule geleistet werden. So schon gesehen, bzw. selber erlebt in der eigenen Ausbildung.

Ob das gut ist, darüber lässt sich streiten.
Den hatte ich (Ba-Wü, aber vor 2004) bei einer Ärztin bzw. einem Psychologen. Umwelthygiene hatte ich bei einem Umweltmediziner, Rechtskunde bei einem Anwalt.

Ich kenne auch in Bayern keine Schule, die nicht auf Honorardozenten in ihren jeweiligen Fachgebieten zurückgreift.
 
Ich weiß von mind. einer Schule die wohl aus berufspolitischen Gründen auf Ärzte als Honorardozenten verzichtet. Das heißt nicht das generell auf Honorardozenten aus ihren Fachgebiet verzichtet wird. Aber da es hier keine rechtlichen Regelungen gibt, sind die Schulen frei selbst zu entscheiden wen sie als Dozenten nehmen.

Wie gesagt: Ob das gut ist, darüber lässt sich streiten.
 
Zuletzt bearbeitet:
@HHS

Aber da es hier keine rechtlichen Regelungen gibt, sind die Schulen frei selbst zu entscheiden wen sie als Dozenten nehmen.
jetzt kommen wir aber sowas von in den Wald.
Natürlich kann KEINE Schule frei entscheiden wen sie als Dozenten nehmen (einstellen ja) - was derjenige Unterrichten darf nein.
Die Lehrbefähigung für die jeweiligen Fächer wird durch die Schulaufsichtsbehörde erteilt - und das Bundeseinheitlich - KrPflG §4 Abs. 2 Satz 2 ist u.a. die rechtliche Regelung dazu.

Der fachtheoretische Unterricht ( Anatomie und Physiologie, Psychologie) kann somit auch von der klassischen Unterrichtsschwester, weitergebildeten Lehrkraft oder Bachelor an einer BerufsFACHschule geleistet werden. So schon gesehen, bzw. selber erlebt in der eigenen Ausbildung.
nein kann er nicht, wenn dann nur Teilbereiche in Zusammenarbeit mit einem Arzt oder med. Päd.
Ein med. Päd. wird z.B. für Anatomie zugelassen - klar
und wie bereits geschrieben
Bestandsschutz für erteile Lehrgenehmigungen, die allerding nicht Personen- sondern Schulbezogen sind.
Früher wurden an BFS vor allem ausserhalb Bayerns für manche Fächer auch "Unterrichtsschwestern" zugelassen, wenn ja, dann kann ich mal auf solche Exoten treffen, in Bayern wird seit mind. 20Jahren keine Lehrbefähigung mehr für fachtheoretische Fächer erteilt.
Muss sich biologisch lösen.
 
Allerdings kommen wir in den Wald.

Hauptsächlich aber auch deswegen, weil die einzlenen Bundesländer in der Ausbildung der Pflegeberufe mit den Bundeseinheitlichen Zutaten jeweils eigene Suppen kochen. Du sprichst von Bayern, ich von BW.



Deine genannte rechtliche Regelung §4 Abs. 2 Satz 2 im Wortlaut:

"Der Unterricht wird in staatlich anerkannten Schulen an Krankenhäusern oder in staatlich anerkannten Schulen, die mit Krankenhäusern verbunden sind, vermittelt. In den Ländern, in denen die Ausbildungen in der Krankenpflege dem Schulrecht unterliegen, erfolgt die Genehmigung der Schulen nach dem Schulrecht der Länder und nach Maßgabe von Absatz 3. Die praktische Ausbildung wird an einem Krankenhaus oder mehreren Krankenhäusern und ambulanten Pflegeeinrichtungen sowie weiteren an der Ausbildung beteiligten, geeigneten Einrichtungen, insbesondere stationären Pflegeeinrichtungen oder Rehabilitationseinrichtungen, durchgeführt."

In welchen Bundesländer unterliegen die Ausbildungen der Krankenpflege denn dem Schulrecht, in welchen nicht?

In BW gilt das Landespflegegesetz (http://www.landesrecht-bw.de/jporta...legeGBWV9G7&doc.part=G&toc.poskey=#focuspoint: )

Für die Altenpflege:
Hier gilt §19 Abs. 2:
Anerkennungsvoraussetzung für Schulen in freier Trägerschaft ist ergänzend zu § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 AltPflG, dass die Leitung der Schule und die Lehrkräfte für die zu unterrichtenden Lernfelder fachlich und pädagogisch qualifiziert sind und in der Regel über eine abgeschlossene Hochschulausbildung im pflegerischen oder sozialen Bereich verfügen. Als ausreichend gilt die Zahl der Lehrkräfte, wenn der Umfang ihrer Beschäftigung im Wesentlichen den an vergleichbaren öffentlichen Schulen nach den schulrechtlichen Bestimmungen vorzuhaltenden Unterrichtsdeputaten entspricht. § 24 Abs. 2 des Krankenpflegegesetzes (KrPflG) vom 16. Juli 2003 (BGBl. I S. 1442) in der jeweils geltenden Fassung gilt entsprechend.
Für die Krankenpflege:
Hier gilt §20 Abs. 2:
Anerkennungsvoraussetzung für Schulen ist ergänzend zu § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 KrPflG, dass die Leitung der Schule und die Lehrkräfte für die zu unterrichtenden Lernfelder fachlich und pädagogisch qualifiziert sind und in der Regel über eine abgeschlossene Hochschulausbildung im pflegerischen oder sozialen Bereich verfügen. Als ausreichend gilt die Zahl der Lehrkräfte, wenn der Umfang ihrer Beschäftigung im Wesentlichen den an vergleichbaren öffentlichen Schulen nach den schulrechtlichen Bestimmungen vorzuhaltenden Unterrichtsdeputaten entspricht. § 24 KrPflG bleibt unberührt.


§28 sagt im übrigen folgendes zum Schulgesetz aus:
Das Sozialministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die zuständigen Behörden zur Durchführung der Rechtsverordnungen nach § 21 Abs. 1 Satz 1 und 3 und Abs. 2, § 24 Abs. 1 Satz 2 und 3, § 25 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 sowie § 27 Abs. 1, 2 und 5 zu bestimmen. Soweit durch die Rechtsverordnung Belange eines anderen Ministeriums berührt werden, ist sie im Einvernehmen mit diesem zu erlassen. Regelungen des Schulgesetzes Baden-Württemberg bleiben unberührt.

Kurz: in BW unterliegt die Pflegeausbildung nicht dem Schulgesetz, außer sie findet an einer Schule statt, die dem Schulgesetz unterliegt --> Staatliche Berufsschulen.


Die Frage ist, wann ist man fachlich und pädagogisch für ein Lernfeld qualifiziert? Ärzte sind in der Regel nicht pädagogisch qualifiziert, Medizinpädagogik gibt es in BW nicht.



 
Zuletzt bearbeitet:
@HHS

Das KrPflG regelt als Bundesgesetz generell die Lehrerzulassung du hast es selbst zitiert.

...und die Lehrkräfte für die zu unterrichtenden Lernfelder fachlich und pädagogisch qualifiziert sind und in der Regel über eine abgeschlossene Hochschulausbildung im pflegerischen oder sozialen Bereich verfügen.
und nicht Fachhochschule.
Die Richtung ist klar, die Umsetzung mangels hochschulgebildeter Lehrer wird nocht einige Jahre dauern.
Die Generalisierung und daraus folgend die Eingliederung ins Berufschulsystem wird uns da ein großes Stück weiterbringen, denn dann fallen alle bisherigen sog. kurzausgebildeten "Lehrer" hintenrunter und die Robert Bosch Stiftung rechnet, dass 30-50% weniger Personal in den Schulen benötigt wird - Bremen hats vorgemacht und andere die Schulen und Ausbildungsgänge zusammengelegt haben.

Die Frage ist, wann ist man fachlich und pädagogisch für ein Lernfeld qualifiziert?
das sagt dir die Schulaufsichtsbehörde.
Habe extra noch nen Kollegen in BW angerufen, auch dort müssen die Lehrer genehmigt werden.

Medizinpädagogik gibt es in BW nicht.
aber doch Med. Pädagogen!

Kurz: in BW unterliegt die Pflegeausbildung nicht dem Schulgesetz, außer sie findet an einer Schule statt, die dem Schulgesetz unterliegt --> Staatliche Berufsschulen.
Aber doch dem KrPflG - oder?
Was hat jetzt das mit der formalen Lehrbefähigung zu tun?

Ich habe alles gesagt dazu, du wirst es Erleben, dann ärgere dich nicht.:troesten:
Alles Gute und viel Erfolg - ich habe fertig :trinken:
 
Renje- Du machst mich echt wütend! Warum?

1.) Es gibt keinen Fachhhochschulen mehr. Die heißen jetzt Hochschule für angewandte Wissenschaften.

2.) Damit gibt es auch keinen Fachhochschulabschluss mehr. Sondern nur Bachelor oder Master-Abschlüsse. Die sind gleichgestellt mit den Bachelor und Master-Abschlüssen der Universitäten. Bologna-Prozess und so - mitgekriegt?

3.) Hättest Du recht, wären alle Pflegepädagogen B.A. die hauptamtlich in BW an Krankenpflegeschulen sowie Berufsfachschulen für Altenpflege mit nichtstaatlichen Träger wie z.B. Kirchen, arbeiten, quasi illegal dort. Und glaub mir- da arbeiten viele.

4.) Es gibt nur sehr, sehr wenige Med. Pädagogen, weil es diesen Studiengang bzw. Weiterbildung wie in Bayern in BW so nie gab.

Du hast Recht das es einige Bundesländer gibt, die grundsätzlich an allen Orten der Fachtheorie den Master verlangen. In BW ist das nicht der Fall und wird wie pericardinchen bereits sagte nur selten honoriert. Laut unseren Profs würde sich momentan es finanziell nicht lohnen den Master zu machen.

Ich gebe Dir aber recht, das es in der nahen Zukunft anders aussehen wird. Deshalb hab im übrigen schon länger vor den Master zu machen, kann mich momentan aber nicht noch entscheiden wo und welchen. Da spielt Finanzierung und Interessen noch eine zu große Rolle.
 
Möchte mich hier mit diesem Statement ausklinken.

Auch wenn manche der FH nen Zusatz bekommen oder den Namen ändern, ändert das nicht das System.
Auch nicht dass die Managementthemen und nahen Abschlüsse an den FHs bleiben
die wissenschaftlichen an der Uni, das wirds oft schwierig mit der Gleichstellung.

Natürlich sind die BA nicht illegal, das habe ich ja versucht mit den Zulassungsmodlaitäten zu erklären, aber das wurde anscheinend leider nicht verstanden.

Du hast die Theorie, ich erlebe die tägliche Praxis und glaube mir, da liegen die Bundesländer nicht allzuweit auseinander.

Das Alten- und Krpflgges ist ein Bundesgesetz und wird NOCH großzügig mangels "Master- und Lehramtsabsolventen" ausgelegt.
Das KUMI in Bayern sieht in Zukunft nur noch die Lehramtsabsolventen im beruflichen Schulsystem, wobei ich das auch als etwas fernere Zukunft ansehen würde, obwohl lt. KUMIberechnungen sollten für alle BFSen Krppflg. in München max. 15 Lehramtsabgänger ausreichend sein, der fachprakt. Unterricht wird durch BA und er aussterbenden Gattung Unterrichtspfleger/schwester abgedeckt.

Nicht die Bundesländer verlangen den Master für die Fachtheorie, sondern das Gesetz.

Viel Erfolg
 
Möchte mich hier mit diesem Statement ausklinken.
Ich nicht, zumindest so lange hier Dinge falsch dargestellt werden!
Du kannst unmöglich Bayern auf Restdeutschland übertragen!


Auch wenn manche der FH nen Zusatz bekommen oder den Namen ändern, ändert das nicht das System.

Falls Du es immer noch nicht bemerkt hast - es gibt keine Fachhhochschulen mehr, bei der das dort erworbene Diplom noch mit den Zusatz "FH" gekennzeichnet werden muss. Das System hat sich bereits geändert!

Ob sie Fachhochschulen heißen oder Hochschulen, sie bieten eine praxisorientierte akademische Ausbildung an, der mit Bachelor oder Master endet.
Die Universitäten sind dagegen rein wissenschaftlich orientiert, was nicht heißt das die Hochschulen nicht forschen. Die sind recht aktiv in der Forschung.
Aber auch an einer Universität endet das Studium mit dem Abschluss Bachelor oder Master!

Der Bachelorabschluss ist ein Bachelorabschluss ist, und der Masterabschluss ein Masterabschluss, egal ob universitär erworben oder an einer Hochschule!
Stichwort Hochschulrahmengesetz!
Der Bachelor ist der erste akademische Grad, der Master der zweite. Daraufhin folgt nur noch der Doktortitel - einzig alleine das kann und darf nicht an einer Fachhochschule erworben werden, das Promotionsrecht liegt bei den Universitäten.

In BaWü gab es bisher an einer Universität keine Ausbildung zur Lehrkraft für Pflegeberufe! Ich sehe momentan auch kein ernsthaftes Bestreben der Universitäten hier im Ländle das zu tun. Im Ländle liegt und lag dies bei den Hochschulen Esslingen, Ravensburg und Freiburg. Alle drei Hochschulen bieten außerdem einen Masterabschluss an.

Nochmals: die Gesetzeslage in BaWü erlaubt bisher ohne weiteres das Pflegepädagogen mit Bachelorabschluss an Schulen der Pflegeausbildung außerhalb des Schulgesetzes in BaWü arbeiten dürfen. Ich kann mich ohne weiteres an einer Krankenpflegeschule oder Berufsfachschule für Altenpflege bewerben, solange sie nicht dem Schulgesetz unterliegt. Das sind alle Schulen in freier Trägerschaft und das ist gut die Mehrzahl der Pflegeschulen in BaWü.

In Bayern mag das anders aussehen, genauso wie in Hessen, Rheinland-Pfalz und alle anderen Bundesländer.

Du hast die Theorie, ich erlebe die tägliche Praxis und glaube mir, da liegen die Bundesländer nicht allzuweit auseinander.

Ich war an einer Brufsfachschule für Altenpflege im Praxissemester tätig die gerade im Aufbau begriffen ist, beinahe täglich überwacht vom Regierungspräsidium zwecks der anstehenden stattlichen Anerkennung in diesen Wochen. Ich kenne die Forschungsarbeit der HS Ravensburg und HS Esslingen zum Verbleib der bisher akademisch ausgebildeten Pflegepädagogen mit Bachelor oder Diplom.

Ich kenne also beides und weiß daher was in BaWü aktuell möglich ist.
Ich weiß auch aufgrund meines bisherigen Studiums, das dies in anderen Bundesländern anders ist.


Das Alten- und Krpflgges ist ein Bundesgesetz und wird NOCH großzügig mangels "Master- und Lehramtsabsolventen" ausgelegt.
Das KUMI in Bayern sieht in Zukunft nur noch die Lehramtsabsolventen im beruflichen Schulsystem, wobei ich das auch als etwas fernere Zukunft ansehen würde, obwohl lt. KUMIberechnungen sollten für alle BFSen Krppflg. in München max. 15 Lehramtsabgänger ausreichend sein, der fachprakt. Unterricht wird durch BA und er aussterbenden Gattung Unterrichtspfleger/schwester abgedeckt.

Nicht die Bundesländer verlangen den Master für die Fachtheorie, sondern das Gesetz.

Viel Erfolg

Und im Bundesgesetz steht Hochschulabschluss - und nicht ob es eine ehemalige FH war oder Universität. Das Hochschulrahmengesetz unterscheidet nicht wo der Bachelor oder Master erworben wurde. Die Landesgesetze entscheiden letztendlich darüber wo es tatsächlich einen Master braucht und wo der Bachelor ausreicht.
Und in BaWü reicht der Bachelor für alle Pflegeschulen aus, die nicht dem Landesschulgesetz unterstehen, sich also in freier Trägerschaft befinden.

Wie gesagt, die Zukunft mag so für BaWü vermutlich genauso aussehen, wie es in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hessen oder sonstwo bereits gehandhabt wird. Das wird sich aber alles zeigen, wenn das neue Ausbildungsgesetz mit der Generalisierung kommt. Wenn es denn kommt....

Bis dahin müssen wir akzeptieren, das jedes Bundesland eben eigene Vorgaben hat und jeweils individuell umsetzt. Und das muss eben jeder in seiner Karriereplanung berücksichtigen.
 
Daraufhin folgt nur noch der Doktortitel - einzig alleine das kann und darf nicht an einer Fachhochschule erworben werden, das Promotionsrecht liegt bei den Universitäten.

Keine Korrektur, nur als informative Ergänzung:

NOCH!!
Schleswig plant ab 2015 die Erweiterung auf die Hochschule...


Selbst wenn das nichts wird, kann man diesen Weg im Blick haben.

Nebenbei erwähnt bieten viele Hochschulen auch jetzt schon kooperative Promotionen (Hochscule mit Uni) für Ihre Studenten an.
 
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