Blutkonserven verabreichen

graógramán

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Kardiologische Intensivstation
Was für ein Gesetz besagt dass nur ein arzt die Bluttransfusion verabreichen darf.
Weil richten der Blutkonserve darf die Pflege ja, aber nicht anhängen. Wieso??

graógramán
 
Was für ein Gesetz besagt dass nur ein arzt die Bluttransfusion verabreichen darf.
Weil richten der Blutkonserve darf die Pflege ja, aber nicht anhängen. Wieso??

graógramán

Was würde denn dafür sprechen, dass die Pflege das kann?
 
Wieso?weil es zu allergischen symptomen kommen kann. Obwohl ja eigetnlich immer das "beste" dran is das die ärzte ja auch nur kurz stehen bleiben und die Komplikationen auch spät auftreten können, genauso wie bei der Antibiotika-Erstgabe
 
Vorbehaltsaufgabe der handwerklichen Art??? Ich glaube nicht- technische Aspeket kann jeder, der zwei gesunde Hände hat und über eine gewisse Auffassungsgabe verfügt.

Elisabeth
 
Zitat von Steffi1984Wieso? Weil es zu allergischen Reaktionen kommen kann.
:-?

Nie Gehört.
Vermute du meinst den Transfusionszwischenfall: Unverträglichkeitsraktion gegen mittransfundierte weiße Blutkörperchen. Seltene, aber ernste Komplikationen sind Hämolyse und bakteriell bedingte Reaktionen durch kontaminierte Transfusionen bis hin zum Schock mit Verbrauchskoagulopathie.

Das Anlegen einer Transfusion ist Aufgabe des Arztes.
Nach unauffälliger Einleitung delegiert der Arzt die weitere Überwachung in der Regel an die Pflegenden.
Durch die engmaschige Überwachung lassen sich Transfusionsreaktionen frühzeitig erkennen.

Liebe Grüsse von Skuld
 
Guten Tag,
da wären wir bei meinem Lieblingsthema: Komplikation bei Erstgabe von Medikamenten (in diesem Fall dürfte die Gabe von EKs, TKs und Stammzellen immer wieder eine Erstgabe sein).

Warum weigern sich so viele Pflegekräfte, Erstgaben von Antibiotika zu verabreichen? Bei Heparinen und Furosemid scheuen sie sich doch auch nicht.
Klar, Antibiotika weisen eine statistisch höhere Reaktionsfreudigkeit auf, als so einige andere Medikamente. Jedoch sollte man auch bedenken, dass auch Antibiotika nach langer Gabe eine schwere Reaktion hervorrufen können. Will heissen: auch, wenn es die zehnte Gabe des Antibiotikums ist, kann eine Reaktion nicht ausgeschlossen werden.

Gut, die Gabe von Konzentraten und anderen Blutbestandteilen ist also per Gesetz geregelt. - Ein Gesetz zur Gabe von Antibiotika oder auch Humanalbuminen ist mir hingegen nicht bekannt. Zufall?

Liebe Grüße,
septic.

PS: Entschuldigt bitte, dass ich etwas Off-Topic geworden bin, aber mir lässt dieses Thema seit meinem Zivildienst keine Ruhe. Wahrscheinlich habe ich in zu vielen Funktionsbereichen gearbeitet... :schraube:
 
zynsichan
Der Pflegeberuf ist doch erst dann so richtig interessant, wenn es um die Übernahme ärztlicher Tätigkeiten geht. Die Masse dieser Tätigkeiten verlangen zwar nur ein bischen handwerkliches Geschick- aber so bekommt man vielleicht etwas vom Glorienschein des Docs ab. Pflege ist ja auch so eintönig: waschen, füttern, trockenlegen- das kann doch jeder.
zynischaus

Jeder kann pflegen, jeder kann ärztliche Tätigkeiten übernehmen. Die Verantwortung für sein Handeln sollte jeder übernehmen können- ist leider nicht immer so.

Zur Gabe von Blutprodukten: die Frage stellt sich m.E. durchaus zu recht. Was ist an der Applikation von Blut so besonders, dass PP nicht aktiv werden darf? Wenn Doc den BethsideTest gemacht hat (selbst das könnte Fachkraft genauso gut), was könnte jetzt ein realistisches Problem werden bei der Applikation- sprich beim Anhängen?

Ich erinnere mich gerne an Zeiten zurück, wo 2-3 Konserven kurz angehängt wurden und ca. 5-10 ml einliefen und der Doc dann entschwand mit dem Kommentar: Wenn durch, dann umhängen.

Das die Gesetze bezüglich Medizin in Deutschland nur einem dienen- nämlich der Manifetsierung der Monopolstellung des Arztes- ist doch eindeutig bekannt. Um eine Änderung herbeizuführen bedürfte es der 100% Ablehung (inklusive der Funktionsbereiche) dieser Tätigkeiten ducrh Pflegepersonal um auf diesem Wege eine Änderung der Gesetze zu erzwingen. Könnten- wenn auch weniger wertvolle- Vorbehaltstätigkeiten werden. *fg*

Elisabeth
 
Ich meine gehört zu haben, daß es weniger ums Allergierisiko geht, sondern darum, den Personenkreis einzuschränken, der letztlich die Blutkonserven anhängt, um die Verwechslungsgefahr so gering wie möglich zu halten.
Macht vielleicht nicht unbedingt Sinn, aber von irgendwem habe ich diese These schon mal gehört.
 
Hallo,
wir haben momentan ein riesen problem auf unser Intensivstation.
Die ganze zeit war es so,dass unsere avd´s die blutkonserven verabreicht haben.
Da es in letzter zeit leider 3 mal vorgekommen is,dass eine falsche konserve verabreicht wurde,will unser chef und OA,dass wir in zukunft im "notfall" konserven anhängen.
Der "notfall" wird auch so ausgelegt,wenn unsre ärzte auf der normal oder wachstation sind und wir die informieren über eine evtl.dringlichkeit einer konservengabe berichten es auf uns zu deligieren.
Jetzt is da ein morz aufstand,da sich viele kollegen,und da will ich mich nicht ausschliessen,sagen: machen wir nicht!
Leider haben wir im Gesetz welches hier auch verlinkt is,nur von ärztlichen personal gelesen und nichts über pflegekräfte.Allerdings is das Gesetz auch schon steinalt.Da steht nur über dokumentation.
Letztendlich muss ichs doch verantworten wenn ich aus welchen gründen auch immer eine falsche konserve anhänge oder?
Unser zuständiger OA will ein schreiben rausbringen,in dem deutlich wird,dass die ärzte die volle verantwortung dafür übernehmen.
Geht das???? Ich steh ja vor dem richter und muss mich rechtfertigen warum,wieso und weshalb oder? Die ausführende Kraft is doch dafür verantwortlich oder nicht?
Ich bin hin und her gerissen kann ich euch nur sagen.
Was meint ihr dazu?
Lg, carina
 
...Da es in letzter zeit leider 3 mal vorgekommen is,dass eine falsche konserve verabreicht wurde,will unser chef und OA,dass wir in zukunft im "notfall" konserven anhängen....

3x die falsche Konserve angehaengt? 8O Wurde denn der Sache auf dem Grund gegangen? Wie konnte das passieren?

Wenn lt. gueltigem dt. Gesetz nur Aerzte Blutkonserven anhaengen duerfen, kann man das Gesetz doch nicht einfach per Anordnung umgehen?! Ausser man aendert das Gesetz :wink:.
Mal warten, was die Experten sagen............
 
Wenn lt. gueltigem dt. Gesetz nur Aerzte Blutkonserven anhaengen duerfen, kann man das Gesetz doch nicht einfach per Anordnung umgehen?! Ausser man aendert das Gesetz :wink:.
Mal warten, was die Experten sagen............

Super, wenn ein Polizist mir sagt, ich darf mit 100km/h in der Ortschaft über die rote Ampel fahren, darf ich das dann? So ein Blödsinn. Der Arzt kann mich gar nicht von meiner Durchführungsverantwortung entbinden. Die hätte ich dann immer noch wenn ich die Konserve anhänge.

Gruß Behid
 
Meines Wissens ist das Anhängen einer Blutkonserve deshalb eine nicht delegierbare ärztliche Tätigkeit, weil es als Transplantation gesehen wird und zur Transplantation brauchst Du nach deutschem Recht die Berechtigung zur Ausübung der Heilkunde. Mal gegooglet? Transplantationsgesetz oder Transfusionsgesetz vielleicht.
 
Schauen wir mal:
Transfusionsgesetz
§ 13 Anforderungen an die Durchführung

(1) 1Blutprodukte sind nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik anzuwenden. 2Es müssen die Anforderungen an die Identitätssicherung, die vorbereitenden Untersuchungen, einschließlich der vorgesehenen Testung auf Infektionsmarker und die Rückstellproben, die Technik der Anwendung sowie die Aufklärung und Einwilligung beachtet werden. 3Ärztliche Personen, die im Zusammenhang mit der Anwendung von Blutprodukten Laboruntersuchungen durchführen oder anfordern, müssen für diese Tätigkeiten besonders sachkundig sein. 4Die Anwendung von Eigenblut richtet sich auch nach den Besonderheiten dieser Blutprodukte. 5Die zu behandelnden Personen sind, soweit es nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft vorgesehen ist, über die Möglichkeit der Anwendung von Eigenblut aufzuklären.
(2) Die ärztlichen Personen, die eigenverantwortlich Blutprodukte anwenden, müssen ausreichende Erfahrung in dieser Tätigkeit besitzen
§ 15 Qualitätssicherung

(1) Einrichtungen der Krankenversorgung, die Blutprodukte anwenden, haben ein System der Qualitätssicherung für die Anwendung von Blutprodukten nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik einzurichten.

Sie haben eine approbierte ärztliche Person zu bestellen, die für die transfusionsmedizinischen Aufgaben verantwortlich und mit den dafür erforderlichen Kompetenzen ausgestattet ist (transfusionsverantwortliche Person).
Sie haben zusätzlich für jede Behandlungseinheit, in der Blutprodukte angewendet werden, eine approbierte ärztliche Person zu bestellen, die in der Krankenversorgung tätig ist und über transfusionsmedizinische Grundkenntnisse und Erfahrungen verfügt (transfusionsbeauftragte Person).

Hat die Einrichtung der Krankenversorgung eine Spendeeinrichtung oder ein Institut für Transfusionsmedizin oder handelt es sich um eine Einrichtung der Krankenversorgung mit Akutversorgung, so ist zusätzlich eine Kommission für transfusionsmedizinische Angelegenheiten (Transfusionskommission) zu bilden.

Ich denke, damit sollte zumindest der juristische Fall deutlich sein.

Grüße,
septic.
 
Typisch Arzt. *ggg* Organisatorische Schwächen nicht korrigieren sondern die Arbeit auf die Pflege abwälzen.

Wie darf ich das sonst verstehen?
Carina schrieb:
Die ganze zeit war es so,dass unsere avd´s die blutkonserven verabreicht haben.
Da es in letzter zeit leider 3 mal vorgekommen is,dass eine falsche konserve verabreicht wurde...
Wie wäre der Vorschlag an den Chef gleich gänzlich auf Ärzte zu verzichten, wenn diese offensichtlich ihrer Sorgsamkeitspflicht nicht nachkommen. *grmpf*

Der MA hat hier das Recht und die Pflicht die Anweisung des Chefs abzulehnen. Arbeitsrechtliche Folgen kann es nicht haben, da der Chef verlangt gegen Recht und Gesetz zu handeln. Damit macht er sich strafbar- nicht der MA.

Tipp: Nach der Austeilung der schriftl. Dienstanweisung eine Remonstrationsanzeige unter Verwendung der hier angegebenen Gesetzestexte an : PDL, ggf. PD, Chefarzt, ggf. ÄD und Personalrat schicken. Auf keinen Fall die Anweisung ausführen.
Jedes größere Klinikum hat eine Rechtsabteilung. Ist diese nicht vorhanden, dann beim Personalrat erkundigen wer die Rechtsauskünfte für die Einrichtung macht. Dort gibt es zusätzliche Unterstützung.
Achtung: Reihenfolge beachten! Dienstweg einhalten.

Elisabeth
 
Das konnte passieren,weil einmal eine massentrasfusion stattgefunden hat von ca.50-60 ek`s und 2 mal aus unachtsamkeit ärzlicher seite.
Klar haben wir gegoogelt,und uns das transplatationsgesetz sowie auch das transfusionsgesetz zu gemüte geführt.

Aber wie gesagt, wir haben nur von ärzlichen,qualifiziertem personal was gefunden.
Da wohl bei unseren ärzten eine interne fortbildung mit einem menschen unserer blutbank oder sonst einem stattgefunden hat,wurden wir informiert,dasses deligierbar is.
Fakt is: wir machen eh schon viel was wir rein rechtlich nicht dürfen,aber das geht zu weit!
Vielen dank an euch,die geantwortet haben.
Denke unsere sache werden wir,wenn die schriftliche dienstanweisung da is von einem jurist prüfen lassen und dies an unseren personalrat weiterleiten.
Das problem is einfach,denke ich,dass auf unserer nachbarstation (der anästhesiologische intensiv),viel von pflegekräften übernommen wird an ihren pat.und somit kein arzt mehr dabei sein muss.
So tun die z.b.selbst extubieren oder hängen eben auch nach mündlicher anordnung ek`s,tk`s, ffp und was weis ich noch, selbst an! Und das so kams,wir könnten das ja im "notfall" auch machen!
naja,warten wirs ab :verwirrt::verwirrt:
Lg
 
Hi.
also, im "Recht des Krankenpflegepersonals", Teil 2, Haftungsrecht steht:
Transfusionen und Punktionen (außer Venenpunktionen), sind ärzliche Tätigkeiten, die besonderes, ärztliches Fachwissen erfordern. Die Durchführung ist derart gefährlich, das die Übertragung auf nichtärzliches Personal unzulässig ist.Lediglich die Überwachung der Transfusion im Rahmen der Beobachtungspflege ist auf geschulte PK zu übertragen. Nichtärzliches Personal wird also nur unterstützend tätig. Da der Arzt also selber tätig wird, muss er sich immer vergewissern, das die Handreichung der PK korrekt war, er hat also auch eine Führungsverantwortung.

Gruß
Synapse
 
Super, wenn ein Polizist mir sagt, ich darf mit 100km/h in der Ortschaft über die rote Ampel fahren, darf ich das dann? So ein Blödsinn. Der Arzt kann mich gar nicht von meiner Durchführungsverantwortung entbinden. Die hätte ich dann immer noch wenn ich die Konserve anhänge.

Gruß Behid

Ich habe natuerlich gemeint, dass das Gesetz durch den Gesetzgeber geaendert wird und nicht durch denjenigen, der sich an das Gesetz halten muss - haette ich wahrscheinlich dazu schreiben sollen :wink:.
Eine Gesetzaenderung durch den Gesetzgeber waere ja theoretisch moeglich....
 
Was für ein Gesetz besagt dass nur ein arzt die Bluttransfusion verabreichen darf.
Weil richten der Blutkonserve darf die Pflege ja, aber nicht anhängen. Wieso??

graógramán

Ich erinnere mich an den einfachen satz meines damaligen schulleiters:Blut ist ein Organ,das Pflegepersonal ist nicht befugt Organtransplantionen durchzuführen....
 
Also, ich arbeite in der Schweiz und hier habe ich schon viele Blutkonserven, Antibiotikas, Medikamte usw. auf ärztl. Anordnung verabreicht und es kam noch nie zu Zwischenfällen, der Patient ist auch während der Verabreichung unter Aufsicht.
Hingegen als ich noch in Deutschland gearbeitet hab hatte ich öfter Zwischenfälle und dann auch gleich starke, da der Patient erst auf die Glocke druckte und bis dann jemand kam......
Also ich denke wenn ich mich bei Blutkonserven selbst vergewissere das es die richtige für den richtigen Patienten ist, das Blut langsam verabreiche und direkt an Patienten steh ist mir das viel sicherer als wenn es ein Arzt anhängt und der Patient alleine im Zimmer liegt.
 

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