Das konnte passieren,weil einmal eine massentrasfusion stattgefunden hat von ca.50-60 ek`s und 2 mal aus unachtsamkeit ärzlicher seite.
Klar haben wir gegoogelt,und uns das transplatationsgesetz sowie auch das transfusionsgesetz zu gemüte geführt.
Aber wie gesagt, wir haben nur von ärzlichen,qualifiziertem personal was gefunden.
Da wohl bei unseren ärzten eine interne fortbildung mit einem menschen unserer blutbank oder sonst einem stattgefunden hat,wurden wir informiert,dasses deligierbar is.
Fakt is: wir machen eh schon viel was wir rein rechtlich nicht dürfen,aber das geht zu weit!
Vielen dank an euch,die geantwortet haben.
Denke unsere sache werden wir,wenn die schriftliche dienstanweisung da is von einem jurist prüfen lassen und dies an unseren personalrat weiterleiten.
Das problem is einfach,denke ich,dass auf unserer nachbarstation (der anästhesiologische intensiv),viel von pflegekräften übernommen wird an ihren pat.und somit kein arzt mehr dabei sein muss.
So tun die z.b.selbst extubieren oder hängen eben auch nach mündlicher anordnung ek`s,tk`s, ffp und was weis ich noch, selbst an! Und das so kams,wir könnten das ja im "notfall" auch machen!
naja,warten wirs ab


Lg