Blutabnahme im Pflegeheim

Nasonex2001

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05.04.2005
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Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflegefachkraft für ausserklinische Intensivpflege, QB
Akt. Einsatzbereich
Neurologische Intensivstation, Stroke Unit
Hallo,

bei uns will uns die PDL dazu zwingen Blut abzunehme,n wenn es vom Arzt angeordnet ist. Bisher hat es immer der Hausarzt gemacht. Wie wird es in eurem Pflegeheim gehandhabt und gibt es irgendwelche gesetzliche Grundlagen wie man sich zur wehr setzen kann? Schließlich ist das bei uns so selten das keiner darin Perfekt ist. Und keiner das freiwillig machen will. Und ausserdem bekommt der Hausarzt es ja auch bezahlt.

Danke für eure Antworten.
 
hallo!
also im pflegeheim kenne ich das auch nur das es der hausarzt macht. und zwingen lassen würde ich mich von der pdl nicht. der hausarzt soll das mal schön selber machen mit der blutentnahme. erstens kriegt er geld dafür und zweitens ist das gar nicht deine aufgabe.ihr habt bestimmt mit allem anderen genug zu tun.
 
Bei uns macht es auch der Hausarzt oder er schickt seine Arzthelferin vorbei.
Leider kann ich dir keine rechtlichen Grundlagen geben.

lg Nachtengel
 
im Pflegeheim, darf man nichts i.v. machen, das ist verboten, und dort Sache vom Arzt, also, alles was Intravenös ist, darf eine exam. Altenpfelgerin nicht machen.
Ich weiss jetzt allerdings nicht wie das bei Krankenpflegern im Altenheim ausschaut, eine Altenpflegerin darf es nicht.

Frag die PDL doch mal, wer dafür die Veratnwortung übernimmt, echt das ist echt unverschämt, da könnt ich mich schon wieder aufregen.

Alles Liebe Resi
 
Hallo

Also das mit dem i.v. Blut abnehmen kann eure PDL mal vergessen. i.v. Infusionen oder Blutabnahmen sind nicht Lehrplan der Altenpflegeschule und dürfen von einer Ex Altenpflegerin nicht durchgeführt werden. Das kann der Arzt ruhig selber machen.
Auch kann dich deine PDL dazu nicht zwingen und Arbeitsverweigerung ist das erst recht nicht. Zudem hast du das Verweigerungsrecht und die PDL kann einem garnichts anhaben wenn man es verweigert. Das ist dein gutes Recht.

UNGLAUBLICH

Gruss
 
...!

Achtung!
Ihr macht Euch der KÖRPERVERLETZUNG schuldig- und zwar Ihr PERSÖNLICH! Denn NUR ein Arzt kann ärztliche Eingriffe deligieren, und zwar nur an Personal, welches diese Art des Eingriffs erlernt hat!
WENN Ihr bspw. die garnicht so seltene Venenentzündung verursacht (man das tut weh!) und Euch ein Angehöriger anzeigt kommt Ihr PERSÖNLICH vor dem Richter mit einem "der Chef hat aber gesagt..." auf keinen grünen Zweig!

Auch der rechtfertigende Notstand hilft hier keinen Meter weiter- denn es gibt kein zu schützendes, höheres Gut ausser der Kohle, die das Haus oder die KK sparen will.

Ich würde mich mal an eine Rettungsdienstakademie wenden- die haben die passenden Gesetzestexte parat, weil dieses Thema in der Rettung allgegenwärtig ist, weil hier ja durchaus ärztliche Maßnahmen durch Nichtärzte ausgeführt werden...

Schreibt mit den Texten einen Brief an die PDL mit einem DEUTLICHEN Hinweis auf das Strafgesetzbuch- hier ist die Körperverletzung nämlich besiegelt... und wenn jemand abgemahnt oder gekündigt wird, weil er keine Blutabnahmen (I.V.) vornehmen will muß er nur vor´s Arbeitsgericht gehen und schon hat der Träger n massives Presseproblem und Ihr ne neue PDL!

Nicht unterkriegen lassen!

Lieben Gruß
aus Ratingen!

Falk​
 
Naja, so unumgehbar ist das nicht. Wenn Euch Eure PDL das schriftlich gibt. Euch nötigenfalls auf Lehrgang schickt und Euch der Hausarzt das schriftlich delegiert ist das durchaus o.k.

Ulrich
 
Hallo alle zusammen,

Also ich kenne das auch nicht das man im Altenheim Blut abnehmen darf. Als EX. Altenpflegerin darf man das auch nicht, weil es gar nicht geleert wird. Oder seh ich das falsch?
Soweit ich es weiß darf in einem Altenheim keiner i.v. irgendetwas machen weder Blutentnahme noch Infusionen legen. Das ist Körperverletztung.

Es ist ja sogar so das es auch nicht alle Krankenschwestern machen dürfen. Da es einige gar nicht gelernt haben. Zum Beispiel wo ich gelernt habe ist es auch so gewesen die die vor uns gelernt haben, haben es gar nicht gelernt es wurde erst bei uns angefangen glaub ich.:weissnix:

Soll es doch eure PDL selber machen. Was sagt denn euer Chef oder chefin dazu?

Das ist Aufgabe vom Arzt
Und Arbeitsverweigerung ist dies nicht. Liebe grüße sie24
 
Hallo

Also das mit dem i.v. Blut abnehmen kann eure PDL mal vergessen. i.v. Infusionen oder Blutabnahmen sind nicht Lehrplan der Altenpflegeschule und dürfen von einer Ex Altenpflegerin nicht durchgeführt werden. Das kann der Arzt ruhig selber machen.
Auch kann dich deine PDL dazu nicht zwingen und Arbeitsverweigerung ist das erst recht nicht. Zudem hast du das Verweigerungsrecht und die PDL kann einem garnichts anhaben wenn man es verweigert. Das ist dein gutes Recht.

UNGLAUBLICH

Gruss

Hallo, dass ist falsch das es laut Lehrplan mit der iv. Blutentnahme an Altenpflegeschulen nicht vorgesehen ist. Ich bin selbst Auszubildender zum Altenpföeger und wir lernen auch die Blutentnahme iv. und im Pflegeheim darf dass uch ie exam. Pflegefachkraft machen.

gruß sozius
 
Deswegen ist es trotzdem nicht im Lehrplan VORGESCHRIEBEN, sondern wird von eurer Schule dazwischen eingebaut. Und das ist auch OK, ist aber halt nicht überall so.
 
ich bin ein Ex Krankenpfleger im Altenheim und hab dort auch schon des öfteren Blut abgenommen, ist und bleibt aber ne ärztliche Maßnahme und sollte vom Arzt durchgeführt werden, im Falle der Verweigerung deinerseits passiert dir rein rechtlich überhaupt nichts- bzw. wenn du abnimmst dann mit allen rechtlichen Konsequenzen! Also wie schon gesagt, fühlst du dich nicht kompetent genug- dann bleibts Sache des Arztes. PUNKT
 
Kommt auf die Ausbildung drauf an.
Eine KS, bei der es in der Ausbildung beinhaltet war, darf es.
Eine KS, ber der es nicht in der Ausbildung beinhaltet war, darf es nicht.
Zu meiner Zeit der Ausbildung, wurde Blutentnahme i.d.R nicht gelehrt.
Aber man kann ja für alles nen "Schein" machen.

I/v Medis richten ist einer AP erlaubt, sofern gelernt. Verabreichen nicht, ist Arztsache.
I/v Zugang legen ist ihr nicht erlaubt, da nicht gelernt. Ist Arztsache.
I/v Infusionen auswechseln, auch mit Zusatzmedis, ist ihr erlaubt, sofern gelernt und natürlich Verordnung vorliegt.

Eine Ablehnung der Durchführung einer Tätigkeit ist nicht Dienstverweigerung.
Es wird seine Gründe haben, wieso es jemand ablehnt.
Keine praktische Erfahrung, nicht sein Aufgabengebiet, nicht gelernt.
Strafbar ist sowas nur, wenn man etwas durchführt, aber nie erlernt hat.

blubbblubb
 
Hey Leute!

Soweit mir bekannt ist, hast du eine Durchführungsverantwortung und musst bei Fehlern gerade stehen. Andererseits kann ein Arzt dir die Aufgabe zuweisen, du musst sie aber nicht annehmen bwz die Blutentnahme durchführen.
Wenn deine PDL will, dass ihr venöses Blut abnehmt muss sie mindestens eine Fortbildung für euch anbieten, in der ihr die Blutentnahme einstudiert und euch vertraut macht.

LG :hippy:
 
Grundsätzlich würde ich dies ablehnen, da der Arzt diese Leistung gegenüber der Krankenkasse abrechnet und nicht das Pflegeheim.

Desweiteren würde ich die PDL auf die bestehende Haftpflichtversicherung hinweisen über die jedes Pfelegheim verfügt. Ich persönlich glaube nicht das Personenschäden die durch eine Blutentnahme im Altenheim entstehen hierbei abgedecke sind.
 
hallo,

also die venösen Blutentnahmen können laut rechtlicher Gesetzeslage von den Ärzten an examiniertes Krankenpflegepersonal delegiert werden,wenn man dafür eine theoretische und praktische Ausbildung oder Fortbildung bekommt und es später sicher beherrscht.
Aber auch danach ist es freiwillig!!!

Grüsse Franzi
 
Hallo nochmal,

es gibt übrigens im Internet einen sehr interessanten Bericht von einem Rechtsanwalt namens Robert Roßbruch über die Delegation von ärztlichen Tätigkeiten.Gib doch einfach mal diesen Namen über Google ein, es ist ein wirklich bekannter Rechtsanwalt , der alles einfach und rechtlich genau erklärt.

Liebe Grüsse Franzi
 
Nur weil ich etwas lerne, heißt das nicht, daß ich das auch automatisch alleine machen darf.
Intubieren lernt man auch in der Theorie und trotzdem macht es niemand ohne ärztliche Aufsicht oder auf eigene Faust.
Abwohl ich KS gelernt habe (und natürlich auch i.v.-Inj. durchgenommen habe) durfte ich in der NA oder im Rettungsdienst deshalb nicht gleich ran.
 
Hallo,

die Krankenschwestern die in unserer Einrichtung arbeiten und die venöse Blutentnahme erlernt haben, dürfen dies bei uns nicht durchführen, selbst wenn ein Arzt dies deligieren sollte. Das ist in Altenpflegeeinrichtungen durchaus üblich, dass solche Dinge lediglich der Arzt durchführt.
Ist also nicht immer gesagt, dass man auch alles tun "darf", was man mal erlernt hat.

Lieben Gruß Schreiberling
 
Hallo zusammen,

habt ihr schon mal darüber nachgedacht, das der Arzt die Blutentnahme der Kasse in Rechnung stellt, das Pflegeheim und auch die Mitarbeiter dabei leer ausgehen?
In der Regel wird dann noch über mangelnde Zeit für die eigentliche Pflege bemängelt.
Mich wundert, das da der MDK noch nicht drüber gestolpert ist...
 

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