Bildungsurlaub während der Ausbildung

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LuckyLuke1

Gast
Hallo!
Bin zuzeit im ersten Ausbildungsjahr (seit 10.2010, Rheinland-Pfalz) und
nebenbei noch ehrenamtlich im Rettungsdienst tätig. Nun steht dieses Jahr
meine 3 tägige Pflichtfortbildung für ehrenamtliche Mitarbeiter im Rettungsdienst an. Im Gesetz steht geschrieben dass Auszubildenden der
Bildungsurlaub (3 Tage pro Jahre) nach 1 Jahr Ausbilungszeit zusteht.
Das wäre also ab Oktober 2011 der Fall. Auf mündliche Nachfrage wurde mir
dieser jedoch verwehrt.
Grund:
Meine Schule argumentiert damit, dass wir vor dem Examen freie Tage haben um uns vorzubereiten. Normalerweise müssten sie die uns gar nicht geben.
Darauf wird jedoch der Bildungsurlaub angerechnet.

In wiefern ist das rechtmäßig? Klingt irgendwie alles ein bisschen dubios.
 
Ich denke mal, da es ja eine ehrenamtliche Tätigkeit ist, die mit deinem Arbeitgeber nichts zu tun hat, steht dir von seiner Seite auch kein Bildungsurlaub zu. Nimm dir doch einfach 3 Tage Urlaub. Andere Idee: wenn die pflichtfortbildung in deinen praxisblock fällt, kannst du vielleicht mit der Station sprechen, dass du an den 3 Tagen reguläres frei bekommst. Nachteil für dich ist dabei natürlich das du im grunde genommen nicht ausruhen kannst.
Soweit ich informiert bin stehen dir in den ganzen 3 Jahren insgesamt nur 3 Tage Bildungsurlaub zu. Du hättest ab nächstes Jahr sowieso ein Problem die pfluchtfortbildung unter den Vorraussetzungen zu besuchen.
Lg
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich denke mal, da es ja eine ehrenamtliche Tätigkeit ist, die mit deinem Arbeitgeber nichts zu tun hat, steht dir von seiner Seite auch kein Bildungsurlaub zu.

Sie muss doch auch gar nichts mit meinem Arbeitgeber zu tun haben.
es wird kein problem sein 3 freie Tage für die Fortbildung zu finden, nur
steht einem normalerweise der Urlaub für genau diesen Zweck zu.
 
Die Art der Fortbildung spielt doch primär gar keine Rolle.
Mir wird ja allgemein kein Bildungsurlaub in irgendeiner Form gewehrt.
Man wollte nichtmal wissen wofür ich den haben möchte.
 
Ob die Fortbildung für die Bildungsfreistellung anerkannt wurde oder nicht, spielt sehr wohl eine Rolle. Nicht für alles, was "bildet", gibt es zusätzlichen Urlaub. (Sonst könnte man sich jährlich Zusatzurlaub für einen Kochkurs an der VHS verschaffen - der AG wird sich bedanken.)

Wenn die Vorbereitungstage für's Examen tatsächlich Bildungsurlaub sein sollten, dann hättest Du sie für dieses Jahr ja schon aufgebraucht. Zusätzliche Tage gibt es dann natürlich nicht.

Ich würde bei JAV nachfühlen, ob die Tage tatsächlich als Bildungsurlaub veranschlagt wurden. Wenn ja, hast Du Pech gehabt.

Arbeitest Du überhaupt in einem Bundesland, in dem Bildungsurlaub gewährleistet wird? Den gibt es nämlich nicht überall.
 
Ob die Fortbildung für die Bildungsfreistellung anerkannt wurde oder nicht, spielt sehr wohl eine Rolle.

ja das ist mir zwar klar, aber nicht meine Frage gewesen ;)

Ich würde bei JAV nachfühlen

Ah, sehr gut. Daran hab ich noch gar nicht gedacht!

Arbeitest Du überhaupt in einem Bundesland, in dem Bildungsurlaub gewährleistet wird?

Steht alles in der Frage... RLP, ja.
 
Rheinland-Pfalz hatte ich überlesen.

Es wäre auch interessant, ob es feste Regelungen bzgl. des Bildungsurlaubs im Tarifvertrag gibt.

Ich denke, die JAV kann Dir weiterhelfen.
 

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