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LuckyLuke1
Gast
Hallo!
Bin zuzeit im ersten Ausbildungsjahr (seit 10.2010, Rheinland-Pfalz) und
nebenbei noch ehrenamtlich im Rettungsdienst tätig. Nun steht dieses Jahr
meine 3 tägige Pflichtfortbildung für ehrenamtliche Mitarbeiter im Rettungsdienst an. Im Gesetz steht geschrieben dass Auszubildenden der
Bildungsurlaub (3 Tage pro Jahre) nach 1 Jahr Ausbilungszeit zusteht.
Das wäre also ab Oktober 2011 der Fall. Auf mündliche Nachfrage wurde mir
dieser jedoch verwehrt.
Grund:
Meine Schule argumentiert damit, dass wir vor dem Examen freie Tage haben um uns vorzubereiten. Normalerweise müssten sie die uns gar nicht geben.
Darauf wird jedoch der Bildungsurlaub angerechnet.
In wiefern ist das rechtmäßig? Klingt irgendwie alles ein bisschen dubios.
Bin zuzeit im ersten Ausbildungsjahr (seit 10.2010, Rheinland-Pfalz) und
nebenbei noch ehrenamtlich im Rettungsdienst tätig. Nun steht dieses Jahr
meine 3 tägige Pflichtfortbildung für ehrenamtliche Mitarbeiter im Rettungsdienst an. Im Gesetz steht geschrieben dass Auszubildenden der
Bildungsurlaub (3 Tage pro Jahre) nach 1 Jahr Ausbilungszeit zusteht.
Das wäre also ab Oktober 2011 der Fall. Auf mündliche Nachfrage wurde mir
dieser jedoch verwehrt.
Grund:
Meine Schule argumentiert damit, dass wir vor dem Examen freie Tage haben um uns vorzubereiten. Normalerweise müssten sie die uns gar nicht geben.
Darauf wird jedoch der Bildungsurlaub angerechnet.
In wiefern ist das rechtmäßig? Klingt irgendwie alles ein bisschen dubios.