Recht auf Bildungsurlaub

Ninni 80

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Hallo alle zusammen!
Ich stelle mich vielleicht erst mal vor:also ich bin Krankenschwester und habe im September 2004 mein Examen bestanden.Leider sieht der Arbeitsmarkt schlecht aus und ich bin seitdem in einem Altenheim als Vollzeitkraft beschäftigt.Das ist aber irgendwie nicht das,was ich mir irgendwann mal vorgestellt hab.Jetzt würde ich gerne eine Weiterbildung zur Wundmanagerin machen.Habe mich auch schon über verschiedene Möglichkeiten erkundigt.Mein AG möchte mir diese jedoch nicht genehmigen,weil diese laut ihm "nicht in das Konzept des Hauses paßt".Darf er das so einfach,vor allem mit dieser Begründung?Soweit ich weiß stehen mir eine bestimmte Anzahl an Tagen an Bildungsurlaub gesetzlich zu.
Vielleicht kann mir ja jemand helfen?
Danke schon mal
 
Hallo,

das mit dem Bildungsurlaub würde mich auch mal interessieren. Wieviel steht einem da denn zu ? Und kann der AG den überhaupt verweigern ?

Grüsse Franko :wink:
 
Das Bildungsurlaubsgesetz kann von Bundesland zu Bundesland variieren. Also erst mal nachsehen was in Deinem Bundesland gilt. Ich kenne Niedersachsen und Saarland und dort sind es 5 Tage pro Kalenderjahr, sogar mit Übertragung aus dem einen Jahr in das andere wenn man eine längere Fort/Weiterbildung machen möchte. Freigestellt wird jeweils für Bildungsurlaube, die von dem jeweiligen Land als Bildungsurlaube anerkannt sind. Bei den VHS findet man z.B. immer extra ausgewiesene BU, die anerkannt sind.
Fort-/Weiterbildungen im pflegerischen Bereich gibt es nur ausgesprochen wenige bis gar keine, die nach dem BU-Gesetz anerkannt sind. Mir persönlich ist nur eine einzige bekannt aus dem letzten Jahr.
Aber selbst dann kann Dein AG den Bildungsurlaub noch ablehnen, was ich jedoch noch nie erlebt habe. Meist geschieht es, wenn auf dem jeweiligen Arbeitsplatz eine wirkliche Personalnot herrscht.
Ich habe bis dato noch keine WB im Wundmanagementbereich gefunden, die nach BU-Gesetz anerkannt ist. Sollte jemand da andere Infos haben wäre ich sehr dankbar dafür.
Soweit mein Kenntnisstand bzgl. BU-Gesetz.
 
Hallo,

auch in NRW und Rheinland-Pfalz sind es 5 Tage Bildungsurlaub pro Kalenderjahr.

Liebe Grüße
Felonia
 
Hallo,

ich hatte damals eine (sehr umfangreiche) Wundmanagement-WB absolviert, davon gewährte mir der Chef 7 Tage "weiterbildungsfrei" (privater Pflegedienst).
Wundmanagement - Weiterbildungen sind nirgendwo staatlich anerkannt, zumal sich eine staatliche Anerkennung erst ab einer Stundenzahl von mindestens 720 Std. durchsetzen kann, und selbst das auch nicht automatisch.
Es gibt bisher nur eine Wundmanagement-Weiterbildung in D die diese hohe Stundenzahl anbietet, hat aber auch keine staatliche Anerkennung.

Fraglich bleibt, warum der Chef die Weiterbildung ablehnt. Es bleibt im Ermessen des Chefs, welche Weiterbildung seine Mitarbeiter absolvieren. Wenn er dafür jemanden frei stellt, muß es für die Firma schlließlich einen Nutzen haben.
Wundmanagement hat sicher einen Nutzen für die Firma, leider gibt es einige Anbieter von solchen Weiterbildungen, die teilweise unqualifiziert sind (insgesamt etwa 40 Anbieter in D, beinhaltet nicht hausinterne Mitarbeiterschulungen oder Firmen).

Frage: möchtest DU die Weiterbildung oder der Chef? Oder beide? Welches Ziel willst Du mit dem Absolvieren der WB erreichen?

LG
Trisha
 
sigjun schrieb:
Das Bildungsurlaubsgesetz kann von Bundesland zu Bundesland variieren. Also erst mal nachsehen was in Deinem Bundesland gilt. Ich kenne Niedersachsen und Saarland und dort sind es 5 Tage pro Kalenderjahr, sogar mit Übertragung aus dem einen Jahr in das andere wenn man eine längere Fort/Weiterbildung machen möchte. Freigestellt wird jeweils für Bildungsurlaube, die von dem jeweiligen Land als Bildungsurlaube anerkannt sind. Bei den VHS findet man z.B. immer extra ausgewiesene BU, die anerkannt sind.
Halöchen Sigrid!
Das Saarländische Weiterbildungsgesetz hat sich etwas geändert.

Alle Arbeitnehmer und Auszubildenden haben einen Anspruch von 6 Tagen Bildungsfreistellung pro Jahr. Die Hälfte davon muss vom Arbeitnehmer selbst in Form von Urlaub o.ä. eingebracht werden.
Die Bildungsfreistellung soll der allgemeinen, beruflichen oder politischen Fortbildung dienen.
Der Anspruch von 2 oder mehr Jahren kann zusammengefasst werden.
Der Arbeitgeber muss 8 Wochen vor Beginn des Seminars informiert werden. :spopkorns:
Viele Grüße aus dem Dreiländereck !
 
RandyAndy schrieb:
Die Bildungsfreistellung soll der allgemeinen, beruflichen oder politischen Fortbildung dienen.

Hallo,

eben, deswegen unterliegt z.B. eine Wundmanagement-Weiterbildung nicht dem BU-Gesetz. Diese ist zu speziell und fachspezifisch.
Ansonsten gibt es evtl. auch Unterschiede zwischen Tarif- und Privat-Verträgen, die zu berücksichtigen sind.

LG
Trisha
 

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