Bezahlung nach DEHOGA - Tarif ?? Ist das schon Missbrauch an diesem Tarif ?

Kimba2006

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Guten Tag zusammen,

wie werden bei euch auf der Station die Helfer(innen) / Assistenten bezahlt ??
Sind sie direkt über Krankenhaus angestellt ??

Kann es sein, dass man den DEHOGA-Tarif (deutscher Hotel- u. Gaststättentarif) nur nimmt um die fleissigen Helfer noch mehr auszubeuten ??
Klar, tragen die Helferlein das Essen für die Patienten aus, aber das tun doch alle examierten auch, das ist doch kein Grund die Helferlein in solch einen Tarif zu holen. Vermutlich passiert dies nur deshalb, dass wenn die Helferlein, auch üblicherweise an den Feiertagen - und Wochenenden arbeiten, dass ihnen keinerlei Zuschläge bezahlt werden müssen. Denn in jedem sonstigen Tarif müssen Zuschläge oder Freizeitausgleich vom AG geleistet werden. Und im tatsächlichen HOTEL u. GASTSTÄTTENGEWERBE ist es nunmal normal, das da an Feiertagen und Wochenenden gearbeitet wird.
Aber ein Krankenhaus ist doch immer noch ein Krankenhaus und kein HOTEL oder GASTSTÄTTENGEWERBE ......... das ist doch eine offensichtliche Abzocke.

Noch dazu ist das Austeilen des Essens nur ein kleiner Teil der Tätigkeit. Überwiegend unterstüzen und assestieren die Helferlein hauptsächlich in der Pflege.
Warum wird hier dann so eine Abzocke getrieben, indem ein Krankenhaus einfach mal kurz eine Service-GmbH gründet um dann die Leute über solch einen Tarif total billig abzuspeisen und diese nach DEHOGA-Tarif zu bezahlen.

Da fällt mir echt nichts mehr ein.

:twisted::twisted::twisted::twisted::twisted::twisted::twisted::twisted::twisted:
 
Welche Arbeiten sollen die Mitarbeiter laut Stellenbeschreibung erbringen? Sind sie lediglich für den Servicebereich zuständig? Wer hat veranlasst, dass sie zusätzlich in der Pflege arbeiten? Welche Qualifikation bringen die Mitarbeiter mit? Sind sie ausgebildete Pflegekräfte?

Elisabeth
 
Lt. Aussschreibung sind es Stationshilfen / Stationsassistenten / Pflegeassistenten.
Nein, eben nicht nur für den Servicebereich zuständig wie ich geschrieben hatte, helfen überall. Das Verteilen des Essens ist nur ein Bruchteil der Tätigkeit.
Klar sind es keine examierten und sind schon im Bereich "Niedriglohn", aber man kann die Leute doch deshalb nicht in einen DEHOGA Tarif rein schmeissen, mit dem die Leute nun wirklich nichts zu tun haben. Für mich ist der DEHOGA nur was wie er auch heißt für HOTEL und Gaststätten.
Man kann doch Leute nicht Feiertage und Wochenenden quer durch das Jahr arbeiten lassen und mit diesem besagten DEHOGA - Tarif jegliche Leistungen umgehen - da sticht die Abzocke doch förmlich raus, das dieser Tarif nur ins Haus geholt wurde um Geld zu sparen. Denn warum sonst wählt man solch einen Tarif für seine Mitarbeiter ?

Komische Welt ..... äh komische Krankenhäuser die extra für das Billigpersonal noch ne GmbH gründen um dann an diese Tarif dran zu kommen.
 
Nennt man Outsourcing. Und natürlich geht's ums Geld.

Reinigungspersonal oder Küchenmitarbeiter sind in vielen Krankenhäusern schon seit Jahren nicht mehr direkt beim Haus angestellt. Arbeitgeber können das, das deutsche Rechtssystem erlaubt ihnen das. Ob uns das gefällt steht auf einem anderen Blatt.
 
Wenn ich mir den in BaWü geltenden DEHOGA-Tarif so durchlese (Mantel, Entgelt), hege ich Zweifel, ob der überhaupt - selbst wenn es sich "lediglich" um eine Service-GmbH handeln sollte - Anwendung finden kann. Wird das nicht schon durch den Geltungsbereich der Verträge ausgeschlossen? Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass die Versorgung der Patienten auf Station (in meine Augen liegt hier der Hund begraben) unter den Punkt "sonstige Dienstlei-
ster, die branchentypische Aufgaben des Gastgewerbes in Institutionen oder anderen Unternehmen übernehmen" fällt.
 
Reinigungspersonal oder Küchenmitarbeiter sind in vielen Krankenhäusern schon seit Jahren nicht mehr direkt beim Haus angestellt.
Wenn jetzt z.B. der DEHOGA-Tarif auf Küchenmitarbeiter Anwendung findet ist dies ja noch vorstellbar, gerade bei den aufstrebenden, an Kliniken angeschlossenen Caterern.
Aber Stationshilfen o.ä. fallen ja schon per Definition nicht in den gleichen Geltungsbereich.
 
Es bleibt die Frage: was steht konkret in der Stellenbeschreibung?

Elisabeth

PS Bist du selber betroffen?
 
Es geht um 10 oder mehr, ich nenne es mal "Betroffene", die so eingestuft sind als wären sie im HOTEL oder GASTSTÄTTENGEWERBE und eben einen Arbeitsvertrag nach DEHOGA - Tarif haben.
Was die Leute leisten müssen und komplette Wochenenden durcharbeiten bis zu 2x im Monat + die Feiertage.

Ich finde, es sollte von Grund auf verboten werden, dass man Stationshilfen / Stationsassistenten / Pflegeassistenten überhaupt in solch einen Tarif mit rein nimmt.

Wie von "Röntgenbär" auch geschrieben, so finde ich es OK, wenn man das Personal von der Kantine, Patientenküche & Co. in diesen Tarif rein nimmt, denn das ist dann tatsächlich DEHOGA, aber Helfer auf der Station, die so vieles tun das nichts mit Hotel & Gaststätten zu tun hat, finde ich nur auf total billige Art und Weise abgezockt.

Das sowas in Deutschland zulässig ist, ist schon sehr komisch. Vermutlich wird hier mal wieder eine Gesetzeslücke ausgenutzt.

Armes Deutschland, wo kommt man da noch hin.

DAs solche Service-GmbHs immer öfters vorkommen und das diese dann billig Personal für das KHaus einstellen ist mir schon klar, aber man sollte beim auswählen des Tarifes / Zuordnung doch zumindest was branchenähnliches nehmen und nicht eine Stationsassistentin ins Hotel & Gaststättengewerbe zurodnen, wo sie noch billiger ohne jegliche Zuschläge an Feiertagen / Wochenenden abgespeist wird.

Das examiete Pflegepersonal wird sowieso immer mehr eingespart und dann kann man froh sein, dass es solche Assistenten gibt die ihre Arbeit auch gerne machen. Dementsprechend sollte man diese Leute auch besser bezahlen mit einem passenden Tarif.

Deutschland deine Kliniken ....

GLG
:trinken:
 
Es gibt keine Stellenbeschreibung in dem Sinne. Es gibt derzeit auch keine aktuelle Ausschreibung, denn alle betroffenen arbeiten schon länger als Asstitentin.

GLG
 
Bist du gewerkschaftlich organisiert?
 
Eine Stellenbeschreibung ist keine Stellenausschreibung. Du musst doch mit deinem Vertrag auch eine konkrete Vorgabe bekommen haben, für was du da eingestellt wurdest. Ich bezweifele, dass da Pflegearbeiten, wie waschen, füttern, trocken legen, mit vereinbart wurden.

Klinikum Niederberg ist Mitglied im DEHOGA

Elisabeth
 
Nun ja,auch unser Konzern hat für jede von ihm betriebene Klinik eine eigene Service-GmbH gegründet und sich ebenfalls diesen Tarif an Land gezogen. Hintergrund hierzu sind die bei jeder Klinik angesiedelten Personalwohngebäude,in denen inzwischen seit gut 2 Jahren auch Nichtmitarbeiter eine Wohnung mieten können und in denen Gästezimmer für Angehörige oder Rooming-in vergeben werden. Somit sind die dort Beschäftigten hauptsächlich mit der Reinigung der Gästezimmer und der Bewirtung der Gäste beschäftigt,genauso die Kollegen,die im KH auf den Stationen,dem Empfang und der Cafeteria/Kantine arbeiten. Unsere Stationsassistentinnen machen im Prinzip das gleiche,wie ein Hausmädchen im Hotel : Betten beziehen,Handtücher verteilen,Zimmer reinigen,Getränke verteilen und Essen servieren.
Unsere Stationsassistenten haben mit Pflege nix zu schaffen,deswegen sind se ja bei der Service-GmbH angestellt und die erbringt Leistungen in genau dem Sektor,wofür der DEHOGA-Tarif gedacht ist. Also bei uns passt alles...
 

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