Bereitschaftsdienst!

kleineverri

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12.12.2011
Beiträge
2
Beruf
ex. Gesundheits-und Krankenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
amb. Pflegedienst
Hallo,
seit längerem lese ich hier in diesem Forum und nun muss ich mal selbst eine Frage stellen.
Ich arbeite seit zwei Jahren in einem ambulanten Pflegedienst. Ich arbeite meist über 10 Stunden. Ich weiß nicht zulässig. Nun habe ich die nächsten Tage noch eine Dienstbesprechung die ca 1 Stunde geht, die ja angerechnet wird. Also ich arbeite z.b 11:40 Stunden reine arbeitszeit + eine Stunde DB = 12:40 Arbeitszeit. Nun soll ich aber noch Bereitschaftsdienst machen, der geht von 16 Uhr bis nächsten morgen 8 Uhr. Jetzt frage ich mich ist das überhaupt zulässig? Kann man das überhaupt noch verantworten?

Danke schon mal im voraus!
kleineverri
 
Grundsätzlich ist hier erstmal deine Wöchentliche Arbeitszeit interessant. Hast du bei den langen Tagen überhaupt einen Freizeitausgleich an anderen Tagen?

Was die Bereitschaft angeht: Du hast grundsätzlich ein Anspruch auf 10 Std. Arbeitsfrei zwischen den Schichten. Im Falle einer Rufbereitschaft muss jedoch immer noch 5,5 Std. Arbeitsfrei am Stück gewährleistet sein, egal, wie oft du rausmußt.

Ein Beispiel: du arbeitest bis 20.00 Uhr, das Bereitschaftshandy geht um 23.00 Uhr und um 2.00 Uhr. Der Einsatz um 2.00 Uhr ist um 3.30 komplett beendet, dann darfst und must du frühestens um 9.00 wieder auf der Arbeit erscheinen.

Näheres siehe hier: ArbZG - Einzelnorm

Übrigens ist generell nach 10 Std. am Stück eine Pause einzulegen.
 
Mich würde mal ernsthaft interessiern, wieviel Prozent der ambulanten Dienste sich an das Arbeitszeitgesetz halten?
Umgekehrt kann man fragen: wie ist das eigentlich möglich? Auch ambulante Dienste werden regelmässig überprüft. Fallen solche Verstösse zum Beispiel dem MDK nicht auf, oder wird da gezielt weggeschaut? Wie kann es sein, dass man als Arbeitnehmer gezwungen ist, gültige Schutzgesetze gegenüber dem AG durchzusetzen?
 
Mich würde mal ernsthaft interessiern, wieviel Prozent der ambulanten Dienste sich an das Arbeitszeitgesetz halten?
Umgekehrt kann man fragen: wie ist das eigentlich möglich? Auch ambulante Dienste werden regelmässig überprüft. Fallen solche Verstösse zum Beispiel dem MDK nicht auf, oder wird da gezielt weggeschaut? Wie kann es sein, dass man als Arbeitnehmer gezwungen ist, gültige Schutzgesetze gegenüber dem AG durchzusetzen?

Der MDK macht eine Erhebung der Struckturqualität, mehr nicht. Heist: Wenn du irgendwo geschrieben hast, das deine MA an die Gesetze halten, dann reicht das dem MDK. Der kontrolliert noch nicht mal, ob die entsprechenden Gesetze ausliegen. Und deutsche Pflegefachkräfte schlagen sich leider viel zu selten mit den Gesetzen rum, sondern nehmen es hin, wenn der AG sich die Gesetze selber dreht.

Interessanter wäre hier die BG oder das Amt für Arbeitsschutz einzuschalten, die kommen nämlich nicht regelmäßig sondern nur auf Anfrage oder nach dem Zufallsprinzip.

Aber glaube mir: Es ist möglich, und zumindest ein Pflegedienst hält sich dran.

lg
 
Im Pflegeheim sind dem MDK auch die Dienstpläne vorzulegen. Er prüft zum Beispiel auch, ob die vereinbarten Personalschlüssel eingehalten werden.
Ob er allerdings auf die Einhaltung des ARZG achtet, weiss ich auch nicht.
Zuständig wäre wohl das Gewerbeaufsichtsamt.
Mich irritiert die Häufigkeit, mit der solche Probleme in ambulanten Diensten auftauchen. Da kann man doch nicht mehr von Einzelfällen reden, oder? Und da wäre die Gewerbeaufsicht schon gefordert, wenn es sich um weitverbreitete Verstösse handelt. Als abhängig Beschäftigter bringt man ja in der Regel nicht den Mut auf, solche Verstösse zu unterbinden, gleichzeitig bleiben aber die haftungsrechtlichen Risiken.
 
Also ich habe eine 40 Stunden Woche (6 Tage Woche).
Mein momentaner Dienst ist in doppelschicht. Ich fahre mit einer Tourkollegin immer abwechselnd, d.h.

Mo+Di Dienst
Mi+Do Frei
Fr+Sa+So Dienst

und dann umgekehrt. Mo+Di Frei,Mi+Do Dienst und so weiter.
Das ging auch ne zeitlang aber die Dienste werden immer länger und dann noch bereitschaft zu machen finde ich dann doch ziemlich unverantwortlich.
 
Der MDK macht eine Erhebung der Struckturqualität, mehr nicht. Heist: Wenn du irgendwo geschrieben hast, das deine MA an die Gesetze halten, dann reicht das dem MDK. Der kontrolliert noch nicht mal, ob die entsprechenden Gesetze ausliegen. Und deutsche Pflegefachkräfte schlagen sich leider viel zu selten mit den Gesetzen rum, sondern nehmen es hin, wenn der AG sich die Gesetze selber dreht.

Interessanter wäre hier die BG oder das Amt für Arbeitsschutz einzuschalten, die kommen nämlich nicht regelmäßig sondern nur auf Anfrage oder nach dem Zufallsprinzip.

Aber glaube mir: Es ist möglich, und zumindest ein Pflegedienst hält sich dran.

lg

Bei uns wird sich auch nicht daran gehalten. Wäre das denn anonym, wenn man das meldet?

Im Pflegeheim sind dem MDK auch die Dienstpläne vorzulegen. Er prüft zum Beispiel auch, ob die vereinbarten Personalschlüssel eingehalten werden.
Ob er allerdings auf die Einhaltung des ARZG achtet, weiss ich auch nicht.
Zuständig wäre wohl das Gewerbeaufsichtsamt.
Mich irritiert die Häufigkeit, mit der solche Probleme in ambulanten Diensten auftauchen. Da kann man doch nicht mehr von Einzelfällen reden, oder? Und da wäre die Gewerbeaufsicht schon gefordert, wenn es sich um weitverbreitete Verstösse handelt. Als abhängig Beschäftigter bringt man ja in der Regel nicht den Mut auf, solche Verstösse zu unterbinden, gleichzeitig bleiben aber die haftungsrechtlichen Risiken.

Der Dienstplan wird ja mit Bleistift geschrieben, größtenteils und tägl. geändert, wie wollen die da denn den Überblick behalten?
 
..also normal ist das alles nicht bei deinem AG...:cry:

Was glaubst du, was ich schon versucht habe. Ich habe darum gebeten, da man als Privatmensch ja auch gerne Kontaklte pflege möchte, dass man zumind. einen Dienstplan für 4 Wochen verbindlich schreibt. Ich habe einen Musterdienstplan, einen echt guten geschrieben, der wurde mit einem Post-It drauf abgelehnt "nicht durchführbar"....dann bin ichzu meinem Chef, der sagt, er habe davon keine Ahnung und würde auf die Arbeit seiner kompetenten PDL vertrauen...
 
Was glaubst du, was ich schon versucht habe. Ich habe darum gebeten, da man als Privatmensch ja auch gerne Kontaklte pflege möchte, dass man zumind. einen Dienstplan für 4 Wochen verbindlich schreibt. Ich habe einen Musterdienstplan, einen echt guten geschrieben, der wurde mit einem Post-It drauf abgelehnt "nicht durchführbar"....dann bin ichzu meinem Chef, der sagt, er habe davon keine Ahnung und würde auf die Arbeit seiner kompetenten PDL vertrauen...


Für Vollzeitkräfte und für Teilzeitkräfte (die keiner Klausel nach TzBfG §12 Abs. 2 zugestimmt haben) gilt eigentlich: 4 Wochen vor Dienstantritt soll der Dienstplan ausgehängt werden. Du darfst dich auf diesen
verlassen. Es gibt keinen Dienstplan "unter Vorbehalt" und es gibt keinen "ohne Gewähr".
Alles in allem heißt das auch, dass der Dienstplan verbindlich ist, dass in dem Plan nicht mit Bleistift rumgeschmiert werden und dieser nicht ständig ohne deinem Wissen verändert werden darf. Der Dienstplan ist ein Dokument und also solcher auch einzusetzen. :besserwisser:
 
Was glaubst du, was ich schon versucht habe. Ich habe darum gebeten, da man als Privatmensch ja auch gerne Kontaklte pflege möchte, dass man zumind. einen Dienstplan für 4 Wochen verbindlich schreibt. Ich habe einen Musterdienstplan, einen echt guten geschrieben, der wurde mit einem Post-It drauf abgelehnt "nicht durchführbar"....dann bin ichzu meinem Chef, der sagt, er habe davon keine Ahnung und würde auf die Arbeit seiner kompetenten PDL vertrauen...

Zumindest ist sie in den Dienstplänen nicht kompetent.

Melden anonym kannst du dich, aber was dann wie bearbeitet wird, kann ich dir nicht sagen.

Bist du denn abgesehen vom Dienstplan zufrieden mit deiner Stelle? Oder gibt es noch mehr "Kompetenz"Probleme?

Auf jedenfall ist ein Dienstplan ein Dokument und muss somit mit einem dokumentenechten Stift (kein Bleistift, Füller, Tipp - ex oder ähnliches) ausgefüllt werden.

lg
 
Für Vollzeitkräfte und für Teilzeitkräfte (die keiner Klausel nach TzBfG §12 Abs. 2 zugestimmt haben) gilt eigentlich: 4 Wochen vor Dienstantritt soll der Dienstplan ausgehängt werden. Du darfst dich auf diesen
verlassen. Es gibt keinen Dienstplan "unter Vorbehalt" und es gibt keinen "ohne Gewähr".
Alles in allem heißt das auch, dass der Dienstplan verbindlich ist, dass in dem Plan nicht mit Bleistift rumgeschmiert werden und dieser nicht ständig ohne deinem Wissen verändert werden darf. Der Dienstplan ist ein Dokument und also solcher auch einzusetzen. :besserwisser:

Habe Verdi meinen Arbeitsvertrag vorgelegt und mich erkundigt, warum es nicht möglich ist, dass ich zumind. 4 Wochen vorher einen verbindl. Dienstplan bekomme. Verdi sagte, in meinem Arbeitsvertrag steht nichts darüber, also könne der AG auch den Dienstplan entsprechend kurzfristig gestalten.
 
Zumindest ist sie in den Dienstplänen nicht kompetent.

Melden anonym kannst du dich, aber was dann wie bearbeitet wird, kann ich dir nicht sagen.

Bist du denn abgesehen vom Dienstplan zufrieden mit deiner Stelle? Oder gibt es noch mehr "Kompetenz"Probleme?

Auf jedenfall ist ein Dienstplan ein Dokument und muss somit mit einem dokumentenechten Stift (kein Bleistift, Füller, Tipp - ex oder ähnliches) ausgefüllt werden.

lg

Oh........ wo wollen wir anfangen????
Meine Freundin lag schon lachend unterm Esstisch...

Mein Grundgehalt ist gut, dass wars dann aber auch schon.
 
Verdi sagte, in meinem Arbeitsvertrag steht nichts darüber, also könne der AG auch den Dienstplan entsprechend kurzfristig gestalten.

Mir ganz neu, dass in AVerträgen Regelungen zur Herausgabe der Dienstpläne Anwendung finden..., gelinde gesagt, finde ich die Antwort von Verdi daher sehr unprofessionell.

Hier mal eine andere Äußerung von Verdi dazu:

Arbeit ist keine Überraschungsparty,
der Schichtplan keine Wundertüte –
ich darf mein Leben zeitig planen.


Vielleicht konfrontierst du Verdi ja mal damit? :wink1:
 
Der Dienstplan wird ja mit Bleistift geschrieben, größtenteils und tägl. geändert, wie wollen die da denn den Überblick behalten?

Ich bin da jetzt rechtlich nicht bewandert, aber könntest Du den Dienstplan nicht kopieren, sobald er ausliegt (geht ja auch, wenn er mit Bleistift geschrieben ist)?
Dann hättest Du wenigstens einen Beweis dafür, wie er mal ausgesehen hat, wenn du mal wieder urplötzlich einen Dienst aufgedrückt bekommst, der da so vorher nicht stand...
 
Ich bin da jetzt rechtlich nicht bewandert, aber könntest Du den Dienstplan nicht kopieren, sobald er ausliegt (geht ja auch, wenn er mit Bleistift geschrieben ist)?
Dann hättest Du wenigstens einen Beweis dafür, wie er mal ausgesehen hat, wenn du mal wieder urplötzlich einen Dienst aufgedrückt bekommst, der da so vorher nicht stand...

Nein, den bekommen wir ja nicht. Darüber hat allein die PDL verfügung"macht" wir bekommen nur einen wöchentlichen Auszug mit unseren Einsatzzeiten und auch nur die, ich weiß nicht, wie andere Mitarbeiter eingeplant sind.
 
Ich bin da jetzt rechtlich nicht bewandert, aber könntest Du den Dienstplan nicht kopieren, sobald er ausliegt (geht ja auch, wenn er mit Bleistift geschrieben ist)?

Ich kenn mehrere Betriebe, wo das verboten ist. Aus immer abenteuerlicheren Begründungen. Von Datenschutz (keiner darf die Dienstpläne der Anderen kopieren) bis zu "die GF will das nicht" und die PDL verpasst dann mal als Dienstanweisung war schon alles dabei. Und alles ist Quatsch. Du must einen Nachweis für deinen Dienstplan bekommen können.

Finden natürlich viele Führungskräfte nicht so gut.
 
Kann man das überhaupt noch verantworten?
Nö- kann man nicht, aber die eigentlich Frage ist doch, ob Du letztendlich bereit bist, Dich zu wehren und Deine Rechte einzuklagen- denn darauf wird es wahscheinlich hinaus laufen...wünsche Dir viel Kraft und Gelassenheit.
 

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