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- Krankenschwester
Hallöchen ,
seit dem 01.10.2010 gibt es in unser Einrichtung neue Dienstzeiten dazu gehört auch der Bereitschaftsdienst bis 12.00 Uhr Mittags .
Meine Frage dazu ist muss diese Dienst auf Abruf nicht auch dem entsprechend vergütet werden ?
Das einem sozusagen die Zeit / Stunden bis 12.00 Uhr angerechnet werden ?
seit dem 01.10.2010 gibt es in unser Einrichtung neue Dienstzeiten dazu gehört auch der Bereitschaftsdienst bis 12.00 Uhr Mittags .
Meine Frage dazu ist muss diese Dienst auf Abruf nicht auch dem entsprechend vergütet werden ?
Das einem sozusagen die Zeit / Stunden bis 12.00 Uhr angerechnet werden ?