Bereitschaftsdienst

Sr.Rabiater

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Krankenschwester
Hallöchen ,

seit dem 01.10.2010 gibt es in unser Einrichtung neue Dienstzeiten dazu gehört auch der Bereitschaftsdienst bis 12.00 Uhr Mittags .

Meine Frage dazu ist muss diese Dienst auf Abruf nicht auch dem entsprechend vergütet werden ?

Das einem sozusagen die Zeit / Stunden bis 12.00 Uhr angerechnet werden ?
 
Sowohl Bereitschaftsdienst (MA istz in der Einrichtung anwesent) als auch Rufbereitschaft (erfolgt von zu Hause aus) wird vom AG bezahlt!

Matras
 
Sowohl Bereitschaftsdienst (MA istz in der Einrichtung anwesent) als auch Rufbereitschaft (erfolgt von zu Hause aus) wird vom AG bezahlt!

Matras

Hallo,

die Frage, ob Bereitschaftsdienst bezahlt wird, kann man mit einem klaren
"JEIN" beantworten!

Grundsätzlich besteht ein Vergütungsanspruch, wie dieser tatsächlich geregelt ist, ergibt sich aus dem entsprechenden Tarifvertrag. Entweder ist diese Zeit mit einer gesonderten Vergütung (natürlich wesentlich geringer als die normale Arbeitszeit) geregelt, oder man hat diese bereits in die Arbeitszeit eingebaut, und der Mitarbeiter geht "leer" aus:

z.B. wurde bei uns lt. Tarifvertrag die Wochenarbeitszeit für den Rettungsdienst von 38,5 Stunden auf 48 Stunden erhöht, das Tabellenentgelt bleibt aber gleich ---> also Bereitsschaftsdienst zum 0-Tarif !

Gruß

medsonet.1
 
Hallo ,

Danke für die schnellen Antworten werde mich in den nächsten Tagen da nochmal genauer schlau machen und mal nachfragen bei Chef wie sich das ganze verhält .
 

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