Bereitschaftsdienst ohne Bezahlung im ambulanten Pflegedienst?

Bubenmama

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15.11.2008
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137
Ort
Niederbayern
Beruf
Fachkrankenschwester für außerklinische Intensivpflege
Akt. Einsatzbereich
Heimbeatmung
Hallo Miteinander.!

Ich habe ja schon in einem anderen Posting geschrieben, das ich krank war, an den beiden Tagen 12 Stundendienste gehabt hätte, aber mein Ag davon nur 4 Stunden pro Tag vergüten will.

Nun habe ich auch einen Bereitschaftsdiesnt, der allerdings mit 0 Stunden im Dienstplan steht. Ok, wenn ich einspringen muß bekomme ich natürlich plus, aber wenn nicht, dann muß ich dennoch den ganzen Tag erreichbar sein.

Ich bekomme auch keinerlei Schichtzulagen, keine Sonn-und Feiertagszulagen und keine Nachtzuschläge.
Beim Vorstellungsgespräch wurde allerdings gesagt, sie würde tarifbezogen zahlen, da bin ich Dussel davon ausgegangen, das noch Zuschläge zum Grundgehalt dazu kommen.
So gehen mir sämtliche Zulagen ab und das Gehalt ist dann mager.
Ach, Urlaubs und Weihnachtsgeld gibt es auch nicht.

Ich arbeite 20 Stunden die Woche, muß aber jedes 2. Wochenende arbeiten.
Insgesamt wär es mir ja egal, aber wenn ich da eh keinerlei Zulagen bekomme, würde mit der 50% Stelle auch ein WE reichen.
Vollzeit waren 2-3 Wochenende Pflicht, als ich noch im Khs war, das ist ja auch ok, aber die TZK brauchten immer nur 1 WE arbeiten.

Und ich mache sehr viele Überstunden, meist so 30 im Monat, das finde ich auch viel zuviel.
 
Wenn dir das alles zuviel wird und du ungerecht behandelt wirst, bzw dich so fühlst, dann suche eine andere Stelle. Beiss die Zähne solange dort zusammen und bewirb dich wo du nur kannst (auhc ohne das ne Stelle ausgeschrieben ist). Vielleicht hast du irgendwo Glück und bekommst was besseres angeboten.
 
Wenn dir das alles zuviel wird und du ungerecht behandelt wirst, bzw dich so fühlst, dann suche eine andere Stelle. Beiss die Zähne solange dort zusammen und bewirb dich wo du nur kannst (auhc ohne das ne Stelle ausgeschrieben ist). Vielleicht hast du irgendwo Glück und bekommst was besseres angeboten.

Öhm, wenn gegen Recht verstoßen wird fühlt man sich nun mal ungerecht behandelt. Da muss man net die Zähne zusammenbeißen und kuschen, sondern sich gegen wehren und Notfalls sein Recht einklagen.

PS: Wenn Du Bereitschaftsdienst hast, in Deinem Fall klingt es nach Rufbereitsschaft, da Du ja sicher net im Betrieb anwesend bist, sondern zu Hause, steht Dir auf jeden Fall eine Vergütung zu, da Du Deine Freizeit ja net frei gestalten kannst und Dein AG jederzeit auf Dich zugereifen darf.
 
Zulagen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind außerhalb von Tarifverträgen bzw. bei hausinternen Tarifverträge kein Muss, sondern ein Kann des Arbeitgebers. Das ist kein Verstoß gegen geltendes Recht.

Und die einzige Wochenend-Regelung steht im Arbeitszeitgesetz und spricht von 15 freien Sonntagen im Jahr, die Du auch mit jedem zweiten Wochenende Dienst locker erreichst.

"Ich bin davon ausgegangen" oder "da und dort müssen Teilzeitkräfte auch nicht so oft arbeiten" sind keine vernünftigen Argumente. So leid es mir tut, aber man kann nicht stillschweigend davon ausgehen, dass beim neuen Arbeitgeber die internen Regelungen des alten AGs genauso gelten.

Wegen der Überstunden und der Rufbereitschaft gebe ich Dir Recht.
 
Ich meinte damit auch eher, das ich selber keine Lust hätte, ständig mein Recht einzuklagen und daher zumindest versuchen wüRde was besseres zu finden! Klar,nirgens ist es perfekt, aber wenn ich mich wegen allem beschweren und hinterher rennen muss... Weiss nich, ich muss das nicht haben!
 

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