Beipackzettel aushändigen?

Sould

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09.03.2005
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83
Beruf
Gesundheits- und Krankenpfleger für Psychiatrie
Guten morgen liebe Kollegen,
ich hatte heute eine diskussion mit einer Kollegin, es geht um das aushändigen von Beipackzettel.
Mir ist klar, das der Arzt die Patienten vor der Medikamenten einnahme aufklären muss, es gibt allerdings immer wieder Patienten die sich ein Beipackzettel des einzunehmenden Medikamentes fordern, was aus meiner Ansicht völlig ok ist.

Meine Kollegin ist allerdings der Meinung, das die Pflege das "normal" nicht darf, oder nicht unsere Aufgabe sei.
Ich bin da etwas anderer Meinung, nämlich das es unsere Pflicht ist, diesen auzuhändigen, wenn der Pat. es wünscht, ich habe Ihn kopiert, da wir zu jedem Medikamente ein Beipackzettel brauchen und er sich gerade aus der GelbenListe nicht ausdrucken lies.

Meine Frage an euch:
Welcher Meinung seit ihr ???
Worauf kann ich mich berufen ??? Gibt es überhaupt was schriftlich festgelegtes ???

DANKE
 
Stichwort: Patientenrechtegesetz - demnach hat der Patient das Recht dazu und nicht nur auf den Beipackzettel, sondern auf Einsicht in die gesamte Krankenakte.
 
Gibt es dazu eine Rechtsquelle, oder ist das deine Interpretation?

Noch nie gemacht, noch nie gehört.
Kein Kopierer in der Nähe und die haben nicht das Format um eine Beipackzettel zu kopieren.

Wenn der Pat. das Recht hätte, na dann, möge die Verwaltung das zur Verfügung stellen z.B. ausdruckbar, abgsengnet von der Apotheke, im I-Net und die Apotheke das bitteschön auch pflegen, damit man immer auf dem neuen Stand ist.

Ich reibe mir immer wieder verwundert die Augen für was GuK alles sich zuständig fühlen oder sein sollten.
 
In allen Krankenhäusern die ich kenne (sind jetzt nicht sooo viele ;) ist sowas ausdruckbar, renje.

Wie macht ihr das, wenn ein Pat Freitag Abend bspw. entlassen wird?

Keine neuen Medis mitgeben? Keine Beipackzettel?
 
Patientenrechtegesetz: Patientenrechtegesetz - Bundesgesundheitsministerium

Renje, es wundert mich, dass du davon noch nix gehört hast - bei uns gab dazu sogar Pflichtfortbildungen für die MA.

Die Beipackzettel werden jetzt sicher nicht explizit erwähnt sein, aber die entsprechende Aufklärung mit Aushändigung der Aufklärung (schriftlich) und dazu zählen für mich auch die Beipackzettel.
 
Also es gibt die GelbeListe auch die Roteliste, wobei ich persönlich lieber mit der Gelbenliste arbeite... diese haben wir auf unseren PCs, dort kann man unter anderem ein Beipackzettel ausdrucken für verschiedene Medikamente, denn dort sind alle digitaliesiert.

Ich würde auch gerne mal ein § dazu lesen, denn ich würde das gerne dann einmal hier im nächsten Team einschmeissen.
Es kommt hier auch nicht sehr häufig vor, denke auch im allgemeinen kommt es nicht häufig vor, das ein Beipackzettel verlangt wird, denn die meisten haben selbst Internet und belesen sich bereits im Vorfeld... ob das so sinnvoll ist, lass ich einfach mal dahin gestellt.

Ich brauche Fakten, ich brauche am besten was schriftliches... ich weiss das ein neues Gesetz für die Patienten gelockert worden ist, wo die Ärzte zunächst einmal alles in "Patientensprache" erklären müssen, nämlich so, dass es auch verstanden wird und das die Patienten jederzeit das Recht haben zur vollen Einsicht in ihrer Akte.
 
is ja doll, wieder was gelernt.

So unterschiedlich arbeiten Kliniken.

In den Kliniken in denen ich gearbeitet habe, aber auch als Pat., hab ich noch nie einen Beipackzettel erhalten oder ausgedruckt oder ausgedruckt bekommen, auch in der jetzigen Klinik ist mir das völlig unbekannt.

Als Pat. und als AN, Medis bekommen oder mitgegeben, mit Zettel wie sie einzunehmen sind, mit dem Hinwei, alles weitere macht der Hausarzt.
 
Ich habe nun mal die Google Maschine angeworfen,
interessant ist auch, das Patienten jederzeit die Akte verlangen dürfen und kopien der Akte anlegen dürfen, sollte nachträglich Änderungen vorgenommen werden, so müssen diese kenntlich gemacht werden...

Zum Aushändigen des Beipackzettels habe ich konkret auch im Patientrecht noch nichts gefunden... aber da eine Aufklärungspflich besteht (zumindest von seiten des Arztes), bin ich der Meinung das ein Beipackzettel sofern er verlangt wird, mit dazu gehört... genauso darf/sollte jeder Aufklärungsbogen mit nach Hause genommen werden, um ihn in ruhe durchzulesen.

Also für mich ist die Sache klar, da wir ebenfalls in der Verantwortung sind, die Patienten nach besten gewissen und wissen aufzuklären über unser "Handeln", müssen wir ein Beipackzettel in welcher Form auch immer den Patienten aushändigen, sofern kein Arzt auf Station ist an dem verwiesen werden kann und sofern der Pat. es verlangt.
 
Ich kann mir jedoch auch Fälle vorstellen, wo es therapeutisch kontraindiziert sein kann, wenn ein Pat den Beipackzettel bekommt. Aber idR weiß das PP das dann auch.
 
Wieso sollte es kontraindiziert sein ??? Halte ich für sehr nachdenklich, jemand ein Medikament zu verabreichen mit dem er nicht aufgeklært word
 
Es kann, auch gesetzlich abgesichert, von einer vollständigen Aufklärung abgesehen werden. Das kann sich sogar auf OPs und weitere größere Eingriffe beziehen. Auf Medikamenten-Nebenwirkungen damit ebenso.
Zum Schutz des Patienten, wenn dieser sich durch die bekommenen Kenntnisse so aufregen würde, dass er die Behandlung ablehnt, obwohl diese therapeutisch indiziert ist, oder wenn das Wissen den therapeutischen Erfolg der behandlung negativ beeinflussen würde.

Entscheidung des Arztes.
 
Ist man als Pat. eigentlich entmündigt, wenn man als Pat. in ein KH geht? Es geht hier um das Aushändigen eines Beipackzettels- eines Zettels, der jeder Medikamentenpackung beiliegt, die ein Apotheker abgibt. Hier wurde keine Erklärung des Inhaltes des Zettels gefordert-lediglich das Aushändigen. Und man möge es mir net übel nehmen- aber man darf von Pflegepersonal wohl ein wenige Kretaivität beim Kopieren eines solchen Zettels verlangen. Das teil ist kein Brett sondern lässt sich falten und in Abschnitten kopieren.

@maniac- deine Aussage dürfte doch eigentlich nur zutreffen, wenn der Betreffende entmündigt ist- oder? Jeder mündige Bürger darf jederzeit jedwede Therapie verweigern. Selbst dann, wenn sie indiziert ist. Es dürfte also darauf ankommen, wie aufgeklärt wird. Das dass net jeder kann, steht auf einem ganz anderen Blatt.

Elisabeth
 
... Und man möge es mir net übel nehmen- aber man darf von Pflegepersonal wohl ein wenige Kretaivität beim Kopieren eines solchen Zettels verlangen. Das teil ist kein Brett sondern lässt sich falten und in Abschnitten kopieren.
...

Klar, wieso nicht noch eine kreative Bastelstunde während des Dienstes einlegen??
Wenn der AG wünscht, dass der Beipackzettel ausgehändigt wird, so soll er dafür sorgen, dass man ihn, wie maniac geschrieben hat, im Intranet als druckbare Version einstellen.
 
Ich weiß ja net, wie lange du brauchst um auf die Idee mit dem Falten zu kommen... ich brauch dafür nur ne Millisekunde. Bin halt Frau. Und bevor ich dem Pat. lang und breit erkläre, wie das Medikament wirkt oder wahlweise hinter dem Arzt hinterhertelefoniere... man kann sich das Leben auch leicht machen.

Elisabeth
 
Wenn ich die Möglichkeit habe so etwas zu leisten, dann würde ich es leisten. Als Patient hat man doch das recht informiert zu sein.

Ich mache mir zuhause bei den Leuten auch die Mühe Fragen zu beantworten, die Medikamente betreffen und wenn es sein muß, den Beipackzettel auch vorzulesen. Ist doch klasse, wenn die Menschen mitdenken und eigenverantwortlich sein wollen.

Ich würde mir in der Klinik nichts vorsetzen lassen, was fertig gestellt ist und ich nicht mehr erkennen kann, was es ist, wie es heißt und wofür es ist.

Einblick in meine Akte habe ich auch schon gefordert, gab ne Menge Ärger, man kannte das nicht.
 
...
Einblick in meine Akte habe ich auch schon gefordert, gab ne Menge Ärger, man kannte das nicht.
Schäm dich. So was von renitent. Stell dir mal vor, dass würden alle machen. Nicht auszudenken. *ironieoff*

Elisabeth
 
Elisabeth: Renitent ist es nur, wenn man es von der falschen Seite betrachtet, von der anderen Seite, ist es Autonomie und Eigenverantwortung ;-)

Ich würde mir sehr wünschen, dass alle Patienten eigenverantwortlich sind, aktiv mitdenken und ihre Pflege und Therapie mitgestalten.

Ein Blick in die Akten - wäre es an der Tagesordnung - würde auch das wertfreie Dokumentieren fördern ;-)

In der ambulanten Pflege gehört Beratung zu einem großen Teil zu den Aufgaben einer Pflegekraft. Die Beratung wird sogar besser vergütet, als die Pflege an sich.
 
War ironisch gemeint. Der mündige Pat. scheint eine Spezies zu sein, mit der net nur der Arzt sondern wohl auch so manche Pflegekraft ihre Probleme hat. Er dürfte in die Kategorie "Schwieriger Patient" fallen weil er sich net willenlos allem unterordnet.

Elisabeth
 
Danke für die rege Diskussion :)
Das Thema scheint doch Potenzial zu haben.

Leider wissen viele Patienten nicht um Ihre Rechte, in meiner Laufbahn als Krankenpfleger hat noch niemand Einsicht in die Patientenakte gefordert, zumindest habe ich es noch nicht mitbekommen... ich selbst würde es aber machen, sollte ich mal im KH liegen.

Um auf das Grundthema zurück zu kommen, ich werde es im nächsten MPTeam ansprechen und zur Diskussion stellen, meine Ansicht ist ganz klar und wird so weiter durchgeführt, außer der Pat. hat eine Betreuung und die Infos werden Untersagt ;) Also die Roteliste oder auch Gelbeliste sollte eigentlich im jedem KH im Intranet bereit gestellt sein, und dort kann man die auch ausdrucken... kopieren war auch nicht wirklich schwer ;)
 
Einen Blick in die Patientenakte stelle ich mir in Krankenhäusern, die bereits die digitale papierlose Akte eingeführt haben, extrem witzig vor.
Reihen sich dann alle Pat. vor dem Stations-PC oder dem Laptop auf, oder müssen sie dann, wie beim Amt, eine Nummer ziehen?

Bei der guten alten Papierakte mag das ja gehen, aber die Zeiten ändern sich und welcher Pat. schaut schon in die Akte und fordert danach, zurecht übrigens, keine Erklärung dazu - sind ja nicht alle medizinisch bewandert. Und bei wem fordern sie die Erklärung? Natürlich, beim Ersten der ihnen über den Weg läuft, also in der Regel die Pflege, da sich die Doks ja rechtzeitig nach Visite aus dem Staub machen.