- Registriert
- 09.03.2005
- Beiträge
- 83
- Beruf
- Gesundheits- und Krankenpfleger für Psychiatrie
Guten morgen liebe Kollegen,
ich hatte heute eine diskussion mit einer Kollegin, es geht um das aushändigen von Beipackzettel.
Mir ist klar, das der Arzt die Patienten vor der Medikamenten einnahme aufklären muss, es gibt allerdings immer wieder Patienten die sich ein Beipackzettel des einzunehmenden Medikamentes fordern, was aus meiner Ansicht völlig ok ist.
Meine Kollegin ist allerdings der Meinung, das die Pflege das "normal" nicht darf, oder nicht unsere Aufgabe sei.
Ich bin da etwas anderer Meinung, nämlich das es unsere Pflicht ist, diesen auzuhändigen, wenn der Pat. es wünscht, ich habe Ihn kopiert, da wir zu jedem Medikamente ein Beipackzettel brauchen und er sich gerade aus der GelbenListe nicht ausdrucken lies.
Meine Frage an euch:
Welcher Meinung seit ihr ???
Worauf kann ich mich berufen ??? Gibt es überhaupt was schriftlich festgelegtes ???
DANKE
ich hatte heute eine diskussion mit einer Kollegin, es geht um das aushändigen von Beipackzettel.
Mir ist klar, das der Arzt die Patienten vor der Medikamenten einnahme aufklären muss, es gibt allerdings immer wieder Patienten die sich ein Beipackzettel des einzunehmenden Medikamentes fordern, was aus meiner Ansicht völlig ok ist.
Meine Kollegin ist allerdings der Meinung, das die Pflege das "normal" nicht darf, oder nicht unsere Aufgabe sei.
Ich bin da etwas anderer Meinung, nämlich das es unsere Pflicht ist, diesen auzuhändigen, wenn der Pat. es wünscht, ich habe Ihn kopiert, da wir zu jedem Medikamente ein Beipackzettel brauchen und er sich gerade aus der GelbenListe nicht ausdrucken lies.
Meine Frage an euch:
Welcher Meinung seit ihr ???
Worauf kann ich mich berufen ??? Gibt es überhaupt was schriftlich festgelegtes ???
DANKE