Es tut mir leid, Dir das sagen zu müssen, aber in dem Punkt hat die PDL absolut recht. Wunschdienste sind ein nettes Entgegenkommen des Arbeitgebers, aber keinesfalls ein Muss. Der AG darf Dich planen, wie es ihm passt, solange das Arbeitszeitgesetz dabei eingehalten wird.
Gerade wenn Du rechtlich gegen die Streichung Deiner Urlaubstage vorgehen willst, musst Du aufpassen, dass Du da nichts vermischst. Es interessiert nicht und niemanden, was da sonst noch bei Euch abgeht. Es geht ausschließlich um diesen einen Vorfall.
Das ist doch völlig inkorrekt, mein Urlaub wurde bereits im Dezember 2010 beantragt und ein Urlaubsantrag ist rechtskräftig, wenn er nicht abgelehnt wurde und das wurde er nicht.
Aber mei - ich schreib im Januar einfach mal den kompletten MOnat mit Urlaub in meinen Wunschdienstpan,fein.
Der Wunschdienstplan ist nichts wert, die PDL hätte auf meinen Urlaubsabtrag gucken müsssen, auch wenn ich selber schuld bin, dass ich den Urlaub nicht korrekt eingetragen habe.