Beantragter Urlaubsanspruch

Es tut mir leid, Dir das sagen zu müssen, aber in dem Punkt hat die PDL absolut recht. Wunschdienste sind ein nettes Entgegenkommen des Arbeitgebers, aber keinesfalls ein Muss. Der AG darf Dich planen, wie es ihm passt, solange das Arbeitszeitgesetz dabei eingehalten wird.

Gerade wenn Du rechtlich gegen die Streichung Deiner Urlaubstage vorgehen willst, musst Du aufpassen, dass Du da nichts vermischst. Es interessiert nicht und niemanden, was da sonst noch bei Euch abgeht. Es geht ausschließlich um diesen einen Vorfall.

Das ist doch völlig inkorrekt, mein Urlaub wurde bereits im Dezember 2010 beantragt und ein Urlaubsantrag ist rechtskräftig, wenn er nicht abgelehnt wurde und das wurde er nicht.

Aber mei - ich schreib im Januar einfach mal den kompletten MOnat mit Urlaub in meinen Wunschdienstpan,fein.

Der Wunschdienstplan ist nichts wert, die PDL hätte auf meinen Urlaubsabtrag gucken müsssen, auch wenn ich selber schuld bin, dass ich den Urlaub nicht korrekt eingetragen habe.
 
Das ist doch völlig inkorrekt, mein Urlaub wurde bereits im Dezember 2010 beantragt und ein Urlaubsantrag ist rechtskräftig, wenn er nicht abgelehnt wurde und das wurde er nicht.

Urlaubspläne sind rechtskräftig. Wunschdienstpläne sind es nicht.

Du hast ein Recht auf Urlaub an den genehmigten Urlaubstagen. Aber Du hast kein Recht auf Frei an bestimmten Tagen darüber hinaus, egal, mit wie vielen Ausrufezeichen Du dies ins Wunschbuch schreibst.
 
Urlaubspläne sind rechtskräftig. Wunschdienstpläne sind es nicht.

Du hast ein Recht auf Urlaub an den genehmigten Urlaubstagen. Aber Du hast kein Recht auf Frei an bestimmten Tagen darüber hinaus, egal, mit wie vielen Ausrufezeichen Du dies ins Wunschbuch schreibst.

Das war ja auch nur so als Beispiel gedacht im Bezug auf die Aussage der "Gültigkeit" des Wunschdienstplans.
 
Hallo, suche mir hier im Forum einen Wolf, ich hoffe in diesem Thread bin ich richtig.

Also, es geht um den Jahresurlaub 2012.
Am 05.12.2011 habe ich meine Jahresurlaubswünsche für das Jahr 2012 abgegeben.
Meine jetzige PDL hat sich bis jetzt noch nicht geäußert (weder mündlich noch schriftlich).
Eine Urlaubsbesprechung ist bist jetzt nicht bekannt und sie (die PDL) hat sich mal so geäußert das die neue PDL sich im März damit beschäftigen soll.
Mein Mann kam heute nach Hause und hat seinen Jahresurlaub (schrifftlich vom AG) genehmigt bekommen.

Frage: Ab wann gilt eine Jahresplanung als genehmigt?


LG
Claudia B.
 
gibt es dazu eine bestimmte Vereinbarung in eurem Betrieb? Wie war das bisher? Eine gesetzliche Regelung gibt es dazu leider explizit nicht. Allerdings ist es ein bißchen arg spät, wenn sich erst im März jemand darum "kümmert" Was ist den mit den Urlauben, die bis März anstehen?

lg.
 
gibt es dazu eine bestimmte Vereinbarung in eurem Betrieb? Wie war das bisher? Eine gesetzliche Regelung gibt es dazu leider explizit nicht. Allerdings ist es ein bißchen arg spät, wenn sich erst im März jemand darum "kümmert" Was ist den mit den Urlauben, die bis März anstehen? lg.
So viel ich weiß gibt es keine beriebliche Vereinbarung. Resturlaube wurden mit der Dezemberplanung besprochen und der Jahresurlaub wurde in der ersten Januarwoche (auch zu spät um eventuell in den Schulferien buchen zu können) besprochen.
Für den Resturlaub lag eine Kopie mit den RU-Tagen-Eintragungen für die Monate im Fach (sonst kein schriftl. Vermerk).
Fakt, so braucht keiner meckern, weil ich nicht mehr so schieben kann.
Es wird immer wieder gerne auf TZ-Kräfte rumgehauen, weil sie sich sooooo an ihre Männer hängen und die Männer sowenig flexbilel sind. M
ein Mann hat drei Wochen Haupturlaub und ich habe meine zwei Wochen bei ihm zum Schluß genommen (ich denke, 6 Wochen Schulferien, geteilt durch drei Kräfte, ist am besten zu 2 Wochen einzuteilen). Da ich das jüngste Schulkind (15 Jahre) habe, keine Urlaubswoche oder mehrere Tage in den Osterferien oder in den Herbstferien oder in den Weihnachtsferien eingeplant habe, sollte es klappen. Trotzdem weiß Frau gerne wodran sie ist.
Blöd ist auch, das wir nix mehr zugeschickt bekommen oder einen Anruf, wann eine Besprechung ist.

LG
Claudia B.
 

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