Beantragter Urlaubsanspruch

FrauSchwester

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03.03.2011
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Niedersachsen
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Ex. Krankenschwester
Hallo,

ich habe im Dez. 2010 meinen Jahresurlaub abgegeben und unter anderem auch meinen jetztigen Dezemberurlaub. Dummerweise habe ich einen Fehler gemacht und in meinem Wunschdienstplan vergessen 2 beantragte Urlaubstage einzutragen, als ich meinen Dienstplan bekommen habe, fiel mir das dann aber auf, weil ich die beiden Tage ja schon verplant habe. Nun ist es so, dass die PDL meinte, dass sie sich nicht an den offiziellen Urlaubsantrag gerichtet habe bzw. nicht drauf geguckt hat und ich die beiden TAge arbeiten sollte, was ich verneint habe, da ich auf meinen Antrag bestehe, auch wenn ich im Wunschdienstplan einen Fehler gemacht habe.

Ich habe den Dienst abgelehnt, weil ich der MEinung bin, ich bin im Recht.

Ich brech ins Essen...
 
Wenn ich meine Dienstwünsche eintrage, dann trage ich meine Urlaubstage auch nicht extra ein, sondern gehe davon aus, das die Leitung darüber informiert ist, da sie den Urlaubsplan ja auch geschrieben hat.

Ein genehmigter Urlaub kann genommen werden, Dienstplanfehler sind nicht Dein Problem.
 
Ein genehmigter Urlaub braucht weder von dir im Wunschdienstplan eingetragen werden (wäre ja noch schöner) noch must du arbeiten, wenn deine PDL das "vergessen" hat. Sie kann dich bitten, arbeiten zu kommen, darauf bestehen kann sie allerdings nicht!
 
Hast du die Genehmigung schriftlich?
 
Hast du die Genehmigung schriftlich?

Oder ist zumindest irgendwo der Antrag noch nachvollziehbar mit Antragsdatum dokumentiert, so daß man davon ausgehen kann, daß die Leitung ihn gesehen hat?

Wurde das im Jahr 2010 schriftlich über einen Urlaubsantrag eingereicht und nicht abgelehnt, kannst Du diesen Urlaub als genehmigt ansehen.
Einmal genehmigt ist ausreichend.
 
So ist es, der Dezemberurlaub 2011 wurde von mir schriftl. im Dez.2010 bereits eingereicht.
Für mich gilt er rechtl. als genehmigt, ich bekomme nie eine Rückmeldung, da die PDL´s nicht nach den Urlaubsplänen gucken, sie stellen 3 Wochen vorher fest, dass 6 Leute gleichzeitig Urlaub machen wollen woraufhin andere dann ihren Urlaub verschieben müssen. Ich pers. lasse mich allerdings auf keine Diskussionen mehr ein, da das ihr Problem ist.

Heute morgen lag auf jeden Fall mein Dienstplan im Fach mit Frühdienst am Donnerstag, da habe ich ja schon Urlaub, ich habe das noch mal schriftlich vermerkt und auf meinen Urlaubsantrag verwiesen. Zur Not muss ich mich krank schreiben lassen. Arbeiten geh ich nicht, ich bin verplant und auch schon in Urlaubsstimmung.
 
aber es wäre doch sehr auffällig, wenn ein Mitarbeiter genau da krank wird, wo er sich vorher mit seinem Chef wg. Urlaub gezofft hat. Und auch ein AG hat die Möglichkeit, den MDK zu seinem Mitarbeiter zu schicken, um zu überprüfen, ob dieser wirklich krank ist. Und wenn der dann kerngesund im Urlaub ist...... s.o.

Ich würde auf meinen Urlaub bestehen und meinen Chef mitteilen, das ich nicht gedenke zur Arbeit zu kommen. Notfalls auch mit einem Anwalt.

lg
 
aber es wäre doch sehr auffällig, wenn ein Mitarbeiter genau da krank wird, wo er sich vorher mit seinem Chef wg. Urlaub gezofft hat.

Naja, der AG kann ja spekulieren so viel wie er will, solange er mir nicht nachweisen kann, dass ich wirklich nicht krank bin, werden es leider Vermutungen bleiben.
Ausserdem: Schon allein "zoffende" Diskussionen mit seinem Vorgesetzten, die oftmals zu Lasten der AN in Form von Demütigungen oder Abqualifizierungen gehen, können so manche, ganz plötzliche, psychische AU auslösen.
 
Schon allein "zoffende" Diskussionen mit seinem Vorgesetzten, die oftmals zu Lasten der AN in Form von Demütigungen oder Abqualifizierungen gehen, können so manche, ganz plötzliche, psychische AU auslösen.

Welche aber auch sehr schnell durch ein MDK Gutachten bestätigt oder widerlegt werden können. Der AG steht einer Krankmeldung nicht so machtlos gegenüber, wie viele glauben.

lg
 
Welche aber auch sehr schnell durch ein MDK Gutachten bestätigt oder widerlegt werden können. Der AG steht einer Krankmeldung nicht so machtlos gegenüber, wie viele glauben.

Das zweifel ich auch nicht an, aber auch der MDK hört dir gut zu, wenn AU mit psychischen Symptomen des AN einhergehen. Auf Wunsch stellt er dir auch gerne ein Gutachten aus...
 
Aber der AG muß die Untersuchung bezahlen und es soll nicht gerade billig sein .

Der kann gerne kommen, mein Hausarzt hat Unterlagen, wo er mich krank schreiben musste, aufgrund von absoluter Überlastung durch Rufbereitschaft, normaler Arbeitszeit, und jede Nacht schlaflose Nächte, so dass ich am Ende nur noch an der Bettkante saß und nicht mehr geschlafen habe, weil ich nicht konnte, OBWOHL ich sowas von müde war.
 
Der kann gerne kommen, mein Hausarzt hat Unterlagen, wo er mich krank schreiben musste, aufgrund von absoluter Überlastung durch Rufbereitschaft, normaler Arbeitszeit, und jede Nacht schlaflose Nächte, so dass ich am Ende nur noch an der Bettkante saß und nicht mehr geschlafen habe, weil ich nicht konnte, OBWOHL ich sowas von müde war.

Es geht dann nicht um die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von anno dazumal, sondern um die an den paar Tagen, an denen Du Urlaub eingeplant hattest.

Schietegal, wie sich Dein AG Dir gegenüber verhält (ich finde die von Dir beschriebene Urlaubsregelung auch ziemlich dämlich), es rechtfertigt keinesfalls, dass Du gegen geltendes (Arbeits-)Recht verstößt.
 
Aber der AG muß die Untersuchung bezahlen und es soll nicht gerade billig sein .

Billiger als ne ordentliche Kündigung ohne vernünftige Begründung mit anschließendem chancenlosen Verfahren vor dem Arbeitsgericht.
 
Interessantes Gespräch mit der PDL. Ich sei selber schuld, sie erwartet von einem erwachsenen Mitarbeiter, dass er seinen Urlaub korrekt einträgt in den Wunschdienstplan. Sie kann nicht die Urlaubsantäge (!!) berücksichtigen, da sie sonst 25 Stück davon quer lesen müsste...
:wut:. Dannach habe ich noch mind. 3 mal unterbreitet bekommen, wie alt ich denn sei *lach*. Und - ich habe sie darauf hingewisen, wenn wir uns nun rechtl. auseinandersetzen wollte, wäre das zwar blod, dass ich auf dem Wunschdienstplan zwei Tage vergessen habe, aber rechtlich gilt der Antrag. Ihr wäre das rechtliche ziemlich egal, sie pfeift drauf.

Interessant, sowas nenn ich einfach nur verarsche. Ich hatte mal auf meinen Wunschdienstplan einen Tag expliziet als unbedingt Frei gekennzeichnet und noch mal müdl. drauf hingewiesen. Die Antwort war lachend, da könne ja drauf stehen, was wolle, entscheiden würde sie.

Ich mach das jetzt so, dass ich den Urlaubsantrag einfach eh nicht mehr ausfülle, warum auch.
 
Wofür macht ihr noch Urlaubsanträge?
 
Ich hatte mal auf meinen Wunschdienstplan einen Tag expliziet als unbedingt Frei gekennzeichnet und noch mal müdl. drauf hingewiesen. Die Antwort war lachend, da könne ja drauf stehen, was wolle, entscheiden würde sie.

Es tut mir leid, Dir das sagen zu müssen, aber in dem Punkt hat die PDL absolut recht. Wunschdienste sind ein nettes Entgegenkommen des Arbeitgebers, aber keinesfalls ein Muss. Der AG darf Dich planen, wie es ihm passt, solange das Arbeitszeitgesetz dabei eingehalten wird.

Gerade wenn Du rechtlich gegen die Streichung Deiner Urlaubstage vorgehen willst, musst Du aufpassen, dass Du da nichts vermischst. Es interessiert nicht und niemanden, was da sonst noch bei Euch abgeht. Es geht ausschließlich um diesen einen Vorfall.
 

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